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Beschluss des Beirat Borgfeld zum Gelände für Dorfgemeinschaftshaus und Ortsamt

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Beirat Borgfeld BREMEN-Borgfeld, den 20.02.2019

Beschluss

Gelände für Bürgerhaus und Ortsamt

1. Der Beirat Borgfeld fordert den Senator für Finanzen und der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr auf, für die Errichtung eines neuen Bürgerhauses nebst integriertem Ortsamtes geeigneten öffentlichen Grund zur Verfügung zu stellen - respektive zu diesem Zweck geeigneten privaten Grund zu besorgen - , diesen Baugrund entsprechend zu beplanen, den (Neu)Bau zu planen und entsprechendes Gebäude zu errichten, und

2. umgehend die erforderlichen Mittel für diese Massnahme aus dem laufenden Haushalt zu berücksichtigen; hilfsweise die erforderlichen Mittel in die nächsten Haushaltsplanungen einzustellen.

Begründung:

Dem Ortsteil Borgfeld mangelt es seit Jahrzehnten an einem eigenen öffentlichen Versammlungsraum und -treffpunkt zu kulturellen Zwecken und Veranstaltungen wie auch für die Durchführung von öffentlichen Beiratssitzungen.

Bei den letzten Planungen z.B. für die Neubaugebiete „Borgfeld-Ost“ und „Borgfeld-West“ wurde dieser Bedarf vernachlässigt und übergangen. Der mit dem Hinzuzug von Neubürgern und das Anwachsen des Ortsteils auf inzwischen über 9.000 Einwohner erzeugte Bedarf bedingt, dass zum einen das Ortsamt an bisheriger Stelle seit langem nicht mehr den räumlichen Anforderungen gerecht wird. Öffentliche Beiratssitzungen müssen seit Jahrzehnten in fremdangemieteten Räumlichkeiten ausgerichtet werden, die nicht regelmäßig an gleicher Stelle zu Verfügung stehen.

Diese Erkenntnis liegt den Behörden seit Jahren vor.

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Zum anderen stehen für öffentliche kulturelle Zwecke und Veranstaltungen überhaupt keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung.

Eine etwaige Einplanung der Grundfläche der bisherigen sog. Borgfelder Warft (als bisheriger Standort von Flüchtlingscontainern) wird nach diesseitiger Überzeugung nach Lage, Größe und Charakter der Umgebung den räumlichen Anforderungen für das begehrte – multifunktionale – Gebäude nicht ausreichend gerecht und ist hierfür nicht geeignet.

Nach Überzeugung des Beirates gilt es daher, an anderer Stelle anderweitige Grundfläche umzuwidmen, respektive zu erwerben (oder anzumieten) und dort entweder Räumlichkeiten umzunutzen oder aber neu zu errichten. An dieser Stelle sei exemplarisch z.B. die Errichtung und Anmietung des Poliziereviers in der Lilienthaler Heerstraße benannt.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

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