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Beschluss Beirat Borgfeld Schulstandortplanung

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Beirat Borgfeld BREMEN-Borgfeld, den 28.05.2018

Beschluss

Zur Schulstandortplanung

Der Beirat Borgfeld fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, den Ausbau der beiden Borgfelder Grundschulen gemäß den von der senatorischen Behörde aufgestellten Entwicklungszielen konsequent umzusetzen.

Im Einzelnen bedeutet dieses für die Schule Borgfeld als W+E-Standort:

Weiterer Ausbau der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung für alle vier Grundschuljahrgänge.

Zudem fordert der Beirat für die Schule Borgfeld den Ausbau des Pausen- und Sozialbereiches für das Lehrpersonal in einer angemessenen Größe zu der Zahl der Lehrpersonen.

Für die Grundschule am Borgfelder Saatland fordert der Borgfelder Beirat die konsequente bauliche Herstellung einer durchgängigen Dreizügigkeit (12 Klassenräume erforderlich) und die Herstellung eines Mindeststandards an Fachräumen, wie Musikraum, Raum für Ganztagsbetreuung, Lagerraum und Personalraum, und zwar in baulich festen Räumlichkeiten. Für die von der Bremer Heimstiftung angemieteten Räumlichkeiten, deren Mietvertrag in c. 4 Jahren ausläuft, ist rechtzeitig der Mietvertrag zu verlängern.

Auch für die Grundschule am Borgfelder Saatland fordert der Beirat den Ausbau des Pausen- und Sozialbereiches für das Lehrpersonal in einer angemessenen Größe zu der Zahl der Lehrpersonen.

Begründung:

• Die Zahlen der Schulstandortplanung vom 10.3.2018 ergeben für beide Borgfelder Grundschulen, also auch für die Grundschule am Borgfelder Saatland im Planungszeitraum bis zum Jahr 2030 eine Dreizügigkeit.

• Die Grundschule am Borgfelder Saatland ist baulich lediglich für eine Zweizügigkeit ausgelegt, wurde aber auch auf Wunsch der Eltern und Schulleitung dreizügig. Die Annahme der Schulbehörde, (siehe Herr Bothmann 2/2013 im Beirat Borgfeld), dass sich langfristig wieder eine Zweizügigkeit einstellen würde, hat sich nicht bewahrheitet. Ausgangslage im

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Jahr 2013 war, dass die durch Einschränkung des üblichen Raumangebots ermöglichte Dreizügigkeit eine vorübergehende Maßnahme sei.

• Eine durchgängige Dreizügigkeit erfordert zwölf Klassenräume, plus entsprechende Fachräume, hier vier (Musikraum, Bücherei-Computerraum sowie ein Raum für Ganztagesbetreuung). Die derzeitige Situation, mit insgesamt 13 Räumen entspricht dem nicht.

• Sollte es keinen Ausbau der Schule Borgfelder Saatland geben, kann die Schule in spätestens drei Jahren nur noch Schülerinnen und Schüler für zwei neue Klassen aufnehmen.

• 160 der 240 Borgfelder Grundschüler nehmen inzwischen das Angebot der Ganztagesschule wahr. Diese Entwicklung erhöht den Raumbedarf der Schule maßgeblich.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen

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