• Keine Ergebnisse gefunden

Beirat Borgfeld Beschluss Streckenkontrolle Großer Moordamm

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Beirat Borgfeld Beschluss Streckenkontrolle Großer Moordamm"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Beirat Borgfeld BREMEN-Borgfeld, den 30.10.2019

Beschluss

Beschluss Langstreckenmessung auf dem Großen Moordamm

1. Der Beirat Borgfeld sieht sich in der Pflicht, der häufig beklagten Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Großen Moordamm wirksam zu begegnen. Eine Möglichkeit, die Wirksamkeit von Messtafeln und polizeilichen Kontrollen zu erhöhen, könnte die Durchführung von Langstreckenmessungen sein (sog. section control) sein. Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Maßnahme ist die Klärung der rechtlichen Grundlagen.

2. Die Senatskanzlei wird gebeten, über die Senatorin für Justiz und Verfassung – und soweit zuständig auch über den Senator für Inneres – schriftliche Stellungnahme zu den Fragen einzuholen:

(a) „Ist eine Langstreckenmessung der Geschwindigkeit eines Fahrzeuges dergestalt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, mehrere Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird, indem bei Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus der überwachte(n) Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge unabhängig von ihrer Geschwindigkeit erfasst und temporär gespeichert werden (sog. section control), nach dem Bremischen Polizeigesetz (BremPolG) in geltender Fassung zulässig oder bedarf es zu diesem Zweck einer vorherigen Änderung des BremPolG ?“

(b) „Ist eine Langstreckenmessung (sog. section control) nach Auffassung der zuständigen senatorischen Ressorts verfassungsgemäß ?“

Begründung:

1)

Messtafeln und Polizeikontrollen sind wichtige Instrumente der Geschwindigkeits-über- wachung des Kraftverkehrs auf öffentlichen Straßen. Ein weiteres probates Mittel sind Langstreckenmessungen (sog. section control). Gemeint ist damit eine doppelte Mes- sung: Die Messung der Zeit bei der Einfahrt an erstem Messpunkt und bei Ausfahrt am zweiten Messpunkt zum Zwecke daraus ermittelter Durchschnittsgeschwindigkeit. Dieses Messungen erscheinen aussagekräftiger, weil sie nicht nur die Momentangeschwindigkeit an einem Messpunkt erfassen, sondern ermöglichen, das Fahrverhalten über eine län- gere Strecke zu einzuschätzen.

Diesseits wird davon ausgegangen, dass Langstreckenmessungen eine sehr wirksame Ergänzung, bzw. Erweiterung der bisherigen Form der Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland darstellen. Die Einrichtung einer Langstreckenmessung am Großen Moor- damm erscheint geeignet, als Pilotprojekt in Bremen Erfahrungen zu sammeln. Letzte

(2)

eigene Auswertung des Ortsamts Borgfeld mittels konventioneller Meßtafel ermittelter Ge- schwindigkeiten zeigte, dass am Großen Moordamm erhebliche durchschnittliche Über- schreitungen eintraten, welche durch den Einsatz einer Langstreckenmessung unterbun- den werden könnten. Dies insbesondere, weil diese auf Tempo 30 Km/h reduzierte Straße erheblichen Pendlerverkehr aus dem und in das niedersächsische(n) Umland erzeugt, für welche die enge Fahrbahn insbesondere im Begegnungsverkehr mit landwirtschaftlichem Verkehr nicht ausgerichtet ist.

2)

Der Beirat bittet daher um rechtliche Stellungnahme, weil diesseits davon ausgegangen wird, dass das ASV für Stellungnahmen zum BremPolG nicht zuständig ist.

In Niedersachsen wird die Langstreckenmessung mittels des Einsatzes sog. section con- trols derzeit auf der B 6 südlich von Hannover erprobt. Aufgrund einer Änderung des Nie- dersächsischen Polizei und Ordnungsgesetzes (NPOG), in Kraft getreten am 24.05.2019, hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 03.07.2019 – 12 MC 93/19 - im einstweiligen Rechtsschutz den Einsatz der Langstre- ckenmessung für zulässig erklärt. Die entsprechende Regelung in § 29 Abs. 5 im Bremi- schen Polizeigesetz trägt einen abweichenden Wortlaut.

Nach diesseitiger Auffassung dürfte es in Bremen für den zulässigen Einsatz von section control ohne vorherige Gesetzesänderung zum einen darauf ankommen, ob diese Mess- art eine „Anhalte- und Kontrollsituation“ bewirkt, soweit dies aufgrund von Geschwindig- keitsüberschreitungen „zum Schutz von Betroffenen oder Dritten erforderlich ist.“ Zum an- deren erscheint vor dem Hintergrund des in Niedersachsen noch nicht abschließend rechtskräftig entschiedenen Hauptsacheverfahrens (Urteil des Verwaltungsgerichts Han- nover vom 12.03.2019 - 7 A 849/19 - , hiergegen laufende Berufung bei dem nds. OVG Lüneburg - 12 LC 79/19 - ) eine Einschätzung der zuständigen bremischen Ressorts für erforderlich, ob und auf welche Art und Weise der Einsatz von section control verfas- sungsgemäß sein kann.

Der Beirat will die Stellungnahme für seine künftige Entscheidungsfindung zu einer For- derung nach der Einrichtung eine Langstreckenmessungsanlage am Großen Moordamm berücksichtigen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die ermittelten Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten sind der zuständigen Deputation und den parlamentarischen Ausschüssen mit einer Stellungnahme zuzuleiten und das Ergebnis

Der Beirat Borgfeld fordert die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau auf, die Beleuchtungssituation auf dem Fuß- weg zwischen

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Woh- nungsbauwird gebeten, die Einrichtung einer Hundefreilauffläche auf der Freifläche im

Oft ist es den motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht bewusst, dass sie sich in einer Tempo „30“ Zone oder in einem von Kindern stark frequentierten Bereich bewegen. Um hier

Blühstreifen haben zum einen, einen hohen ökologischen Nutzen für Mensch und Natur und tragen zu einer Verbesserung der Artenvielfalt bei, zum anderen können sie den un-

Die große Buche an der Südseite der Flutbrücke, unweit der Einmündung der Straße „Am Borgfelder Deich“ in die Borgfelder Allee, ist unbedingt.. erhaltenswert: Sie prägt

Die Borgfelder Festwiese (sog. Jacobs Wurth) steht aufgrund der Schenkung des Herrn Daniel Jacobs (UR-Nr. Böhme in Bremen vom 28.12.1992) mit Wirkung seit dem

Für die Grundschule am Borgfelder Saatland fordert der Borgfelder Beirat die konsequente bauliche Herstellung einer durchgängigen Dreizügigkeit (12 Klassenräume