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RS-Anlage-110809-Abrechnungsinformationen-Hernien-OP

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(1)

Strukturelle und finanzielle Förderung ambulanter Hernien-Operationen durch die Barmer GEK Anlage 1 zum Schreiben vom 17.08.2011: Abrechungsinformationen

Stand: August 2011

Anlage 1:

Wichtige Abrechnungsinformationen 1. Abrechnungsinformationen zur Ziffer 97007

a) Leistungsinhalt

Bei Abrechnung der Ziffer 97007 sind folgende Leistungen vollständig zu erbringen:

Indikationsstellung zur ambulanten Hernien-Operation

Beratung des Patienten über die Möglichkeit der ambulanten Hernien-Operation als Alternative zu einer stationären Behandlung inkl. Erörterung der patientenindividuellen Voraussetzungen und Risiken bei Durchführung einer ambulanten Hernien-Operation

Überweisung des Patienten an einen ambulanten Operateur

Dokumentation der Überweisung mittels eines Dokumentationsbogens und Weiterleitung des Dokumentationsbogens an den Operateur

Aufbewahrung des durch den Operateur vervollständigten Dokumentationsbogens (als abrechnungsbegründende Unterlage

b) Abrechungsvoraussetzungen

Die Ziffer 97007 darf von allen zugelassenen oder in einer niedergelassenen Praxis oder in einem MVZ angestellten Ärzte mit Vertragsarztsitz in Bayern abgerechnet werden, die Patienten zur ambulanten Hernien-Operation überweisen und selbst keine Hernien-Operationen durchführen .

Die Ziffer 97007 muss aktiv in der Quartalsabrechung angesetzt werden.

Die Ziffer 97007 darf einmal pro Behandlungsfall angesetzt werden.

Die Ziffer 97007 darf abgerechnet werden, wenn die Bestätigung des Operateurs vorliegt, dass eine ambulante Hernien-Operation durchgeführt wurde. Als Bestätigung gilt der Dokumentationsbogen.

Der Dokumentationsbogen ist nach Durchführung des Beratungsgesprächs seitens des überweisenden Arztes auszufüllen und an den Operateur weiterzuleiten. Der Operateur ist verpflichtet, den Dokumentationsbogen zu ergänzen und ausgefüllt zurück an den zuweisenden Arzt zu schicken. Der zuweisende Arzt ist verpflichtet, den Dokumentationsbogen als abrechnungsbegründende Unterlage in seiner Praxis aufzubewahren und der KVB auf Verlangen vorzulegen.

Die Ziffer 97007 darf im gleichen Behandlungsfall durch den gleichen Arzt nicht neben den GOPen 31152 – 31165 sowie 31197 abgerechnet werden.

c) Hinweise zum Dokumentationsbogen

Der Dokumentationsbogen kann bei Bedarf unter www.kvb.de Formulare Hernienchirurgie herunter geladen werden. Der Bogen ist nicht über die Fa. Kohlhammer erhältlich.

Der Dokumentationsbogen muss nicht bei der KVB eingereicht werden, sondern soll in der Praxis aufbewahrt werden.

(2)

Strukturelle und finanzielle Förderung ambulanter Hernien-Operationen durch die Barmer GEK Anlage 1 zum Schreiben vom 17.08.2011: Abrechungsinformationen

Stand: August 2011

Der Operateur ist nicht verpflichtet, einen Durchschlag des Dokumentationsbogens aufzubewahren.

2. Abrechungsinformationen zum Zuschlag zu den Operationsleistungen

a) Zuschläge

Zuschläge werden bei Abrechnung und Anerkennung der nachfolgenden GOP-OPS-Kombinationen vergütet:

OPS EBM-GOP Zuschlag

5-530.00 31153 47,00 €

5-530.01 31153 47,00 €

5-530.02 31154 61,00 €

5-530.03 31153 47,00 €

5-530.1 31154 61,00 €

5-530.2 31154 61,00 €

5-530.30 31153 47,00 €

5-530.31 31163 51,00 €

5-530.32 31163 51,00€

5-530.4 31156 103,00 €

5-530.50 31154 61,00 €

5-530.51 31155 81,00 €

5-530.6 31155 81,00 €

5-530.70 31155 81,00 €

5-530.71 31164 68,00 €

5-530.72 31164 68,00 €

5-530.8 31156 103,00 €

5-531.0 31153 47,00 €

5-531.1 31153 47,00 €

5-531.2 31154 61,00 €

5-531.30 31154 61,00 €

5-531.31 31163 51,00 €

5-531.32 31163 51,00 €

5-531.4 31156 103,00 €

5-531.5 31154 61,00 €

5-531.6 31154 61,00 €

5-531.70 31154 61,00 €

5-531.71 31164 68,00 €

5-531.72 31164 68,00 €

5-531-8 31156 103,00 €

5-534.01 31152 32,00 €

5-534.02 31152 32,00 €

5-534.03 31152 32,00 €

5-534.1 31152 32,00 €

(3)

Strukturelle und finanzielle Förderung ambulanter Hernien-Operationen durch die Barmer GEK Anlage 1 zum Schreiben vom 17.08.2011: Abrechungsinformationen

Stand: August 2011

5-534.2 31153 47,00 €

5-534.30 31152 32,00 €

5-534.31 31162 37,00 €

5-534.32 31162 37,00 €

5-535.0 31153 47,00 €

5-535.1 31154 61,00 €

5-535.2 31154 61,00 €

5-535.30 31153 47,00 €

5-535.31 31163 51,00 €

5-535.32 31163 51,00 €

5-536.0 31152 32,00 €

5-536.1 31153 47,00 €

5-536.2 31154 61,00 €

5-536.3 31153 47,00 €

5-536.41 31163 51,00 €

5-536.43 31153 47,00 €

5-538.0 31155 81,00 €

5-538.1 31155 81,00 €

5-538.2 31156 103,00 €

5-538.3 31155 81,00 €

5-538.40 31155 81,00 €

5-538.41 31165 87,00 €

5-538.43 31197 135,00 €

5-538.44 31197 135,00 €

5-538.5 31157 111,00 €

5-538.6 31157 111,00 €

5-538.7 31157 111,00 €

5-538.8 31157 111,00 €

5-538.90 31157 111,00 €

5-538.91 31165 87,00 €

5-538.93 31197 135,00 €

5-538.94 31197 135,00 €

5-539.0 31153 47,00 €

5-539.1 31153 47,00 €

5-539.2 31154 61,00 €

5-539.30 31153 47,00 €

5-539.31 31163 51,00 €

5-539.32 31163 51,00 €

b) Abrechnungsvoraussetzungen

Die Zuschläge gelten für alle zugelassenen oder in einer niedergelassenen Praxis oder in einem MVZ angestellten Ärzte mit Vertragsarztsitz in Bayern, welche die Voraussetzungen zum ambulanten Operieren nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim

(4)

Strukturelle und finanzielle Förderung ambulanter Hernien-Operationen durch die Barmer GEK Anlage 1 zum Schreiben vom 17.08.2011: Abrechungsinformationen

Stand: August 2011

ambulanten Operieren gemäß §§ 14 und 15 des Vertrags nach § 115 b Abs. 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.

Die Zuschläge werden bei Abrechnung und Anerkennung der genannten GOP-OPS- Kombinationen automatisiert durch die KVB zugesetzt. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass in der Quartalsabrechnung neben der GOP auch immer der OPS angegeben wird.

c) Weitere wichtige Hinweise

Der Dokumentationsbogen, der vom zuweisenden Arzt übermittelt wird, ist zu ergänzen und ausgefüllt zurück an den zuweisenden Arzt zu schicken. Der zuweisende Arzt ist verpflichtet, den Dokumentationsbogen als abrechnungsbegründende Unterlage in seiner Praxis aufzubewahren. Der Operateur ist nicht verpflichtet, einen Durchschlag des Dokumentationsbogens aufzubewahren.

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