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Academic year: 2021

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(1)

Strahlenschutz in der

Medizin

(2)

Strahlenschutzgesetz, Art. 28

• Eine Bewilligung braucht, wer:

a. mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten oder Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten;

b. Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt;

c. ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet.

Strahlenschutz in der Schweiz

(3)

Bewilligungsbehörden (2)

• Das Bundesamt für Energie (BFE) ist Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender Strahlung im Kernenergiebereich

• Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender Strahlung in Medizin, Forschung, Industrie und Lehre

Strahlenschutz in der Schweiz

(4)

Aufsichtsbehörden (3)

• Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist Aufsichtsbehörde für die medizinischen Betriebe (Spitäler), öffentliche

Forschungsanstalten (Universitäten) und Ausbildungsstätten (Schulen) und

• Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ist Aufsichtsbehörde für die industriellen und gewerblichen Betrieb (Arbeitnehmerschutz)

• Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist Aufsichtsbehörde für die Kernanlagen

Strahlenschutz in der Schweiz

(5)

Abteilung Aufsicht über

Krankenkassen

Präventionsprogramme (Alkohol, Tabak, Aids, …) Qualitätssicherung

der schweizerischen

Eidg. Departement des Innern (EDI)

BR Alain Berset

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Pascal Strupler

Direktionsstab Internationales

Kranken- und

Unfallversicherung Gesundheitspolitik Öffentliche

Gesundheit Verbraucherschutz

Organisation Strahlenschutz am BAG

(6)

Abteilung Strahlenschutz

Werner Zeller

Koordinationsstelle Bewilligungen

Patricia Grimm

NIS und Dosimetrie

Mirjana Moser

Radiologische Risiken

Christophe Murith

Forschungsanlagen und Nuklearmedizin

Nicolas Stritt

Strahlentherapie und med. Diagnostik

Philipp Trueb

Umwelt- radioaktivität

Sybille Estier

Organisation Strahlenschutz am BAG

(7)

David Wittwer Reto Treier

Marc Marconato Philipp Trueb

Oberland &

Inselspital

Roland Landis

BE-Stadt &

Mittelland

Thomas Theiler

ZH-Land

Barbara Ott

ZH - Stadt

Seeland

Sektion Strahlentherapie und med. Diagnostik

(8)

Sektion Strahlentherapie und med. Diagnostik

Dental Mammographie Radiographie Durchleuchtung Durchleuchtung mobil

CT Beschleuniger

* Stand 31.01.2013

~ 7’000 Röntgenanlagen in der Humanmedizin

~ 11’000 Röntgenanlagen in der Zahnmedizin

~ 800 Röntgenanlagen in der Veterinärmedizin

Medizinische Röntgenanlagen in der Schweiz *

(9)

Anzahl Untersuchungen in der Humanmedizin * 6‘000‘000 Röntgenaufnahmen

5‘430‘000 Zahnärztliche Röntgenaufnahmen 780‘000 CT-Untersuchungen

255‘000 Durchleuchtungen

387‘000 Mammographie-Untersuchungen

~ 13‘000‘000 Alle Untersuchungen

Bevölkerungszahl in der Schweiz 2008: ~ 7‘700‘000 Einwohner

Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung

(10)

Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung

(11)

Verhältnis 2008/1998

Mammographie 1.32

Interventionelle Radiologie 1.42

Computertomographie 2.86

Total 1.20

Jährliche effektive Dosis pro Kopf [mSv] *

(12)

CT PET-CT SPECT-CT

Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung

Quelle: Bewilligungsdatenbank des BAG

(13)

16

22

30

35

42

19 16

10

12 12

9

9

6 5

4

1

1

1 2

1 1 1

4

4 3

CT Scanner in der Diagnostik

Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung

(14)

Ionisation: „ Entfernung eines Elektrons aus einem Atom“

→ Strahlungsenergie > Elektronenbindungsenergie

c

h h

E

Röntgenstrahlung

h: Plank‘sches Wirkungsquantum 6.6·10-34 J·s

(15)

Strahlenrelief

• Durchdringung (keine WW) → Schwärzung

Absorption (Photoeffekt) → keine Schwärzung

• Streuung (Comptoneffekt) → Kontrastverminderung

Röntgendiagnostik

Röntgenröhre

Detektor

(16)

Röntgenstrahlung

Photoeffekt (Absorption)

Elektron

• Röntgenstrahlung wird vollständig absorbiert

• Energie wird an Elektron übertragen

• Elektron verlässt Atom (Ionisation)

Röntgendiagnostik

(17)

Röntgenstrahlung

Comptoneffekt (Streuung)

Elektron

• Röntgenstrahlung wird gestreut

• Energie wird teilweise an Elektron übertragen

• Elektron verlässt Atom (Ionisation)

Röntgendiagnostik

(18)

Direkte Wirkung Indirekte Wirkung

Keimzellen

Genetische Schäden bei Nachkommen

Körperzellen

Früh- oder Spätschäden im bestrahlten

Individuum Chromosom

(Erbinformationen) H

O

H

Bereiche Physik

< 10 -16 s

Biochemie Biologie, Medizin

Tage, Wochen, Jahre, Jahrhunderte

< 10 -2 s

Strahlenbiologische Wirkungskette

(19)

• 23 Chromosomenpaare (je eines vom Vater bzw. von der Mutter)

• DNS-Strang besteht aus Abfolge von Phosphatgruppe und Zuckermolekül

• An Zuckermolekül greift Base an (Adenin, Cytosin, Guanin, Thymin)

• 3 aufeinanderfolgende Basen bilden ein Codon (kodiert eine Aminosäure)

• Mehrere Codons bilden ein Gen (kodiert ein Protein)

m 10 30 6 Ø

m 10 2 9 Ø

m 10 5 6 Länge

Aufbau der DNS

(20)

Einzelstrangbruch Doppelstrangbruch Basenveränderung Basenverlust

Vernetzung

Denaturierung (Aufbrechen der

Wasserstoffbrücken)

Strahleninduzierte DNS Veränderungen

(21)

Bruchbildung (Doppelstrangbruch)

Normale Chromosomen

Vitale Zellen

Reparatur

keine

Reparatur

Fragmente, Stückverluste

Zelltod Frühschäden

Translokationen

Mutationen, Krebs Spätschäden Fehlreparatur

Reparaturmechanismen

(22)

Energiedosis D

Dosisbegriffe

Absorbierte Strahlungsenergie

Masse des bestrahlten Volumenelements

D = [J/kg = Gy]

Physikalische Grösse zur Beschreibung der Anzahl Wechselwirkungen an einem Ort

Äquivalentdosis H

H = Energiedosis · Strahlungswichtungsfaktor [J/kg = Sv]

Grösse zur Beschreibung einer biologischen Wirkung an einem Ort

Röntgenstrahlung (WR=1) Grosse Trefferwahrscheinlichkeit Kleine biologische Wirksamkeit

α-Strahlung (WR=20)

Kleine Trefferwahrscheinlichkeit Grosse biologische Wirksamkeit

(23)

Effektive Dosis E

Dosisbegriffe

Äquivalentdosis · Organwichtungsfaktor summiert über alle Organe/Gewebe

E = [J/kg = Sv]

Grösse zur Beschreibung des Strahlenrisikos einer exponierten Person

→ Erlaubt Vergleich verschiedener Teilkörperexpositionen

Gewebe/Organ Organwichtungsfaktor

Lunge, Magen, Dickdarm 0.12

Knochenmark, Brust, Rest 0.12

Gonaden 0.08

Schilddrüse, Speiseröhre 0.04

Blase, Leber 0.04

Knochenoberfläche, Haut 0.01

Hirn, Speicheldrüse 0.01

100%

(24)

Dosis Schweregrad des

Schadens

Schwellendosis

Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)

Deterministische Strahlenwirkungen

(25)

Organ Effekte Schwellendosis

Haut Kurzzeitiges Erythem 2 Sv

Temporäre Epilation 3 Sv Permanente Epilation 7 Sv

Hautnekrose 18 Sv

Hoden Temporäre Sterilität 0.15 Sv

Permanente Sterilität 3.5 Sv

Ovar Sterilität 2.5 - 6 Sv

Linse Entdeckbare Trübung 0.5 - 2 Sv

Katarakt 5 Sv

Knochenmark Herabgesetzte Blutbildung 0.5 Sv

Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)

Deterministische Strahlenwirkungen

Organ Effekte Schwellendosis

Haut Kurzzeitiges Erythem 2 Sv

Temporäre Epilation 3 Sv Permanente Epilation 7 Sv

Hautnekrose 18 Sv

Hoden Temporäre Sterilität 0.15 Sv

Permanente Sterilität 3.5 Sv

Ovar Sterilität 2.5 - 6 Sv

Linse Entdeckbare Trübung 0.5 - 2 Sv

Katarakt 5 Sv

Knochenmark Herabgesetzte Blutbildung 0.5 Sv

(26)

Beispiel: 40-jähriger Patient, 2 koronare Angiographien, 1 koronare Angioplastie Geschätzte Hautdosis 20 Sv

7 Wochen danach 18 Wochen danach 20 Monate danach 20 Monate danach Nach

Hauttransplantation

Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)

Deterministische Strahlenwirkungen

(27)

Beispiel: Elektrophysiologische Untersuchung unter biplanarer Fluoroskopie (links) und koronare Angioplastie (rechts)

Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)

Deterministische Strahlenwirkungen

(28)

Beispiel: CT Perfusions Scans bei Patienten mit Hirnschlag in den USA; aufgrund Software Fehler eine 8-fach erhöhte Dosis (3-4 Sv statt typischerweise 0.5 Sv)

Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)

Deterministische Strahlenwirkungen

(29)

Dosis Eintritts-

wahrscheinlichkeit

keine

Schwellendosis

SPÄTSCHÄDEN:

z.B. Krebs, genetische Schäden

Stochastische Strahlenwirkungen

Eintrittswahrscheinlichkeit steigt mit zunehmender Dosis (Spätschäden)

(30)

Dosis Eintritts-

wahrscheinlichkeit

SPÄTSCHÄDEN:

z.B. Krebs, genetische Schäden

• Keine epidemiologischen Daten für Dosen kleiner als 100 mSv

Extrapolation

Stochastische Strahlenwirkungen

Eintrittswahrscheinlichkeit steigt mit zunehmender Dosis (Spätschäden)

a) Lineares Modell ohne Schwellwert b) Risiko wird unterschätzt

- Bystander Effekt (Exponierte Zellen senden Signale an Nach- barzellen)

c) Risiko wird überschätzt d) Risiko wird überschätzt

Sarkom (Bindegewebetumor) e) Risiko wird überschätzt

(31)

Epidemiologie

• Die Epidemiologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Verteilung von Krankheiten in einer Bevölkerung beschäftigt.

• Die Strahlenepidemiologie untersucht die Zusammenhänge zwischen ionisierender Strahlung und dem Risiko, an bestimmten Krankheiten (z.B. Krebs, Katarakt, Herz-Kreislauf) zu erkranken.

• Grösste Herausforderung → Grösse der Stichprobe

(32)

Epidemiologie

* Mathews JD et al., BMJ, 2013

(33)

Epidemiologie

(34)

Strahleninduziertes Krebsmortalitätsrisiko

~ 5 % / Sv

Die Bestrahlung von 1000 Personen mit je 100 mSv

führt statistisch zu 5 Krebstoten

Krebsrisiko < 1 pro Million

~ 1 in 1000 Dosis

10 μSv

20 mSv

Konventionelle Radiographie

Konventionelle Durchleuchtung

Interventionelle Durchleuchtung

(Angiographie)

Computer- tomographie

Stochastische Strahlenwirkungen

(35)

Stochastische Strahlenwirkungen

(36)

Stochastische Strahlenwirkungen

Relatives Krebsrisiko in Abhängigkeit des Alters

(37)

Rechtfertigung

„Diagnostische Vorteile > strahlungsbedingte Nachteile“ (StSG Art. 8)

Drei Ebenen der Rechtfertigung (Revision StSV) - Ebene 1: Grundsätzliche Rechtfertigung

- Ebene 2: Rechtfertigung von Untersuchungs- und Therapieverfahren - Ebene 3: Rechtfertigung der individuellen Anwendung

Klinische Audits (Revision StSV)

Optimierung

Maximierung des Verhältnisses Vorteil / Nachteil (StSG Art. 9)

Beizug Medizinphysiker (StSV, Art. 747)

Grundprinzipien des Strahlenschutzes

(38)

Dosisgrenzwerte (StSV, Art. 34)

 Beruflich strahlenexponierte Personen 20 mSv/Jahr - Schwangere 2 mSv/Jahr

- 16-18-jährige 5 mSv/Jahr

Nichtberuflich strahlenexponierte Personen 1 mSv/Jahr

• Keine Dosisgrenzwerte für Patienten (StSV, Art. 342a)

„Dosisgrenzwerte gelten nicht für Strahlenanwendungen an Patienten zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken.“

→ Diagnostische Referenzwerte (DRW)

Grundprinzipien des Strahlenschutzes

(39)

• Baulicher Strahlenschutz

• Technischer / apparativer Strahlenschutz

• Operationeller Strahlenschutz

• Patientenspezifischer Strahlenschutz

Praktische Schutzmassnahmen

(40)

Kontrollierte Zonen

• Bereiche, in denen Personen durch externe Strahlenexpositionen eine effektive Dosis > 1 mSv akkumulieren können (alle Röntgen- und Bestrahlungsräume)

• Kontrollierte Zonen sind deutlich zu begrenzen

und nach Strahlenschutzverordnung zu kennzeichnen

• Kontrollierte Zonen müssen so abgeschirmt sein, dass in angrenzenden Räumen folgende Ortsdosis- leistungen nicht überschritten werden:

0.02 mSv/W z.B. Büro, Wohnung, … 0.1 mSv/W z.B. Korridor, Toiletten, …

Schutzmassnahmen – baulich

(41)

Schutzmassnahmen – baulich

Beispiel eines Bunkers für einen medizinischen

Beschleuniger @ 18 MV

(42)

Inverkehrbringen von medizinischen Röntgenanlagen

• Röntgensysteme sind Medizinprodukte und müssen für das

Inverkehrbringen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen

entsprechen (CE-Konformitätserklärung, Normen, Dokumentationen, …)

• In der Schweiz gibt es ca. 100 autorisierte Röntgenfirmen für QS an Röntgenanlagen, davon sehr viele kleine Betriebe

• Röntgenanlagen oftmals Assembler-Systeme (Generator, Röhre, Stativ, …), vor allem im Hausarztbereich

Schutzmassnahmen – apparativ

(43)

Bildempfangssystem

Analoge Film-/Foliensysteme

Eindeutiger Zusammenhang zwischen der Schwärzung eines Films und der applizierten Dosis

Schwärzung  Dosis

Dosis Schwärzung

Grundschleier

Schutzmassnahmen – apparativ

(44)

Bildempfangssystem

Digitale Systeme

Kein Zusammenhang zwischen Bildempfängerdosis und der Schwärzung (keine Überbelichtung!)

Film-Folien System Digitales System

Bildempfängerdosis Bildempfängerdosis

Schutzmassnahmen – apparativ

(45)

Aufenthaltszeit Abschirmung Abstand Ausbildung

Schutzmassnahmen – operationell

(46)

Aufenthaltszeit

Die Dosis erhöht sich linear mit der Aufenthaltszeit

Beschränkung der Aufenthaltszeit auf notwendiges Minimum

• Arbeitsvorbereitung, Arbeitstechnik (z. B.

„last image hold“ Technik in Fluoroskopie)

Schutzmassnahmen – operationell

(47)

Abschirmung – Schutzmittel

Mantelschürze

≥ 0.25 mm Pb-Äq.

Halbschürze

≥ 0.25 mm Pb-Äq.

Hodenschutz, -kapsel

≥ 1 mm Pb-Äq.

Ovarienschutz,

≥ 1 mm Pb-Äq.

Minimalausrüstung gemäß Röntgenverordnung, Anhang 2

Thyroidschutz, Bleiglasbrille

Schutzmassnahmen – operationell

(48)

Qualitätssicherung der Schutzmittel (Radiologische Physik Basel)

Schutzmassnahmen – operationell

(49)

Qualitätssicherung der Schutzmittel (Radiologische Physik Basel)

Schutzmassnahmen – operationell

(50)

Abschirmung – Schutzmittel

Beispiel: Streustrahlungsmessungen

am CT mit Plexiglasphantom Standort Begleitpersonen, 1 m entfernt von Isozentrum, 1 m ab Boden (Infusionsständer)

20 mSv/h (ohne Schutzmittel)

• 0.6 mSv/h (mit Mantelschürze) Dosisreduktion auf 3%

Schutzmassnahmen – operationell

(51)

• Dosismessungen an Alderson Phantom mittels TLD

• Standard Protokolle (Schädel, Thorax, Abdomen/Becken)

• Messungen jeweils mit und ohne Schutzmittel

Thorax CT mit/ohne Halbschürze Schädel CT mit/ohne

Mantelschürze & Thyroidschutz

Abdomen/Becken CT mit/ohne Halbschürze

Schutzmittel am CT

(52)

Schutzmittel am CT

(53)

• Absolute Dosisreduktion gering, da der grösste Streustrahlungsanteil im Körper selbst produziert wird.

• Dosisreduktion in Relation zu einer Standard Röntgenaufnahme des Thorax p.a. (0.06 mSv).

Schutzmittel am CT

(54)

Bleigummilamellen und Bleiglasschilder

2 m

1 m

0 2 12 10 8 6 4

Ortsdosisleistung in mSv/h

Bleigummivorhang 110 kV

6 mA mit

Bleigummi- vorhang ohne

Bleigummi- vorhang

BV

Abschirmung – Geräteintegrierte Schutzmittel

Schutzmassnahmen – operationell

(55)

Abstand

Quadratisches Abstandsgesetz 2-fache Entfernung:

1/4 der Dosis

3-fache Entfernung:

1/9 der Dosis

4-fache Entfernung:

1/16 der Dosis

Je weiter weg von der Streustrahlungsquelle (Patient), desto geringer die Dosis

Schutzmassnahmen – operationell

(56)

C-Bogen: Der Gefahr ins Auge sehen

Abstand

CT: 45° Positionen vermeiden

Schutzmassnahmen – operationell

(57)

falsch richtig (der Gefahr ins Auge sehen)

Abstand

Schutzmassnahmen – operationell

(58)

Dosimetrie

Personen, welche aufgrund ihrer Tätigkeit oder Ausbildung mehr als

1 mSv/Jahr akkumulieren können oder regelmäßig (mind. 1x pro Woche) in kontrollierten Zonen arbeiten oder ausgebildet werden, sind beruflich

strahlenexponiert und müssen ein Dosimeter tragen.

Schutzmassnahmen – operationell

(59)

Dosimetrie

Ganzkörperdosimeter (Messung der effektiven Dosis).

• Thermolumineszenzdosimeter

→ Kristall speichert Strahlungsenergie in langlebigen Energiezuständen von Kristallelektronen

→ Durch Erhitzen wird gespeicherte Energie in Form von Licht wieder frei

→ Das emittierte Licht wird mit Photomultipliern detektiert

→ Die Lichtmenge ist proportional zur gespeicherten Strahlungsenergie

Schutzmassnahmen – operationell

(60)

Dosimetrie

Ganzkörperdosimeter (Messung der effektiven Dosis).

• Das Dosimeter wird unter der Schutzkleidung am Körperrumpf oder auf der Brust getragen.

• Schwangere Frauen tragen das Dosimeter auf Bauchhöhe.

• Bei dosisintensiven Anwendungen soll ein zweites Dosimeter über der Schürze und ein Fingerring- dosimeter getragen werden.

• Empfindlichkeitsschwelle typischerweise bei 0.1 mSv (eine Null-Dosis ist nicht nichts!)

Schutzmassnahmen – operationell

(61)

Dosimetrie

13 anerkannte Dosimetriestellen werten Dosimeter monatlich aus und melden die Dosen dem Betrieb und dem BAG

• Der/Die Sachverständige überträgt monatlich die Dosen in das persönliche gelbe

Dosisdokument (oder in grünes Dokument bei temporären Anstellungen).

• Das BAG führt das zentrale Dosisregister für die Statistik und zur Überwachung hoher Dosen

Schutzmassnahmen – operationell

(62)

Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen

Effektive Dosis 20 mSv/Jahr

Effektive Dosis für 16 – 18-jährige 5 mSv/Jahr

Äquivalentdosis Abdomenoberfläche Schwangere 2 mSv

Äquivalentdosis Augenlinse 150 mSv/Jahr

Äquivalentdosis Haut, Hände, Füße 500 mSv/Jahr

Statement ICRP am 21. April 2011:

Epidemiologische Studien haben gezeigt, dass die Augenlinse viel empfindlicher auf Strahlung reagiert als bisher angenommen. Daher empfiehlt die ICRP einen Grenzwert für die Augenlinse von 20 mSv/Jahr (Vermuteter Schwellenwert für Kataraktbildung bei 0.5 Gy).

Schutzmassnahmen – operationell

(63)

Dosimetrie

Im Falle von erhöhten Dosiswerten (pro Monat)

Effektive Dosis > 2 mSv administrative Abklärung

(Fragebogen BAG)

Effektive Dosis > 20 mSv Abklärung vor Ort durch BAG

Die am häufigsten angegebenen Gründe sind:

- Dosimeter im Bestrahlungsraum liegengelassen - Zunehmende Anzahl komplexer Untersuchungen - Keine Erklärung (absichtliche Bestrahlung?)

Schutzmassnahmen – operationell

(64)

Jahresgrenzwertüberschreitung in interventioneller Radiologie

Ungeklärte Dosis, absichtlich bestrahlt?

Interventionelle Radiologie, Kardiologie

Jahresgrenzwertüberschreitung bei Revisionsarbeiten im KKW (Taucher)

Auszug aus zentralem Dosisregister 31.12.2011

(65)

Periode Kardiologe Interventioneller Interventioneller Radiologe (Junior) Radiologe (Senior)

Kardiologe

Grenzwertüberschreitung 2011 (27 mSv)

• Komplexe Interventionen

• Nach BAG Audit leichte Reduktion

• Berufl. strahlenexponiert seit 18 Jahren

Interventioneller Radiologe (Junior)

• Grenzwertüberschreitung 2010 (30 mSv)

• Schlechte Praxis

Nach BAG Audit Reduktion

Interventioneller Radiologe(Senior)

• Dosimeter während letzten 24 Jahren nicht getragen (bis zum BAG Audit)

• Extrapolierte effektive Dosis: 300 mSv (!)

Schutzmassnahmen – operationell

Auszug aus zentralem Dosisregister 31.12.2011

(66)

Dosimetrie

Schutzmassnahmen – operationell

Echtzeit Dosis Überwachung

(67)

Live Dosimetrie

Schutzmassnahmen – operationell

(68)

Diagnostische Referenzwerte (DRW)

• Es existieren keine Dosisgrenzwerte für Patienten

• Bei optimierter Strahlenanwendung wird erwartet, dass die Patienten- dosen für Standardsituationen unterhalb der DRW liegen.

• Bei Überschreitung der DRW müssen die Ursachen begründet und die Untersuchungstechnik angepasst werden (comply or complain).

• DRW erlauben landesweit der Vergleich zwischen ähnlichen Untersuchungen.

Schutzmassnahmen – patientenspezifisch

(69)

Diagnostische Referenzwerte (DRW)

• DRW repräsentieren Dosisgrössen, welche

 klar definiert

 einfach zu bestimmen

 charakteristisch für die jeweilige Patientenexposition

sein sollten.

• DRW sollten laufend aktualisiert werden.

• DRW bilden die aktuelle radiologische Praxis ab.

Schutzmassnahmen – patientenspezifisch

(70)

Dosisgrösse

Häufigkeit

Protokoll zu überprüfen DRW = 75. Perzentile

• DRW = 75. Perzentile der Dosisverteilung für Standardpatienten.

• Definition eines Standardpatienten → BMI, Gewicht, Durchmesser, …?

DRW widerspiegeln die (aktuelle) radiologische Praxis in der Schweiz !

Schutzmassnahmen – patientenspezifisch

(71)

Anzahl

CTDIvol (mGy) DLP (mGy*cm)

Anzahl

x 5 x 6

Schutzmassnahmen – patientenspezifisch

Dosisverteilung von CT Untersuchungen des Felsenbeins

„Das Ziel des DRW Konzeptes ist es nicht, die DRW selbst, sondern die Breite der Dosisverteilungen immer mehr zu verkleinern“

(72)

Diagnostische Referenzwerte (DRW)

Interventionelle Radiologie und Kardiologie (Stand 31.01.2008) (Neue Erhebung geplant 2014)

Radiographie (Stand 01.07.2011) (Aktualisierung geplant 2014)

Computertomographie (Stand 01.04.2010) (Neue Erhebung ev. 2014)

Schutzmassnahmen – patientenspezifisch

(73)

Thorax pa 2011

3. Quartile = 0.31 mGy DRW = 0.15 mGy

(74)

Thorax pa 2012

3. Quartile = 0.31 mGy DRW = 0.15 mGy

3. Quartile = DRW

= 0.15 mGy

(75)

Berechnung eines Strahlenschutzplanes

Praktikum 10:00-11:35

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