Strahlenschutz in der
Medizin
Strahlenschutzgesetz, Art. 28
• Eine Bewilligung braucht, wer:
a. mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten oder Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten;
b. Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt;
c. ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet.
Strahlenschutz in der Schweiz
Bewilligungsbehörden (2)
• Das Bundesamt für Energie (BFE) ist Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender Strahlung im Kernenergiebereich
• Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender Strahlung in Medizin, Forschung, Industrie und Lehre
Strahlenschutz in der Schweiz
Aufsichtsbehörden (3)
• Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist Aufsichtsbehörde für die medizinischen Betriebe (Spitäler), öffentliche
Forschungsanstalten (Universitäten) und Ausbildungsstätten (Schulen) und
• Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ist Aufsichtsbehörde für die industriellen und gewerblichen Betrieb (Arbeitnehmerschutz)
• Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist Aufsichtsbehörde für die Kernanlagen
Strahlenschutz in der Schweiz
Abteilung Aufsicht über
Krankenkassen
Präventionsprogramme (Alkohol, Tabak, Aids, …) Qualitätssicherung
der schweizerischen
Eidg. Departement des Innern (EDI)
BR Alain Berset
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Pascal Strupler
Direktionsstab Internationales
Kranken- und
Unfallversicherung Gesundheitspolitik Öffentliche
Gesundheit Verbraucherschutz
Organisation Strahlenschutz am BAG
Abteilung Strahlenschutz
Werner Zeller
Koordinationsstelle Bewilligungen
Patricia Grimm
NIS und Dosimetrie
Mirjana Moser
Radiologische Risiken
Christophe Murith
Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Nicolas Stritt
Strahlentherapie und med. Diagnostik
Philipp Trueb
Umwelt- radioaktivität
Sybille Estier
Organisation Strahlenschutz am BAG
David Wittwer Reto Treier
Marc Marconato Philipp Trueb
Oberland &
Inselspital
Roland Landis
BE-Stadt &
Mittelland
Thomas Theiler
ZH-Land
Barbara Ott
ZH - Stadt
Seeland
Sektion Strahlentherapie und med. Diagnostik
Sektion Strahlentherapie und med. Diagnostik
Dental Mammographie Radiographie Durchleuchtung Durchleuchtung mobil
CT Beschleuniger
* Stand 31.01.2013
~ 7’000 Röntgenanlagen in der Humanmedizin
~ 11’000 Röntgenanlagen in der Zahnmedizin
~ 800 Röntgenanlagen in der Veterinärmedizin
Medizinische Röntgenanlagen in der Schweiz *
Anzahl Untersuchungen in der Humanmedizin * 6‘000‘000 Röntgenaufnahmen
5‘430‘000 Zahnärztliche Röntgenaufnahmen 780‘000 CT-Untersuchungen
255‘000 Durchleuchtungen
387‘000 Mammographie-Untersuchungen
~ 13‘000‘000 Alle Untersuchungen
Bevölkerungszahl in der Schweiz 2008: ~ 7‘700‘000 Einwohner
Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung
Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung
Verhältnis 2008/1998
Mammographie 1.32
Interventionelle Radiologie 1.42
Computertomographie 2.86
Total 1.20
Jährliche effektive Dosis pro Kopf [mSv] *
CT PET-CT SPECT-CT
Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung
Quelle: Bewilligungsdatenbank des BAG
16
22
30
35
42
19 16
10
12 12
9
9
6 5
4
1
1
1 2
1 1 1
4
4 3
CT Scanner in der Diagnostik
Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung
Ionisation: „ Entfernung eines Elektrons aus einem Atom“
→ Strahlungsenergie > Elektronenbindungsenergie
c
h h
E
Röntgenstrahlung
h: Plank‘sches Wirkungsquantum 6.6·10-34 J·s
Strahlenrelief
• Durchdringung (keine WW) → Schwärzung
• Absorption (Photoeffekt) → keine Schwärzung
• Streuung (Comptoneffekt) → Kontrastverminderung
Röntgendiagnostik
Röntgenröhre
Detektor
Röntgenstrahlung
Photoeffekt (Absorption)
Elektron• Röntgenstrahlung wird vollständig absorbiert
• Energie wird an Elektron übertragen
• Elektron verlässt Atom (Ionisation)
Röntgendiagnostik
Röntgenstrahlung
Comptoneffekt (Streuung)
Elektron• Röntgenstrahlung wird gestreut
• Energie wird teilweise an Elektron übertragen
• Elektron verlässt Atom (Ionisation)
Röntgendiagnostik
Direkte Wirkung Indirekte Wirkung
Keimzellen
Genetische Schäden bei Nachkommen
Körperzellen
Früh- oder Spätschäden im bestrahlten
Individuum Chromosom
(Erbinformationen) H
O
H
Bereiche Physik
< 10 -16 s
Biochemie Biologie, Medizin
Tage, Wochen, Jahre, Jahrhunderte
< 10 -2 s
Strahlenbiologische Wirkungskette
• 23 Chromosomenpaare (je eines vom Vater bzw. von der Mutter)
• DNS-Strang besteht aus Abfolge von Phosphatgruppe und Zuckermolekül
• An Zuckermolekül greift Base an (Adenin, Cytosin, Guanin, Thymin)
• 3 aufeinanderfolgende Basen bilden ein Codon (kodiert eine Aminosäure)
• Mehrere Codons bilden ein Gen (kodiert ein Protein)
m 10 30 6 Ø
m 10 2 9 Ø
m 10 5 6 Länge
Aufbau der DNS
Einzelstrangbruch Doppelstrangbruch Basenveränderung Basenverlust
Vernetzung
Denaturierung (Aufbrechen der
Wasserstoffbrücken)
Strahleninduzierte DNS Veränderungen
Bruchbildung (Doppelstrangbruch)
Normale Chromosomen
Vitale Zellen
Reparatur
keine
Reparatur
Fragmente, Stückverluste
Zelltod Frühschäden
Translokationen
Mutationen, Krebs Spätschäden Fehlreparatur
Reparaturmechanismen
Energiedosis D
Dosisbegriffe
Absorbierte Strahlungsenergie
Masse des bestrahlten Volumenelements
D = [J/kg = Gy]
→ Physikalische Grösse zur Beschreibung der Anzahl Wechselwirkungen an einem Ort
Äquivalentdosis H
H = Energiedosis · Strahlungswichtungsfaktor [J/kg = Sv]
→ Grösse zur Beschreibung einer biologischen Wirkung an einem Ort
Röntgenstrahlung (WR=1) Grosse Trefferwahrscheinlichkeit Kleine biologische Wirksamkeit
α-Strahlung (WR=20)
Kleine Trefferwahrscheinlichkeit Grosse biologische Wirksamkeit
Effektive Dosis E
Dosisbegriffe
Äquivalentdosis · Organwichtungsfaktor summiert über alle Organe/Gewebe
E = [J/kg = Sv]
→ Grösse zur Beschreibung des Strahlenrisikos einer exponierten Person
→ Erlaubt Vergleich verschiedener Teilkörperexpositionen
Gewebe/Organ Organwichtungsfaktor
Lunge, Magen, Dickdarm 0.12
Knochenmark, Brust, Rest 0.12
Gonaden 0.08
Schilddrüse, Speiseröhre 0.04
Blase, Leber 0.04
Knochenoberfläche, Haut 0.01
Hirn, Speicheldrüse 0.01
100%
Dosis Schweregrad des
Schadens
Schwellendosis
Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)
Deterministische Strahlenwirkungen
Organ Effekte Schwellendosis
Haut Kurzzeitiges Erythem 2 Sv
Temporäre Epilation 3 Sv Permanente Epilation 7 Sv
Hautnekrose 18 Sv
Hoden Temporäre Sterilität 0.15 Sv
Permanente Sterilität 3.5 Sv
Ovar Sterilität 2.5 - 6 Sv
Linse Entdeckbare Trübung 0.5 - 2 Sv
Katarakt 5 Sv
Knochenmark Herabgesetzte Blutbildung 0.5 Sv
Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)
Deterministische Strahlenwirkungen
Organ Effekte Schwellendosis
Haut Kurzzeitiges Erythem 2 Sv
Temporäre Epilation 3 Sv Permanente Epilation 7 Sv
Hautnekrose 18 Sv
Hoden Temporäre Sterilität 0.15 Sv
Permanente Sterilität 3.5 Sv
Ovar Sterilität 2.5 - 6 Sv
Linse Entdeckbare Trübung 0.5 - 2 Sv
Katarakt 5 Sv
Knochenmark Herabgesetzte Blutbildung 0.5 Sv
Beispiel: 40-jähriger Patient, 2 koronare Angiographien, 1 koronare Angioplastie Geschätzte Hautdosis 20 Sv
7 Wochen danach 18 Wochen danach 20 Monate danach 20 Monate danach Nach
Hauttransplantation
Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)
Deterministische Strahlenwirkungen
Beispiel: Elektrophysiologische Untersuchung unter biplanarer Fluoroskopie (links) und koronare Angioplastie (rechts)
Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)
Deterministische Strahlenwirkungen
Beispiel: CT Perfusions Scans bei Patienten mit Hirnschlag in den USA; aufgrund Software Fehler eine 8-fach erhöhte Dosis (3-4 Sv statt typischerweise 0.5 Sv)
Schweregrad der Schädigung nimmt mit der Dosis zu (Frühschäden)
Deterministische Strahlenwirkungen
Dosis Eintritts-
wahrscheinlichkeit
keine
Schwellendosis
SPÄTSCHÄDEN:
z.B. Krebs, genetische Schäden
Stochastische Strahlenwirkungen
Eintrittswahrscheinlichkeit steigt mit zunehmender Dosis (Spätschäden)
Dosis Eintritts-
wahrscheinlichkeit
SPÄTSCHÄDEN:
z.B. Krebs, genetische Schäden
• Keine epidemiologischen Daten für Dosen kleiner als 100 mSv
Extrapolation
Stochastische Strahlenwirkungen
Eintrittswahrscheinlichkeit steigt mit zunehmender Dosis (Spätschäden)
a) Lineares Modell ohne Schwellwert b) Risiko wird unterschätzt
- Bystander Effekt (Exponierte Zellen senden Signale an Nach- barzellen)
c) Risiko wird überschätzt d) Risiko wird überschätzt
Sarkom (Bindegewebetumor) e) Risiko wird überschätzt
Epidemiologie
• Die Epidemiologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Verteilung von Krankheiten in einer Bevölkerung beschäftigt.
• Die Strahlenepidemiologie untersucht die Zusammenhänge zwischen ionisierender Strahlung und dem Risiko, an bestimmten Krankheiten (z.B. Krebs, Katarakt, Herz-Kreislauf) zu erkranken.
• Grösste Herausforderung → Grösse der Stichprobe
Epidemiologie
* Mathews JD et al., BMJ, 2013
Epidemiologie
Strahleninduziertes Krebsmortalitätsrisiko
~ 5 % / Sv
Die Bestrahlung von 1000 Personen mit je 100 mSv
führt statistisch zu 5 Krebstoten
Krebsrisiko < 1 pro Million
~ 1 in 1000 Dosis
10 μSv
20 mSv
Konventionelle Radiographie
Konventionelle Durchleuchtung
Interventionelle Durchleuchtung
(Angiographie)
Computer- tomographie
Stochastische Strahlenwirkungen
Stochastische Strahlenwirkungen
Stochastische Strahlenwirkungen
Relatives Krebsrisiko in Abhängigkeit des Alters
• Rechtfertigung
„Diagnostische Vorteile > strahlungsbedingte Nachteile“ (StSG Art. 8)
Drei Ebenen der Rechtfertigung (Revision StSV) - Ebene 1: Grundsätzliche Rechtfertigung
- Ebene 2: Rechtfertigung von Untersuchungs- und Therapieverfahren - Ebene 3: Rechtfertigung der individuellen Anwendung
Klinische Audits (Revision StSV)
• Optimierung
Maximierung des Verhältnisses Vorteil / Nachteil (StSG Art. 9)
Beizug Medizinphysiker (StSV, Art. 747)
Grundprinzipien des Strahlenschutzes
• Dosisgrenzwerte (StSV, Art. 34)
Beruflich strahlenexponierte Personen 20 mSv/Jahr - Schwangere 2 mSv/Jahr
- 16-18-jährige 5 mSv/Jahr
Nichtberuflich strahlenexponierte Personen 1 mSv/Jahr
• Keine Dosisgrenzwerte für Patienten (StSV, Art. 342a)
„Dosisgrenzwerte gelten nicht für Strahlenanwendungen an Patienten zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken.“
→ Diagnostische Referenzwerte (DRW)
Grundprinzipien des Strahlenschutzes
• Baulicher Strahlenschutz
• Technischer / apparativer Strahlenschutz
• Operationeller Strahlenschutz
• Patientenspezifischer Strahlenschutz
Praktische Schutzmassnahmen
Kontrollierte Zonen
• Bereiche, in denen Personen durch externe Strahlenexpositionen eine effektive Dosis > 1 mSv akkumulieren können (alle Röntgen- und Bestrahlungsräume)
• Kontrollierte Zonen sind deutlich zu begrenzen
und nach Strahlenschutzverordnung zu kennzeichnen
• Kontrollierte Zonen müssen so abgeschirmt sein, dass in angrenzenden Räumen folgende Ortsdosis- leistungen nicht überschritten werden:
0.02 mSv/W z.B. Büro, Wohnung, … 0.1 mSv/W z.B. Korridor, Toiletten, …
Schutzmassnahmen – baulich
Schutzmassnahmen – baulich
Beispiel eines Bunkers für einen medizinischen
Beschleuniger @ 18 MV
Inverkehrbringen von medizinischen Röntgenanlagen
• Röntgensysteme sind Medizinprodukte und müssen für das
Inverkehrbringen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen
entsprechen (CE-Konformitätserklärung, Normen, Dokumentationen, …)
• In der Schweiz gibt es ca. 100 autorisierte Röntgenfirmen für QS an Röntgenanlagen, davon sehr viele kleine Betriebe
• Röntgenanlagen oftmals Assembler-Systeme (Generator, Röhre, Stativ, …), vor allem im Hausarztbereich
Schutzmassnahmen – apparativ
Bildempfangssystem
• Analoge Film-/Foliensysteme
Eindeutiger Zusammenhang zwischen der Schwärzung eines Films und der applizierten Dosis
Schwärzung Dosis
Dosis Schwärzung
Grundschleier
Schutzmassnahmen – apparativ
Bildempfangssystem
• Digitale Systeme
Kein Zusammenhang zwischen Bildempfängerdosis und der Schwärzung (keine Überbelichtung!)
Film-Folien System Digitales System
Bildempfängerdosis Bildempfängerdosis
Schutzmassnahmen – apparativ
Aufenthaltszeit Abschirmung Abstand Ausbildung
Schutzmassnahmen – operationell
Aufenthaltszeit
Die Dosis erhöht sich linear mit der Aufenthaltszeit
• Beschränkung der Aufenthaltszeit auf notwendiges Minimum
• Arbeitsvorbereitung, Arbeitstechnik (z. B.
„last image hold“ Technik in Fluoroskopie)
Schutzmassnahmen – operationell
Abschirmung – Schutzmittel
Mantelschürze
≥ 0.25 mm Pb-Äq.
Halbschürze
≥ 0.25 mm Pb-Äq.
Hodenschutz, -kapsel
≥ 1 mm Pb-Äq.
Ovarienschutz,
≥ 1 mm Pb-Äq.
Minimalausrüstung gemäß Röntgenverordnung, Anhang 2
Thyroidschutz, Bleiglasbrille
Schutzmassnahmen – operationell
Qualitätssicherung der Schutzmittel (Radiologische Physik Basel)
Schutzmassnahmen – operationell
Qualitätssicherung der Schutzmittel (Radiologische Physik Basel)
Schutzmassnahmen – operationell
Abschirmung – Schutzmittel
Beispiel: Streustrahlungsmessungen
am CT mit Plexiglasphantom Standort Begleitpersonen, 1 m entfernt von Isozentrum, 1 m ab Boden (Infusionsständer)
• 20 mSv/h (ohne Schutzmittel)
• 0.6 mSv/h (mit Mantelschürze) Dosisreduktion auf 3%
Schutzmassnahmen – operationell
• Dosismessungen an Alderson Phantom mittels TLD
• Standard Protokolle (Schädel, Thorax, Abdomen/Becken)
• Messungen jeweils mit und ohne Schutzmittel
Thorax CT mit/ohne Halbschürze Schädel CT mit/ohne
Mantelschürze & Thyroidschutz
Abdomen/Becken CT mit/ohne Halbschürze
Schutzmittel am CT
Schutzmittel am CT
• Absolute Dosisreduktion gering, da der grösste Streustrahlungsanteil im Körper selbst produziert wird.
• Dosisreduktion in Relation zu einer Standard Röntgenaufnahme des Thorax p.a. (0.06 mSv).
Schutzmittel am CT
Bleigummilamellen und Bleiglasschilder
2 m
1 m
0 2 12 10 8 6 4
Ortsdosisleistung in mSv/h
Bleigummivorhang 110 kV
6 mA mit
Bleigummi- vorhang ohne
Bleigummi- vorhang
BV
Abschirmung – Geräteintegrierte Schutzmittel
Schutzmassnahmen – operationell
Abstand
Quadratisches Abstandsgesetz 2-fache Entfernung:
1/4 der Dosis
3-fache Entfernung:
1/9 der Dosis
4-fache Entfernung:
1/16 der Dosis
Je weiter weg von der Streustrahlungsquelle (Patient), desto geringer die Dosis
Schutzmassnahmen – operationell
C-Bogen: Der Gefahr ins Auge sehen
Abstand
CT: 45° Positionen vermeiden
Schutzmassnahmen – operationell
falsch richtig (der Gefahr ins Auge sehen)
Abstand
Schutzmassnahmen – operationell
Dosimetrie
Personen, welche aufgrund ihrer Tätigkeit oder Ausbildung mehr als
1 mSv/Jahr akkumulieren können oder regelmäßig (mind. 1x pro Woche) in kontrollierten Zonen arbeiten oder ausgebildet werden, sind beruflich
strahlenexponiert und müssen ein Dosimeter tragen.
Schutzmassnahmen – operationell
Dosimetrie
• Ganzkörperdosimeter (Messung der effektiven Dosis).
• Thermolumineszenzdosimeter
→ Kristall speichert Strahlungsenergie in langlebigen Energiezuständen von Kristallelektronen
→ Durch Erhitzen wird gespeicherte Energie in Form von Licht wieder frei
→ Das emittierte Licht wird mit Photomultipliern detektiert
→ Die Lichtmenge ist proportional zur gespeicherten Strahlungsenergie
Schutzmassnahmen – operationell
Dosimetrie
• Ganzkörperdosimeter (Messung der effektiven Dosis).
• Das Dosimeter wird unter der Schutzkleidung am Körperrumpf oder auf der Brust getragen.
• Schwangere Frauen tragen das Dosimeter auf Bauchhöhe.
• Bei dosisintensiven Anwendungen soll ein zweites Dosimeter über der Schürze und ein Fingerring- dosimeter getragen werden.
• Empfindlichkeitsschwelle typischerweise bei 0.1 mSv (eine Null-Dosis ist nicht nichts!)
Schutzmassnahmen – operationell
Dosimetrie
• 13 anerkannte Dosimetriestellen werten Dosimeter monatlich aus und melden die Dosen dem Betrieb und dem BAG
• Der/Die Sachverständige überträgt monatlich die Dosen in das persönliche gelbe
Dosisdokument (oder in grünes Dokument bei temporären Anstellungen).
• Das BAG führt das zentrale Dosisregister für die Statistik und zur Überwachung hoher Dosen
Schutzmassnahmen – operationell
Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen
Effektive Dosis 20 mSv/Jahr
Effektive Dosis für 16 – 18-jährige 5 mSv/Jahr
Äquivalentdosis Abdomenoberfläche Schwangere 2 mSv
Äquivalentdosis Augenlinse 150 mSv/Jahr
Äquivalentdosis Haut, Hände, Füße 500 mSv/Jahr
Statement ICRP am 21. April 2011:
Epidemiologische Studien haben gezeigt, dass die Augenlinse viel empfindlicher auf Strahlung reagiert als bisher angenommen. Daher empfiehlt die ICRP einen Grenzwert für die Augenlinse von 20 mSv/Jahr (Vermuteter Schwellenwert für Kataraktbildung bei 0.5 Gy).
Schutzmassnahmen – operationell
Dosimetrie
Im Falle von erhöhten Dosiswerten (pro Monat)
Effektive Dosis > 2 mSv administrative Abklärung
(Fragebogen BAG)
Effektive Dosis > 20 mSv Abklärung vor Ort durch BAG
Die am häufigsten angegebenen Gründe sind:
- Dosimeter im Bestrahlungsraum liegengelassen - Zunehmende Anzahl komplexer Untersuchungen - Keine Erklärung (absichtliche Bestrahlung?)
Schutzmassnahmen – operationell
Jahresgrenzwertüberschreitung in interventioneller Radiologie
Ungeklärte Dosis, absichtlich bestrahlt?
Interventionelle Radiologie, Kardiologie
Jahresgrenzwertüberschreitung bei Revisionsarbeiten im KKW (Taucher)
Auszug aus zentralem Dosisregister 31.12.2011
Periode Kardiologe Interventioneller Interventioneller Radiologe (Junior) Radiologe (Senior)
Kardiologe
• Grenzwertüberschreitung 2011 (27 mSv)
• Komplexe Interventionen
• Nach BAG Audit leichte Reduktion
• Berufl. strahlenexponiert seit 18 Jahren
Interventioneller Radiologe (Junior)
• Grenzwertüberschreitung 2010 (30 mSv)
• Schlechte Praxis
• Nach BAG Audit Reduktion
Interventioneller Radiologe(Senior)
• Dosimeter während letzten 24 Jahren nicht getragen (bis zum BAG Audit)
• Extrapolierte effektive Dosis: 300 mSv (!)
Schutzmassnahmen – operationell
Auszug aus zentralem Dosisregister 31.12.2011
Dosimetrie
Schutzmassnahmen – operationell
Echtzeit Dosis Überwachung
Live Dosimetrie
Schutzmassnahmen – operationell
Diagnostische Referenzwerte (DRW)
• Es existieren keine Dosisgrenzwerte für Patienten
• Bei optimierter Strahlenanwendung wird erwartet, dass die Patienten- dosen für Standardsituationen unterhalb der DRW liegen.
• Bei Überschreitung der DRW müssen die Ursachen begründet und die Untersuchungstechnik angepasst werden (comply or complain).
• DRW erlauben landesweit der Vergleich zwischen ähnlichen Untersuchungen.
Schutzmassnahmen – patientenspezifisch
Diagnostische Referenzwerte (DRW)
• DRW repräsentieren Dosisgrössen, welche
klar definiert
einfach zu bestimmen
charakteristisch für die jeweilige Patientenexposition
sein sollten.
• DRW sollten laufend aktualisiert werden.
• DRW bilden die aktuelle radiologische Praxis ab.
Schutzmassnahmen – patientenspezifisch
Dosisgrösse
Häufigkeit
Protokoll zu überprüfen DRW = 75. Perzentile
• DRW = 75. Perzentile der Dosisverteilung für Standardpatienten.
• Definition eines Standardpatienten → BMI, Gewicht, Durchmesser, …?
DRW widerspiegeln die (aktuelle) radiologische Praxis in der Schweiz !
Schutzmassnahmen – patientenspezifisch
Anzahl
CTDIvol (mGy) DLP (mGy*cm)
Anzahl
x 5 x 6
Schutzmassnahmen – patientenspezifisch
Dosisverteilung von CT Untersuchungen des Felsenbeins
„Das Ziel des DRW Konzeptes ist es nicht, die DRW selbst, sondern die Breite der Dosisverteilungen immer mehr zu verkleinern“
Diagnostische Referenzwerte (DRW)
• Interventionelle Radiologie und Kardiologie (Stand 31.01.2008) (Neue Erhebung geplant 2014)
• Radiographie (Stand 01.07.2011) (Aktualisierung geplant 2014)
• Computertomographie (Stand 01.04.2010) (Neue Erhebung ev. 2014)
Schutzmassnahmen – patientenspezifisch
Thorax pa 2011
3. Quartile = 0.31 mGy DRW = 0.15 mGy
Thorax pa 2012
3. Quartile = 0.31 mGy DRW = 0.15 mGy
3. Quartile = DRW
= 0.15 mGy