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Archiv "Entschließungen, vom Plenum verabschiedet am 18./19. Mai" (08.06.1984)

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Arzneimittelverordnung nach Wirkstoffnamen

Die deutsche Ärzteschaft weist Vor- stellungen, wonach künftig der Arzt auf dem Rezept nur noch den Wirkstoffna- men eines Arzneimittels sowie dessen Menge und Dosierung verordnen soll, und es dem Apotheker dann überlassen ist, konkret das Medikament unter dem Gesichtspunkt der Kostengünstigkeit auszuwählen und abzugeben, zurück.

Begründung:

Der Landesverband der Ortskrankenkas- sen in Bayern bemüht sich z. Z. darum, in einem Modellversuch mit den bayeri- schen Kassenärzten und Apothekern die vorgenannten Vorstellungen zu realisie- ren. Abgesehen davon, daß nicht weni- gen Kassenärzten die Wirkstoffbezeich- nungen zahlreicher Arzneimittellisten herausgesucht werden müßten, gefähr- det die durch den vorgesehenen Modell- versuch erfolgte Streichung des Autsimi- le-Verbots in erheblichem Maße die Pa- tienten.

Zweifellos können gleiche Wirkstoffe bei unterschiedlicher Galenik und Bioverfüg- barkeit höchst unterschiedliche Wirkun- gen erzeugen. Die Reaktion des einzel- nen Patienten auf ein Medikament kann der untersuchende und behandelnde Arzt mit Sicherheit aber besser abschätzen als der lediglich das Rezept beliefernde Apo- theker.'

Prävention

❑„Der 87. Deutsche Ärztetag bekennt sich zur Einheit der drei medizinischen Bereiche

Prävention Kurative Medizin und Rehabilitation,

die als untrennbare Einheit in der Hand der Ärzte deren Aufgabenerfüllung ge- währleistet.

Politische und ideologische Eingriffe in diese Bereiche, welche eine Entprofes- sionalisierung der Medizin bewirken, werden von den Delegierten des Deut- schen Ärztetages entschieden abgelehnt.

Der Deutsche Ärztetag 1984 fordert des- halb von den verantwortlichen Ministe- rien, bei Forschungsvorhaben zur Unter- suchung von Primär-Präventionsmodel- len schon in der Forschungsplanung, aber auch in der kritischen Forschungs- begleitung und erst recht in der Durch- führung von alternativen Entwicklungs- modellen, die Erfahrungen und Erkennt- nisse insbesondere der niedergelassenen Ärzteschaft maßgeblich zu berücksichti- gen.

Die aktive Beteiligung dieser Ärzte an den Forschungsprogrammen und erst recht an der Durchführung der Prävention bei der Bevölkerung muß gesichert sein. Der- art bedeutende Objekte, wie die Entwick- lung der Prävention, sind zum Scheitern verurteilt, wenn sie ohne den sachver- ständigen Rat der Ärzte erfolgen.”

Arzneimittelkosten

❑ „Der 87. Deutsche Ärztetag begrüßt die im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wiederholt angestellte Überlegung, von der derzeit starren Ver- ordnungsblattgebühr über 2 DM zugun- sten einer prozentualen Arzneikostenge- bühr abzurücken.

Begründung:

Mit einer prozentualen Arzneikostenge- bühr — mit Ober- und Untergrenze und unter Berücksichtigung von Härtefällen — würde allseits das Interesse gestärkt und wachsen, über Kosten eines Medika- ments mehr als bisher mit der Folge nachzudenken, die finanzielle Belastung möglichst niedrig zu halten.”

Krankenhaus- finanzierung

❑ „Der 87. Deutsche Ärztetag nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, daß auch die neue Bundesregierung nicht in der Lage ist, ein durchführbares Konzept einer umfassenden Neuordnung der Kranken- hausfinanzierung vorzulegen, sondern sich vielmehr mit einer ,kleinen, mach- baren Reform' begnügen will. Die vorge- sehenen Änderungen im Finanzierungs- system und der Pflegesatzgestaltung be- deuten allenfalls ein Kurieren an Sympto- men. Insbesondere ist zu bemängeln, daß das gegenwärtige staatliche Pla- nungsmonopol weiterhin bestehen blei- ben soll und daß den Ärztekammern wei- terhin das Recht der Mitgestaltung in wichtigen Bereichen des Krankenhaus- wesens vorenthalten wird.

Deutscher Ärztetag und Bundesärzte- kammer haben wiederholt ein dezentrali- siertes Planungssystem gefordert, in dem alle im Krankenhauswesen maßgeb- lich Beteiligten, unter Einschluß der Krankenhausärzte, mitwirken sollen.

Der 87. Deutsche Ärztetag wiederholt die Forderungen nach einer Einbeziehung ärztlichen Sachverstandes in Planungen und Entscheidungen, die das Kranken- haus betreffen.

Die Mitwirkung der Kammern ist insbe- sondere notwendig bei der Erarbeitung von Empfehlungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser bei der Krankenhausbedarfs- und -inve- stitionsplanung, bei Entscheidungen über Standort und Einsatz medizinischer Großgeräte und bei der Pflegesatzgestal- tung.

Nur durch ärztliche Mitbestimmung kann eine dem jeweiligen aktuellen Stand der Medizin entsprechende Patientenversor- gung auch unter wirtschaftlichen Ge- sichtspunkten gewährleistet werden."

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GOÄ — differenzierte Visitgebühr für Belegärzte

Belegärzte haben genauso wie nie- dergelassene nicht-belegärztlich tätige Ärzte grundsätzlich das Recht auf ange- messene Honorierung ihrer Leistungen.

Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Visitgebühr angemessen anzuheben und analog den Beratungs- und Besuchs- gebühren (GOÄ-Ziffern 1-4 und 5-8) zu untergliedern. Die Bundesregierung als Verordnungsgeber der amtlichen Gebüh- renordnung für Ärzte wird aufgefordert, eine strukturelle Änderung dieser Gebüh- renordnung vorzunehmen, um die wirt- schaftliche und medizinisch optimale be- legärztliche Tätigkeit zur Verbesserung der Struktur ärztlicher Versorgung der Bevölkerung nachhaltig zu unterstüt- zen.”

Gebührenordnung für Ärzte

❑ „Die bisherigen Bemühungen des Bundesarbeitsministeriums zur Harmoni- sierung von Gebührenordnung und Bun- despflegesatzverordnung finden nicht die Zustimmung der Ärzteschaft. Sie lassen außer acht, daß

1. krankenhaustypische Leistungen, wie zum Beispiel die Operation am offenen Herzen (300 DM) oder die Intensivbe- handlung (80 DM) wegen des niedrigen Vergütungssatzes keine Krankenhausko- sten enthalten können; es kann daher vom Krankenhausarzt auch nicht verlangt werden, sein Honorar um solche Kosten zu mindern;

2. ein prozentualer Abschlag von der Arztliquidation nicht als sachgerechter Weg einer Ausgliederung von Kosten an- gesehen werden kann, die in gleicher Hö- he feststehen und nicht von der Höhe des Steigerungssatzes für die Arztliquidation abhängen;

3. die Kostenerstattung des liquidations- berechtigten Krankenhausarztes an den

Krankenhausträger, dem selbstzahlen- den Privatpatienten durch einen entspre- chend hohen Abschlag vom Pflegesatz voll zugute kommen muß und nicht zur Subventionierung der gesetzlichen Kran- kenversicherung herangezogen werden darf.

Die im Krankenhaus tätigen Ärzte fordern eine faire, für alle Beteiligten (Patienten, Krankenhausträger und Ärzte) zufrieden- stellende Lösung, welche die Belange so- wohl der Belegärzte als auch der ange- stellten Krankenhausärzte angemessen berücksichtigt."

Ärztlich-ethische

Rahmenbedingungen der ln-vitro-Fertilisierung

❑ „Der Vorstand der Bundesärztekam- mer wird beauftragt, noch im Jahre 1984 darauf hinzuwirken, daß die In-vitro-Fer- tilisierungstechnik in der Bundesrepublik nur dann angewendet werden darf, wenn klare ärztlich-ethische Rahmenbedingun- gen eingehalten werden. Der Vorstand der Bundesärztekammer soll dazu umge- hend Kriterien ausarbeiten.

Begründung:

In den letzten Jahren hat sich die In-vit- ro-Fertilisierung in Verbindung mit dem Embryotransfer zu einem praktikablen Verfahren für die Sterilitätsbehandlung von Kinderwunschpaaren entwickelt; das Stadium des wissenschaftlichen Experi- mentierens kann als abgeschlossen gel- ten. Mindestens vier Zentren in der Bun- desrepublik, davon eines in Berlin, sind bereits auf diesem Gebiet tätig; mehr als 15 weitere sind dabei, Methoden aufzu- bauen.

Die angestrebten Richtlinien sollen recht- zeitig dazu dienen, den Möglichkeiten des Mißbrauchs dieser Technik vorzu- beugen."

Kinderheilkunde als Prüfungsfach

❑ „Der 87. Deutsche Ärztetag ist der Auffassung, daß das Fach Kinderheilkun- de wieder als Prüfungsfach gleichberech- tigt neben Innerer Medizin eingeführt wird.

Begründung:

Derzeit ist Kinderheilkunde kein eigenes Prüfungsfach. Dies kann zu folgender Si- tuation führen:

Nur die (wenigen) während des prakti- schen Jahres an Kinderkliniken ausgebil- deten Ärzte verfügen über die notwendi- ge Minimalausbildung. Angehende Ärzte, welche während der PJ-Zeit keine Kin- derklinik aufgesucht haben, verfügen nur über eine durch Anfängerpraktika und Vorlesungen, die nicht Pflichtvorlesun- gen sind, gestützte Ausbildung. Es ist außerdem möglich, bei den „multiple choice" Examina die Fragen über Kinder- heilkunde zugunsten anderer Fragen ganz wegzulassen.

Es besteht also die Gefahr, daß das Wis- sen und Können junger Ärzte in der Bun- desrepublik Deutschland hinter den sonst in aller Welt üblichen Standard zu- rückfällt. 25 Prozent der deutschen Be- völkerung sind Kinder, über deren spe- zielle Erkrankungen jeder Arzt seine Kenntnisse in einer Prüfung nachweisen muß."

GOÄ — Bundespflegesatz- verordnung

III „Die Absicht des Bundesministeri- ums für Arbeit und Sozialordnung, Dop- pelzahlungen von Privatpatienten bei sta- tionärer Behandlung aufgrund ungenü- gender Abstimmung von Regelungen in der Gebührenordnung für Ärzte und in der Bundespflegesatzverordnung zu ver- meiden, ist anzuerkennen. Es ist jedoch nicht gerechtfertigt, mit einer Ände-

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rungsverordnung der Bundesregierung zur Gebührenordnung für Ärzte in einem anderen Rechtsbereich einzugreifen, der das gesamte Vertragsrecht zwischen Ärz- ten im Krankenhaus einschließlich Beleg- ärzten und Kraqkenhausträgern über Ko- stenerstattungenNorteilsausgleiche be- rührt.

Die Gebührenordnung für Ärzte ist zwar ein Bewertungs- und Abrechnungsmaß- stab für ärztliche Leistungen, aber kein politisches Instrument, um akzeptable Kostenregelung im Krankenhaus zu errei- chen. Bei privatärztlicher stationärer Be- handlung sind angemessene Pflegesatz- abschläge von den sogenannten allge- meinen Pflegesätzen festzusetzen, um Doppelerstattungen von Patienten für Kosten zu vermeiden.

Ärzte im Krankenhaus haben Minderun- gen der Einfachsätze der Gebührenord- nung bei privatärztlichen stationären Be- handlungen nur dann hinzunehmen, wenn es sich um Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte handelt, die nicht ausschließlich im Krankenhaus er- bracht werden können.

Gebühren für Leistungen, die ausschließ- lich im Krankenhaus erbracht werden können, enthalten keine Praxiskosten, so daß hierbei keine Abzüge von Gebühren gerechtfertigt sind."

Giftgas-Einsatz

117 „Mit Bestürzung und Empörung nimmt der 87. Deutsche Ärztetag die Nachrichten über die Verwendung von chemischen Kampfstoffen bei kriegeri- schen Auseinandersetzungen in der Welt zur Kenntnis.

Die deutschen Ärzte verurteilen den Bruch internationalen Rechtes (verankert in der Haager Landkriegsordnung von 1899 und der Genfer Konvention von 1925), das insbesondere die Anwendung von chemischen Kampfstoffen grund- sätzlich verbietet."

Auswirkung der Rentenversicherungs- reform

auf die Ärztlichen Versorgungswerke

Der 87. Deutsche Ärztetag appelliert an den Gesetzgeber, bei der beabsichtig- ten ‚Neuregelung der Hinterbliebenen- versorgung in der staatlichen Rentenver- sicherung' die Grundsätze des Versiche- rungsprinzips und der Beitragsgerechtig- keit der Rente nicht weiter anzutasten.

Die Realisierung des Modells ,Hinterblie- benenrente mit Freibetrag' setzt an die Stelle der genannten Grundsätze über- wiegend solche der Bedürftigkeit. Die vorgesehene Anrechnung von Erwerbs- Ersatzeinkünften verschiebt Lasten von der gesetzlichen Rentenversicherung auf berufstätige Empfänger von Hinterbliebe- nenrenten mit Arbeitseinkommen oder eigenen Renten- oder Pensionseinkünf- ten; solche kommen dann nicht mehr den Arbeitsleistenden oder den Renten- empfängern zugute.

Ebenso findet eine Lastenumverteilung auf andere Leistungsträger statt, deren Pensions- und/oder Rentenzahlungen nicht mehr dem berechtigten Empfänger zugute kommen, sondern letztlich nur dem Etat der Rentenversicherung. Fol- gende Grundrechtspositionen würden verletzt:

—Die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 (effektive Grundrechtsgarantie auch ge- gen indirekte Eingriffe).

—Das Sozialstaatsprinzip Vertrauens- schutz (seit Jahren und Jahrzenten ge- plante, aufgebaute, individuelle Versor- gung wird entwertet).

—Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 (willkürlich erscheinende Abgrenzung anrechenbarer und nichtanrechenbarer Einkunftsarten).

—Das Mißbrauchsverbot (Aufgabe der beitragsgerechten Rente und des Versi- cherungsprinzips/Ersetzung durch Be- dürftigkeitsgrundsätze).

—Der Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 (da nach geltendem Recht durch die Leistung an die gesetzliche Renten- versicherung Anrechte für Männer und Frauen gleichermaßen nach dem gesetz- lichen Leistungskatalog erworben wur- den).

Statt dessen ist, wenn überhaupt noch ein solcher Eingriff in das Rentenrecht geboten ist, eine Lösung erforderlich, die ihre Rechtfertigung und ihre Auswirkung ausschließlich in der gesetzlichen Ren- tenversicherung selbst findet: Bei Be- rücksichtigung der Vorschläge der Sach- verständigenkommission für die soziale Sicherung der Frau und der Hinterbliebe- nen von 1979 könnten Lösungen gefun- den werden, die das Versicherungsprin- zip und den Grundsatz der beitragsge- rechten Rente in der Rentenversicherung weitgehend bewahren und unerwünschte bzw. unzulässige gesellschaftspolitische, ordnungspolitische und verfassungs- rechtliche Eingriffe vermeiden.”

Chancengleichheit für Ärztinnen

❑ „Gemeinsam mit dem Marburger Bund und dem Deutschen Ärztinnenbund fordern wir die Vorstände der Bundesärz- tekammer und Landesärztekammern auf, bei der Einführung des ,Arztes im Prakti- kum' dafür Sorge zu tragen, daß bei der Vergabe von AiP-Stellen Chancengleich- heit für Ärztinnen und Ärzte sowohl in zeitlicher als auch in qualitativer Hinsicht gewährleistet wird.

Wir fordern, daß junge Ärztinnen diesel- ben Möglichkeiten erhalten wie junge Ärzte, ihre Berufsausbildung durch Wahrnehmung einer AiP-Stelle mit der uneingeschränkten Approbation abzu- schließen."

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Arzneimittelversorgung

— Negativliste

❑ „Die deutsche Ärzteschaft spricht sich mit Nachdruck gegen die Beibehal- tung und eine weitere Ausdehnung der Negativliste für die Arzneimittelversor- gung in der kassenärztlichen Praxis aus.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Ne- gativliste lassen eine bedenkliche Ver- schleppung von dringend ärztlich be- handlungsbedürftigen Krankheitszustän- den bei vielen Patienten erkennen.

Eine Ausdehnung der Negativliste auf weitere Arzneimittel, z. B. Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel, würde darüber hinaus die Medikamentenein- nahme ohne ärztliche Überwachung und Beratung und damit den Arzneimittelmiß- brauch fördern.

Außerdem ist zu erwarten, daß solche Eingriffe in die Leistungspflicht der Kran- kenkassen auf die Dauer nicht ohne Aus- wirkungen auf die Therapiefreiheit der Ärzte in anderen Tätigkeitsbereichen blei- ben werden."

Kapazitätsverordnung und Ausbildung zum Arzt

❑ „Der Deutsche Ärztetag fordert eine Anpassung der Kapazitätsverordnung für das Studienfach Medizin an die Ausbil- dungsmöglichkeiten in der Klinik."

Begründung:

1. Die bisherige Kapazitätsverordnung basiert unter anderem auf der Gesamt- zahl der vorhandenen Planstellen, also einschließlich nicht lehrbefähigter Assi- stenten. Es ist deshalb erforderlich, die Kapazitätsverordnung so zu ändern, daß nur zur Ausbildung qualifizierte Ärzte — akademische Lehrer und Ärzte mit abge-

schlossener Weiterbildung — in die Kapa- zitätsverordnung einfließen.

2. Wenn auch die Anzahl der vorhande- nen Betten kein Kriterium für die zur Leh- re geeigneten Patienten ist, so steht die politische Forderung der Parlamente, Krankenkassen und der Ärzteschaft, die Betten der Universitätskliniken zu redu- zieren, in krassem Widerspruch zu der Orientierung der Kapazitätsverordnung an den Ausbildungsmöglichkeiten der Vorklinik mit Steigerung der Studenten- zahl. Dies ist der Grund für die von allen Seiten beklagte Qualitätsminderung in der klinischen Ausbildung, die aufgrund der bestehenden Approbationsordnung auf einen Unterricht in kleinen Gruppen (bedside-teaching) ausgerichtet ist.

Schadstoffe

in der Muttermilch

❑ „Der Vorstand der Bundesärztekam- mer möge sich unter Beteiligung der zu- ständigen Ausschüsse mit der Frage ,Schadstoffe in der Muttermilch' be- schäftigen. Die zuständigen Gesund- heitsbehörden und die Kostenträger wer- den aufgefordert, entsprechende Aufklä- rung zu betreiben und die Kosten für die Untersuchung der Muttermilch zu über- nehmen."

Begründung: Durch Berichte in Presse, Rundfunk und Fernsehen ist in der Bevöl- kerung die Verunsicherung über Schad- stoffe in Muttermilch sehr groß. Ein in diesen Tagen veröffentlichtes zweites Gutachten der Deutschen Forschungsge- meinschaft empfiehlt, bei längerer Still- dauer die Muttermilch auf Schadstoffe untersuchen zu lassen. Leider liegen noch keine Untersuchungen über klini- sche Zeichen toxischer Wirkungen von Schadstoffen bei gestillten Säuglingen vor, Toxikologen können jedoch bei ho- her Schadstoffkonzentration in der Mut- termilch schwere spätere Gesundheits- schäden nicht ausschließen.

Verschärfung

des „Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens"

❑ „Der 87. Deutsche Ärztetag fordert den -Gesetzgeber auf, das „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwe- sens" hinsichtlich der Voraussetzungen einer irreführenden Werbung sowie ihrer Sanktionen zu verschärfen, und, soweit erforderlich, weitere korrespondierende Gesetze (zum Beispiel ,Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb — UWG') zu ak- tualisieren."

Begründung: In zunehmendem Maße wird von den Gesundheitsbehörden Kla- ge darüber geführt, daß die derzeitige Rechtssituation es nur sehr unzulänglich ermöglicht, gegen eine steigende Flut äu- ßerst fragwürdiger und gefährlicher Be- handlungsmethoden vorzugehen, die von unqualifizierten Trägern, als „Insti- tut" oder „Klinik" getarnt, propagiert werden.

Daß gerade die Gesundheitsbehörde ei- nes Ballungsgebietes wie München in- nerhalb eines Jahres in mehr als 60 Fäl- len mit nur fragwürdigem Erfolg Verfah- ren gegen medizinischem Scharlatanerie einleiten mußte, zeigt die Brisanz dieser Mißstände und die Notwendigkeit, wirk- same Voraussetzungen zu schaffen, sie zu unterbinden. Nicht nur die Täuschung kranker und leichtgläubiger Menschen, sondern auch die Gefahr ernster Folge- schäden erfordern hier dringend Abhilfe.

Zulassungsordnung für Kassenärzte

❑ „Der Deutsche Ärztetag appelliert an die Bereitschaft aller niedergelassenen Ärzte, junge Kolleginnen und Kollegen in ihren Praxen für die vorgeschriebene Zeit im Rahmen der Zulassungsordnung für Kassenärzte aufzunehmen. Die Zulas-

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sungsordnung darf nicht zu einem Eng- paß für den ärztlichen Nachwuchs wer- den. Die Zulassungsordnung ist nicht zu- letzt im Vertrauen auf die Solidarität der Kassenärzte gegenüber ihren jungen Kol- leginnen und Kollegen geändert wor- den."

Investitionslenkung für medizinisch-technische Großgeräte

❑ „Der Deutsche Ärztetag wendet sich nachdrücklich gegen die Absicht, Investi- tionen im Bereich der freien ärztlichen Praxis durch Bundesgesetz einer Investi- tionslenkung zu unterwerfen. Der Ge- setzentwurf des Bundesrates, über den nun der Bundestag zu befinden hat, wür- de den Kassenärztlichen Vereinigungen eine ihrem Wesen nach fremde Aufgabe aufzwingen. Sie müßten bei der Geneh- migung medizinisch-technischer Groß- geräte bei Interesse mehrerer niederge- lassener Ärzte gleicher fachlicher Eig- nung eine Art von Konzessionsverfahren durchführen. Eine Investitionslenkung solcher Art ist aber ordnungspolitisch verfehlt und würde nicht in die Wirt- schaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland passen.

Das Erfordernis, geeignete Krankenhäu- ser für die Behandlung der stationären Patienten mit den jeweils erforderlichen Großgeräten auszustatten, berührt nicht die Notwendigkeit, den jeweils neuesten Stand der medizinischen Entwicklung auch den ambulanten Patienten über die niedergelassenen Ärzte zugänglich zu machen. Die niedergelassenen Ärzte können solche Investitionsentscheidun- gen bisher aufgrund freier unternehmeri- scher Initiative treffen und sich damit schnell den jeweiligen Gegebenheiten an- passen. Die Tatsache, daß sie dabei bis- lang nicht an die administrativen Er- schwernisse und finanziellen Notwendig- keiten gebunden sind, die bei der staat- lichen Krankenhausbedarfsplanung be- stehen, hat dazu geführt, daß medizini-

sche Großgeräte den Patienten so viel- fach schneller zugute kamen als über die Krankenhäuser.

Es wäre widersinnig, die im Krankenhaus entstandenen Probleme der Großgerä- teplanung und Investitionslenkung nun auch noch auf die freie Praxis übertragen zu wollen. Wenn hier gesetzgeberische Maßnahmen überhaupt für notwendig gehalten werden, käme nur die Herbei- führung flexiblerer Lösungen für den Krankenhausbereich in Betracht.

Zur Vermeidung von Überkapazitäten bei medizinischen Großgeräten reichen die Bestimmungen des § 368 n Abs. 8 RVO in Verbindung mit den Empfehlungen der KBV zum Einsatz und zur Standortbe- stimmung medizinisch-technischer Großgeräte in der kassenärztlichen Ver- sorgung vollständig aus, wenn gleichzei- tig durch Änderung des KHG die Rechts- gleichheit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten hergestellt wird.

Der Deutsche Ärztetag appelliert daher an den Deutschen Bundestag, sich der vor- geschlagenen Investitionslenkung für Kassenärzte zu widersetzen und deren Freiberuflichkeit nicht weiter durch büro- kratische Maßnahmen einzuengen."

Begründung:

Nachweislich werden die Leistungen im ambulanten Sektor günstiger erbracht, wie auch durch die Gegenüberstellung von Kassenabrechnungen (BMÄ, E- GO)") zu den Sachkostenberechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu belegen ist. Darüber hinaus wollen die Ärzte in freier Praxis weiterhin die prompte Befundübermittlung bei hoher Qualität der Leistung erhalten wissen.

Wer im übrigen den Gesetzentwurf zum Großgeräte-Einsatz mit Begründung ge- lesen hat, weiß, daß der Gesetzgebungs- weg von den Großgeräten zu medizi- nisch-technischen Geräten insgesamt schon programmiert ist.

*) BMÄ = Bewertungsmaßstab-Ärzte E-GO = Ersatzkassen-Gebührenordnung

Besetzung leitender Ministerialressorts

❑ „Der 87. Deutsche Ärztetag fordert die Verantwortlichen in den Parlamenten und Ministerien von Bund und Ländern auf, die Besetzung oder Neubesetzung der Positionen als Leiter der Gesund- heitsabteilungen in den Ministerien nur mit Ärzten vorzunehmen.

Begründung:

Im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden- Württemberg wurde nach Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers dessen Position durch einen Juristen besetzt.

Damit ist ein erster Schritt getan, daß ei- ne angemessene Vertretung ärztlichen Sachverstandes dort nicht mehr wie in bisheriger Weise besteht. Da konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß sich diese Entwicklung in anderen Ländern fortsetzt, halten wir diesen Beschluß für notwendig."

Bundeswehr —

Bundesverfassungsgericht

❑ „Die Bundesärztekammer wird gebe- ten, den juristischen Sachverhalt des Be- schlusses des Annahmeausschusses des Bundesverfassungsgerichtes ,bezüglich des § 46 Abs. 3 Satz 1 Soldatengesetz (Fassung 1977)` zu analysieren. Etwaige Auswirkungen auf die Berufsausübung als Arzt im Status des Sanitätsoffiziers sind zu überprüfen."

Die kommenden Ärztetage

Der 87. Deutsche Ärztetag beschloß fer- ner: „Der Tagungsort für den 91. Deut- schen Ärztetag 1988 ist Frankfurt. Der Tagungsort für den 92. Deutschen Ärzte- tag ist Berlin." Der nächste Deutsche Ärztetag wird vom 14. bis 18. Mai 1985 in Lübeck-Travemünde stattfinden. Es folgen: 1986 Hannover, 1987 Karlsruhe.

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