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Archiv "Hochschulrahmengesetz vom Bundestag verabschiedet" (09.01.1975)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Hochschulrahmen- gesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das Hochschulrahmengesetz endlich verabschiedet. Doch das schon Jahre währende Tauziehen ist noch nicht beendet, denn im Bun- desrat dürfte das Gesetz voraus- sichtlich nicht durchkommen. Die CDU/CSU-regierten Länder werden vermutlich dagegen stimmen, so wie es im Bundestag am 12. De- zember 1974 die Unionsparteien bereits taten. Der Durchgang im Bundesrat wird für Februar 1975 erwartet. In der vom Bundestag verabschiedeten Fassung sind un- ter anderem vorgesehen: Reform der Studiengänge, um die Verweil- zeiten zu verkürzen; Einführung von Regelstudienzeiten; Neuord- nung des Hochschulzugangs;

Sanktionen gegen Hochschulange- hörige, die Lehre und Forschung mit Gewalt oder Gewaltandrohung stören, und die Einführung von Ge- samthochschulen. Die verfaßte Stu- dentenschaft wird im Gesetz ga- rantiert.

Gegen diese Garantie hatte sich die Opposition ausgesprochen. Sie wünschte hier nur eine Kann-Vor- schrift. Vor allem richtete sich der Widerstand der Opposition aber gegen die vorgesehenen Ord- nungsrechtsbestimmungen, die nur den Gewaltschutz beinhalten. Die Union befürwortete dagegen ein abgestuftes Ordnungsrecht. Aus- einandersetzungen gab es ferner über die im Gesetz vorgesehene Bestimmung, daß die Hochschul- angehörigen die Wissenschaftsfrei- heit im Bewußtsein ihrer „Verant- wortung vor der Gesellschaft" zu wahren haben.

Beim Hochschulzugang soll zukünf- tig nicht nur die Abiturdurch- schnittsnote gewertet werden, son- dern auch berufspraktische Tätig- keiten zwischen Abitur und Stu- dienbeginn sollen zählen. Diese Regelung ist unter anderem auch im Hinblick auf die Medizin getrof-

fen worden. NJ

AUS DER DDR

Fünffacher Anstieg der Schwangerschafts- abbrüche

Nach dem Inkrafttreten des Geset- zes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. März 1972 stieg die Zahl der legalen Schwan- gerschaftsabbrüche im Bezirk Ro- stock innerhalb eines Jahres um das Fünffache. Die sonstigen Kran- kenhausaborte (darunter sind of- fenbar alle anderen Aborte außer den legalen Interruptiones zu ver- stehen) gingen gleichzeitig im Jah- re 1972 um 40 Prozent zurück.

Diese Angaben macht Prof. Dr. sc.

med. K.-H. Mehlan vom Institut für Hygiene der Universität Rostock in einem Beitrag für die Ostberliner Zeitschrift „Das deutsche Gesund- heitswesen". Nach seinen Ausfüh- rungen ist die Entwicklung der Sta- tistiken für den Bezirk Rostock auf die ganze DDR zu übertragen.

Prof. Mehlan untersucht in diesem Beitrag die Entwicklung über einen größeren Zeitraum hinweg, nämlich beginnend im Jahre 1965, als die Instruktion zur Anwendung des Pa- ragraphen 11 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz er- lassen wurde. (Damals war in einer nicht veröffentlichten ministeriellen Anweisung eine Indikationsrege- lung eingeführt worden, welche au- ßer der medizinischen auch die kindliche, ethische und sozialmedi- zinische Indikation für einen Ab- bruch zuließ. Das Gesetz von 1972 gestattet dagegen die kostenlose Unterbrechung auf Wunsch der Frau in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft.)

Nach Prof. Mehlan verdoppelten sich 1956 die legalen Schwanger- schaftsabbrüche und blieben ab 1966 ungefähr gleich, während die sonstigen Krankenhausaborte von 1965 bis 1971 etwa um ein Drittel zurückgingen. Nach dem Anstieg der legalen Interruptiones unter dem neuen Gesetz von 1972 um das Fünffache ist es im Bezirk Ro-

stock wie auch in der ganzen DDR zu keinem weiteren Ansteigen mehr gekommen, während, wie Prof. Mehlan ausführt, in anderen Ländern der Kulminationspunkt erst 10 bis 15 Jahre nach der Frei- gabe erreicht wird.

Die Fertilität ist in der DDR bereits seit 1963, also lange vor der Frei- gabe der Schwangerschaftsabbrü- che, rückläufig gewesen, und diese Entwicklung ist weder durch die Benutzung von Verhütungsmitteln noch durch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs we- sentlich beeinflußt worden.

Für das Jahr 1973 gibt Prof. Mehlan für die ganze DDR folgende Zahlen an: Sämtliche Aborte 124 399 (1972:

134 867); 27 legale Schwanger- schaftsabbrüche auf je 1000 Frau- en im fertilen Alter beziehungswei- se 59 legale Unterbrechungen auf 100 Geburten; 1,5 Millionen Frauen (etwa 40 Prozent aller Frauen im fertilen Alter) nehmen die Pille; ge- stationsbedingte Müttersterblich- keit je 100 000 Entbindungen: 28.

Und schließlich: In den Jahren 1972 und 1973 hat es nach Prof.

Mehlan in der DDR keine Todes- fälle im Zusammenhang mit illega- len Schwangerschaftsabbrüchen

mehr gegeben. gb

58 medizinische Fachschulen

Medizinisch-technische Assisten- ten, Krankenschwestern und Kran- kenpfleger, Zahntechniker und an- deres medizinisches Personal wer- den in der DDR künftig an medizi- nischen Fachschulen ausgebildet.

Im Zuge der Neuordnung der Aus- bildung des „mittleren medizini- schen Personals" sind jetzt 58 me- dizinische Schulen zu Medizini- schen Fachschulen erklärt worden.

Damit soll das Ausbildungsniveau dieser Kräfte erhöht werden. In den neuen Lehrplänen sind für das drit- te Ausbildungsjahr Praktika an den späteren Arbeitsplätzen vorgese- hen. zel

58 Heft 2 vom 9. Januar 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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