..,.. Der Stand der wissenschaftli- chen Diskussion um die bisher über- schätzten bleibenden Komplikatio- nen der Pertussisimpfung führte da- zu, daß die DPT-Impfung wieder für alle Kinder ab dem 3. Lebensmonat empfohlen wurde (9, 10). Die Be- schränkung der Pertussisimpfung auf die ersten beiden Lebensjahre wurde aufgehoben.
Auch auf dem Gebiet der Zu- sammenarbeit von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereini- gung (KBV) wurden in jüngster Zeit wesentliche Fortschritte im Hinblick auf das Impfwesen erzielt. Die KBV und die Verbände der Ersatzkassen haben eine neue Impfvereinbarung getroffen, die am 1. Juli 1991 in Kraft getreten ist (2). ..
Die wesentlichen Anderungen gegenüber der bisherigen Regelung lassen sich in folgenden Punkten zu- sammenfassen:
1) Die Impfzeitpunkte und Impfintervalle sollen sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impf- kommission des Bundesgesundheits- amtes (STIKO) richten.
2) Die Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Infektionen bei Ri- sikopatienten ab dem 3. Lebensjahr wurde neu aufgenommen.
3) Der Inhalt der Impfleistung, dessen Umfang je nach Erfordernis vom Arzt festgelegt wird, urnfaßt ge- mäߧ 4:
- die Information über den Nutzen der Impfung
- Hinweise auf mögliche Nebenwir- kungen und Komplikationen - Empfehlungen über Verhaltens-
maBnahmen im Anschluß an die Impfung
- Aufklärung über Eintritt und Dauer der Schutzwirkung sowie über das Erfordernis von Wieder- holungs- oder Auffrischimpfungen - Erhebung von Impfanarnnese, ein-
schließlich Befragung über das Vorliegen von Allergien
- Erfragen von aktueller Befindlich- keit zum Ausschluß akuter Er- krankungen
- Eintrag der erfolgten Impfung im Impfpaß beziehungsweise Ausstel- len einer Impfbescheinigung.
4) Die Vergütung der Impflei- stung wird deutlich angehoben.
5) Seit dem 1. Juli 1991 ist die Polio-Schluckimpfung auch dann be- rechnungsfähig, wenn sie als weitere Impfleistung im Rahmen einer Arzt- Patienten-Begegnung durchgeführt wird.
6) Hinsichtlich der Vorgabe der Abrechnungsnummern für Impflei- stungen gelten für alle in der Verein- barung genannten Impfungen nur noch zwei Nummern, und zwar die Nr. 8900 für die 1. Impfung und die Nr. 8901 für jede weitere Impfung im Rahmen eines Arzt-Patienten-Kon- taktes.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die sachge- rechte Aufklärung der Patienten be- ziehungsweise der Eltern über Nut- zen und Risiko einer Impfung ein- schließlich deren Dokumentation für Arzt und Patient durch die jüngste Rechtsprechung zunehmende Be- deutung erhält. Für alle gängigen Impfungen wurden daher von Stehr, Meyer und Weissauer Merkblätter zum Aufklärungsgespräch entwik- kelt, die sich in der Praxis als sehr zeitsparend und als Nachweis einer angemessenen Aufklärung des Pa- tienten bewährt haben. Sie können vom Perimed-Verlag 8520 Erlangen, Weinstraße 70, bezogen werden.
Literatur
1. Bayerische Staatsministerien des Innern und für Arbeit und Sozialordnung: Bericht über das bayerische Gesundheitswesen für das Jahr 1988. Band 96, Seite 161, München 1989
2. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Durch- führung von Schutzimpfungen gegen über- tragbare Krankheiten. Persönlich mitgeteilt durch Dr. Krimmel am 22. 5. 1991 3. Kohnhäuser, G., Regierung von Oberfran-
ken, persönliche Mitteilung 1987
4. Ley, S.: Impfverhalten in der Bevölkerung- Impfmotivation und Impfbarrieren. In: Imp- fen nützt - Impfen schützt. Hrsg. Bundes- vereinigung für Gesundheitserziehung e V, Bonn/Bad Godesberg 1987, S. 207-211 5. Naumann, P., Weber, H. G.; Enners, R.:
Neues zur Diphtherie-Schutzimpfung. Vor- getragen auf dem 16. Symposium der Deut- schen Gesellschaft für Infektiologie, Schloß Reisensburg, 9.-12. Mai 1990 (Dtsch. med.
Wschr., im Druck)
6. Pilars de Pilar, C. E.; Spiess, H.: Diphtherie- und Tetanusantikörper bei Kindern und jungen Erwachsenen. Dtsch. med. Wschr.
106 (1981) 1341-1345
7. Spiess, H.; Pilars de Pilar, C. E.: Impf- schutzdauer und notwendige Auffrischimp- fungen: Toxoidimpfungen. Vorgetragen auf dem Symposium "Neue Schutzimpfungen - A-3536 (86) Dt. Ärztebl. 88, Heft 42, 17. Oktober 1991
Impfempfehlungen, Aufklärung, Wider- stände", Deutsches Grünes Kreuz, 31.5.-1.6. 1991, München
8. Spiess, H.: Niedersächsisches Ärzteblatt 4 (1991) 6-9
9. STIKO: Arbeitsergebnisse der 26. und 27.
Sitzung der Ständigen Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes. Bundesge- sundhbl. 34 (1991) 189-190
10. STIKO: Bewertung der Pertussis-Impfung.
Bundesgesundhbl. 34 (1991) 298
11. Triebold, K: Niedergelassener Arzt und ak- tive Schutzimpfungen. In: Impfen nützt - Impfen schützt. Hrsg. Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung eV, Bonn/Bad Godesberg 1987, S. 153-160
Anschrift der Verfasser:
Prof. Dr. med. Klemens Stehr Dr. med. Ulrich Heininger Universitätsklinik
mit Poliklinik für Kinder und Jugendliche Loschgestraße 15 W-8520 Erlangen
Kindliche
~ercholester.ün~e
Im 3. Lebensjahr sollte eine all- gemeine Cholesterinuntersuchung durchgeführt werden; bei Kindern mit Cholesterin-Werten oberhalb 200 mg/dl wird zur Erstellung eines Lipidprofiles geraten. Hyperchole- sterinämie ist einer der sehr wichti- gen Risikofaktoren für koronare Herzkrankheiten. 32 Prozent der Kinder mit Gesamtcholesterinni- veaus > 200 mg/dl hatten ein Famili- enmitglied mit Myokardinfarkt vor dem 55. Lebensjahr, 85 Prozent hat- ten ein abnormales Lipoproteinmu-
ster. htn
Garcia, R. E., D. S. Moodie: Lipoprotein Profiles in Hypercholesterolemic Children.
A. Journ. Dis. Children 145 (1991) 147-150.
Cleveland Clinic Foundation, Care Clinic Center, 9500 Euclid Ave, Cleveland, OH 44195-5223, USA.