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Archiv "Krankenhäuser: „Lernendes“ System" (17.10.2003)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4217. Oktober 2003 AA2681

S E I T E E I N S

D

er Referentenentwurf einer

„Verordnung zum Fallpauscha- lensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004“ des Bundesministe- riums für Gesundheit und Soziale Sicherung enthält jetzt 802 Abrech- nungspositionen statt bisher 664.

Auch ist die Kostenhomogenität der einzelnen Diagnosis Related Groups (DRGs) verbessert worden.

Dieser Schritt war notwendig ge- worden, nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Juli 2003 formal das Scheitern der Verhand- lungen mit den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversiche- rung und dem Verband der privaten Krankenversicherung erklärt hatte.

Der Entwurf dient der Vorbereitung einer Ministerverordnung, die kurz-

fristig verabschiedet werden und Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll.

Die Ulla-Schmidt-Administration verfolgt dabei ihre von Anfang an angekündigte Devise eines „lernen- den“ Systems, bei dem das aus Au- stralien importierte DRG-System, das für das Jahr 2003 notgedrungen übernommen wurde, kurzfristig und konsequent auf die Erfordernisse der deutschen Krankenhauspraxis angepasst werden soll. Da inzwi- schen mehr Krankenhäuser und ins- besondere 13 Universitätskranken- häuser an den Kalkulationen teilge- nommen haben, ist zu erwarten, dass die Bewertungsrelationen treffsiche- rer geworden sind, so die Hoffnun- gen des Ministeriums. Dagegen hat

das Ministerium von den Mög- lichkeiten, Leistungsbereiche vom Fallpauschalensystem auszunehmen, aufgrund des erweiterten und ver- besserten Katalogs und der neuen Bewertungsrelationen nur restriktiv Gebrauch gemacht. Ausgenommen wurden lediglich zwölf diagnosebezo- gene Fallpauschalen, unter anderem für schwere Verbrennungen, die Früh- rehabilitation bei polytraumatisierten Patienten und akute Querschnitts- lähmungen. Für die ausgenommenen Leistungen sind jetzt krankenhausin- dividuelle Entgelte zu vereinbaren.

In jedem Fall will das Ministerium verhindern, dass über die Hintertür wieder das längst abgeschaffte Selbstkostendeckungsprinzip einge- führt wird. Dr. rer. pol. Harald Clade

Krankenhäuser

„Lernendes“ System A

ls das GKV-Modernisierungsge-

setz im Bundestag verabschiedet wurde, kündigte Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bessere Zeiten für Patienten an:

„Zukünftig können sie zwischen dif- ferenzierten Angeboten der medizi- schen Versorgung wählen, sie sind in die Entscheidungen eingebunden, erhalten Informationen, und sie können durch eigenverantwortli- ches Handeln ihre Gesundheit för- dern und so Geld sparen.“

Glaubt man Repräsentanten der gesetzlichen Krankenkassen, dann haben ihre Versicherten die Bot- schaft gehört – vorzugsweise den letzten Teil. Aus der Sorge heraus, dass im nächsten Jahr Leistungen eingeschränkt werden oder mehr kosten, besorgen sich viele noch rasch eine neue Brille oder lassen sich Zähne sanieren. Dabei wird der

Zahnersatz erst von 2005 an aus der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert. Durch ein Festzu- schusssystem und abgesenkte Ho- norare soll Zahnersatz zudem 2004 günstiger werden. Doch die Versi- cherten wissen davon entweder zu wenig oder trauen dem Braten nicht.

Beides ist nachvollziehbar.

Tatsächlich sind die Ausgaben für Zahnersatz im ersten Halbjahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Pro- zent in den alten und um 7,3 Prozent in den neuen Bundesländern gestie- gen. Doch die Daten fürs dritte Quartal werden erst Mitte Novem- ber vorliegen. Für Prognosen ist es im Grunde noch zu früh.

Die Krankenkassen ziehen aller- dings schon ihre Schlüsse aus offen- bar steigenden Antragszahlen und bauen genau wie ihre Versicherten vor. Es sei unwahrscheinlich, dass

der durchschnittliche Beitragssatz im nächsten Jahr von 14,4 auf 13,6 Prozent sinken könne, hieß es bei AOK und Ersatzkassen. Der Run auf Zahnersatz und Brillen, die stei- genden Arzneimittelausgaben und die vielen Arbeitslosen – da könne man für nichts garantieren. Schmidts Sprecher, Klaus Vater, reagierte prompt. Selbst wenn jetzt massen- haft Versicherte Brillen verlangten, sei das nicht beitragssatzrelevant.

Was an Zahnersatz dieses Jahr ge- zahlt werde, müsse zudem im näch- sten Jahr nicht beglichen werden.

Das kommt davon, wenn ein Ge- setz ausnahmsweise zeitig vor sei- nem In-Kraft-Treten fertig gestellt wird. Zwar entfällt die parlamentari- sche Hektik. Doch umso mehr Zeit bleibt, sich um seine Wirkungen zu streiten – und um unerwünschte Ne- benwirkungen. Sabine Rieser

GKV-Modernisierungsgesetz

Vorratshaltung

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