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Archiv "Satzung und Geschäftsordnung: Keine Platzreservierung im Vorstand" (29.05.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 22⏐⏐29. Mai 2009 A1103

1 1 2 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

D

ie Krankenhausärzte sind im Vorstand der Bundesärzte- kammer (BÄK) klar in der Mehr- heit. Darin spiegelt sich die starke Stellung des Marburger Bundes in den Kammerversammlungen der Länder wider. Insbesondere die Haus- ärzte hatten in den vergangenen Jahren eine Mindestrepräsentanz im Vorstand der BÄK gefordert. So hatte der 111. Deutsche Ärztetag in

Ulm den Vorstand aufgefordert, die Satzung so zu ändern, dass mindes- tens zwei Niedergelassene Mitglie- der des Vorstands seien. Heute be- steht der Vorstand aus dem Präsi- denten und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten der Landesärzte- kammern sowie zwei weiteren Ärz- tinnen/Ärzten. Rechtsanwalt Horst Schirmer, Leiter der gemeinsamen Rechtsabteilung von BÄK und Kas- senärztlicher Bundesvereinigung, berichtete, dass der Vorstand der Bundesärztekammer den Ärztetag bitte, über verschiedene Optionen zu entscheiden. Diese seien:

>eine Erweiterung des Vorstands um zwei Niedergelassene

>bei unveränderter Zahl der Vorstandsmitglieder die Wahl der

„zwei weiteren Ärtzinnen/Ärzte“ aus-

schließlich aus dem Kreis der Nie- dergelassenen

>eine Erhöhung der Zahl der

„weiteren Ärztinnen/Ärzte“ von zwei auf drei, wovon mindestens zwei niedergelassen sein müssten.

Zudem legte der Vorstand dem Ärztetag die Frage vor, ob die Sat- zung in diesem Punkt überhaupt geändert werden solle. Diese Frage wurde überraschend und über-

raschend deutlich beantwortet – und zwar mit Nein.

„Lassen wir es, wie es ist“, mahnte Jan Hesse aus München. Die Quote sei „der Tod der Demokratie“. Fast alle Diskussionsredner sahen es ähnlich. Die wichtigsten Argumente gegen eine Satzungsänderung: Der Deutsche Ärztetag beschränke sich ohne Not in seiner Souveränität.

Wenn erstmals eine bestimmte Arzt- gruppe explizit im Vorstand vertreten sei, könnten immer neue Gruppierun- gen das Gleiche verlangen. Ohnehin

ändert sich die Zusammensetzung des Vorstands im Laufe einer Amtsperi- ode mit den Wahlen in den Landesärz- tekammern häufig. So hat sich die Zahl der Niedergelassenen innerhalb eines Jahres auf fünf (von 19 Vor- standsmitgliedern insgesamt) erhöht.

Der Vorstand dürfe auf die Mitar- beit der Niedergelassenen nicht weit- gehend verzichten, sagte Dr. med.

Martin Bolay aus Münster, der für ei- ne Quote plädierte. Ihm wurde entge- gengehalten, die Vorstandsmitglieder müssten sich für alle Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Das wurde dem derzeitigen Vorstand ausdrücklich attestiert. Er fühle sich vertreten, auch von den Nichthausärzten im Vorstand, bekannte Bernd Zimmer, Hausarzt in Wuppertal. Und so nahm der Ärztetag den Auftrag zu einer Sat- zungsänderung ausdrücklich zurück.

Es bleibt bei der heutigen Regelung.

Die spontane Idee, über eine Frauen- quote für den Ärztetag nachzuden- ken, fand keinen Beifall. Dr. med.

Anne Gräfin Vitzthum sieht den Tag kommen, „an dem wir eine Quoten- regelung für Männer brauchen“.

Ohne Debatte und ohne Gegen- stimmen wurde die Geschäftsord- nung des Deutschen Ärztetages geändert. Bisher stand der Ärztetag

„allen deutschen Ärzten“ offen, was dem Wortlaut nach Ärzte auslän- discher Nationalität ausgeschlossen hätte. Nun heißt es: „Zutritt zu den Sitzungen des Deutschen Ärztetages haben alle Ärztinnen und Ärzte und die vom Vorstand der Bundesärzte- kammer geladenen Personen.“ I Heinz Stüwe

TOP VI Änderung des § 5 der Satzung der Bundesärztekammer

SATZUNG UND GESCHÄFTSORDNUNG

Keine Platzreservierung im Vorstand

Im Leitungsgremium der Bundesärztekammer gebe es zu wenige niedergelassene Ärzte, hieß es vor einem Jahr. Jetzt nahm der Deutsche Ärztetag seinen Auftrag, in der Satzung eine Art Minderheitenschutz zu verankern, zurück.

Herr der Ge- schäftsord- nung:Horst Schirmer, Leiter der gemeinsa- men Rechtsabtei- lung von BÄK und KBV, erläuterte die Änderung.

TOP VII Änderung des § 3 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

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