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1.70 Satzungsänderung Förderausschuss in Bundesordnung und Geschäftsordnung

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1. Bund der Deutschen Katholischen Jugend

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1.70

1.70 Satzungsänderung Förderausschuss in Bundesordnung und Geschäftsordnung

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2014

Um die Arbeit des Ausschusses Förderfragen zu erleichtern werden die Bundesordnung und die Geschäftsordnung des BDKJ wie folgt geändert (Änderung fett):

§ 14 (1) Bundesordnung

bisher neu

1Die Bundeskonferenz der Mitgliedsverbände berät die

Hauptversammlung und den Bundesvorstand.

2Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der

Mitgliedsverbände sowie der Jugendorganisationen untereinander betreffen. 3Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere […]

3. Vorschlag der Einzelheiten des Beitragsverfahrens nach § 6 Absatz 2 Ziffer 7 und § 6 Absatz 3 Ziffer 4, 4. Vorschlag von

Kandidatinnen und Kandidaten für die Liste zur Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Förderfragen und 5. Vorschlag von

Kandidatinnen und Kandidaten aus den Reihen der

Bundesleitungen der Mitgliedsverbände für die Wahl zum Hauptausschuss.

1Die Bundeskonferenz der Mitgliedsverbände berät die

Hauptversammlung und den Bundesvorstand.

2Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der

Mitgliedsverbände sowie der Jugendorganisationen untereinander betreffen. 3Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere […]

3. Vorschlag der Einzelheiten des Beitragsverfahrens nach § 6 Absatz 2 Ziffer 7 und § 6 Absatz 3 Ziffer 4, 4. und Vorschlag von

Kandidatinnen und Kandidaten für die Liste zur Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Förderfragen und 5. 4. Vorschlag von

Kandidatinnen und Kandidaten aus den Reihen der

Bundesleitungen der

Mitgliedsverbände für die Wahl zum Hauptausschuss.

§ 25 (4) Geschäftsordnung

bisher neu

1Dem Ausschuss für Förderfragen gehören nur Vertreterinnen und Vertreter der

Mitgliedsverbände an.

2Die Zahl der Mitglieder bemisst sich nach der Zahl der

Mitgliedsverbände. 3Die Bundeskonferenz der Mitgliedsverbände schlägt der

Hauptversammlung eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten vor.

4Die Hauptversammlung stimmt über diese Liste ab. 5Die Mitglieder werden für ein Jahr gewählt.

1Dem Ausschuss für Förderfragen gehören nur Vertreterinnen und Vertreter der

Mitgliedsverbände an.

2Die Zahl der Mitglieder bemisst sich nach der Zahl der

Mitgliedsverbände. 3Die Bundeskonferenz der Mitgliedsverbände schlägt der

Hauptversammlung eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten vor. 4Die Hauptversammlung stimmt über diese Liste ab. 5Die Mitglieder werden für ein Jahr gewählt. 2Jede Bundesleitung eines Mitgliedsverbandes benennt dem BDKJ Bundesvorstand eine Vertreterin oder einen Vertreter, in der Regel die Geschäftsführung oder ein Mitglied der Bundesleitung. 3Die Vertretung sollte auf Dauer angelegt sein.

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