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1.66 Satzungsänderung Bundesordnung

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1. Bund der Deutschen Katholischen Jugend

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1.66

1.66 Satzungsänderung Bundesordnung

Besetzung BDKJ-Bundesstelle e.V.

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2014

• In § 11 Absatz 1 Satz 4 Ziffer 6. wird der Halbsatz „die gleichzeitig Mitglieder des BDKJ-Bundesstelle e.V. sind,“ gestrichen.

• In § 11 Absatz 1 Satz 4 Ziffer 7 wird das Wort

„und“ durch ein Komma ersetzt und in Ziffer 8 am Ende ein „und“ eingefügt.

• In § 11 Absatz 1 Satz 4 wird eine neue Ziffer 9. mit folgendem Wortlaut angefügt: „die Wahl von zwei Frauen und zwei Männer zur Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle e.V.“

• Der § 11 Absatz 1 Satz 4 Ziffern 6. bis 9.

erhält damit folgende neue Fassung:

6. die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses,

7. die Wahl der/des Vorsitzenden und der Mitglieder des Schlichtungsausschusses, 8. die Wahl zur Mitgliederversammlung des Jugendhaus Düsseldorf e.V. und

9. die Wahl von zwei Frauen und zwei Männern zur Mitgliederversammlung des BDKJ- Bundesstelle e.V.

• In § 12 Absatz 1 wird ein neuer Satz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Der

Hauptausschuss wählt aus seinen Reihen zwei Frauen und zwei Männer zur

Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle e.V.“.

• In § 12 Absatz 1 wird ein neuer Satz 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Die Mitglieds- und Diözesanverbände sollen paritätisch vertreten sein.“

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