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Archiv "Satzung und Statuten: Der Vorstand bleibt wie er ist" (27.05.1994)

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POLITIK

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it einer Satzungsänderung wollte der Vorstand der Bundesärztekammer vor allem zwei Dinge errei- chen: In Zukunft sollten es minde- stens fünf Ärztekammern sein, die ei- nen Antrag auf Einberufung eines Außerordentlichen Ärztetages stel- len können; bisher sind das drei. Die Erweiterung erschien im Hinblick auf die Ärztekammern der neuen Länder geraten. Eingreifender war die Absicht, den Vorstand der Bun- desärztekammer um die beiden Ver- treter der angestellten Ärzte, die vom Deutschen Ärztetag zu wählen sind, zu verkleinern. Neben den Vor- standsvorschlägen lag zu dem Tages- ordnungspunkt III „Änderung der Satzung und von Statuten der Bun- desärztekammer" eine Vielzahl zum Teil verwirrender Anträge aus der Mitte des Deutschen Ärztetages vor.

Hinter den Kulissen wurde gemun- kelt, die Verwirrung sei beabsichtigt.

Wenn es so war, dann haben die In- itiatoren mit Erfolg taktiert. Denn der Ärztetag lehnte es schließlich ab, sich mit den Anträgen zur Satzung überhaupt zu befassen.

Eine längere Debatte gab es um jene beiden „angestellten Mitglie-

der" des Vorstands. Diese Bestim- mung war eingeführt worden, als die angestellten Ärzte in der Selbstver- waltung der Ärztekammern, ein- schließlich der früheren Arbeitsge- meinschaft der westdeutschen Ärzte- kammern, unterrepräsentiert waren.

Man wollte ihnen eine Art Minder- heitenschutz gewähren. Inzwischen hat sich die Lage geändert, die ange- stellten Ärzte spielen eine bedeuten- de, gelegentlich sogar dominierende Rolle in den Ärztekammern und de- ren Führungsgremien. Das wurde auch bei dem Ärztetag in Köln von vielen Delegierten so gesehen. Man wäre wohl bereit gewesen, hier etwas zu ändern. Aber was? Der Ärztetag wollte sich nämlich offensichtlich nicht das Recht nehmen lassen, zwei Mitglieder aus seiner Mitte in den Vorstand der Bundesärztekammer zu entsenden. Dieser setzt sich ja an- sonsten aus den Präsidenten der Landesärztekammern, also aus „ge- borenen Mitgliedern", zusammen.

Hinzu kommen der Präsident der Bundesärztekammer und die beiden

97. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Satzung und Statuten

Vizepräsidenten, die zwar vom Ärz- tetag gewählt werden, die aber in der Regel (nicht immer) gleichfalls Kam- merpräsidenten sind. Man wollte sich auf diesem Deutschen Ärztetag in dieser heiklen Frage offensichtlich nicht festlegen und war deshalb wohl froh, als eine Delegierte den Antrag auf „Nichtbefassung" stellte.

Geändert wurde hingegen die Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage. Die Anderungen betref- fen eine Reihe von Details, mit de- nen der Verhandlungsablauf erleich- tert werden soll. Abgelehnt wurde wieder einmal die Initiative, eine An- tragskommission einzuführen. So war das schon mehrfach auf Ärztetagen.

Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, der insgesamt die Vorlagen zu Sat- zung und Geschäftsordnung erläuter- te, war um seine Aufgabe nicht im- mer zu beneiden.

Schließlich stand noch eine Än- derung des Statutes des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung an.

Die alte Geschäftsordnung des Se- nats aus dem Jahre 1959 und die Richtlinien für die ärztliche Fortbil- dung aus dem Jahre 1989 wurden durch ein völlig überarbeitetes, neues Statut ersetzt. Laut dem neuen Sta-

Prof. Dr. Franz Carl Loch, Vorsitzender des Fortbil- dungs-Senats.

Horst Dieter Schirmer, Justitiar der Bundesärzte- kammer.

tut, das der Vorsitzende des Senats, Prof. Dr. Franz Carl Loch, erläuterte und der Ärztetag verabschiedete, hat der Deutsche Senat folgende Aufga- ben:

• Die Bundesärztekammer in allen grundsätzlichen Fragen der ärztlichen Fortbildung zu beraten;

• Methoden und Medien auf ih- re Eignung für die ärztliche Fortbil- dung zu überprüfen;

• Maßnahmen zur Qualitätssi- cherung der ärztlichen Fortbildung zu entwickeln, zu evaluieren und auf ihre Verbreitung hinzuarbeiten;

• Schwerpunkte für die Pro- grammgestaltung der ärztlichen Fort- bildung zu setzen;

• Forschungsergebnisse und Weiterentwicklung ärztlicher Prä- ventions-, Untersuchungs- und Be- handlungsmöglichkeiten zu prüfen und in einem interdisziplinären Fo- rum für die Fortbildung auszuarbei- ten;

• im Einvernehmen mit dem Vorstand der Bundesärztekammer in Kongressen, welche der Senat inhalt- lich gestalten kann, praxisbezogene Themen allen Ärzten zugänglich zu machen. Norbert Jachertz

Der Vorstand bleibt wie er ist

A-1524 (48) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 21, 27. Mai 1994

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