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I 210/2000

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I 210/2000 GEF 17. Januar 2001 44C

Interpellation

0138 Müller, Zäziwil (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.11.2000

Sind die erforderlichen Kapazitäten in der Spitalgrundversorgung im Emmental noch vorhanden?

Am Sonntagabend, 12. November 2000 hab ich von einem aufgebrachten Notfallarzt aus dem Amt Konolfingen einen Telefonanruf erhalten, wonach der Arzt während fast einer Stunde verzweifelt ein Spitalbett suchte und im sechsten (!!!) Anlauf endlich fündig wurde.

Die Patientin wurde anschliessend mit der Ambulanz vom Spital Münsingen nach Burgdorf transportiert.

Da es sich hier angeblich nicht um einen Einzelfall handelt, scheint die Bettenkapazität der Anzahl Patienten nicht mehr gerecht zu werden.

An zum Teil sehr denkwürdigen Besprechungen mit Herrn Regierungsrat Samuel Bhend und Vertretern der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, letztmals zusammen mit weiteren Grossräten aus dem damaligen Spitalverband Grosshöchstetten vom 4. November 1999 in Bern, wurde die Kapazitätsfrage bei der Schliessung der fünf Spitäler bzw. unsere Bedenken ob überhaupt Patienten aus dem Verbandsgebiet Grosshöchstetten Aufnahme in benachbarten Spitäler finden verharmlost; Zitat von Regierungsrat Bhend an der Sitzung vom 4.11.1999: „.... nach der Meinung des Regierungsrates können die Patienten der schliessenden Spitäler von den verbleibenden Spitälern aufgenommen werden, ohne dass Investitionen getätigt werden müssen....“ .

1. Wie beurteilt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die geschilderte Situation im heutigen Zeitpunkt betreffend der Kapazitätsfrage und was gedenkt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zu unternehmen, um derartige Engpässe zu verhindern?

2. Würden Sie nach heutigen Kenntnissen und Abwägung aller Fakten auch zum jetzigen Zeitpunkt den Schliessungsentscheid (bzw. die Streichung von der Spitalliste), betr.

Grosshöchstetten mittragen?

3. Wie viel wenn überhaupt, wurde durch die Schliessung der fünf Spitäler eingespart (Kanton und Spitalverband separart), und welche Investitionen mussten getätigt werden?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 23.11.2000

Antwort des Regierungsrates:

Ausgangslage

Bisher bekannt gewordene Engpässe im Akutbereich sind primär auf den Personalmangel im Pflegebereich (mit vorübergehender Stilllegung von Betten und ganzer Abteilungen)

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zurückzuführen und nicht auf die erfolgten Spitalschliessungen. Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass jedes Versorgungssystem Kapazitätsgrenzen kennt. Ausserdem ist es nicht sinnvoll, dass in einem Spitalversorgungssystem jedes einzelne Spital für sich allein auf eine gelegentlich auftretende Spitzenbelastung ausgelegt wird. Versorgungspolitisch sind die so entstehenden Überkapazitäten nicht erforderlich und ökonomisch sind sie nicht bezahlbar. Wichtig ist allein, dass ein Versorgungssystem als ganzes eine Spitzenbelastung auffangen kann. Dies ist zur Zeit im Kanton Bern gewährleistet.

Unbestritten ist auch, dass jederzeit Notfälle, die lebensbedrohlich sind, in unseren Spitälern versorgt werden müssen; bisher wurden solche Notfälle auch jederzeit in den bernischen Spitälern behandelt und versorgt. Der Interpellant spricht denn auch nicht von einem Notfall, sondern davon, dass ein Notfallarzt ein Spitalbett zur Unterbringung einer Patientin oder eines Patienten, die vermutungsweise nicht mehr zu Hause versorgt werden konnte, suchte. Es handelt sich hierbei also um einen Pflegenotfall.

Der Regierungsrat ist sich dieses Problems bewusst. Es kann auch festgestellt werden, dass die Belegung der Pflegebetten im Kanton Bern äusserst grossen Schwankungen unterworfen ist und regional differenziert betrachtet werden muss. Unbestritten ist, dass zu gewissen Zeiten die Pflegebetten vollständig belegt sind und auch die Spitäler kaum in der Lage sind, Pflegefälle in die Pflegeheime zu verschieben. Dies führt zu Situationen, dass Spitäler darauf bedacht sind, ihre Bettenkapazitäten nicht mit Pflegenotfällen zu besetzen sondern für echte lebensbedrohende Notfälle zu reservieren.

Antworten zu Frage 1

Der Regierungsrat erachtet die Bettenkapazitäten im Kanton Bern im Akutversorgungsbereich als genügend. Bisher konnten Notfälle stets aufgenommen und versorgt werden. In einzelnen Fällen kommt es immer wieder vor, dass Pflegenotfälle nur mit Mühe untergebracht werden können. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat, um einen besseren Überblick über die freien Bettenkapazitäten zu erhalten, ein Bettenleitsystem initialisiert, das in den nächsten Wochen und Monaten in einer Pilotphase eingesetzt werden soll.

zu Frage 2

Der Entscheid des Regierungsrates, die 5 Spitäler Wattenwil, Grosshöchstetten, Jegenstorf, Sumiswald und Herzogenbuchsee ab dem Jahr 2001 nicht mehr auf der Spitalliste des Kantons aufzuführen, wurde aufgrund von sorgfältigen Abklärungen und Analysen gefällt. Eine eingehende Überprüfung und Evaluation des Entscheides würde aus heutiger Sicht kaum zu anderen Resultaten führen. Der Regierungsrat erachtet deshalb den Schliessungsentscheid nach wie vor als richtig.

zu Frage 3

Die vom Schliessungsentscheid betroffenen Spitäler wurden Ende 1999 respektive anfangs des Jahres 2000 geschlossen. Deshalb wird es erst im Jahr 2001 möglich sein, verlässliche Aussagen über die Spareffekte im Zusammenhang mit dem Schliessungsentscheid zu machen. Zusätzliche Investitionen, die wegen des Schliessungsentscheides angefallen sind, wurden in den übrigen Spitälern nicht getätigt.

An den Grossen Rat

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