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Er verlangt vom Bund aber ausdrücklich, dass die Sanierung des Weissensteintunnels in die Leistungsvereinbarung aufgenommen wird

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Medienmitteilung

Solothurner Regierung verlangt Sanierung des Weissensteintunnels

Solothurn, 12. Januar 2016 – Der Regierungsrat unterstützt grundsätz- lich die Botschaft des Bundes zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2017-2020. Er verlangt vom Bund aber ausdrücklich, dass die Sanierung des Weissensteintunnels in die Leistungsvereinbarung aufgenommen wird.

Die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds BIF, der mit der FABI-Vorlage geschaffen worden ist. In den Jahren 2017-2020 sind Infrastrukturbeiträge im Umfang von rund 13,2 Mrd. Franken vorgesehen. Der Regierungsrat unterstützt dies grundsätzlich.

Die Sanierung des Weissensteintunnels ist im Investitionsplan der BLS Netz AG 2017-2020 jedoch nicht vorgesehen. In der Botschaft wird dazu lediglich Folgendes ausgeführt: „Sollte ein Entscheid für den Weiterbetrieb dieses Tunnels gefasst werden, müssten Mittel aus den Reserven gesprochen oder mit der Sanierung auf die Leistungsvereinbarung 2021-2024 gewartet werden“.

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Diese Aussage ist für den Regierungsrat aber zu vage. Unabhängig vom Entscheid über den Weiterbetrieb des Weissensteintunnels beantragt er schon heute, dass die Sanierung der Bahnstrecke Solothurn-Moutier als Optionsmassnahme in die Leistungsvereinbarung 2017-2020 aufgenommen wird.

Die Sanierung des Tunnels ist für den Kanton Solothurn und insbesondere die Regionen südlich und nördlich der Jurakette von weitreichender Bedeutung.

Bemängelt wird vom Regierungsrat auch die geplante Indexierung entlang des Bahninfrastrukturfonds. Mit der vorgeschlagenen Indexierung würden sich die jährlichen Fondsbeiträge der Kantone ab 2020 von 500 auf 565 Mio. Franken erhöhen, was einer Kostensteigerung von 13 Prozent entspricht. Der Regierungs- rat hält diese Kostensteigerung aus heutiger Sicht nicht für angemessen. Bislang ist man davon ausgegangen, dass die Indexierung entlang des Landesindexes der Konsumentenpreise vorgenommen und das Jahr 2016 als Kostenbasis für die Teuerungsberechnung angewendet wird.

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