katalog 2004 betrug der Erlös aus Zu- satzentgelten im Klinikum der Ludwig- Maximilians-Universität München 2,4 Prozent des Gesamtbudgets. Nach er- sten Hochrechnungen wird sich dieser Anteil etwa verdoppeln. Zusatzentgelte entlasten den für die bis Ende 2009 geltende Konvergenzphase wichtigen hausindividuellen Basisfallwert. Im ge- nannten Beispiel ergäbe sich für das Jahr 2005 eine Minderung des hausindi- viduellen Basisfallwertes um 6 Prozent gegenüber lediglich 2,9 Prozent im Jahr 2004.Alle Großkliniken erwarten einen über dem Durchschnitt liegenden haus- individuellen Basisfallwert. Jede Maß- nahme, die diesen Wert senkt, mindert somit die im Rahmen der Konvergenz- phase zu erwartenden Verluste.
Das Budget eines Großklinikums für die Behandlung von stationären Patien- ten resultiert auch künftig aus mehre- ren Komponenten:
>Erlöse aus Fallpauschalen;
>Erlöse für Psychiatrie und Psycho- somatik;
>Erlöse für teilstationäre Behand- lungen;
>Erlöse für besondere Einrichtungen;
>Erlöse für Zusatzentgelte;
>Erlöse für DRGs ohne bundesein- heitliche Bewertung.
Krankenhäuser der Maximalversor- gung, insbesondere Universitätsklini- ken, sind somit weiteren unterschiedli- chen Unwägbarkeiten ausgesetzt: Die künftige Vergütung für teilstationäre Behandlung beziehungsweise entspre- chende Behandlungsformen wirken sich erheblich auf den Gesamterlös aus.
Ein wesentlicher Aspekt für eine Ein- grenzung der Verluste speziell in diesen Kliniken ist unter anderem eine lei- stungsgerechte Vergütung für besonde- re Einrichtungen.
Nach der Hochrechnung hätte das Klinikum der Universität (LMU) bei einem unterstellten Landesbasisfall- wert von 2 650 Euro am Ende der Kon- vergenzphase eine jährliche Budgetein- buße in Höhe von 30 Millionen Euro zu verkraften; dies entspricht rund zehn Prozent des DRG-Budgets. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2004 müssten die jährlichen Kosten bis 2009 um 30 Mil- lionen Euro gesenkt werden. Anderen- falls wäre kein ausgeglichener Haushalt gewährleistet.
Entscheidend für die weitere Entwick- lung ist die Festlegung eines sinnvollen landesweiten Basisfallwertes.Am Beginn der Konvergenzphase gehen die Meinun- gen der Selbstverwaltungspartner über die Ermittlung und die Höhe dieses Ba- sisfallwertes weit auseinander, obwohl die Modalitäten zur Ermittlung des Lan- desbasisfallwertes im § 10 Absatz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes festgelegt sind. Aus den Kalkulationsdaten des InEK lässt sich ableiten, welche Höhe eines Basisfallwertes im Bundesdurch- schnitt erforderlich wäre, um Kosten- deckung zu erreichen. Das wäre im Jahr 2004 ein Betrag von 2 831 Euro gewesen.
Im Jahr 2005 wäre zur Kostendeckung dagegen ein durchschnittlicher Basisfall- wert von 2 975 Euro erforderlich.
Differenzierte Abbildung
Das Fallpauschalensystem 2005 ermög- licht eine differenziertere Abbildung von hochwertigen Leistungen und bil- det dadurch die Maximalversorgung leistungsgerechter ab. Das 2. Fallpau- schalenänderungsgesetz verschafft durch eine Streckung der Konvergenzphase um zwei Jahre und eine Begrenzung der Konvergenzrate einen angemessenen Rahmen zur weiteren Analyse, Gestal- tung und Verbesserung des Fallpau- schalensystems. Die Budgeteinbußen der Maximalversorger werden aber auch 2005 immer noch hoch sein.
Möglichkeiten der Abhilfe:
>eine weitere Verbesserung der Ab- bildungsgenauigkeit durch Fallpau- schalen und Zusatzentgelte;
>Schaffung von Spielräumen bei der Vertragsgestaltung für Leistungen, die nicht adäquat abgebildet sind;
>wesentlich höhere Vergütung für Langlieger bei Problem-DRGs oder eine völlig geänderte Abbildung der Gruppe der extremen Ausreißer;
>rasche und nachvollziehbare Fest- legung eines angemessenen landesein- heitlichen Basisfallwertes.
Das DRG-System darf, um funktio- nieren zu können, nicht zu kompliziert werden. Schon jetzt ist die Semantik der Definitionshandbücher nur noch für den Sprachgewandten und mit der Mengenlehre gut Vertrauten ver- ständlich. Prof. Dr. med. Arend Billing
P O L I T I K
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A398 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 718. Februar 2005
Reproduktionsmedizin
Behandlungen rückläufig
Verband beklagt Auswirkungen der Gesundheitsreform.
D
ie Zahl künstlicher Befruchtungen hat sich 2004 im Vergleich zum Vor- jahr (16 000 geborene Kinder) halbiert.Dies ergab eine Umfrage des Bundes- verbandes Reproduktionsmedizini- scher Zentren (BRZ). Der Verband geht davon aus, dass 2004 knapp 10 000 Kinder weniger durch In-vitro-Fertili- sation und Intracytoplasmatische Sper- mieninjektion (ICSI) geboren wurden.
„Der jährliche Geburtenrückgang in Deutschland verdoppelt sich somit“, er- klärt Dr. med. Michael Thaele, Vorsit- zender des BRZ. Denn in den letzten Jahren ging die Geburtenrate ohnehin jährlich um etwa 10 000 Kinder zurück.
Die Bevölkerungsstruktur verschiebe sich zunehmend und bedrohe das soli- darisch finanzierte Sozialsystem, be- fürchtet Thaele.
Als Ursache für die geringere Inan- spruchnahme reproduktionsmedizini- scher Leistungen sieht der Verband die Änderung des Sozialgesetzbuches durch die Gesundheitsreform. Danach müssen gesetzlich versicherte Kinder- wunschpaare seit 1. Januar 2004 die Hälfte der Kosten für die künstliche Be- fruchtung selbst tragen. „Der unerwar- tet hohe Rückgang der Inanspruchnah- me zeigt, dass diese finanzielle Bela- stung für viele Paare unzumutbar ist“, betont Thaele. Pro Behandlungseinheit müssten die Paare zwischen 500 (Inse- mination nach hormoneller Stimulati- on) und 1 800 Euro (ICSI) zuzahlen.
Thaele befürchtet gleichzeitig einen Anstieg der Mehrlingsgeburten mit al- len medizinischen Konsequenzen, weil die Frauen „auf Risiko gehen“ und sich drei statt zwei Embryonen pro Behand- lungszyklus einsetzen lassen.
Der Verband fordert deshalb die Po- litik auf, die Kinderwunschbehandlung für alle betroffenen Paare möglich zu machen. Ein Weg wäre, so Thaele, den Eigenanteil für die Medikamente zu
streichen. ER