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Archiv "GOLFKRIEG: Nicht begriffen" (15.07.1991)

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Academic year: 2022

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LOPIRIN®

Zusammensetzung: 1 Tablette LOPIRIN® 25 (50) enthält:

25 (50) mg Captopril.

Anwendungsgebiete: Hypertonie. - Herzinsuffizienz, falls mit Digitalis und/oder Diuretika allein kein ausreichender Behandlungserfolg zu erzielen ist.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Captopril.

Beidseitige Nierenarterienstenose oder Nierenarterienste- nose bei einer Einzelniere ; Zustand nach Nierentransplanta- tion. Aortenklappenstenose oder andere Ausflußbehinde- rungen. Schwere Autoimmun- bzw. Kollagenerkrankungen, z.B. Lupus erythematodes, Sklerodermie, besonders bei gleichzeitig bestehender eingeschränkter Nierenfunktion und bei gleichzeitiger Einnahme von Immunsuppressiva, systemischen Corticoiden und Antimetaboliten. In diesen Fällen ist LOPIRIN® nur nach besonders kritischer Nutzen / Risiko-Abwägung anzuwenden. Das weiße Blutbild bzw. der Urinbefund (Proteinurie) sind sorgfältig zu überwachen.

Schwangerschaft, Stillperiode. Primärer Hyperaldosteronis- mus.

Warnhinweise: Bei vorangegangener intensiver Behand- lung mit Diuretika, bei ausgeprägten Salz- und Flüssigkeits- verlusten, bei renovaskulärem Hochdruck oder bei Herzinsuffizienz unter den oben zitierten Umständen kann es bei Therapiebeginn mit LOPIRIN ® zu einem starken Blut- druckabfall kommen. Bei diesen Patienten Blutdruckkon- trolle über 60 Min. nach der ersten LOPIRIN®-Gabe. Bei die- sen Patienten sollten vor Beginn der LOPIRIN®-Therapie die Diuretika abgesetzt oder deren Dosis stark reduziert und auch die LOPIRIN®-Dosis reduziert werden, um dadurch das Risiko dieses Blutdruckabfalles zu mindern. Bei jedem Patien- ten mit Hypertonie oder Herzinsuffizienz muß vor Behand- lungsbeginn die Nierenfunktion untersucht werden. Die Häufigkeit des Auftretens der meisten Nebenwirkungen unter LOPIRIN® ist prinzipiell mit der Nierenfunktion ver- knüpft, da das Medikament renal ausgeschieden wird. Die Dosis sollte nicht über das absolut nötige Minimum hinaus- gehen und sollte bei Nierenkranken reduziert werden. Bei Patienten mit Nierenerkrankungen müssen daher regel- mäßig die entsprechenden Laborkontrollen durchgeführt werden.

Nebenwirkungen: Gelegentlich allergischer Hautausschlag mit Jucken und Rötung, zum Teil mit Fieber, gelegentlich Eosi- nophilie, in Einzelfällen mit positivem ANA-Titer, kutaner Vaskulitis (gewöhnlich in den ersten 4 Wochen);

Photosensibilität; angioneurotisches Odem (Zungen-, Glottisödem). Gelegentlich Abnahme, Veränderung oder vorübergehender Verlust der Geschmacksempfindung;

gelegentlich vorübergehende Übelkeit, Oberbauchbe- schwerden. Sehr selten Hustenreiz mit oder ohne trockenen Husten. In Ausnahmefällen Leberfunktionsstörungen mit sekundärer Cholestase. Bei Patienten, wie im Kapitel

„Gegenanzeigen" beschrieben, können sehr selten eine-bei rechtzeitigem Absetzen reversible - Leukozytopenie, in Extremfällen Panzytopenie, auftreten. Besonders bei nie- renkranken Patienten kann es gelegentlich zu einer Protein- urie, Anstieg des Serumkreatinins und des Blutharnstoffs sowie geringfügigem Anstieg des Serum-Kaliums kommen.

Daher soll während der ersten 8 Monate der LOPIRIN®- Behandlung bei diesen Patienten der Urin in monatlichen Abständen auf Eiweißgehalt kontrolliert werden (cave

>1 g/ Tag). Serum-Kalium-Kontrolle, insbesondere auch bei gleichzeitiger Gabe von Kalium-sparenden Diuretika. Bei Überdosierung oder initial zu starker Blutdrucksenkung ist Infusion physiologischer Kochsalzlösung das Mittel der Wahl. In Einzelfällen kann insbesondere bei vorbestehender koronarer Herzkrankheit oder Durchblutungsstörungen des Gehirns ein starker Blutdruckabfall zum Auftreten von Herz- Kreislauf-Komplikationen führen (z.B. Brustschmerz, Herz- klopfen, Herzinfarkt, Schlaganfall). In Einzelfällen wurde eine Raynaud-Symptomatik verschlechtert. Begleiterschei- nungen ohne gesicherten ursächlichen Zusammenhang:

Kopfschmerzen, Schlafstörungen, depressive Symptomatik, Atemnot, Parästhesien, Haarausfall, Impotenz, Muskel- schmerz, verschwommenes Sehen.

Laborwerte: Anämie, Leukopenie,Thrombozytopenie sowie Anstiege von Leberenzymen s.o.

Hinweis: Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beein- trächtigt werden. Dies gilt in verstärktem Maße bei Behand- lungsbeginn und Präparatewechsel sowie im Zusammenwir- ken mit Alkohol.

Wechselwirkungen: Die Kombination von LOPIRIN® mit anderen blutdrucksenkenden Mitteln, besonders Diuretika, kann die hypotensive Wirkung verstärken. Die Kombination mit Kalium-sparenden Diuretika kann zu einer Zunahme der Serum-Kalium-Konzentration führen.

Dosierung sowie weitere Einzelheiten: Siehe Gebrauchsin- formation.

Handelsformen und Preise: LOPIRIN® 25 (Tabletten mit je 25 mg Captopril):

Packungen mit 20 Tabletten (N1) = DM 34,25; 50 Tabletten (N2) = DM 73,40;

100 Tabletten (N3) = DM 135,50. LOPIRIN ® 50 (Tabletten mit je 50 mg Captopril):

Packungen mit 20 Tabletten (N1) = DM 53,90; 50 Tabletten (N2) = DM 118,95;

100 Tabletten (N3) = DM 224,60. Stand: Juni 1991.

Squibb Pharma GmbH, 8000 München 19, von Heyden Pharma GmbH, 8000 München 19

SQUIBB-HEYDEN

Anonym

Die Redaktion ver- öffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften. In beson- deren Fällen können Briefe ohne Namens- nennung publiziert werden — aber nur dann, wenn intern be- kannt ist, wer geschrie- ben hat. DA

Staat" in oft großzügigster Weise sorgte. Dieser Beitrag von zwei Prozent wurde von uns Altniedergelassenen bis einschließlich September 1989 erhoben . . . Für mich persönlich zum Beispiel er- gibt das eine Beitragszeit von 28 Jahren!

Für die Altersversorgung der in der DDR Altniederge- lassenen war . . . jedoch fest- gelegt, daß diese unter An- rechnung der gesetzlichen Rente aus der Sozialversiche- rung den Höchstbetrag von 700 Mark (DDR) pro Monat nicht übersteigen durfte, während den angestellten Ärzten eine Altersversorgung von 800 Mark (DDR) zusätz- lich zur gesetzlichen Rente aus der Sozialversicherung gezahlt wurde. Im Endeffekt bezogen dieser Regelung zu- folge angestellte Ärzte im all- gemeinen eine doppelt so ho- he Altersversorgung wie ihre niedergelassenen Kollegen.

Nach Vollendung des 65.

Lebensjahres gelangte ich selbst . . . in den Genuß von monatlich 137 Mark (DDR) zusätzlicher Altersversor- gung, selbstverständlich unter Berücksichtigung des vorher erwähnten Limits von 700 Mark (DDR) . . . Ab Januar 1990 wurde der monatliche Versorgungsbetrag wie für die angestellt gewesenen Arz- te nun auch für uns Altnie- dergelassene . . . auf 800 Mark angehoben.

Die Freude darüber währ- te allerdings nicht lange .. . Denn . . . im Zuge der Erhö- hung der gesetzlichen Renten per 1. Dezember 1989 und 1.

Juli 1990 wurde systematisch damit begonnen, die Bezüge aus der Altersversorgung der Ärzte um jeweils jene Beträge zu kürzen, um die die gesetz- liche Rente erhöht worden

war. Diese vom „Gemeinsa- men Träger der Sozialversi- cherung" für die neuen Bun- desländer eine „vorüberge- hende Minderung der Zu- satzversorgung" genannte und zynischerweise als „Ren- tenanpassung" deklarierte Regelung hat für uns Altnie- dergelassene mithin dazu ge- führt, daß

1. der bisherige Gesamt- betrag von Renten- und Ver- sorgungsleistungen über- haupt nicht erhöht worden, sondern gleich geblieben .. . ist, und daß

2. die Höhe der von uns über Jahrzehnte hinweg selbst aufgebrachten Alters- versorgung bereits jetzt um rund 22,5 Prozent . . . herab- gesetzt worden ist.

Und wir — in dieser Bezie- hung fühle ich mich durchaus legitimiert, für meine in glei- chem Alter und gleicher Si- tuation befindlichen Kollegen zu schreiben — hegen die Be- fürchtung, daß diese Entwick- lung trotz aller . . . gegenteili- gen Beteuerungen dennoch fortgesetzt werden könnte.

Sanitätsrat Dr. med. K.

Schaumberg, Spiegelsbergen- weg 2, 0-3600 Halberstadt GOLFKRIEG

Zu dem Leserbrief „Humanität nie unpolitisch" von Hans-Martin Böhm in Heft 18/1991, der sich auf den „seite eins"-Beitrag „Behand- lungsverweigerung: Gefährliche Waffe" in Heft 7/1991 und Leser- briefe dazu bezog:

Nicht begriffen

Der Verfasser hat nicht begriffen, daß es im Wesen der Hunmanität liegt, unpar- teiisch wie auch unpolitisch zu sein! —

Im übrigen: Behandlungs- verweigerung ist unterlassene Hilfeleistung. Unterlassene Hilfeleistung ist eine straf- bare Handlung — für Nicht- ärzte und (erst recht) für Ärz- te — ohne „Wenn" und ohne

„Aber". — Bei Zweifelsfällen:

Gelöbnis (erste Zeile!) in der

„Berufsordnung . ."

Dr. Robert Osswald, Brauereistraße 10, W-4236 Hamminkeln 1

A-2444 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 28/29, 15. Juli 1991

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