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Archiv "ASYLANTEN: Solidarität mit Grenzen" (16.11.1989)

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Salhumin

Rheuma-Bad

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

natürlich die Heilkraft des Moores

transdermal die Wirkung der Salicylsäure

Die chronischen Formen des Rheumas erfordern eine chronische Therapie. Nutzen und Risiko bestimmen die Wahl der Arzneimittel im Therapie- Plan.

Salhumin Rheuma-Bad wirkt systemisch und transdermal.

Deshalb sind auch die Risiken minimiert.

Die natürliche Heilkraft des Moores und die antirheuma- tische Potenz der Salicylsäure:

Salhumin Rheuma-Bad ist natürlich transdermal wirksam.

Zusammensetzung: 1 Beutel mit 37 g = 1 Voll- bad, 100 g enthalten: 67 g Salicylsäure, 2,5 g salicylierte Huminsäuren. Anwendungsgebiete:

Rheumatismus, Ischias, Gicht, Adnexitiden.

Gegenanzeigen: Fieberhafte Erkrankungen, Tuberkulose, schwere Herz- und Kreislaufinsuf- fizienz, Hypertonie, vorgeschädigte Niere und Schwangerschaft. Dosierung und Anwendung:

Alle 2 Tage ein Vollbad. Handelsformen und Preise: OP 3 Vollbäder DM 13,79, OP 6 Vollbäder DM 26,40, OP 12 Vollbäder DM 46,85, AP 100 Vollbäder Stand 9/88

BASTIAN 8000 Munchen 60

WINTERSPORT

Zu dem Beitrag des Reisema- gazins „Vielseitiger Wintersport in Kanada" in Heft 41/1989:

Fragwürdiges Vergnügen

Muß es sein, daß ausge- rechnet im Deutschen Ärzte- blatt Werbung für sogenann- tes Heli-Skiing gemacht wird?

Es handelt sich um ein ökologisch höchst fragwürdi- ges Vergnügen, zumal in ei- nem der letzten noch halb- wegs intakten Lebensräume der Erde . . . und das zu ei- nem Zeitpunkt, an dem unser nicht gerade sensibler Bun- desumweltminister auf einer internationalen Konferenz über Massentourismus in Lausanne den Vorschlag machte, Heli-Skiing zu ver- bieten!

Solche Artikel rücken un- seren Berufsstand meines Er- achtens in die Nähe stumpf- neureicher Schickeria und schaden dem Ansehen der Ärzteschaft.

Stefan Thiel, Giselherweg 2, 2400 Lübeck

ASYLANTEN

Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Asylanten-Behandlung: Sturm im Wasserglas?" in Heft 42/1989:

Solidarität mit Grenzen

Von der oberflächlichen und unsensiblen sowie von sachlicher Unkenntnis zeu- genden Behandlung der The- matik bin ich sehr enttäuscht.

Daneben empfinde ich es als moralisch höchst fragwürdig, daß Menschen, die für die Gleichbehandlung aller bei uns lebenden Patienten unab- hängig von Herkunft und Hautfarbe plädieren, als „So- zialapostel" diskriminiert werden.

Zur Sache: Richtig ist, daß in fast allen Bundesländern die Behandlung von sozialhil- febedürftigen Asylbewerbern auf die „unbedingt notwendi- ge Behandlung" oder, wie in Schleswig-Holstein, auf die

„akute Schmerzbehandlung"

beschränkt wird. Die Grund-

lage ist darin zu sehen, daß im Gegensatz zu Deutschen (al- so auch Aussiedlern und Übersiedlern) die Kranken- hilfe nach § 120 BSHG für Asylbewerber als reine Er- messensleistung ausgestaltet ist. In meinen Augen eine in der Tat höchst fragwürdige Einschränkung, insbesondere im Hinblick darauf, daß nicht wenige Asylverfahren bis zu zehn Jahre dauern. Diese lan- ge Verfahrensdauer beruht auch keineswegs darauf, daß der Asylbewerber alle Rechtsmittel ausschöpft, da das Asylverfahren von Aus- nahmen abgesehen auf eine Instanz beschränkt ist. Wenn man außerdem bedenkt, daß Asylbewerber nach der Ar- beitserlaubnisverordnung ei- nem fünfjährigen absoluten Arbeitsverbot unterliegen und oftmals jahrelang in Sammelunterkünften leben müssen, ist es nicht verwun- derlich, daß auch Asylbewer- ber, die gesund hier ange- kommen sind, krank werden.

Die lange Lagerverpflegung mit ungewohntem Essen und die psychische Belastung tun oftmals ein übriges.

Des weiteren muß beach- tet werden, daß die Beschrän- kung auf akute Schmerzbe- handlung jegliche Vorsorge in ärztlicher wie zahnärztlicher Hinsicht verbietet. Ist es wirk- lich noch eine „Luxussanie- rung auf Kosten der Solidar- gemeinschaft"?, wenn einem vor dem Bürgerkrieg im Liba- non geflohenen Asylanten- kind ein Berechtigungsschein zur vorsorglichen Kontrolle der Zähne verweigert wird und nach über drei Jahren dann ein Zahn gezogen wer- den muß, der bei entspre- chender Vorsorge gerettet hätte werden können? Ist es wirklich aus ärztlicher Sicht erstrebenswert, daß zum Bei- spiel ein ausländisches Kind, das ohnehin stark unter Dis- kriminierung zu leiden hat, auch noch äußerlich durch ei- ne für jedermann sichtbare Zahnlücke als armes Asylan- tenkind auffallen muß?

Der Artikel nimmt auch in keiner Weise dazu Stellung, ob die akute Schmerzbehand- A-3458 (6) Dt. Ärztebl. 86, Heft 46, 16. November 1989

(2)

Kurzinformation zu Lopirin' Cor, Lopirin ® 25/50 Zusammensetzung: Wirksubstanz Captopril; 1 Tablette Lopirin Cor enthält 12,5 mg, 1 Tablette Lopirin 25 enthält

25 mg, 1 Tablette Lopirin 50 enthält 50 mg.

Indikationen: Herzinsuffizienz, falls mit Digitalis und/ oderDiuretika allein kein ausreichender Behandlungs- erfolg zu erzielen ist. - Hypertonie: Lopirin 25, 50. Lopirin Cor, wenn eine niedrige Dosierung erforderlich ist.

Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen Cap- topril. Beidseitige Nierenarterienstenose oder Nieren- arterienstenose bei einer Einzelniere; ZUstand nach Nierentransplantation, Aortenklappenstenose oder andere Ausflußbehinderungen. Schwere Autoimmun- bzw. Kolla- generkrankungen, z.B. Lupus erythernatodes, Skleroder- mie, besonders bei gleichzeitig bestehender eingeschränkter Nierenfunktion und bei gleichzeitiger Einnahme von Immunsuppressiva, systemischen Kortikoiden und Anti- metaboliten. In diesen Fällen ist Lopirin nur nach beson- ders kritischerNutzen/Risiko-Abwägung anzuwenden. Das weiße Blutbild bzw. der Urinbefund (Proteinurie) sind sorgfältig zu überwachen. Schwangerschaft, Stillperiode.

Primärer Hyperaldosteronismus.

Warnhinweise: Bei vorangegangener intensiver Behand- lung mit Diuretika, bei ausgeprägten Salz- und Flüssigkeits- verlusten, bei renovaskulärem Hochdruck oder bei Herz- insuffizienz unter den oben zitierten Umständen kann es bei Therapiebeginn mit Lopirin zu einem starken Blutdruckab- fall kommen. Bei diesen Patienten Blutdruckkontrolle über 60 Min. nach der ersten Lopirin Gabe. Bei diesen Patienten sollten vor Beginn der Lopirin Therapie die Diuretika abge- setzt oder deren Dosis stark reduziert und auch die Lopirin Dosis reduziert werden, um dadurch das Risiko dieses Blut- druckabfalles zu mindern.Bei jedem Patienten mit Hyperto- nie oder Herzinsuffizienz muß vor Behandlungsbeginn die Nierenfunktion untersucht werden.Die Häufigkeit des Auf- tretens der meisten Nebenwirkungen unter Lopirin ist prin- zipiell mit der Nierenfunktion verknüpft, da das Medika- ment renal ausgeschieden wird. Die Dosis sollte nicht über das absolute Minimum hinausgehen und sollte bci Nieren- kranken reduziert werden. Bei Patienten mit Nierener- krankungen müssen daher regelmäßig die entsprechenden Laborkontrollen durchgeführt werden.

Nebenwirkungen: Gelegentlich allergischer Hautaus- schlag mit jucken und Rötung, zum Teil mit Fieber (gewöhn.

lich in den ersten 4 Wochen); Photosensibilität; angioneuro- tisches Ödem. Gelegentlich Abnahme, Veränderung oder vorübergehenderVerlust der Geschmacksempfindung; gele- gentlich vorübergehende Übelkeit, Oberbauchbeschwer- den. Sehr selten Hustenreiz mit oder ohne trockenem Husten. In Ausnahmefällen Leberfunktionsstörungen mit sekundärer Cholestase. Bei Patienten, wie im Kapitel

„Gegenanzeigen" beschrieben, können sehr selten eine - bei rechtzeitigem Absetzen reversible - Leukozytopenie, in Extremfällen Panzytopenie,auftreten.Besonders bei nieren- kranken Patienten kann es gelegentlich zu einer Proteinurie, Anstieg des Serumkreatinins und des Blutharnstoffs sowie geringfügigem Anstieg des Serum-Kaliums kommen.Daher soll während der ersten 8 Monate der Lopirin Behandlung bei diesen Patienten der Urin in monatlichen Abständen auf Eiweißgehalt kontrolliert werden (cave >1 g/Tag).

Serum-Kalium-Kontrolle, insbesondere auch bei gleichzeiti- ger Gabe von Kalium-sparenden Diuretika. Bei Überdosie- rung oder initial zu starker Blutdrucksenkung ist Infusion physiologischer Kochsalzlösung das Mittel der Wahl.

Hinweis: Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beein- trächtigt werden. Dies gilt in verstärktem Maße bei Behand- lungsbeginn und Präparatewechsel sowie im Zusammenwir- ken mit Alkohol.

Wechselwirkungen: Die Kombination von Lopirin mit anderen blutdrucksenkenden Mitteln, besonders Diure- tika, kann die hypotensive Wirkung verstärken. Die Kom- bination mit Kalium-sparenden Diuretika kann zu einer Zunahme der Serum-Kalium-Konzentration führen.

Dosierung sowie weitere Einzelheiten: Siehe Ge- brauchsinformation.

Handelsformen und Preise: Lopirin Cor: Packung mit 20 Tabletten (N1) DM 25,65; 50 Tabletten (N2) DM 53,65;

100 Tabletten (N3) DM 95,90. Lopirin 25: Packung mit 20 Tabletten (N1) DM 32,30; 50 Tabletten (N2) DM 68,65;

100 Tabletten (N3) DM 124,55.. Lopirin 50: Packungen mit 20 Tabletten (N1) DM 53,90; 50 Tabletten (N2) DM 118,95;

100 Tabletten (N3) DM 224,60.

(Stand: August 1989)

SQUIBB PHARMA GmbH, 8000 München 19 BOEHRINGER MANNHEIM GmbH, 6800 Mannheim 31

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boehrin er

SQU1BB

lung auch für solche Asylan- ten gilt, deren Asylgrund ge- rade darin besteht, daß sie in ihrer Heimat gefoltert wur- den und wegen der Folgen der Folter auf ärztliche Be- handlung, insbesondere aber auch auf psychiatrische Be- treuung, dringend angewie- sen sind. Völlig übergangen wird auch das Problem eini- ger ihrer ärztlichen Kollegen, die in meinen Augen in be- wundernswerter Weise kei- nen Unterschied zwischen Deutschen und Ausländern bei ihrer Behandlung machen und sich um die Einschrän- kungen auf den Kranken- scheinen nicht kümmern.

Auch in meinem Wohnort gibt es einen solchen Arzt.

Für ihn bedeutet dies, daß sich unter sämtlichen Asylbe- werbern im Kreisgebiet seine menschliche Behandlungs- KASSENÄRZTE

Zu den Leserbriefen „Horror- trip" von Dr. Hämmerle und „Un- verständlich, ekelhaft" von Dr.

Bärschneider in Heft 44/1989:

Aufgabe der Ärzteschaft

Bei den Diskussionen um dieses Thema wird das Argu- ment der Wahlfreiheit im Be- reich der Kassenärzte einge- setzt, um gegen eine Pensio- nierung in diesem Bereich zu sprechen.

Genauso wie in der freien Praxis hat der Patient auch im Krankenhaus prinzipiell die Möglichkeit, den Arzt selbst zu wählen. Die mir bekann- ten Kollegen würden sich hü- ten, einen Patienten auch im Krankenhaus unbedingt be- handeln zu wollen, wenn die- ser das ablehnt. Natürlich kann eine solche Ablehnung durch den Patienten mit er- heblichen Schwierigkeiten (Verlegung, erhöhte Kosten) verbunden sein.

Auch in der freien Praxis stehen vor der Wahlfreiheit erhebliche Hürden:

Primär muß der Patient überhaupt ein Urteilsvermö- gen über den Arzt haben. Das

weise herumgesprochen hat, mit der Folge, daß ihn viele Asylanten aufsuchen, leider aber auch viele Deutsche fernbleiben. Der erhöhte Zeitaufwand durch langwieri- ge Übersetzungen, umständ- liche Beschreibungen, die psychische Problematik, die er in diesem Fall als prakti- scher Arzt mit abdecken muß, wird ihm in keiner Weise ho- noriert, sondern er wird durch ein wesentlich geringe- res Einkommen bestraft.

Wenn schon keine Solida- rität mit Unterdrückten und Verfolgten besteht, hat es mich doch überrascht, daß auch die ärztliche Solidarität bei besonderem Engagement ihre Grenzen hat.

Christiane Orgis, Richte- rin beim Sozialgericht Schles- wig, Gottorfstraße 2, 2380 Schleswig

fällt selbst dem Mediziner schwer, wenn er in ihm völlig fremde medizinische Sachge- biete kommt. Der Wechsel in eine andere hausärztliche Praxis müßte ohne Nachteile für den Patienten möglich sein. Leider läuft das aber oft nicht so reibungslos, zum Bei- spiel werden Patientenunter- lagen nicht immer freiwillig und ohne große Diskussionen an den neuen Hausarzt wei- tergegeben. Zumindest sind dies Argumente, mit denen Wechsel verhindert werden sollen.

Das Argument Wahlfrei- heit kann so kaum dazu be- nutzt werden, pro oder contra Pensionierungen in dem ei- nen oder dem anderen Be- reich zu sprechen.

Die einzigen Gebiete, in denen der Patient gar keine Wahlfreiheit hat, es sei denn, er benutzt Insider-Tricks, ist der kassenärztliche Not- dienst, der klinische Bereit- schaftdienst und der Notarzt- dienst. In beiden Fällen ist er leider oft auf sein Glück an- gewiesen. Es ist Aufgabe der Ärzteschaft, nicht der Patien- ten, ungeeignete Ärzte von ihnen fernzuhalten.

Jochen Brinkmann, Knoll- straße 65, 4500 Osnabrück >

A-3460 (8) Dt. Ärztebi. 86, Heft 46, 16. November 1989 Herzlich verbunden.

Referenzen

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