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Archiv "KASSENÄRZTE: Aufgabe der Ärzteschaft" (16.11.1989)

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Kurzinformation zu Lopirin' Cor, Lopirin ® 25/50 Zusammensetzung: Wirksubstanz Captopril; 1 Tablette Lopirin Cor enthält 12,5 mg, 1 Tablette Lopirin 25

enthält

25 mg, 1 Tablette Lopirin 50 enthält 50 mg.

Indikationen: Herzinsuffizienz, falls mit Digitalis und/ oderDiuretika allein kein ausreichender Behandlungs- erfolg zu erzielen ist. - Hypertonie: Lopirin 25, 50. Lopirin Cor, wenn eine niedrige Dosierung erforderlich ist.

Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen Cap- topril. Beidseitige Nierenarterienstenose oder Nieren- arterienstenose bei einer Einzelniere; ZUstand nach Nierentransplantation, Aortenklappenstenose oder andere Ausflußbehinderungen. Schwere Autoimmun- bzw. Kolla- generkrankungen, z.B. Lupus erythernatodes, Skleroder- mie, besonders bei gleichzeitig bestehender eingeschränkter Nierenfunktion und bei gleichzeitiger Einnahme von Immunsuppressiva, systemischen Kortikoiden und Anti- metaboliten. In diesen Fällen ist Lopirin nur nach beson- ders kritischerNutzen/Risiko-Abwägung anzuwenden. Das weiße Blutbild bzw. der Urinbefund (Proteinurie) sind sorgfältig zu überwachen. Schwangerschaft, Stillperiode.

Primärer Hyperaldosteronismus.

Warnhinweise: Bei vorangegangener intensiver Behand- lung mit Diuretika, bei ausgeprägten Salz- und Flüssigkeits- verlusten, bei renovaskulärem Hochdruck oder bei Herz- insuffizienz unter den oben zitierten Umständen kann es bei Therapiebeginn mit Lopirin zu einem starken Blutdruckab- fall kommen. Bei diesen Patienten Blutdruckkontrolle über 60 Min. nach der ersten Lopirin Gabe. Bei diesen Patienten sollten vor Beginn der Lopirin Therapie die Diuretika abge- setzt oder deren Dosis stark reduziert und auch die Lopirin Dosis reduziert werden, um dadurch das Risiko dieses Blut- druckabfalles zu mindern.Bei jedem Patienten mit Hyperto- nie oder Herzinsuffizienz muß vor Behandlungsbeginn die Nierenfunktion untersucht werden.Die Häufigkeit des Auf- tretens der meisten Nebenwirkungen unter Lopirin ist prin- zipiell mit der Nierenfunktion verknüpft, da das Medika- ment renal ausgeschieden wird. Die Dosis sollte nicht über das absolute Minimum hinausgehen und sollte bci Nieren- kranken reduziert werden. Bei Patienten mit Nierener- krankungen müssen daher regelmäßig die entsprechenden Laborkontrollen durchgeführt werden.

Nebenwirkungen: Gelegentlich allergischer Hautaus- schlag mit jucken und Rötung, zum Teil mit Fieber (gewöhn.

lich in den ersten 4 Wochen); Photosensibilität; angioneuro- tisches Ödem. Gelegentlich Abnahme, Veränderung oder vorübergehenderVerlust der Geschmacksempfindung; gele- gentlich vorübergehende Übelkeit, Oberbauchbeschwer- den. Sehr selten Hustenreiz mit oder ohne trockenem Husten. In Ausnahmefällen Leberfunktionsstörungen mit sekundärer Cholestase. Bei Patienten, wie im Kapitel

„Gegenanzeigen" beschrieben, können sehr selten eine - bei rechtzeitigem Absetzen reversible - Leukozytopenie, in Extremfällen Panzytopenie,auftreten.Besonders bei nieren- kranken Patienten kann es gelegentlich zu einer Proteinurie, Anstieg des Serumkreatinins und des Blutharnstoffs sowie geringfügigem Anstieg des Serum-Kaliums kommen.Daher soll während der ersten 8 Monate der Lopirin Behandlung bei diesen Patienten der Urin in monatlichen Abständen auf Eiweißgehalt kontrolliert werden (cave >1 g/Tag).

Serum-Kalium-Kontrolle, insbesondere auch bei gleichzeiti- ger Gabe von Kalium-sparenden Diuretika. Bei Überdosie- rung oder initial zu starker Blutdrucksenkung ist Infusion physiologischer Kochsalzlösung das Mittel der Wahl.

Hinweis: Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beein- trächtigt werden. Dies gilt in verstärktem Maße bei Behand- lungsbeginn und Präparatewechsel sowie im Zusammenwir- ken mit Alkohol.

Wechselwirkungen: Die Kombination von Lopirin mit anderen blutdrucksenkenden Mitteln, besonders Diure- tika, kann die hypotensive Wirkung verstärken. Die Kom- bination mit Kalium-sparenden Diuretika kann zu einer Zunahme der Serum-Kalium-Konzentration führen.

Dosierung sowie weitere Einzelheiten: Siehe Ge- brauchsinformation.

Handelsformen und Preise: Lopirin Cor: Packung mit 20 Tabletten (N1) DM 25,65; 50 Tabletten (N2) DM 53,65;

100 Tabletten (N3) DM 95,90. Lopirin 25: Packung mit 20 Tabletten (N1) DM 32,30; 50 Tabletten (N2) DM 68,65;

100 Tabletten (N3) DM 124,55.. Lopirin 50: Packungen mit 20 Tabletten (N1) DM 53,90; 50 Tabletten (N2) DM 118,95;

100 Tabletten (N3) DM 224,60.

(Stand: August 1989)

SQUIBB PHARMA GmbH, 8000 München 19 BOEHRINGER MANNHEIM GmbH, 6800 Mannheim 31

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SQU1BB

lung auch für solche Asylan- ten gilt, deren Asylgrund ge- rade darin besteht, daß sie in ihrer Heimat gefoltert wur- den und wegen der Folgen der Folter auf ärztliche Be- handlung, insbesondere aber auch auf psychiatrische Be- treuung, dringend angewie- sen sind. Völlig übergangen wird auch das Problem eini- ger ihrer ärztlichen Kollegen, die in meinen Augen in be- wundernswerter Weise kei- nen Unterschied zwischen Deutschen und Ausländern bei ihrer Behandlung machen und sich um die Einschrän- kungen auf den Kranken- scheinen nicht kümmern.

Auch in meinem Wohnort gibt es einen solchen Arzt.

Für ihn bedeutet dies, daß sich unter sämtlichen Asylbe- werbern im Kreisgebiet seine menschliche Behandlungs-

KASSENÄRZTE

Zu den Leserbriefen „Horror- trip" von Dr. Hämmerle und „Un- verständlich, ekelhaft" von Dr.

Bärschneider in Heft 44/1989:

Aufgabe der Ärzteschaft

Bei den Diskussionen um dieses Thema wird das Argu- ment der Wahlfreiheit im Be- reich der Kassenärzte einge- setzt, um gegen eine Pensio- nierung in diesem Bereich zu sprechen.

Genauso wie in der freien Praxis hat der Patient auch im Krankenhaus prinzipiell die Möglichkeit, den Arzt selbst zu wählen. Die mir bekann- ten Kollegen würden sich hü- ten, einen Patienten auch im Krankenhaus unbedingt be- handeln zu wollen, wenn die- ser das ablehnt. Natürlich kann eine solche Ablehnung durch den Patienten mit er- heblichen Schwierigkeiten (Verlegung, erhöhte Kosten) verbunden sein.

Auch in der freien Praxis stehen vor der Wahlfreiheit erhebliche Hürden:

Primär muß der Patient überhaupt ein Urteilsvermö- gen über den Arzt haben. Das

weise herumgesprochen hat, mit der Folge, daß ihn viele Asylanten aufsuchen, leider aber auch viele Deutsche fernbleiben. Der erhöhte Zeitaufwand durch langwieri- ge Übersetzungen, umständ- liche Beschreibungen, die psychische Problematik, die er in diesem Fall als prakti- scher Arzt mit abdecken muß, wird ihm in keiner Weise ho- noriert, sondern er wird durch ein wesentlich geringe- res Einkommen bestraft.

Wenn schon keine Solida- rität mit Unterdrückten und Verfolgten besteht, hat es mich doch überrascht, daß auch die ärztliche Solidarität bei besonderem Engagement ihre Grenzen hat.

Christiane Orgis, Richte- rin beim Sozialgericht Schles- wig, Gottorfstraße 2, 2380 Schleswig

fällt selbst dem Mediziner schwer, wenn er in ihm völlig fremde medizinische Sachge- biete kommt. Der Wechsel in eine andere hausärztliche Praxis müßte ohne Nachteile für den Patienten möglich sein. Leider läuft das aber oft nicht so reibungslos, zum Bei- spiel werden Patientenunter- lagen nicht immer freiwillig und ohne große Diskussionen an den neuen Hausarzt wei- tergegeben. Zumindest sind dies Argumente, mit denen Wechsel verhindert werden sollen.

Das Argument Wahlfrei- heit kann so kaum dazu be- nutzt werden, pro oder contra Pensionierungen in dem ei- nen oder dem anderen Be- reich zu sprechen.

Die einzigen Gebiete, in denen der Patient gar keine Wahlfreiheit hat, es sei denn, er benutzt Insider-Tricks, ist der kassenärztliche Not- dienst, der klinische Bereit- schaftdienst und der Notarzt- dienst. In beiden Fällen ist er leider oft auf sein Glück an- gewiesen. Es ist Aufgabe der Ärzteschaft, nicht der Patien- ten, ungeeignete Ärzte von ihnen fernzuhalten.

Jochen Brinkmann, Knoll- straße 65, 4500 Osnabrück >

A

-

3460 (8) Dt. Ärztebi. 86, Heft 46, 16. November 1989 Herzlich verbunden.

Referenzen

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