Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 43|
29. Oktober 2010 A 2075D
ie schwarz-gelbe Regierungskoalition beschäf- tigte die Akteure im Gesundheitswesen in den vergangenen Wochen mit Gesetzesvorhaben zur Finan- zierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Arzneimittelversorgung. Doch zwei Dauerprobleme haben auch Union und FDP noch nicht gelöst: zum ei- nen die ungleichen Rahmenbedingungen für Akteure an den Schnittstellen von ambulanter und stationärer Versorgung, zum anderen die unbefriedigende Situati- on bei der Einführung neuer Behandlungs- und Unter- suchungsmethoden. Beides führt deshalb immer wieder zu Streit in den Selbstverwaltungsgremien.Das belegt aktuell die unterschiedliche Bewertung einer umstrittenen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hat gerade festge- legt, dass die Positronenemissionstomographie (PET) nur noch bestimmten Patienten mit malignen Lympho- men weiter zur Verfügung stehen soll, und zwar künftig nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich. Außerdem hat das Gremium Vorgaben zur Qualifikation behandelnder Ärzte, zur Zusammenarbeit verschiedener Arztgruppen und zur Gerätequalität ge- macht (siehe auch Aktuell in diesem Heft).
Gleichzeitig wird die PET-Diagnostik für Patienten mit anderen Ausprägungen dieser Erkrankung nur noch unter Vorbehalt erlaubt: Ihre Nützlichkeit sei in diesen Fällen nicht sicher zu beurteilen, so die G-BA-Mehr- heit, die Anwendung dürfe deshalb künftig nur unter Studienbedingungen erfolgen. Dadurch soll geklärt werden, ob die PET wirklich nutzt. Ähnlich hat der G-BA zum Einsatz der Protonentherapie bei Patienten mit bestimmten Ausprägungen von Lungenkrebs ent- schieden.
„Hierdurch wird die Versorgung der betroffenen Pa- tientinnen und Patienten nachhaltig verschlechtert“, kritisierte Georg Baum die PET-Entscheidung. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausge- sellschaft wies zudem darauf hin, dass die Mehrheit der Betroffenen gar nicht an Studien teilnehmen könne.
Zufrieden zeigte sich hingegen der Spitzenverband
Bund der Krankenkassen. „Nur wenn Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ihren Nutzen und ihre Un- bedenklichkeit in Studien nachgewiesen haben, gehö- ren sie in die Versorgung“, befand dessen Vorstandsvor- sitzende Dr. Doris Pfeiffer. Sie forderte, neue Therapie- formen zuerst in speziellen Zentren anzuwenden und mit begleitenden Studien zu testen.
So verläuft die Diskussion gerade nach bekannten Mustern: Ein Krankenhaus-Repräsentant wie Baum sorgt sich zu Recht darum, die Kliniken könnten auf Dauer zu wenig innovative Behandlungs- und Innovati- onsformen in die Versorgung einbringen dürfen, ver- schweigt aber andererseits, dass Neues für den Patien- ten nicht automatisch Besseres bedeutet. Die Kranken- kassen fordern richtigerweise Studien, unterschlagen jedoch, dass die umfangreiche Umsetzung dieser For- derung derzeit einem erstklassigen Ausgabenbegren- zungspaket gleichkäme. Denn patientennahe, indus- trieunabhängige Studien findet zwar jeder wichtig und richtig – nur bezahlen will sie den Krankenhäusern kei- ner im notwendigen Umfang.
So kann und wird es noch lange weitergehen. Es sei denn, diese Regierung traut sich zu, klare Regeln ein- zuführen – und zu sagen, wer für die Umsetzung zah- len soll.
STREIT UM PET-DIAGNOSTIK
Ein vertrauter Dissens
Sabine Rieser
Sabine Rieser Leiterin der Berliner Redaktion