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Archiv "PET: Auch PET/CT braucht gute Studien" (13.05.2011)

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A 1064 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 19

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13. Mai 2011 behaltung des bisherigen Systems

sei. So schlecht sind die Ärzte mit diesem Vorstandsduo offenbar nicht gefahren“.

Welche Ärzte sind mit diesem Duo gut gefahren?

Sieht man sich die Honorarentwick- lung im Bereich der einzelnen KVen Baden-Württemberg, Bay- erns, Hessen und Mecklenburg-Vor- pommern an, fallen Defizite bis zu 4,1 Prozent auf, während die übri- gen KVen Zuwächse bis zu 17,4 Prozent (KBV-Veröffentlichung vom 2/2010) verbuchen können.

In der konstituierenden Sitzung am 11. März 2011 wurde der TOP 1.3 „Wahl des Vorstandes der KBV“ vom 8. April 2011 auf den 11. März 2011 vorgezogen. Die konstituierende Sitzung der Vertre- terversammlung der KV Bayerns, welche aus vielen neuen Mitglie- dern besteht, fand am 22. Januar 2011 statt; dabei wurde der gesamte Vorstand neu gewählt. Dem Ein- wand, dass diese Zeitspanne bis zum 11. März 2011 für die Vorbe- reitung einer Wahl dieser Bedeu- tung viel zu kurz sei, wurde nicht gefolgt.

Vor der Wahl am 11. März 2011 gab es Zusammenkünfte, zu denen die KVen Baden-Württemberg, Bay- erns, Hessen und Mecklenburg-Vor- pommern nicht eingeladen wurden!

Und genau diese 37 Mandatsträger der übrigen KVen stimmen für die Vorschläge des bisherigen Vorstan- des.

Sie schreiben, der Begriff „abgekar- tetes Spiel“ im Zusammenhang mit Wahlen suggeriere, dass jemand ausschließlich aufgrund geheimer Absprachen nicht zum Zuge ge- kommen sei . . .

Offensichtlich sind Absprachen ge- troffen worden, andernfalls ist das einheitliche Wahlverhalten nicht er- klärbar (DÄ 12/2011, Seite A 613, KBV-Vorstandswahl).

Ich halte eine andere Betrachtung für wesentlicher. Baden-Württem- berg, Bayern, Hessen und Meck- lenburg-Vorpommern repräsentie- ren 40 Prozent der niedergelasse- nen Ärzte. In der Vertreterver- sammlung werden ihnen aber nur 17 Mandate zugestanden: Das sind 28 Prozent! Jeder dieser 17 Man- datsträger vertritt 3 068 Ärzte, die restlichen 37 Mandatsträger (ohne

Psychotherapeuten) 2 304 Ärzte.

Ein solches Ungleichgewicht ist undemokratisch und würde von keiner politischen Partei hingenom- men werden. Dieses Wahlrecht muss geändert und gerechter wer- den.

Da man sich aber offensichtlich nicht ganz sicher war, hat man auch noch die Psychotherapeuten einbe- zogen, indem man als Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KBV den nichtärztlichen Dipl.-Psych.

Hans-Jochen Weidhaas wählte.

Aus diesem Wahlverhalten eine Richtungsentscheidung Kollektiv- vertrag oder Selektivvertrag heraus- lesen zu wollen, erscheint realitäts- fern. Richtig liegen Sie dagegen mit Ihrer Einschätzung, „Die Zweidrit- telmehrheit für Köhler und Müller . . . ist überwiegend für die Beibe- haltung des bisherigen Systems . . .“

und „Bei Köhler und Müller weiß man, was man hat“. Vor allem die- jenigen, die bisher mit diesem Duo gut gefahren sind.

Dr. med. Dolf Hufnagl, Stellvertretender Vorsitzen- der der Vertreterversammlung der KV Bayerns, Vorstandsvorsitzender des Bayerischen Facharzt- verbandes e.V., 83022 Rosenheim

PET

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die PET-Dia - gnostik bei Lympho- men nur bei weni- gen Indikationen zu- lasten der GKV zu- gelassen (DÄ 7/2011: „PET bei malignen Lymphomen: Überhöhte Anforderungen an die Evidenz?“ von Angela Neumeyer- Gromen et al.).

Auch PET/CT braucht gute Studien

Die Forderung der Autoren, sich bei der Nutzenbewertung der PET (Po- sitronenemissionstomographie) auf Studien allein zur Testgenauigkeit und sogar auf „pathophysiologische Analogieschlüsse“ zu verlassen, entspricht nicht dem internationalen Stand der Wissenschaft. Da dia - gnostische Tests für den Patienten erst dann nützlich sind, wenn sich

aus dem Testergebnis eine therapeu- tische Konsequenz ergibt, ist es breiter Konsens, dass sie genau wie therapeutische Methoden in pro- spektiv vergleichenden, idealerwei- se randomisierten Untersuchungen der gesamten diagnostischen Kette (Diagnose und anschließende The- rapie) evaluiert werden müssen.

Dies wurde noch einmal auf einem kürzlich von Gesundheitsfor- schungsrat (GFR) und IQWiG ge- meinsam veranstalteten Workshop von allen Experten betont. Der Auf- fassung schließen sich zwar auch die Autoren der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft an, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur für „tatsächlich neue“ diagnostische Verfahren gelte. Ab wann ein dia - gnostisches Verfahren als „tatsäch- lich neu“ gelten soll und warum dies für alle anderen Verfahren nicht gilt, wird aber nicht näher erläutert.

In der Bewertung der PET/CT beto- nen auch US-amerikanische, kana-

dische und mehrere europäische In- stitutionen die Notwendigkeit von RCTs. Wie unser Bericht gezeigt hat, sind zur Rolle der PET/CT bei malignen Lymphomen RCTs durch- aus machbar. Sogar mehrere Varian- ten von RCTs sind hierbei denkbar.

Ein Verzicht darauf, die Frage nach dem patientenrelevanten Nutzen mit solchen Studien zu beantworten, er- scheint daher angesichts der Risiken (u. a. Strahlenbelastung, Fehldia - gnosen, nachteilige therapeutische Konsequenzen) nicht vertretbar.

Was die Autoren unerwähnt lassen, ist das Ergebnis der einzigen RCT zur PET-Diagnostik bei malignen Lymphomen: Hier hatte sich näm- lich ein Hinweis auf einen Nachteil der PET/CT gezeigt (erhöhte Rezi- divrate), weil bei einzelnen Patien- ten mit falschnegativem PET-Be- fund auf eine Bestrahlung verzich- tet wurde. Hierin liegt auch ein ent- scheidender Unterschied zwischen der PET/CT-Diagnostik von mali- D

B h g m g l gelassen (DÄ 7/2011

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gnen Lymphomen und Lungenkar- zinomen. Denn beim Lungenkarzi- nom liegen mindestens fünf RCTs mit deutlich positiveren Ergebnis- sen vor. Es ist offensichtlich, dass hier keine „vergleichbare Evidenz- lage“ besteht und dass unterschied- liche Entscheidungen gut begründ- bar sind.

Literatur bei den Verfassern Stefan Sauerland, Fülöp Scheibler,

Ressort Nichtmedikamentöse Verfahren, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswe- sen (IQWiG), 51105 Köln

Keine überhöhten Anforderungen

Neumeyer-Gromen und ihre Mitau- toren stellen die Frage ob „Über- höhte Anforderungen an die Evi- denz“ bei der Entscheidung zur PET-Diagnostik gestellt wurden.

Die ausdrückliche Antwort bleiben sie allerdings schuldig – vermutlich deshalb, weil sie hätte lauten müs- sen „Nein, es wurden keine über- höhten Anforderungen gestellt“.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat vielmehr eine sehr differenzierte Bewertung der PET bei den mali- gnen Lymphomen vorgelegt, die alle in dem Artikel angesprochenen As- pekte – von adäquaten Studiende- signs und der Relevanz unterschied-

licher Fragestellungen bei diagnosti- schen Methoden über Strahlenschutz- fragen bis hin zur Versorgungssicher- heit – umfassend berücksichtigt. Hier sei einmal dafür geworben, diese differenzierte Argumentation auch an dem entscheidungsrelevanten Ort tatsächlich nachzuvollziehen: Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt seinen detaillierten Bewertungsbe- richt („Zusammenfassende Doku- mentation“) frei im Internet (www.

g-ba.de) zur Verfügung.

Kernvorwurf der Autoren ist, man habe sich bei der Entscheidung an unrealistischen Studienanforderun- gen orientiert und dabei anderes wertvolles Wissen ignoriert, sich quasi außerhalb von Wissenschaft- lichkeit und rationalem Denken ge- stellt. Dabei hat sich der Gemeinsa- me Bundesausschuss gerade der Komplexität der Bewertung dia - gnostischer Verfahren angenommen.

So basiert die Entscheidung unter anderem auf einer in hoher wissen- schaftlicher Verantwortlichkeit durchgeführten Studienfolge der Deutschen Hodgkin-Studiengruppe.

Auch in anderen Anwendungsfel- dern der PET werden aktuell in Deutschland Studien geplant, die – endlich, nach teilweise jahre- und jahrzehntelangem Experimentieren mit der PET oft ohne greifbare Er-

kenntnisse zum Nutzen – in abseh- barer Zukunft eine substanzielle Bewertung der PET in den entspre- chenden Anwendungsfeldern hof- fentlich erlauben werden.

Philipp Storz-Pfennig, M.A., MPH, Diedrich Bühler,

GKV-Spitzenverband, Abteilung Medizin, 10117 Berlin

Fürchtet der G-BA eine Kostenexplosion?

In dem Beitrag der Kollegin Neu- meyer-Gromen et al. wird zu Recht die Frage gestellt: Sind die Anfor- derungen an die Evidenz für die Be- zahlung der PET durch die Kran- kenkassen zu hoch?

Die Frage kann auch lauten: Fürch- tet der Gemeinsame Bundesaus- schuss eine Kostenexplosion, und lehnt er daher eine Kostenübernah- me ab?

Ich kann aus den Erkenntnissen ei- ner internistischen Praxis betonen, dass die PET für die Diagnostik und damit für die Therapie einem Quan- tensprung gleicht. Ich habe viele Patienten überzeugen können, dass sie diese PET-Untersuchungen selbst zahlen sollten, um Gewiss- heit für die absehbare Zukunft zu erhalten.

Zahlreiche Patienten mit erhöhten PSA-Werten und Prostatavergröße-

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Referenzen

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