• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Wohnungsbau — mehr Angebot als Bedarf" (25.09.1975)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Wohnungsbau — mehr Angebot als Bedarf" (25.09.1975)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wohnungsbau — mehr Angebot als Bedarf

1974 231 1962 197 Bedarf an 1950 Wohnunge in Mill.

=Zahl der' privaten / 7 Haushalte

Bestand an Wohnungen in Mill.

1667

16,7

Die Zahl der vorhandenen Woh- nungen übertraf 1974 erstmals die Zahl der privaten Haushalte (Familien). In vielen Gebieten gibt es zwar immer noch zu- wenig billige Wohnungen für so- zial schwächere Mieter, und da- mit behält der soziale Woh- nungsbau — der übrigens im ver- gangenen Jahr einen neuen Aufschwung nahm — seine Be- deutung. Der übrige Wohnungs- bau aber wird das Schwerge- wicht mehr als bisher vom Neu- bau auf Modernisierung alter Wohnungen und auf Sanierungs- aufgaben legen müssen. Insge- samt ist eine Lockerung auf dem Wohnungsmarkt unverkennbar:

Die Mieten sind in den letzten beiden Jahren zum ersten Mal seit 1958 wieder langsamer ge- stiegen als die Preise für die Lebenshaltung insgesamt Leserdienst

Hinweise-Anregungen

Nachentrichtung zur Rentenversicherung

0 Nachentrichtung für Selbständi- ge: Sehr viel günstiger als nach dieser allgemeinen Regelung stellt sich die Nachentrichtung für selb- ständige oder ehemals selbständi- ge Erwerbstätige (bzw. auch deren Ehegatten). Auch für diesen Perso- nenkreis kommt als Nachentrich- tungszeitraum die Zeit ab 1. Januar 1956 in Frage. Ihre Begünstigung besteht darin, daß sie für Zeiten der eigenen selbständigen Erwerbs- tätigkeit (oder derjenigen des Ehegatten), die in diesen Zeitraum fallen, nicht an das sogenannte Be-

legungsgebot gebunden sind. Vor- aussetzung ist allerdings, daß die- se Personen im Zeitpunkt des In- krafttretens des Rentenreformge- setzes (19. Oktober 1972) versiche- rungspflichtig beschäftigt waren oder — bei Fortführung einer selb- ständigen Erwerbstätigkeit — bis zum 31. Dezember 1974 auf Antrag (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 11 des Ange- stelltenversicherungsgesetzes) ver- sicherungspflichtig wurden. Das Belegungsgebot, an das unter die- sen Voraussetzungen keine Bin- dung besteht, bedeutet erstens:

Man muß rückwirkend (gleichsam im „Krebsgang") alle späteren frei- en Monate belegen, bevor man dies bei früheren Monaten tun darf.

Erfolgt eine Nachentrichtung bei- spielsweise im Jahre 1975, so muß man (unter Berücksichtigung einer in der Rentenversicherung allge- mein für die Nachentrichtung gel- tenden Frist) vom Monat Dezember 1972 an rückwirkend vorgehen. Für das Jahr 1968 dürfte man also nur dann Beiträge nachentrichten, wenn die Jahre 1969 bis 1972 lük- kenlos mit Beiträgen belegt sind oder gleichzeitig belegt werden.

Das Belegungsgebot bedeutet zwei- tens, daß spätere Beiträge nicht niedriger sein dürfen als frühere.

Für 1968 dürfte man z. B. nur dann Beiträge der Klasse 600 (für je 108,00 DM) entrichten, wenn alle Beiträge für 1969 bis 1972 minde- stens so hoch sind.

0 Bedeutung der Begünstigung:

Daß Selbständige unter den ge- nannten Voraussetzungen bei der Nachentrichtung nicht diesen Ein- schränkungen unterworfen sind, ist

deshalb von beachtlichem Wert, weil Beiträge ein und derselben Klasse (die deshalb auch gleich viel kosten) zu einer weit stärkeren Rentensteigerung führen, wenn sie

für frühere Jahre entrichtet sind.

So erbringt ein Beitrag der Klasse 600 (=108,00 DM), für das Jahr 1956 entrichtet, ein monatliches Al- tersruhegeld von 2,46 DM. Für die

späteren Jahre ergibt ein gleicher Beitrag eine immer geringer wer- dende Rente, vom Jahre 1973 an gar nur noch einen Monatsbetrag von —,68 DM. Warum ist das so?

Nun, die Bewertung der Beiträge hängt von ihrer Relation zu den je- weils höchsten Beträgen (bzw.

höchsten versicherungspflichtigen Entgelten) ab. Es leuchtet ein, daß bei unveränderter Beitragshöhe diese Relation um so günstiger sein muß, je früher die Beiträge ge- lagert sind. Die höchsten beitrags- pflichtigen Entgelte waren ja ent- sprechend niedriger.

0 Rentabilität: a) Damit ist die Frage der Rentabilität gestellt und auch schon teilweise beantwortet.

Hierzu noch einige Andeutungen.

Näheres kann man den Broschüren und Merkblättern entnehmen, die z. B. die Bundesversicherungsan- stalt für Angestellte (s. unter V) zur Verfügung stellt. Würde man etwa für den Zeitraum von 1956 bis 1973 Beiträge der jeweils höchsten Klasse nachentrichten, so kostet das 47 088,00 DM und erbringt eine Monatsrente von 562,16 DM. Bei Wahl der Höchstklasse besteht in der Rentenhöhe kein Unterschied zwischen der allgemeinen und der speziell für Selbständige vorgese- henen Regelung. Denn der Unter- schied in der Geltung des Bele- gungsgebotes wirkt sich in diesem Falle nicht aus. Hat man aber für die Nachentrichtung nur knapp die Hälfte des genannten Betrages zur Verfügung (z. B. 23 328,00 DM) und entrichtet für diesen Betrag — ebenfalls bei Wahl der Höchstklas- sen — Beiträge für die Jahre 1956 bis 1967, so ergibt sich eine Mo- natsrente von 368,65 DM (immer Versicherungsfälle des Jahres 1975 unterstellt). Zum Vergleich der Fall eines Nicht-Selbständigen, der denselben Betrag (23 328,00 DM) aufwenden will. Er muß das Bele- gungsgebot beachten und würde — bei Wahl jeweils etwa mittlerer Bei- träge für die Jahre 1956 bis 1973 — nur eine Monatsrente von 327,15 DM erzielen.

b) Diese Rentabilität muß man, um ein vollständiges Bild zu gewinnen,

2720 Heft 39 vom 25. September 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Noch für 1975 wird damit ge- rechnet, daß sich die DDR und Al- banien dem eurocheque-System anschließen, so daß eurocheques überall zwischen Ural und Atlantik

Äußerlich sind die neuen Modelle von Volvo an der verlängerten Frontpartie erkenntlich, die eine er- höhte Energieabsorption bietet.. Durch die neue Konstruktion fügen sich auch

Der Bundesverband der freien Be- rufe betont, daß die freien Berufe sich durch den beschlossenen Wegfall der Sonderausgaben- höchstbeträge am Aufbau einer notwendigen und

Das Bild dieser Mo- mentaufnahme dürfte sich allerdings bereits in naher Zukunft zugunsten der freipraktizierenden Ärzte verbessern, wenn die geburtenstärkeren Jahr- gänge

Eine sachliche Notwen- digkeit oder auch nur ein Bedürfnis für diese Vertriebsform liegt nach Auffassung des Apothekertages nicht vor.. Er unterstützte daher das Votum

Erfolgt eine Nachentrichtung bei- spielsweise im Jahre 1975, so muß man (unter Berücksichtigung einer in der Rentenversicherung allge- mein für die Nachentrichtung gel- tenden

Im Vorheft wurden die alle bzw. alle Selbständigen betreffenden Nachentrichtungsmöglichkeiten be- handelt. Von weiteren Möglich- keiten dieser Art, die das Renten-

Im Rahmen eines Untersuchungs- ganges ist der jeweils erste indi- zierte Parameter voll berechnungs- fähig; der zweite indizierte Para- meter wird mit 75 Prozent, der dritte und