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Archiv "eurocheque-System für 1975 weiter verbessert" (19.12.1974)

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WIRTSCHAFT:

eurocheque-System für 1975

weiter verbessert promedicis -

Stand des Spanien- Engagements Höhere Beiträge bei KKH und Barmer Besteuerung von Werbegeschenken

PRAXIS UND HAUS:

Flache Radios Messerleiste Gold-Filter Lack mit Wasser Badetoga

Zeitungsroller

REISE:

Der alte Mann und der Berg

AUTO:

Toyota 1000

eurocheque-System

für 1975 weiter verbessert

ln diesen Tagen erhalten viele Bankkunden die neue eurocheque- Karte für 1975 von ihrer Bank. Seit dem Jahr 1969, als das eurocheque- System aus der Taufe gehoben wurde, haben allein die deutschen Banken jährlich über 7 Millionen dieser kleinen Plastik-Karten aus- gegeben, die es den Inhabern nicht nur im Inland ermöglichen, bei je- der beliebigen Bank gegen Scheck und Scheckkarte Geld abzuheben (ganz abgesehen von der Möglich- keit, auch bargeldlos einzukaufen), sondern in nicht weniger als 36 Ländern Europas und Afrikas. Der Erfolg des Systems beruht auf der Garantie der Bank, jeden von ihr ausgegebenen und korrekt aus- gestellten euroehequa bei Vorlage der Scheckkarte bis zu 300 DM je Scheckvordruck einzulösen, wobei zur Begleichung größerer Summen mehrere Schecks über jeweils bis zu 300 DM ausgestellt werden kön- nen. Im Ausland kann ein deut- scher eurocheque-lnhaber durch Vorlage von Scheck und Scheck- karte Abhebungen von seinem Konto vornehmen. Die DM-Beträge (pro Scheck wiederum bis zu 300 DM) werden in die Landeswährung umgerechnet und ausgezahlt.

Eurocheques in Landeswährung

Zu Beginn des Jahres 1975 treten weitere Änderungen und Verbesse- rungen in Kraft, die sowohl die äu- ßere Gestaltung, die Verbreitung auf neue Teilnehmerländer und last not least neue Verwendungszwek- ke umfassen.

..,.. Die Scheckformulare werden auf das bisher schon im Ausland gängige Kleinformat umgestellt.

Textlich entsprechen sie bis auf das Nationalitätenkennzeichen und den Aufdruck in der Landesspra- che den eurocheques der Banelux- staaten und Finnlands. Der neue eu- rocheque ist nicht mehr mit einem Währungssymbol versehen. Der Aussteller muß deshalb· auf dem Scheck in einem eigens dafür vor- gesehenen Feld das Währungszei- chen - also zum Beispiel DM - einsetzen.

..,.. Noch für 1975 wird damit ge- rechnet, daß sich die DDR und Al- banien dem eurocheque-System anschließen, so daß eurocheques überall zwischen Ural und Atlantik anerkannt werden. Weitere Ver- handlungen über den Beitritt von Ägypten, Algerien und dem Liba- non werden derzeit geführt. C>

Land Garantierter Höchstbetrag Währungs-

symbol

Belgien 5000 Belgisehe Francs BF

Finnland 500 Finnmark FM

Holland 300 Holländische Gulden hfl Luxemburg 5000 Belgisehe Francs BF

DEUTSCHES ARZTEBLA'IT Heft 51 vom 19. Dezember 1974 3717

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Leserdienst

Hinweise .Anregungen WIRTSCHAFT

• Nach Belgien, Luxemburg und Holland hat der deutsche euro- cheque-Kunde ab 1975 auch in Finn- land die Möglichkeit, Schecks in der Landeswährung auszustellen.

Will man also zum Beispiel in Hol- land eine Hotelrechnung beglei- chen, so kann der Scheck auf hol- ländische Gulden lauten. In diesem Falle müßte der deutsche Ausstel- ler vor dem Betragsfeld das Währungszeichen „hfl" einsetzen.

Wie in der Bundesrepublik sind auch in den genannten Ländern entsprechend der Garantieerklä- rung für die Einlösung von euro- cheques Höchstbeträge pro Scheck vorgeschrieben. Die Tabel- le auf Seite 3717 zeigt die garan- tierten Höchstbeträge sowie die Währungszeichen. EB

Höhere Beiträge bei KKH und Barmer

Auch die Kaufmännische Kranken- kasse Halle (KKH) wird vom 1. Ja- nuar 1975 an ihre Beiträge erhö- hen. Die Vertreterversammlung be- schloß in Bad Homburg, den allge- meinen Beitragssatz von 9,8 Pro- zent auf 10,5 Prozent anzuheben.

Der Beitrag für nichtversicherungs- pflichtige Angestellte wird 202 DM für Alleinversicherte bzw. 221 DM für Versicherte mit Familienhilfean- spruch betragen. Zuvor hatte be- reits die Barmer Ersatzkasse be- schlossen, den Beitragssatz ab 1.

Januar 1975 von 9,9 Prozent auf 10,6 Prozent zu erhöhen. DÄ

Besteuerung von Werbegeschenken

Die steuerliche Absetzbarkeit von Werbeartikeln ist im Rahmen des Dritten Steuerreformgesetzes neu geregelt worden. Ab 1. Januar 1975 gilt folgendes (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Ein- kommensteuergesetz): „Die folgen- den Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: Aufwendun- gen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuer- pflichtigen sind. Satz 1 gilt nicht für Gegenstände, auf denen der Name

oder die Firmenbezeichnung des Gebers oder ein sonstiger Werbe- hinweis dauerhaft und von außen leicht erkennbar angebracht ist (Werbeträger), wenn die Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insge- samt 50 Deutsche Mark nicht über- steigen". AW

promedicis —

Stand des Spanien- Engagements

Nach den letzten Gesellschafter- Versammlungen der Beteiligungs- gesellschaften, die im spanischen Objekt „Golfpark del Sol" enga- giert sind, sieht die Lage kurz ge- sagt so aus: Zur Finanzierung des Gesamtobjektes fehlen noch 12 Millionen DM. Sollten diese zusam- menkommen, könnten alle (vier) Hotels des „Golfpark" in eigener Regie fertiggestellt werden. An- dernfalls müßte ein Verkauf, even- tuell auch teilweise, des Strandho- tels, stattfinden, um den Rest zu fi- nanzieren. (Diese Alternative wur- de in Heft 30/1974 bereits beschrie- ben). Die besagten 12 Millionen DM sollen von einer neuen Treuhand- gesellschaft unter Dr. med. dent.

Herbert Veigel gesammelt (Werbe- argument: 165 °A Verlustzuweisung) und der 2. Beteiligungs-KG (die wesentlich für die Finanzierung des „Golfpark" bisher verantwort- lich ist) als Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Der 2. KG hatte schon Dr. Veigel als Treuhänder 18 Millionen DM, die von Treugebern

„nachgezeichnet" worden waren, als Darlehen übergeben und damit die Fortführung der Ausbauarbei- ten ermöglicht. Diese 18 Millionen zuzüglich der noch aufzubringen- den 12 Millionen würden allein schon der neuen Treuhandgesell- schaft einen nicht unmaßgeblichen Einfluß am Spanienobjekt sichern;

hinzu kommt, daß die Treugeber für sich geltend machen können, die Finanzierung letztlich gesichert zu haben. Auf diese Schlüsselstel- lung der Treuhandgesellschaft sei daher ausdrücklich hingewesen.

Die möglichen Konsequenzen deu- tete Dr. Veigel in einem Gesell- schafter-Rundschreiben an: „Zwar werde ich nach wie vor bemüht sein, die Interessen aller Komman- ditisten zu vertreten ..., im äußer- sten Falle würde ich mich jedoch gezwungen sehen, die Interessen der weit über tausend Treugeber in den Vordergrund zu stellen." Das Argument schien die Gesellschaf- ter zu überzeugen: Noch auf der Gesellschafterversammlung kamen weitere fast 1 Million DM für die Treuhandgelder zusammen. NJ

Aus der

pharmazeutischen Industrie

Ludwig-Heilmeyer-Medaille — In Anerkennung seiner besonderen wissenschaftlichen Verdienste auf dem Gebiet der inneren Medizin und Hämatologie wurde Professor Dr. Eugene P. Cronkite, New York, in diesem Jahr mit der Ludwig- Heilmeyer-Medaille in Gold ausge- zeichnet. Professor Cronkite gilt als Pionier auf dem Gebiet der kli- nischen und experimentellen hä- matologischen Grundlagenfor- schung, insbesondere im Bereich der Proliferationskinetik der Blut- bildungssysteme.

Die Medaillen in Silber wurden in diesem Jahr anläßlich der Jahres- tagung der Deutschen Gesellschaft für Fortschritte auf dem Gebiet der Inneren Medizin in Freiburg für drei Arbeiten vergeben: Dr. Hans Hennemann, Würzburg, für seine Arbeiten über „Urämische Sympa- thicopathie"; Dr. Klaus-Peter Maier und Brigitte Volk für ihre Arbeit zum Thema „Harnstoffzyklusenzy-

me zur Differenzierung chronischer Lebererkrankungen"; Dr. Jürgen E.

Scherberich, Frankfurt, für seine Arbeit über „Untersuchungen zum Problem der Gewebsproteinaus- scheidung (Histurie): Isolierung, biochemische und immunologische Charakterisierung segmentspezifi- scher Tubulusantigene auf der menschlichen Niere". kl

3718 Heft 51 vom 19. Dezember 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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