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Die Aufnahme der Beschulung in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand erfordert die Betonung der übrigen Hygienemaßnahmen.

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Academic year: 2022

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Hygieneplan Goethe-Gymnasium

1 (7) Kassel, 12.08.2020 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

damit der Schulbetrieb dauerhaft aufrechterhalten werden kann, muss sich das Handeln der gesamten Schulgemeinde an den nachfolgenden Regeln und Hinweisen orientieren. Es muss ferner jedem bewusst sein, dass der Schulbetreib nur dann funktionieren wird, wenn jeder Einzelne Verantwortung für den Schutz der Anderen übernimmt. Die Schulleitung und die Lehrkräfte des Goethe-Gymnasiums gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen gleichzeitig dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten über die Klassenleitungen zu Beginn des Schuljahres ausführliche Informationen zum Hygieneplan und dem Verhalten auf dem Schulgelände. Die

unterrichtende Lehrkraft beantworten auch alle auftauchenden Fragen. Nachfolgend finden Sie den verbindlichen Hygieneplan für Schulen ab dem 17.08.2020 nebst grafisch hervorgehobener

schulspezifischer Hinweise. Die Regelungen und Empfehlungen gelten für die gesamt Schulgemeinde sowie alle Personen, die sich aus dienstlichen Gründen oder zu Besuchszwecken auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude aufhalten.

I. Vorbemerkung

Im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Bildung und der staatlichen Fürsorge für Kinder und Jugendliche und deren Familien einerseits und Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus andererseits wurde mit den Schulschließungen im März 2020 dem Infektionsschutz Vorrang gegeben. Dank zahlreicher Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ist die Zahl der Neuinfektionen auf ein erfreulich niedriges Niveau gesunken. Auch vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz am 18. Juni 2020 die Rückkehr zum schulischen Regelbetrieb nach den Sommerferien beschlossen, sofern es das weitere Infektionsgeschehen zulässt.

II. Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die Aufnahme der Beschulung in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand erfordert die Betonung der übrigen Hygienemaßnahmen.

Die Klassenleitungen bzw. Tutorinnen und Tutoren werden auf der Grundlage des hier

vorliegenden erweiterten Hygieneplans ausführlich die wichtigsten Hygiene-Regeln erläutern, die Verantwortung jedes Einzelnen für den Schutz der anderen verdeutlichen, Fragen der Schülerinnen und Schüler beantworten oder im Zweifelsfall offen gebliebene Fragen an die Schulleitung zwecks Klärung weiterleiten. In der dritten Woche wiederholen die Kolleginnen und Kollegen diese Informationen und holen erste Rückmeldungen über die zurückliegende Zeit ein. Hierbei kann es sich auch um Rückmeldungen zu schulorganisatorischen Dingen handeln, die sich als wirksam oder weniger wirksam erwiesen haben.

In den Pausen während der Doppelstunden verlassen die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum nur für den Toilettengang. Prinzipiell sollten Toilettengänge vorzugsweise während des Unterrichts stattfinden.

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Hygieneplan Goethe-Gymnasium

2 (7) 1. Hygienemaßnahmen

Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Auftreten solcher Symptome während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren. Die Sorgeberechtigten werden informiert und es wird empfohlen, mit dem behandelnden Kinderarzt, dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen. Die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler darf erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn die Bescheinigung eines Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, die bestätigt, dass die Schülerin oder der Schüler untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde.

Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte Krankheitszeichen zeigen, wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen,

Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, dann bleiben sie in jedem Fall zuhause und informieren die Schule über die Abwesenheit. Sollten Lehrkräfte während des Unterrichtsgeschehens bei Schülerinnen und Schülern Krankheitsanzeichen entdecken, so werden die Schülerinnen und Schüler in den Krankenzimmern im Wimmelgebäude bzw. der

Ysenburgstraße untergebracht (=Absonderungsräume). Die Eltern werden umgehend informiert und sind gehalten, ihre Kinder, sofern sie in der Sekundarstufe I sind, umgehend abzuholen.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II werden nach Hause entlassen. Die Schulleitung ist über die isolierten bzw. entlassenen Schülerinnen und Schüler umgehend namentlich zu

informieren.

Darüber hinaus gelten folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen:

• Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln

• Einhalten der Husten- und Niesetikette

Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Beim Husten oder Niesen sollte der größtmögliche Abstand zu anderen Personen gehalten werden, am besten ist es, sich wegzudrehen.

• Gründliche Händehygiene

Die gründliche Händehygiene erfolgt sofern möglich im Unterrichtsraum sowie nach dem

Toilettengang in den Toiletten. Dies erfolgt durch Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden. Es ist zu empfehlen, mit den Händen nicht das Gesicht (Mund, Augen, Nase) zu berühren. Die

öffentlich zugänglichen Gegenstände (z.B. Türklinken) sollten möglichst nicht mit der vollen Hand angefasst werden; gegebenenfalls ist der Ellenbogen zu benutzen.

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Hygieneplan Goethe-Gymnasium

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• Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, soweit durch die Verhältnisse vor Ort erforderlich (z. B. in Pausen) und durch die Schulleitung angeordnet.

Die MNB ist im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr in ganz Hessen vorgeschrieben. Da wir in der Schule ähnliche Bedingungen wie im Einzelhandel und Nahverkehr vorfinden, tragen alle Personen, die das Goethe-Gymnasium betreten, eine Mund-Nasen-Bedeckung, die sie selbst mitbringen. Sollte jemand seine Maske vergessen haben, so können wir in Einzelfällen im Sekretariat eine MNB ausgeben. Diese Regelung gilt nicht für die Unterrichtsräume. Es wird allerdings empfohlen, auch in den Unterrichtsräumen eine MNB zu tragen.

Raumhygiene

Die Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf Klassenräume, sondern auf alle Räume. So sind z. B.

auch für Lehrerzimmer, Sekretariate oder Versammlungsräume organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die eine bestmögliche Umsetzung von Hygieneregeln ermöglichen.

Lüften: Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten

vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.

• Reinigung: Auf eine regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes ist zu achten. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen wird auch in der jetzigen SARS-CoV-2-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Hygiene im Sanitärbereich

Es sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitzustellen und aufzufüllen in einem Umfang, der es Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal ermöglicht, eine regelmäßige Handhygiene ohne unangemessene Wartezeiten durchzuführen. Unter Voraussetzung des

sachgerechten Gebrauchs sind auch Stoffhandtuchrollen aus retraktiven Spendersystemen geeignet.

Auffangbehälter für Einmalhandtücher müssen vorhanden sein.

Der Schulträger hat alle Räume, die über ein Waschbecken verfügen, und die Toiletten mit Seifenspendern und Papierspendern ausgestattet, sodass ausreichend Möglichkeiten zur

Händehygiene bestehen. Die Toiletten sind ebenfalls vom Schulträger ausgestattet worden. Falls Seife oder Tücher fehlen sollten, ist dies im Sekretariat anzuzeigen, damit nachgefüllt werden kann. Einige Urinale sind gesperrt.

2. Mindestabstand

Soweit es für den Unterrichtsbetrieb im regulären Klassen- und Kursverband erforderlich und nach den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Hessen zulässig ist, kann von der Einhaltung des Mindestabstands insbesondere zwischen Schülerinnen und Schülern des Klassenverbands, den unterrichtenden Lehrkräften, dem dem Klassenverband zugeordneten Betreuungspersonal sowie dem weiteren Schulpersonal in allen Schularten und Jahrgangsstufen abgewichen werden.

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Hygieneplan Goethe-Gymnasium

4 (7) Wo immer dennoch möglich, sollte insbesondere bei Besprechungen, Konferenzen sowie

schulbezogenen Veranstaltungen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

Außerhalb der Klassenräume gilt die Abstandsregelung mit einem Abstand von 1,5 m. Während des Unterrichtes gibt es in den Räumen keine Abstandsregelung. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich allerdings zügig auf ihre Plätze und verlassen diese nur in notwendigen Fällen. Im naturwissenschaftlichen Unterricht sind bis auf Weiteres nur Demonstrationsexperimente möglich, das gilt auch für das Mikroskopieren. Die erforderlichen Raumwechsel vor und nach dem

Unterricht müssen zügig erfolgen. Der neue Raum wird ohne Verzögerung und unnötige Zwischenstopps aufgesucht.

Aufenthalt in den Freistunden (Sekundarstufe II): In der Cafeteria ist die Abstandsregelung einzuhalten. Sind alle Sitzplätze besetzt, muss das Schulgebäude verlassen bzw. der nachfolgende Unterrichtsraum, sofern er frei ist, aufgesucht werden.

3. Personaleinsatz

Grundsätzlich bestehen hinsichtlich des gesamten schulischen Personaleinsatzes keine

Einschränkungen. Prinzipiell besteht in jeder Situation die Möglichkeit, sich durch die Einhaltung der oben genannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sowie des Mindestabstands zu schützen.

Darüber hinaus kann die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung einen zusätzlichen Schutz gewährleisten.

Falls Bedarf an FFP2-Masken besteht, so können Lehrkräfte diese in den Sekretariaten erhalten.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Entwicklung des Infektionsgeschehens oder von besonderen Risikofaktoren können bei Bedarf zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dabei ist eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe laut RKI nicht mehr möglich. Vielmehr erfordert dies eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung durch die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte.

• Neben der Prüfung zu ergreifender spezifischer Schutzmaßnahmen kann eine vorübergehende Befreiung vom Präsenzunterricht im Einzelfall auf Antrag erfolgen, wenn ein ärztliches Attest nachweist, dass eine Lehrkraft, eine sozialpädagogische Mitarbeiterin oder ein sozialpädagogischer Mitarbeiter selbst oder eine Person, mit der sie oder er in einem Hausstand lebt, bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wäre.

• Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, kommen ihrer Dienstpflicht von zuhause oder von einem anderen geschützten Bereich aus (auch in der Schule) nach.

Auf Wunsch der Lehrkraft oder der sozialpädagogischen Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters kann eine betriebsmedizinische Beratung durch den Medical Airport Service (https://www.medical- airport-service.de/mas/leistungen/infoportal-land-hessen) in Anspruch genommen werden.

Bei Schwangerschaft gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes im Hinblick auf generelle und individuelle Beschäftigungsverbote.

4. Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs

Auch Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, unterliegen der Schulpflicht.

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Hygieneplan Goethe-Gymnasium

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• Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer individuellen ärztlichen Bewertung im Falle einer Erkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können grundsätzlich vor Ort im Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen beschult werden, wenn besondere

Hygienemaßnahmen (insbesondere die Abstandsregelung) für diese vorhanden sind bzw. organisiert werden können.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einer Befreiung dieser Schülerinnen und Schüler von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten alternativ ein Angebot im Distanzunterricht, das dem

Präsenzunterricht möglichst gleichgestellt ist; ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Insofern muss im Einzelfall durch die Sorgeberechtigten ggf. in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht und somit soziale Isolation der Schülerin oder des Schülers zwingend erforderlich macht.

Für schwangere Schülerinnen gilt das zuvor für schwangere Lehrerinnen Genannte entsprechend. Die schwangeren Schülerinnen erhalten ein Angebot im Distanzunterricht, das dem Präsenzunterricht möglichst gleichsteht; ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.

5. Dokumentation und Nachverfolgung

Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten.

Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist auf eine hinreichende Dokumentation in Bezug auf die in der Schule jeweils anwesenden Personen zu achten („wer hatte mit wem engeren, längeren Kontakt?“).

Zusätzlich wird die Verwendung der Corona-Warn-App empfohlen. Die Verwendung ist freiwillig und kann nicht angeordnet werden.

Die Verwendung der Corona-Warn-App wird ausdrücklich empfohlen.

6. Verantwortlichkeit der Schulleitung und Meldepflicht

In Schulen ist laut Infektionsschutzgesetz die Leitung der Einrichtung für die Sicherstellung der Hygiene verantwortlich. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. Zeitgleich ist auch das zuständige Staatliche Schulamt zu informieren.

GG: Alle grundsätzlichen Veränderungen im Hinblick auf schulische Hygienemaßnahmen werden über die bekannten Kanäle kommuniziert: E-Mail an das Kollegium und direkt an die schulischen E- Mail-Adressen der Schülerinnen und Schüler, Veröffentlichung auf der Homepage des Goethe- Gymnasium, E-Mail an die Schülervertretung und den Schulelternbeirat, der seinerseits die Klassenelternbeiräte und auf diesem Wege auch wiederum die Schülerinnen und Schüler informiert.

7. Infektionsschutz beim Sport- und Musikunterricht sowie beim Darstellenden Spiel

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Hygieneplan Goethe-Gymnasium

6 (7) Sportunterricht, Musikunterricht und Unterricht im Darstellenden Spiel können nach den in der Anlage beigefügten Grundsätzen stattfinden. Dies gilt auch für fachübergreifende Aspekte aus diesen Fächern und außerunterrichtliche Angebote.

8. Schulverpflegung und Nahrungsmittelzubereitung

Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht ist nicht zulässig (Ausnahmen gelten im Bereich der einschlägigen Fächer an Beruflichen Schulen).

Schulkantinen können entsprechend § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 eine Verpflegung vor Ort unter den dort genannten Voraussetzungen anbieten.

Bei der Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln ist auf strenge Hygiene zu achten. Ebenso sind geeignete Rahmenbedingungen für die Einnahme von Mahlzeiten zu schaffen (jeweils nur

Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe essen möglichst gemeinsam, dabei sind strikte

Abstandsregeln einzuhalten). Hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.

Die Mensa am Standort II wird geöffnet sein und wird unter Beachtung der Hygienevorschriften neben den Pausensnacks auch wieder nach Vorbestellung ein warmes Mittagessen bereitstellen.

Die Mensa am Standort I wird in der zweiten Schulwoche wieder geöffnet.

9. Erste Hilfe und Schulsanitätsdienst

Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zulässig. Nähere Informationen finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter „Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona-Virus- Pandemie: Handlungshilfen“.

III. Anpassungen an das Infektionsgeschehen

Die nach wie vor sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie erfordert es, das

Infektionsgeschehen weiterhin lokal, regional und landesweit sensibel zu beobachten. Jedem neuen Ausbruch des Corona-Virus muss zusammen mit den kommunal Verantwortlichen und den lokalen Gesundheitsämtern konsequent begegnet und die erforderlichen Maßnahmen nach den

landesrechtlichen Vorgaben ergriffen werden.

IV. Unterstützung

Als Ansprechpartner stehen die örtlichen Gesundheitsämter und der Medical Airport Service (Medical), https://www.medical-airport-service.de/mas/leistungen/infoportal-land-hessen, zur Verfügung. Medical berät betriebsmedizinisch, arbeitssicherheitstechnisch und in Fragen der Gesundheitsförderung.

Alle Maßnahmen wirken nur, wenn sich die Schulgemeinde weiterhin geschlossen daran hält;

angesichts der Ernsthaftigkeit der Situation habe ich keinen Zweifel daran, dass dies gelingen wird.

Falls sich Schülerinnen und Schüler nicht an diese Regeln halten, werden wir ihnen zunächst erneut die Ernsthaftigkeit der Situation erläutern. Im Wiederholungsfall werden wir die betreffenden

Schülerinnen und Schüler nach einem Gespräch mit den Eltern für den Tag vom Unterricht ausschließen. Das Kind muss dann umgehend abgeholt werden. Sollte es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern kommen, werden beide Personen umgehend vom weiteren Unterrichtsgeschehen ausgeschlossen. Ich hoffe, dass dies nicht nötig sein

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Hygieneplan Goethe-Gymnasium

7 (7) wird, denn eins eint uns in dieser Situation: Die Freude darauf, langfristig wieder das Schulleben mit Schulkameraden, Freunden bzw. Arbeitskollegen teilen zu können.

Mit besten Grüßen

(J. Bollmann / Schulleiter)

Die Schulleitung behält sich vor, bestehende Regelungen zu ändern und zu ergänzen. Außerdem kann die Schulleitung den Präsenzunterricht jederzeit gänzlich oder in Teilen wieder auszusetzen, sollten die personellen, sächlichen oder klimatischen Bedingungen die Umsetzung des Hygieneplans

verunmöglichen. Alle Regelungen stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen durch das Hessische Kultusministerium oder das Staatliche Schulamt.

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