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Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr. 566

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Vorstandsbereich I

Fachbereich 2 Fachdienst 2.3

Datum 15.02.2017 Verfasser

Herr Mertens/Herr Hesse/

Frau Wittenborn

Öffentliche Sitzung Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen - s. Rückseite -

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Jugendhilfeausschuss Haupt- u. Finanzausschuss Stadtrat

01.03.2017 14.03.2017 21.03.2017

Empfehlung Empfehlung Beschluss

Tagesordnungspunkt

Maßnahmenplanung zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu den Kindergartenjahren 2017/18 ff.

Beschlussvorschlag:

a) Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der U3-Kinder wer- den auf der Grundlage der zum 15. März d. J. vorliegenden Anmeldezah- len bis zu 4 Großtagespflegestellen zum Kindergartenjahr (Kita-Jahr) 2017/18 – zunächst befristet auf 2 Jahre - eingerichtet und geeignete Träger im Bereich der Bildung und Betreuung von Kinder mit der Durch- führung solcher Betreuungsangebote beauftragt.

b) Sofern sich die weitere Bedarfsentwicklung auf dem Anmeldeniveau des Kita-Jahres 2017/18 zukünftig weiter verfestigen sollte, wird die Verwal- tung im Hinblick auf die sich daraus ergebenden mittel- bis langfristigen Planungsnotwendigkeiten bereits zum jetzigen Zeitpunkt beauftragt, be- darfsgerechte und wirtschaftlich vertretbare Lösungsmodelle zur Be- darfsdeckung zu prüfen und diese zeitnah den zuständigen Fachaus- schüssen zur Beratung vorzulegen.

Stadt Voerde (Niederrhein)

Der Bürgermeister Drucksache Nr. 566

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

konsumtive Aufwendungen

erstes Jahr Folgejahre Bemerkungen:

Erträge 18.000 € 44.116 € Die Kostenstruktur setzt sich pro

Großtagespflegestelle wie folgt zu- sammen: Ausstattung 12.000,00 €, Sachkosten 10.000,00 €, Personal- kosten 100.000,00 €, Betriebskosten 8.000,00 € und Mietkosten 12.000 €.

Der investive Aufwand ist derzeit noch nicht konkret bezifferbar.

Aufwendungen 264.000 € 520.000 €

Haushaltsbelastung 246.000 € 475.884 € einmalig jährlich x

Mittel sind in ausreichender Höhe

veranschlagt ja nein x

über-/außerplanmäßige Mittelbe- reitstellung erforderlich

Betrag: Deckung:

Da die zusätzlich benötigten Mittel sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2017 ff. noch nicht enthalten sein konnten, erfolgt eine Berücksichtigung im Rahmen des Veränderungsdienstes zur Sitzung.

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Sachverhalt/ Rechtslage/ Begründung

Eltern haben gem. § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ihrer Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertages- pflege. Die Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung ist es, zum jeweiligen Kindergartenjahr für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen.

Um diesen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, hat die Stadt Voerde be- kanntlich bereits seit dem Jahr 2007 den Ausbau von U3-Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen/ Großtagespflegestellen in mehreren Stufen stetig vorangetrieben. Mit den in den Kindertageseinrichtungen geschaffenen 210 U3- Plätzen konnten in den vorangegangenen Jahren alle 2- jährigen Kinder, für die ein Bedarf gemeldet wurde, versorgt werden. Der Bedarf der 1- Jährigen ist durch Tagespflege/Großtagespflegestelle gedeckt worden. Mittlerweile werden 35 1-jährige Kinder im Rahmen der Kindertagespflege und in Großtagespflege- stellen betreut. Damit ist die ursprüngliche Zielquote von 5% Versorgung der Kinder durch Tagespflege bereits seit Jahren in Voerde übererfüllt.

Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, sind die bereits zum Jahr 2013 geschaffenen U3-Plätze (210) bisher nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden, da die Bedarfsanzeigen geringer waren als das vorhandene Platzkontingent. Somit war es in der Vergangenheit planerisch möglich, alle U3- Kinder zu versorgen und zudem die nicht benötigten U3-Plätze mit Ü3-Kindern zu belegen.

Zum kommenden Kita-Jahr 2017/18 sind entgegen den bisherigen Bedarfsent- wicklungen der letzten 4 Jahre nunmehr die Anmeldezahlen der unter 3- Jährigen um rund 38% gestiegen. Weitergehende Informationen zu den Anmel- dezahlen sind der Drucksache Nr. 552 zu entnehmen.

Es handelt sich hierbei um eine Steigerung, die anhand der bisherigen Erkennt- nislagen nicht absehbar und somit auch nicht vorausschauend planbar war.

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Die Ursachen für den Anstieg der Anmeldezahlen - insbesondere bei den 2 – Jährigen - liegen möglicherweise im Wegfall des Betreuungsgeldes, in der zwi- schenzeitlichen Etablierung des Betreuungsangebotes für 1 bis 2-Jährige sowie in gestiegenen Geburtenzahlen begründet.

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Hierbei handelt es sich offenbar nicht um ein Voerde spezifisches Phänomen.

Ähnliche Entwicklungen sind auch in anderen Kommunen zu beobachten.

Unter familienpolitischen Gesichtspunkten ist diese veränderte Ausgangslage zwar überaus erfreulich, doch die Konsequenz daraus ist, dass die Verwaltung zur bedarfsgerechten Versorgung der höheren Kinderzahl kurzfristig weitere Betreuungsplätze bereitstellen muss.

Angesichts der Tatsache, dass die Bedarfsdeckung möglichst schon bis zum 01.08.2017 erfolgen sollte, wird die Notwendigkeit einer kurzfristigen Lö- sungsvariante deutlich. Daher hat die Verwaltung nach Vorliegen der neuen Er- kenntnislage umgehend im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Bedarfsdeckung analysiert.

Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses kann nach Auffassung der Verwaltung das Versorgungsdefizit unter Beachtung der Grundsätze wie „zuverlässiges und flexibeles Betreuungsangebot“, „Wirtschaftlichkeit“ sowie „kurzfristige Bedarfs- deckung“ etc. nur durch die Schaffung weiterer temporärer Plätze in Großtages- pflegestellen in Form von Festanstellungsmodellen (analog zu den bereits be- stehenden 3 Großtagespflegestellen) geschlossen werden.

Die bisherigen Erfahrungswerte haben eindeutig gezeigt, dass Eltern für ihre unter 2- jährigen Kinder überwiegend die Betreuung der Kindertagespflege be- vorzugen. Wie in den Vorjahren ist hier die Nachfrage nach Plätzen für Kinder im Alter von 1-2 Jahren enorm hoch. Allerdings ist die Zahl der qualifizierten Tagespflegepersonen in Voerde nicht mehr gestiegen. Angesichts dessen hat der Jugendhilfeausschuss bereits im Juni letzten Jahres zur Bedarfsdeckung dieser Altersgruppen für das Kita-Jahr 2016/17 die Einrichtung einer 3. Groß- tagespflegestelle beschlossen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Ausbau der Kitas in Form der Gruppentypen I und II (Typ I: 20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige; Typ II: 10 Kin- der davon 2 Nulljährige, 4 Einjährige und 4 Zweijährige) ungleich höhere Kosten zur Folge hätte, da die Anzahl und die Alterszusammensetzung in diesen Grup- pentypen gem. KiBiz vorgegeben und kaum veränderbar ist. In einer Großta- gespflegestelle können hingegen bis zu neun Kinder im Alter von 0-3 Jahren gleichzeitig betreut werden, also auch neun 1- Jährige.

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Kurzfristige Maßnahmenplanung zur Bedarfsdeckung (Kita-Jahr 2017/18)

Aus den vorgenannten Gründen wird daher als kurzfristiges Lösungsmodell vorgeschlagen, die Versorgung der 1- und 2- jährigen Kinder zum Kindergar- tenjahr 2017/18 durch die Einrichtung weiterer Großtagespflegestellen sicher- zustellen.

Großtagespflegestellen können in geeigneten Mieträumen, vorhandenen Ge- bäuden mit entsprechender Umgestaltung und ggf. durch Anbau an einer Kita oder Neubau jeweils in Form von Fertigbauten realisiert werden. Gemäß den Vorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland ist ein anerkennungsfähiges Raumkonzept für eine Großtagespflegestelle, in der U3-Kinder betreut werden, mit folgendem Raumangebot vorzuhalten: Küche, Bad mit Wickelmöglichkeit, Personaltoilette, Schlafraum, 2 Aufenthaltsräume. Sofern es sich bei der Küche um eine Wohnküche handelt, muss nur ein zusätzlicher Aufenthaltsraum zur Verfügung stehen. Die Räumlichkeiten sind kindgerecht einzurichten und aus- zustatten.

Analog der Personalausstattung der bereits vorhandenen Großtages- pflegestellen mit Festanstellungsmodell in Voerde sollte das erweiterte Angebot ebenfalls mit zwei qualifizierten Tagespflegepersonen und einem FSJ-ler (Per- son, die ein freiwilliges soziales Jahr ableistet) ausgestattet sein.

Finanzielle Auswirkungen

Nach derzeitiger Bedarfslage werden voraussichtlich bis zu 4 weitere Großta- gespflegestellen zum Kita-Jahr 2017/18 – zunächst befristet auf 2 Jahre - be- nötigt. Der diesbezügliche Finanzaufwand stellt sich wie folgt dar:

Variante 1 – Anmietung von Wohnungen/Gebäuden im Mietwohnungsmarkt:

Kosten je Großtagespflege- stelle

jährlich einmalig

Investitionskosten zurzeit noch nicht bezifferbar

Kosten Ausstattung 12.000,00 €

Sachkosten 10.000,00 €

Personalkosten 100.000,00 € Betriebskosten (Strom,

Wasser, Abwasser, Gas etc.)

8.000,00 €

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Variante 2 – Umbau/Sanierung von Gebäuden im Eigentum potenzieller Träger :

Kosten je Großtagespflege- stelle

jährlich einmalig

Investitionskosten zurzeit noch nicht bezifferbar

Kosten Ausstattung 12.000,00 €

Sachkosten 10.000,00 €

Personalkosten 100.000,00 € Betriebskosten (Strom, Was-

ser, Gas etc.)

8.000,00 €

Mietkosten 12.000,00 €

Gesamtkosten 130.000,00€ 12.000,00 €

Variante 3 – Anbau an einer Kita oder Neubau jeweils in Form von Fertigbauten:

Kosten je Großtagespflege- stelle

jährlich einmalig

Investitionskosten zurzeit noch nicht bezifferbar

Kosten Ausstattung 12.000,00 €

Sachkosten 10.000,00 €

Personalkosten 100.000,00 € Betriebskosten (Strom, Was-

ser, Gas etc.)

8.000,00 €

Gesamtkosten 118.000,00 € 12.000,00 €

Die vorgenannte Übersicht verdeutlicht, dass abgesehen von den zurzeit nicht bezifferbaren Investitionskosten in den ersten 2 Varianten jährlich laufende Aufwendungen in Höhe von ca. 130.000 € und in der 3. Variante durch den Wegfall der Mietkosten Aufwendungen in Höhe von ca. 118.000 € anfallen.

In allen drei Varianten sind zudem aufgrund der Kosten für die Ausstattung im 1. Jahr zusätzlich 12.000 € zu veranschlagen.

Demgegenüber stehen Erträge in Form von Elternbeiträge in Höhe von jährlich ca. 16.000 € (ca. 4.000 € pro Gruppe) und Landeszuschüsse in Form von Kind-

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pauschalen in Höhe von insgesamt 28.116 €. Dies ergibt einen jährlichen Ge- samtertrag von 44.116 €.

Für Investitionsmaßnahmen können wegen der Bindungsfristen (5-20 Jahre) keine Landesmittel in Anspruch genommen werden, da es sich möglicherweise nur um einen vorübergehenden Betreuungsbedarf handelt und das strukturelle Defizit mittel- bis langfristig ggf. durch den Ausbau der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten kompensiert werden soll.

Mittel-bis langfristige Maßnahmenplanung (Kita-Jahre 2017/18 ff.)

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, lässt sich gegenwärtig noch nicht valide beurteilen, ob es sich bei den aktuellen Anmeldungen um ein einmaliges Auf- kommen handelt, oder von einer mittel- bis langfristigen Bedarfsverfestigung auszugehen ist.

Interessant ist die Feststellung, dass sich andere Kommunen in diesem Jahr ebenfalls in einer ähnlichen Ausgangslage befinden.

Eine aktuelle Umfrage des Städte- und Gemeindebundes zum Bedarf von Be- treuungsplätzen für Kinder hat deutlich gemacht, „dass der weitere Ausbau von Plätzen in der Tagespflege und in den Tageseinrichtungen ein zentrales Thema für die Kommunen ist und auch zukünftig bleiben wird“.

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes wird sich daher gegen- über Land und Bund weiterhin dafür einsetzen, dass sowohl investive Mittel zur Verfügung gestellt werden als auch eine deutliche Unterstützung bei der Betei- ligung an den Betriebskosten erfolgt (s. Anlage - Schnellbrief 34/2017).

Angesichts dessen sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der planungsrelevanten Parameter darüberhinaus gehende Planungsnotwendig- keiten geprüft werden, um auf dieser Ergebnisgrundlage frühzeitig Maßnahmen initiieren zu können.

Neben der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz müssen sich dabei weitergehende Ressourcenplanungen grundsätzlich am Ge- bot der Wirtschaftlichkeit und des tatsächlichen Bedarfes ausrichten, um bei einem evtl. gegenläufigen Trend der Anmeldezahlen keine Raumüberhänge zu produzieren.

Nach derzeitiger Erkenntnislage müssten zum einen die U3-Plätze in entspre-

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Plätze benötigt, um beispielsweise die bestehenden Notplätze (38) sukzessive wieder abzubauen.

Zur Bedarfsdeckung wären folgende Lösungsvarianten denkbar:

 Neuerrichtung einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung (Gruppenkon- tellation: z.B. 2 x Betreuungsform I, 1 x Betreuungsform III oder 2 x Be- treuungsform III und 1 x Betreuungsform I )

Konventionelle Bauweise oder Fertigbauweise

 Bauliche Erweiterung vorhandener Kitas, z.B. um eine weitere Gruppe, sofern möglich

 Umbau/Sanierung vorhandener räumlicher Ressourcen zu einer Kita, so- fern vorhanden

Der diesbezügliche finanzielle Aufwand wird in Abhängigkeit zur jeweiligen Lö- sungsvariante stehen.

In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, alle Refinanzierungsmöglichkeiten durch Land und Bund auszuschöpfen.

Grundsätzlich ist in diesem Kontext zu beachten, dass nach derzeitiger Rechts- lage die Bedarfsdeckung der U3-Jährigen auch durch die Tagespflege erfolgen kann, jedoch bei den Ü3-Kindern ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita besteht.

Vor diesem Hintergrund wird zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versor- gung der U3-Kinder vorgeschlagen, bis zu 4 Großtagespflegestellen zum Kita- Jahr 2017/18 einzurichten und die Verwaltung zugleich zu beauftragen, mittel- bis langfristige Planungsnotwendigkeiten zu prüfen und die diesbezüglichen Ergebnisse den zuständigen Fachausschüssen zeitnah zur Beratung vorzulegen.

H a a r m a n n

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