• Keine Ergebnisse gefunden

Stadt Voerde - Der Bürgermeister 59. FNP-Änderung Seite 1 Planungsamt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Stadt Voerde - Der Bürgermeister 59. FNP-Änderung Seite 1 Planungsamt"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

59. Änderung des Flächennutzungsplanes

“Parkanlage Haus Voerde nördlich Allee“

Begründung

1 Zweck und Ziele der Planung

Die Stadt Voerde beabsichtigt, nördlich der Allee auf ihren Grundstücken einen Teilbereich der zukünftigen Parkanlage um Haus Voerde sowie südlich des am Scholtenbusch beste- henden Wohnquartiers eine weitere Zeile von Einzelwohnhäusern zu schaffen. Mit der Park- anlage Haus Voerde soll die Attraktivität des denkmalgeschützten Wasserschlosses gestei- gert und die historische Bedeutung von Haus Voerde für die Ortschaft Voerde hervorgeho- ben werden. Sie wird zukünftig der Voerder Bevölkerung als Naherholungsgebiet zur Verfü- gung stehen. Zu diesem Zweck hat der Rat der Stadt Voerde am 13.9.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 118 „Parkanlage Haus Voerde nördlich Allee“ aufzustellen.

Da der bestehende Flächennutzungsplan für die geplanten Bereiche der Parkanlage bisher Wohnbauflächen und Flächen für landwirtschaftliche Nutzung sowie für die geplanten Wohnbauflächen bisher Flächen für landwirtschaftliche Nutzung darstellt, ist verbunden mit der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung entspricht dem des Bebau- ungsplanes (4,1 ha).

2 Städtebauliche Rahmenbedingungen

2.1 Nutzungen und Struktur

Das Plangebiet liegt ca. 50 m nördlich von Haus Voerde. Es umfasst das bisher ungenutzte Eckgrundstück Allee / Frankfurter Straße, den Hochzeitsweg und große Freiflächen, die bis- her als Weideland genutzt wurden.

Im Norden werden die großzügigen Freiflächen von dem an der Bahnhofstraße und am Scholtenbusch bestehenden Wohngebiet sowie von der an der Frankfurter Straße liegenden Seniorenwohnanlage begrenzt. Die Seniorenwohnanlage entstand durch Erweiterung des ehemaligen Rathauses. Dieses Rathausgebäude sowie das ehemalige Bürgermeisterhaus und die Lindenwirtskate sind Baudenkmale an der Frankfurter Straße, welche zusammen mit

(2)

dem an der Einmündung zur Bahnhofstraße liegenden Ehrendenkmal ein Denkmalensemble bilden.

Westlich des Plangebietes grenzt ein ca. 50 m breiter, den Mommbach begleitender Wald- streifen an. Hinter ihm befindet sich das Freibad Voerde. Etwa 200 m vom Planbereich ent- fernt, befindet sich südlich der Allee das Schulzentrum Voerde-Süd mit seinen Sportanlagen.

Gegenüber des Plangebietes südlich der Allee befindet sich das Bau- und Bodendenkmal Haus Voerde mit umliegenden Freiflächen, die bisher landwirtschaftlich als Weideflächen oder Mähwiesen genutzt wurden.

2.2 Übergeordnete und bestehende Planvorgaben

Der für den Flächennutzungsplan maßgebende Regionalplan für den Regierungsbezirk Düs- seldorf enthält in seiner geltenden Fassung für den betroffenen Bereich die Darstellung „All- gemeiner Freiraum und Agrarbereiche“ mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“. Die geplante öffentliche Parkanlage entspricht diesen Festsetzungen. Mit weniger als 5000 m2 ist der Umfang der geplanten Wohnbauflächen so gering, dass eine Anpassung des Regionalplans nicht erfor- derlich ist.

Westlich des Plangebietes verläuft in einigem Abstand die linienbestimmte Trasse der A 59, die mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1976 nachrichtlich übernommen worden war. Im Bundesfernstraßenplan ist eine Weiterführung der A 59 nördlich von Dinsla- ken jedoch nicht mehr vorgesehen, da sie hier von der B 8n ersetzt werden soll. Deren Linie ist im Regionalplan mit einem ähnlichen Verlauf wie die linienbestimmte Trasse der A 59 enthalten. Für diese Bundesstraße liegen allerdings noch keine Linienbestimmungen vor.

Das Plangebiet hat einen ausreichend großen Abstand zu den verschiedenen Linien, so dass eine Beeinträchtigung der Regionalplanung ausgeschlossen ist.

Der gültige Flächennutzungsplan stellt für das Eckgrundstück Allee / Frankfurter Straße bis- her Wohnbauflächen, für die Weidewiesen bisher Flächen für landwirtschaftliche Nutzung dar. Um die geplanten Wohnbauflächen zu ermöglichen, sollen die bisher an der Einmün- dung Allee / Frankfurter Straße dargestellten Wohnbauflächen aufgegeben und an den Nordrand der westlich des Hochzeitsweges liegenden Weidefläche verlegt werden. Für die geplante Parkanlage sind die bisher für landwirtschaftliche Nutzung dargestellten Flächen sowie die o.g. Wohnbaufläche in Grünflächen (hier: Parkanlage) umzuändern.

2.3 Vorhandene städtebauliche Probleme

Obwohl schon seit einigen Jahrzehnten Nutzungen der im Planungsbereich liegenden Wie- sen- und Weideflächen gewünscht und diskutiert wurden, die die Attraktivität des Umfeldes von Haus Voerde steigern, sind keine besonderen städtebaulichen Probleme bekannt.

(3)

3 Umweltbericht

Der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 5 Abs. 5 BauGB eine Begründung mit den Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht) beizufügen.

Da die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird, um die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 118 „Parkanlage Haus Voerde nördlich Allee“ umsetzen zu können, beide Bauleitpläne den selben Geltungsbereich haben und für den Bebauungsplan alle Um- weltbelange ermittelt und bewertet worden sind, gilt für die Flächennutzungsplanänderung der Umweltbericht des zugrunde liegenden Bebauungsplanes.

4 Darstellungen

In der folgenden Tabelle sind alle einzelnen Darstellungen der Flächennutzungs- planänderung mit der jeweiligen, dazugehörenden Begründung enthalten:

Planinhalt Begründung

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß BauGB Grenze des räumlichen

Geltungsbereiches

Für die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung wurden die Gren- zen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 118 „Parkanlage Haus Voerde“ übernommen, da für eine Umsetzung des geplanten Park- anlageabschnittes und der Wohnbebauung innerhalb dieses Bereiches alle bisherigen Flächennutzungsplandarstellungen geändert werden müs- sen.

Die Planabgrenzung umfasst die nördlich der Straße „Allee“ liegenden Grundstücke der Stadt Voerde, auf denen ein Teilbereich der zukünftigen Parkanlage Haus Voerde sowie Wohnbauflächen entstehen sollen. Im Westen schließt sie das Eckgrundstück Frankfurter Straße/Allee und den Hochzeitsweg ein. Im Norden verläuft sie entlang des angrenzenden Wohnquartiers, wobei die der Flächennutzungsplanänderung zugeordne- ten Teilbereiche des Hochzeitsweges und der östlichen Wiesenfläche auf gleicher Flucht enden. Die östliche Begrenzung des Bebauungsplanberei- ches entsteht durch den Mommbach. Da die Planungen für Bereiche der Parkanlage Haus Voerde, die südlich der Allee liegen erst zu einem spä- teren Zeitpunkt weiterentwickelt werden können, wurde als südliche Ab- grenzung der Flächennutzungsplanänderung die Straße „Allee“ gewählt.

Wohnbauflächen

(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch - BauGB)

Diese Darstellung ist aus den Festsetzungen des zugrunde liegenden Bebauungsplanes abgeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 118 „Parkanlage Haus Voerde“ wurde zur Aufstellung beschlossen, um am Nordrand der östlich des Hochzeitsweges liegenden und bisher landwirtschaftlich ge- nutzten Weidefläche weitere Wohnbauflächen ausweisen zu können, die das am Scholtenbusch bestehende Wohnquartier 43 m nach Süden er-

(4)

Planinhalt Begründung

weitern. Für die dargestellte Wohnbaufläche ist die südliche Grenze der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für das Allgemeine Wohngebiet übernommen und wegen der gröberen Maßstäblichkeit des Flächennut- zungsplanes bis zur westlichen Planabgrenzung sowie bis zur östlichen Grenze des Flurstückes 131 verlängert worden.

Grünflächen; hier Parkanlage (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)

Diese Darstellung ist aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent- wickelt worden. Der Bebauungsplan Nr. 118 wurde zur Aufstellung be- schlossen, um (neben der o.g. Ausweisung von Wohnbauflächen) nörd- lich der Allee auf bisher landwirtschaftlich genutzten Wiesen und auf dem bisher brachliegenden Eckgrundstück Allee / Frankfurter Straße einen Teilbereich der zukünftigen Parkanlage Haus Voerde anlegen zu können.

Innerhalb der Parkanlage werden Pflanzungen durchgeführt, die den durch die Bebauung entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft aus- gleichen.

5 Versorgung und Entsorgung

Der geplante Teilbereich der zukünftigen Parkanlage Haus Voerde ist durch die Frankfurter Straße, die Allee und den Hochzeitsweg erschlossen. Um die Wohnbauflächen zu erschlie- ßen, wird die bestehende Straße „Scholtenbusch“ nach Süden um eine Stichstraße erwei- tert.

6 Städtebauliche Daten

Folgende Flächengrößen werden durch den Flächennutzungsplan dargestellt, wobei durch weitere Grünflächen auf der Ebene des Bebauungsplans die tatsächlich nutzbare Wohnbau- fläche letztlich unter 0,5 ha bleibt.

Bestand Planung

Wohnbauflächen 0,5 ha 0,7 ha

Landwirtschaftliche Nutzflächen 3,6 ha 0

Öffentliche Grünflächen 0 3,4 ha

Größe des Geltungsbereiches 4,1 ha 4,1 ha

(5)

7. Kosten

Durch die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Voerde keine Kos- ten. Die von der Stadt zu tragenden Kosten für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Parkanlage Haus Voerde“ sind in Abschnitt 7 der dazugehörenden Begründung benannt.

Voerde, den In Vertretung:

Blüge-Boyksen Erster Beigeordneter

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

vorliegenden Anmeldezah- len bis zu 4 Großtagespflegestellen zum Kindergartenjahr (Kita-Jahr) 2017/18 – zunächst befristet auf 2 Jahre - eingerichtet und geeignete

Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. Im Rahmen der Änderung soll auf dem Flurstück Nr. 93/42 Wohnen allgemein zugelassen werden. Der Be- bauungsplan Nr. 19B

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Änderungsplan nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in ihrer Sitzung am 13.02.06 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die

Maigang nach Götterswickerhamm Anmeldung und Kuchenspenden bei Rita Beier..

Es ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Boden durch die 4.. Änderung des

Da die tatsächlichen Verhältnisse innerhalb des Plangebietes mit der Ursprungs-Fassung in mehreren Punkten nicht mehr übereinstimmten (Traufhöhe, Grundfläche,

Zu Unrecht, denn Trinkwasser ist nicht nur mindes- tens genauso hochwertig und gesund wie das Wasser aus dem Handel, es wird auch viel stren- ger kontrolliert: Während

So sollte sie ein Ort des Ver- weilens sein für Anwohner und Parkanlagenbesucher bei Feierabend- und Erholungsspazier- gängen und könnte zudem als Bestandteil der Parkanlage Haus