Schalltechnische Untersuchung für die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 19B der Stadt Rotenburg (Wümme)
Projekt Nr.: 14-072-GT-01 Messstelle nach § 26 BImSchG
Datum: 04.06.2014
Auftraggeber: Britta Pölkner Bahnhofstraße 9
27356 Rotenburg (Wümme)
Auftragnehmer: T&H Ingenieure GmbH
Bremerhavener Heerstraße 10 28717 Bremen
Fon: +49 (0) 421 6989 9315 Fax: +49 (0) 421 6989 9305 E-Mail: info@th-ingenieure.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens
Dieses Gutachten umfasst 17 Seiten und 6 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.
Gliederung
1 Zusammenfassung ... 3
2 Ausgangslage und Zielsetzung... 4
3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien... 4
4 Örtliche Gegebenheiten... 5
5 Vorhabensbeschreibung... 5
6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung... 6
6.1 Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm ... 6
6.2 Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN 18005... 8
7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit...11
8 Schallquellen ...11
8.1 Gewerbe ...11
8.2 Öffentlicher Straßenverkehr...12
9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen ...13
9.1 Schallausbreitungsmodell ...13
9.2 Ergebnisse, Gewerbelärm...14
9.3 Ergebnisse, Straßenverkehrslärm...14
10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen ...15
Anlagen
A-1 Lageplan mit Immissionsorten und Schallquellen A-2 Eingabedaten
A-3 Darstellung der Beurteilungspegel
A-4 Immissionsraster für den Straßenverkehrslärm A-5 Berechnungskonfiguration
A-6 Fotodokumentation
1 Zusammenfassung
Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 19B zu ändern. Im Rahmen der Änderung soll auf dem Flurstück Nr. 93/42 Wohnen allgemein zugelassen werden. Der Be- bauungsplan Nr. 19B in seiner aktuellen Fassung weist den Bereich bereits als Kerngebiet aus, jedoch liegt das Flurstück Nr. 93/42 außerhalb der Baugrenzen. Nördlich und westlich des Plangebietes befinden sich öffentlich und gewerblich genutzte Stellplatzflächen. Weiter westlich verläuft die Bundesstraße B215.
Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die nördlich und westlich vorhandenen, gewerblich genutzten Stellplatzflächen, im Plangebiet zu ermitteln und nach TA Lärm /1/ zu beurteilen. Weiterhin sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die Bundesstraße B215 und der öffentlichen Stellplatzflächen, zu ermitteln und nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /6/ und 16. BImSchV, Verkehrslärmschutzverord- nung /9/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten.
Die Berechnungen für die Gewerbelärmimmissionen ergaben, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ für Kerngebiete an der Baugrenze des Plangebietes eingehalten werden.
Die Berechnungen für die Verkehrslärmimmissionen ergaben, dass der Orientierungswert der DIN 18005 /7/ tagsüber eingehalten werden kann. Nachts kann es durch den Straßen- verkehrslärm und den öffentlichen Parkplätzen zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 /7/ im Plangebiet kommen.
Mit einer aktiven Schallschutzmaßnahme in Form einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2-3 m wären maximal im Erdgeschoss relevante Pegelminderungen möglich. Sofern im Erd- geschoss die Schlaf- und Kinderzimmer auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden, kann auf eine Lärmschutzwand verzichtet werden. Durch die Anord- nung der schutzbedürftigen Räume auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite kann bereits eine relevante Pegelminderung erreicht werden. Auch für die Außenwohnberei- che empfiehlt sich die Anordnung auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite.
Weiterhin können durch passive Schallschutzmaßnahmen gesunde Wohnverhältnisse im Inneren der Räume sicher gestellt werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaß- nahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /8/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung (Straße und Gewerbe) berechnet. Anhand der berechneten Gesamtbelastung werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Die berechneten Lärmpegelbereiche sowie ein Vorschlag für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan sind in Abschnitt 10 des Berichtes dargestellt.
2 Ausgangslage und Zielsetzung
Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 19B zu ändern. Im Rahmen der Änderung soll auf dem Flurstück Nr. 93/42 Wohnen allgemein zugelassen werden. Der Be- bauungsplan Nr. 19B in seiner aktuellen Fassung weist den Bereich bereits als Kerngebiet aus, jedoch liegt das Flurstück Nr. 93/42 außerhalb der Baugrenzen. Nördlich und westlich des Plangebietes befinden sich öffentlich und gewerblich genutzte Stellplatzflächen. Weiter westlich verläuft die Bundesstraße B215.
Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die nördlich und westlich vorhandenen, gewerblich genutzten Stellplatzflächen, im Plangebiet zu ermitteln und nach TA Lärm /1/ zu beurteilen. Weiterhin sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die Bundesstraße B215 und der öffentlichen Stellplatzflächen, zu ermitteln und nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /6/ und 16. BImSchV, Verkehrslärmschutzverord- nung /9/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten.
3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien
Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien:
/1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom 28.8.98, Seite 503 ff,
/2/ DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ Baugesetzbuch, Ausgabe 2010,
/4/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zuletzt geändert am 26.11.2010,
/5/ DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, 3/97,
/6/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Pla- nung, 07/2002,
/7/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987,
/8/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /9/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90,
/10/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990.
Weitere verwendete Unterlagen:
/11/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007.
4 Örtliche Gegebenheiten
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Rotenburg. Südlich und östlich schließen sich Wohn- und Geschäftshäuser an das Plangebiet an. Nördlich und westlich des Plangebietes grenzen öffentliche Stellplatzflächen an das Grundstück an. An die westlichen Stellplatzflä- chen schließen sich gewerbliche Nutzungen in Form eines Ärztehauses und eines Schnellrestaurants im Südwesten mit Parkplätzen an. Östlich befindet sich ein zur Zeit noch nicht bebautes Grundstück. Das Gelände ist in Richtung Westen leicht abschüssig; zwi- schen dem westlich des Plangebietes vorhandenen, öffentlichen Stellplatzflächen und den sich daran westlich anschließenden vorhandenen, gewerblichen Stellplatzflächen ist ein Hö- henversatz von ca. 1 m vorhanden. An der östlichen Grenze der gewerblichen Stellplatzanlage ist eine ca. 0,8 m hohe Wand vorhanden. Die Höhenunterschiede und die Wand wurden bei den Berechnungen entsprechend berücksichtigt. Einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermitteln der Lageplan sowie die Fotodokumentation im Anhang des Berichtes.
5 Vorhabensbeschreibung
Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 19B zu ändern. Im Rahmen der Änderung soll auf dem Flurstück Nr. 93/42 Wohnen allgemein zugelassen werden. Der Be- bauungsplan Nr. 19B weist in seiner aktuellen Fassung den Bereich bereits als Kerngebiet aus, jedoch liegt das Flurstück Nr. 93/42 außerhalb der Baugrenzen. Die folgende Abbildung zeigt den Entwurf des Bebauungsplanes:
Abbildung 1 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19B
6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung
6.1 Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm
Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ an- hand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Zuschlä- gen z. B. für Töne, Impulse oder den Informationsgehalt gebildet wird.
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT:
Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag KT
je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist KT = 0 dB.
Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von die- sen auszugehen.
Zuschlag für Impulshaltigkeit KI:
Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zu- schlag KI je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist KI = 0 dB.
Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von die- sen auszugehen.
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit:
Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermitt- lung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 dB zu berücksichtigen:
1. an Werktagen 06.00 - 07.00 Uhr, 20.00 - 22.00 Uhr.
2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 - 09.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr, 20.00 - 22.00 Uhr.
Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt:
Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A) nachts 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A) e) in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stun- den. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 1.00 bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant bei- trägt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zule-
Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Ein- richtungen ist in der TA Lärm /1/ folgendes festgelegt:
Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festle- gungen in den Bebauungsplänen.
Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung zu beurteilen.
Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse:
Wenn in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinan- der folgenden Wochenenden die oben angegebenen Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann von einer Anordnung abgesehen werden.
In der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen, wenn auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der oben angegebenen Immissionsrichtwerte verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschrei- tungen an mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten.
Folgende Werte dürfen in Gebieten nach Nr. b) bis f) (Gewerbegebiete bis Kurgebiete) nicht überschritten werden:
tags 70 dB(A), nachts 55 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Nr. b) (Gewerbegebiete)
am Tage um nicht mehr als 25 dB,
in der Nacht um nicht mehr als 15 dB überschreiten und in Gebieten nach Nr. c) bis f) (Mischgebiete bis Kurgebiete) am Tage um nicht mehr als 20 dB und
in der Nacht um nicht mehr als 10 dB überschreiten.
6.2 Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN 18005
Die DIN 18005 /6/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN 18005 /7/ wird zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt
nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren; hier ist die TA Lärm /1/ gemäß Abschnitt 6.1 heranzuziehen.
Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquel- len (z. B. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel Lr die Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für die Zeiträume tags (6.00 bis 22.00 Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt. Schall- technische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN 18005 /7/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sach- verständigen Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen.
Die Orientierungswerte betragen:
Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags 50 dB
nachts 40 dB bzw. 35 dB
Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatz- gebieten
tags 55 dB nachts 45 dB bzw. 40 dB
Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 dB
Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 dB
nachts 50 dB bzw. 45 dB
Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 dB
nachts 55 dB bzw. 50 dB
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeit- lärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden, der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm.
Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientie- rungswerten nach /7/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkun- gen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm oftmals problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung, z. B. die 16. BImSchV /9/, heran- gezogen werden.
Mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /9/ wurden vom Gesetzgeber rechts- verbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorge- schrieben, jedoch werden sie regelmäßig in der Praxis zur Abgrenzung eines Ermessensbereiches und als weitere Abwägungsgrundlage herangezogen.
Die 16. BImSchV /9/ gibt folgende Grenzwerte an:
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 59 dB
nachts 49 dB
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 64 dB
nachts 54 dB In Gewerbegebieten
tags 69 dB nachts 59 dB
7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Zur Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet wurden folgende Immissionsor- te festgelegt:
Tabelle 1 Einstufung der maßgeblichen Immissionsorte nach der Bauleitplanung bzw.
Schutzbedürftigkeit
Immissionsrichtwerte in dB(A) Immis-
sionsort Lage / Adresse
Höhe des Immissions-
ortes in m
Einstufung der Schutz-
bedürftigkeit Tageszeit Nachtzeit IO 1 Flurstück 93/42,
Baugrenze Nordwest
2,0 m
MK 60 45
IO 2 Flurstück 93/42, Baugrenze Nordwest
5,0 m
MK 60 45
IO 3 Flurstück 93/42, Baugrenze Nordwest
8,0 m
MK 60 45
IO 4 Flurstück 93/42, Baugrenze Südwest
2,0 m
MK 60 45
IO 5 Flurstück 93/42, Baugrenze Südwest
5,0 m
MK 60 45
IO 6 Flurstück 93/42, Baugrenze Südwest
8,0 m
MK 60 45
Für die Beurteilung des Straßenverkehrslärm wurden Immissionsraster berechnet und mit den entsprechenden Orientierungs- und Grenzwerten von Kerngebieten nach Abschnitt 6.2 verglichen.
8 Schallquellen
8.1 Gewerbe Burger King
Das Schnellrestaurant „Burger King“ befindet sich auf dem Grundstück Burgstraße 7 in 27356 Rotenburg (Wümme). Immissionsrelevante Geräusche entstehen im Wesentlichen durch den Kfz-Verkehr im Außenbereich. Zum Burger King gehören 14 Stellplätze, die an der östlichen Grundstücksgrenze angeordnet sind. Die technischen Außenanlagen sind nördlich des vorhandenen Burger King-Gebäudes angeordnet. Befahren wird das Betriebs- gelände sowohl über die Mühlenstraße als auch die Burgstraße. Die Öffnungszeiten des
Burger King belaufen sich von montags bis donnerstags auf 8.00 bis 1.00 Uhr, freitags bis samstags auf 8.00 bis 2.00 Uhr und sonntags auf 9.00 bis 1.00 Uhr.
Der Burger King ist durch die vorhandenen Bebauungen östlich und nördlich des Betriebsge- ländes bereits mit seinen Geräuschimmissionen limitiert. In dem als Kerngebiet ausgewiesenen Bereichen muss der Burger King tagsüber einen Immissionsrichtwert von 60 dB(A) und nachts einen Immissionsrichtwert von 45 dB(A) einhalten. Daher wurde für die Berechnung der Geräuschimmissionen durch den Betrieb des Burger King eine Flächen- schallquelle angesetzt, deren Schallleistungspegel im Berechnungsprogramm solange verändert wurde, bis die zuvor genannten Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen, vorhandenen, schutzbedürftigen Bebauungen nördlich und östlich des Betriebsgeländes ausgeschöpft werden. Basierend auf dieser Schallquelle wurden dann die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Plangebiet ermittelt.
Ärztehauser
Auf den Grundstücken Burgstraße 5 und Burgstraße 9 befindet sich jeweils ein Ärztehaus.
Immissionsrelevante Geräusche entstehen im Wesentlichen durch den Kfz-Verkehr auf den angrenzenden Parkplätzen. Für das Ärztehaus in der Burgstraße 5 sind im Außenbereich insgesamt 26 Stellplätze vorhanden. Die Stellplätze sind nördlich, östlich und südlich des Ärztehauses angeordnet. Für das Ärztehaus in der Burgstraße 9 sind im Außenbereich ins- gesamt 50 Stellplätze vorhanden. Die Stellplätze sind im Wesentlichen nördlich des Ärztehauses angeordnet. Die Stellplätze werden über die Zufahrt über die Burgstraße befah- ren.
Der betriebsbezogene Fahrzeugverkehr wird nach dem getrennten Verfahren der Parkplatz- lärmstudie /11/ berechnet. Richtliniengerecht werden alle Verkehrsgeräusche 0,5 m über der Geländeoberkante angesetzt. Erfahrungsgemäß kann für die Ärztehäuser tagsüber eine Bewegungshäufigkeit von 1 Bewegung je Stunde und Stellplatz während der Beurteilungs- zeit von 16 Stunden tagsüber angesetzt werden. Für eine Pkw-Parkbewegung je Stunde und Stellplatz wird ein Schallleistungspegel von LWA = 63 dB(A) herangezogen. Für wiederkeh- rende, kurzzeitige Geräuschspitzen wird ein Impulszuschlag von KI = 4 dB berücksichtigt.
Fahrwege werden unter Berücksichtigung der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen /5/
mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von 49 dB(A) je Meter Fahrweg und Stun- de berücksichtigt. Dieser Pegel enthält eine Zuschlag von KStro* = 1,5 dB für die Straßenoberfläche und DV = -8,5 dB für die Geschwindigkeit bei 30 km/h.
8.2 Öffentlicher Straßenverkehr
Für die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet, verursacht durch den angren- zenden Straßenverkehr, werden folgende Straßen und Verkehrszahlen angesetzt:
Tabelle 2 Eingangsdaten für die Berechnung des Straßenverkehrs Straßenabschnitt Mt in
Kfz/h
Mn in
Kfz/h pt in % pn in % Vpkw,zul.
in km/h
Vlkw,zul.
in km/h
Straßenober- fläche Burgstraße (B215)
(Bundesstraße) 1355 248 5 5 50 50 n. geriff. Gussas-
phalt
Für die Burgstraße (B215) wurde ein DTV-Wert von 21.400 Kfz/24h und ein prozentualer Lkw-Anteil von 5 % herangezogen, der aus einer Verkehrsmengenkarte aus 2010 stammt.
Die stündlichen Verkehrsstärken M wurden aus den DTV-Werten entsprechend der Anga- ben in der RLS 90 /10/ berechnet. Auf den betrachteten Straßenabschnitten sind keine für die Schallausbreitungsberechnungen relevanten Steigungen zu verzeichnen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Für die kommenden Jahre wurde eine Verkehrs- steigerung von 5 % berücksichtigt, welche in den Zahlen aus Tabelle 2 bereits eingerechnet wurde.
Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet, verursacht durch die angrenzen- den, öffentlichen Parkplätze, erfolgt nach der RLS 90 /10/. Auf dem nördlichen Parkplatz sind ca. 35 Stellplätze vorhanden. Auf dem westlichen Parkplatz sind ca. 41 Stellplätze vor- handen. Für die Parkplätze wird eine Bewegungshäufigkeit von 0,3 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde tags und 0,06 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde nachts angesetzt.
9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen
9.1 Schallausbreitungsmodell
Die Berechnung für die Schallausbreitung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Ver- sion 4.4.145 der Datakustik GmbH. Die Berechnung des Gewerbelärms erfolgt nach der DIN ISO 9613-2 /2/. Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach der RLS 90 /11/.
Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersu- chungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung in das Berechnungsmodell eingestellt.
In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines drei- dimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen er- folgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese
können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung ge- stellt werden.
In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung vollständig dargestellt. In Anlage 3 sind die berechneten Beurteilungspegel unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeiten dargestellt. Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 5 aufgeführt.
9.2 Ergebnisse, Gewerbelärm
Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.1 dargestellten Emissionsansätze berechnen sich folgende Beurteilungspegel im Plangebiet, verursacht durch den Betrieb der Ärztehäuser und des Burger King:
Beurteilungspegel in dB(A) Immissionsrichtwert in dB(A) Immissionsort
Tageszeit Nachtzeit Tageszeit Nachtzeit
IO 1 50 35 60 45
IO 2 53 38 60 45
IO 3 55 39 60 45
IO 4 47 31 60 45
IO 5 50 33 60 45
IO 6 52 34 60 45
Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ tags und nachts an den festgesetzten Immissionsorten durch den Beurteilungspegel unterschritten werden.
Relevante Spitzenschallleistungspegel entstehen durch Türen- und Kofferraumschlagen auf den Parkplätzen der Ärztehäuser und des Schnellrestaurants mit LWA,Max = 100 dB(A). Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm, Nr. 6.1 /1/ durch einzelne, kurz- zeitige Geräuschspitzen ist im Plangebiet beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen jedoch nicht zu erwarten. Die Maximalpegelberechnungen sind in Anlage 3 des Berichtes dargestellt.
9.3 Ergebnisse, Straßenverkehrslärm
Die Berechnungsergebnisse für den Straßenverkehrslärm sind in Anlage 4 in Form von Ras- terlärmkarten für die Tageszeit und Nachtzeit dargestellt. Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Höhe von 5 m über GOK durchgeführt.
Die Ergebnisse für die Tageszeit stellen sich wie folgt dar:
Orientierungswert DIN 18005 /6/, /7/: 60 dB(A) Grenzwert 16. BImSchV /9/: 64 dB(A)
An der westlichen Baugrenze des Plangebietes berechnen sich in 5 m Höhe Beurtei- lungspegel von 60 dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete eingehalten und der Grenzwert der 16. BImSchV um 4 dB unterschritten.
In einer Höhe von 2 m und 8 m ergeben sich keine relevanten Unterschiede beim Beur- teilungspegel.
Die Ergebnisse für die Nachtzeit stellen sich wie folgt dar:
Orientierungswert DIN 18005 /6/, /7/: 50 dB(A) Grenzwert 16. BImSchV /9/: 54 dB(A)
An der westlichen Baugrenze des Plangebietes berechnen sich in 5 m Höhe Beurtei- lungspegel von 52 dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete um 2 dB überschritten und der Grenzwert der 16. BImSchV eingehalten.
In einer Höhe von 2 m und 8 m ergeben sich keine relevanten Unterschiede beim Beur- teilungspegel.
10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen
Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB, § 1, Abs. 7 /3/ die öffentlichen und pri- vaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19B soll das Plangebiet als Kerngebiet ausgewiesen werden. Die Berechnungen für die Gewerbelärmimmissionen ergaben, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ für Kerngebiete an der Baugrenze des Plangebie- tes eingehalten werden. Die Berechnungen für die Verkehrslärmimmissionen ergaben, dass der Orientierungswert der DIN 18005 /7/ tagsüber eingehalten werden kann. Nachts kann es durch den Straßenverkehrslärm und den öffentlichen Parkplätzen zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 /7/ im Plangebiet kommen.
Mit einer aktiven Schallschutzmaßnahme in Form einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2-3 m wären maximal im Erdgeschoss relevante Pegelminderungen möglich. Sofern im Erd- geschoss die Schlaf- und Kinderzimmer auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden, kann auf eine Lärmschutzwand verzichtet werden.
Durch die Anordnung der schutzbedürftigen Räume auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite kann bereits eine relevante Pegelminderung erreicht werden. Auch für die Außenwohnbereiche empfiehlt sich die Anordnung auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite. Auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite sind um ca. 10 dB ge- ringere Beurteilungspegel zu erwarten. Damit sind auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite Beurteilungspegel von ca. 50 dB(A) tags und 42 dB(A) nachts zu erwarten.
Weiterhin können durch passive Schallschutzmaßnahmen gesunde Wohnverhältnisse im Inneren der Räume sicher gestellt werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaß- nahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /8/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung (Straße und Gewerbe) berechnet. Anhand der berechneten Gesamtbelastung werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Bei der Auslegung von passiven Schallschutzmaßnahmen in Be- zug auf Verkehrslärmimmissionen wird gemäß DIN 4109 /8/ ein Zuschlag von + 3 dB berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden er- forderlichen Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 /8/ stellen sich unter Berücksichtigung der Raumart wie folgt dar:
Tabelle 3 Auszug aus den Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 /8/
Spalte 1 2 3 4 5
Raumarten
Bettenräume in Kran- kenanstalten und
Sanatorien
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernach-
tungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume und ähnliches
Büroräume und ähnliches Zeile Lärm-
pegel- bereich
„Maßgeb- licher Au- ßenlärm- pegel“
dB(A)
erf. R´w,res des Außenbauteils in dB
1 I bis 55 35 30 -
2 II 56 bis 60 35 30 30
3 III 61 bis 65 40 35 30
4 IV 66 bis 70 45 40 35
5 V 71 bis 75 50 45 40
6 VI 76 bis 80 2) 50 45
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche wird nach DIN 4109 /8/ im Regelfall der maß- gebliche Außenlärmpegel in der Tageszeit herangezogen. Für das geplante Plangebiet berechnet sich der Lärmpegelbereich III.
Gemäß DIN 18005 /6/ ist ungestörter Schlaf bei teilweise geöffnetem Fenster bereits bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) häufig nicht mehr möglich. In solchen Fällen ist für Schlaf-
räume und Kinderzimmer der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen.
Vorschlag für die textliche Festsetzung
Für Gebäude, die neu errichtet werden, gelten folgende Schallschutzanforderungen:
In den gekennzeichneten Bereichen müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforde- rungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für Wohn- bzw. Büroräume einhalten.
Die Grundrisse der Wohnungen sollten so gestaltet werden, dass Schlafräume und Kinder- zimmer auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Weiterhin ist für Schlafräume und Kinderzimmer der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Für Räume, die an der östlichen Gebäudeseite angeordnet sind , kann auf den Einbau von schallgedämmten Lüf- tungsöffnungen oder einer Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage verzichtet werden.
Außenwohnbereiche (Terrassen und Balkone) sollten auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden.
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens
(geprüft) (Verfasser)
öffentlicher PP Norden
öffentlicher PP Westen
Burg straß
e B215
IO1 bis IO3 IO4 bis IO5
Kofferraum schlagen1
Kofferraum schlagen2 Parkplatz Ärztehaus
Brugstraße 9
Parkplatz Ärztehaus Burgstraße 5
Bruger King
5884320 5884320
5884340 5884340
5884360 5884360
5884380 5884380
5884400 5884400
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Höhenlinie Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet
Anlage 1:
Lageplan mit Schallquellen, Plangebiet und Immissionsorten
Maßstab:
1:750
Projekt Nr.: 14-072-GT-01
Punktquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten
Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z
(dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) (m) (m) (m) (m)
Kofferraum schlagen1 max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r 32526614,51 5884351,97 1,50 Kofferraum schlagen2 max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) 0,50 r 32526622,91 5884338,78 1,50
Linienquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw.
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Pkw-Fahren, Ärztehaus qu 86,9 69,0 69,0 66,9 49,0 49,0 Lw' 49 17,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
Pkw-Fahren, Klinikum qu 83,6 68,5 68,5 64,1 49,0 49,0 Lw' 49 15,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
Flächenquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) Tag Abend Nacht Parkplatz Ärtzehaus qu 84,9 67,0 67,0 53,8 35,9 35,9 Lw 67 17,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
Pkw-Parken Klinikum qu 82,1 67,0 67,0 52,2 37,1 37,1 Lw 67 15,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
BK qu 95,0 95,0 80,0 64,5 64,5 49,5 Lw 95 0,0 0,0 -15,0 0,0 500 (keine)
Straßen
Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl.
Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst.
(dBA) (dBA) (dBA) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (dB) (%) (dB) (m) (m)
Burgstraße B215 str 65,3 65,3 57,9 1354,5 1354,5 248,3 5,0 5,0 5,0 50 w10 0,0 1 0,0 0,0
Zufahrt öff. PP Westen str 39,3 39,3 32,5 12,0 12,0 2,5 0,0 0,0 0,0 30 w4 0,0 1 0,0 0,0
Zufahrt öff. PP Norden str 39,0 39,0 31,6 11,0 11,0 2,0 0,0 0,0 0,0 30 w4 0,0 1 0,0 0,0
Ampeln
Bezeichnung M. ID Aktiv Höhe Koordinaten
Tag Abend Nacht Anfang X Y Z
(m) (m) (m) (m)
Ampel2 str x x x 0,00 r 32526607,32 5884287,01 1,00 Ampel1 str x x x 0,00 r 32526601,23 5884284,49 1,00
Immissionsorte Immissionspunkte
Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten
Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (m) (m) (m) (m)
IO1 io 0,0 0,0 60,0 45,0 MI Industrie 2,00 r 32526634,85 5884359,68 2,00 IO2 io 0,0 0,0 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r 32526634,85 5884359,68 5,00
Beurteilungspegel
Berechnungspunkt Nutz Immissionsrichtwert Lr Regelbetrieb Bezeichnung ID tags nachts tags nachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
IO1 io MI 60 45 50,4 35,2
IO2 io MI 60 45 53,4 37,8
IO3 io MI 60 45 54,6 38,8
IO4 io MI 60 45 47,1 30,6
IO5 io MI 60 45 49,8 32,6
IO6 io MI 60 45 51,5 34,0
Maximalpegel
Quelle Teilpegel V01 Lr
Bezeichnung M. ID IO1 IO2 IO3 IO4 IO5 IO6
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Kofferraum schlagen1 ~ max
Kofferraum schlagen2 ~ max
Pkw-Fahren, Ärztehaus qu 35,6 37,5 39,2 38,3 40,9 42,3
Pkw-Fahren, Klinikum qu 38,0 41,2 43,2 38,6 41,5 43,5
Parkplatz Ärtzehaus qu 33,1 34,9 36,5 35,6 38,0 39,5
Pkw-Parken Klinikum qu 37,5 40,7 42,4 36,7 39,6 41,6
BK qu 49,6 35,2 52,7 37,8 53,8 38,8 44,6 30,6 47,3 32,6 49,0 34,0 Burgstraße B215 ~ str
Zufahrt öff. PP Westen ~ str Zufahrt öff. PP Norden ~ str
pp ö nord ~ str
pp ö west ~ str
Maximalpegel
Quelle Teilpegel V02 Max
Bezeichnung M. ID IO1 IO2 IO3 IO4 IO5 IO6
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
Kofferraum schlagen1 max 60,1 60,5 62,0 57,5 58,3 59,1
Kofferraum schlagen2 max 63,8 63,8 64,3 64,3 64,1 64,1 55,8 55,8 57,3 57,3 58,6 58,6 Pkw-Fahren, Ärztehaus ~ qu
Pkw-Fahren, Klinikum ~ qu Parkplatz Ärtzehaus ~ qu Pkw-Parken Klinikum ~ qu
BK ~ qu
Burgstraße B215 ~ str Zufahrt öff. PP Westen ~ str Zufahrt öff. PP Norden ~ str
pp ö nord ~ str
pp ö west ~ str
öffentlicher PP Norden
öffentlicher PP Westen
Burg straß
e B215
5884320 5884320
5884340 5884340
5884360 5884360
5884380 5884380
5884400 5884400
... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ...
Anlage 4.1:
Immissionsraster für Verkehrslärm Beurteilungszeitraum: tags
Immissionshöhe: 5 m
Maßstab:
1:750
Projekt Nr.: 14-072-GT-01
öffentlicher PP Norden
öffentlicher PP Westen
Burg straß
e B215
5884320 5884320
5884340 5884340
5884360 5884360
5884380 5884380
5884400 5884400
... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ...
Anlage 4.2:
Immissionsraster für Verkehrslärm Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 5 m
Maßstab:
1:750
Projekt Nr.: 14-072-GT-01
Datum: 04.06.2014
Berechnungskonfiguration
Parameter Wert
Allgemein
Land Deutschl. (TA Lärm)
Max. Fehler (dB) 0.00
Max. Suchradius (m) 5000.00
Mindestabst. Qu-Imm 0.00
Aufteilung
Rasterfaktor 0.50
Max. Abschnittslänge (m) 1000.00 Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00
Proj. Linienquellen An
Proj. Flächenquellen An
Bezugszeit
Bezugszeit Tag (min) 960.00
Bezugszeit Nacht (min) 60.00
Zuschlag Tag (dB) 0.00
Zuschlag Ruhezeit (dB) 6.00
Zuschlag Nacht (dB) 0.00
Zuschlag Ruhezeit nur für Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM
Standardhöhe (m) 0.00
Geländemodell Triangulation
Reflexion
max. Reflexionsordnung 3
Reflektor-Suchradius um Qu 1000.00 Reflektor-Suchradius um Imm 1000.00 Max. Abstand Quelle - Immpkt 1000.00 1000.00 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1.00 1.00 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613)
Seitenbeugung mehrere Obj
Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An
Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm
Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 3.0 20.0 0.0
Temperatur (°C) 10
rel. Feuchte (%) 70
Bodenabsorption G 1.00
Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0
SCC_C0 3.5 1.9
Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03)
Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???)
Streng nach AzB
Bild 2: Ausblick auf das Ärztehaus und den Burger King
Auftraggeber: Britta Pölkner Bahnhofstraße 9
27356 Rotenburg (Wümme)
Projektnummer: 14-072-GT-01 Projekt:
Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19b der Stadt
Rotenburg (Wümme) Datum: 04.06.2014
Maßstab: ohne Maßstab Bezeichnung:
Fotodokumentation
Bild 4: Ausblick auf die Burgstraße
Auftraggeber: Britta Pölkner Bahnhofstraße 9
27356 Rotenburg (Wümme)
Projektnummer: 14-072-GT-01 Projekt:
Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19b der Stadt
Rotenburg (Wümme) Datum: 04.06.2014
Bezeichnung: