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Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 144

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Academic year: 2022

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Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 144

"Neufassung Bahnhofstraße und Bahnhofvorplatz"

V:\Magistrat\Dez3\61\611\Stadt\Projekte\BPL 144 Ä2 Bahnhofstraße_Commerzbank\Bauleitplanung\Arbeitsstände\Pläne\BPL 144 Ä2 Bahnhofstrasse.vwx

MK

137 5 6 137 1 141

7 153 9

142 2

1 142

7 585 2

145

14 593 593

15 611 823

611 822

592 3 611

820 17 448

611 852

7 611

611 6

12 448

611 881 4

448

611 5

1 463

467 9 448

3 463

1

444 444

1005

444 1076

2 463

463 849

154 1

155 4

5 155 1

155 9

153 10

153 8

153

148 314

2 152

147 312

3 152

6 153

611 821 18 448 1 149

149

744 2

149

147 1

1 146

146 310 1

148 11

444

444 1006 444

12 13 444

10 613

Lindenstraße Sturmiusstraße

Bahnhofstraße

Rabanusstraße 448

15

600 15 448

16

IV OK=17,00

III OK=13,40

V OK=21,60

V OK=20,60 III

OK=13,40 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

durch die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2011

Fulda, den 12.09.2011

Der Magistrat der Stadt Fulda

Der Oberbürgermeister

(gez. Gerhard Möller) (Siegel)

BEKANNTMACHUNG

des Aufstellungsbeschlusses am 25.06.2011 in der Fuldaer Zeitung

Fulda, den 12.09.2011

Der Magistrat der Stadt Fulda

Der Oberbürgermeister

(gez. Gerhard Möller) (Siegel) OFFENLEGUNG

Die Offenlegung des Entwurfes wurde am 25.06.2011 in der Fuldaer Zeitung bekannt gemacht. Der Entwurf lag in der Zeit vom 04.07.2011 bis 04.08.2011 zur Einsichtnahme aus.

Fulda, den 12.09.2011 Der Magistrat der Stadt Fulda

Der Oberbürgermeister

(gez. Gerhard Möller) (Siegel)

BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2011 über die Offenlegung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Fulda, den 12.09.2011 Der Magistrat der Stadt Fulda

Der Oberbürgermeister

(gez. Gerhard Möller) (Siegel) SATZUNGSBESCHLUSS

durch die Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2011

Fulda, den 12.09.2011

Der Magistrat der Stadt Fulda

Der Oberbürgermeister

(gez. Gerhard Möller) (Siegel)

RECHTSKRAFT

Der Bebauungsplan wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der Fuldaer Zeitung am 10.09.2011 rechtskräftig.

Fulda, den 12.09.2011 Der Magistrat der Stadt Fulda

Der Oberbürgermeister

(gez. Gerhard Möller) (Siegel)

Verfahrensvermerke nach 13a ohne Erstbeteiligung:

1:1000 Be 10.05.2011

10.05.2011 MB

Maßstab

Bearbeitet Gezeichnet

Zeichen Datum

Stadtplanungsamt

Postfach 205236010 Fulda Tel.: 06 61/102 1612 Fax: 06 61/102 2031 e-mail: stadtplanung@fulda.de

FULDA

UNSERE STADT

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619)

Baunutzungsverordnung BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I, S.132), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl I S.466)

Planzeichenverordnung 1990 PlanzV vom 08.12.1990 (BGBl 1991 I, S. 58, BGBl. III 213-1-6)

Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2010 (BGBl. I, S. 2542) Gesetz über die Umweltprüfung UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 892)

Hessische Bauordnung HBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.06.2002 (GVBl. I, S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 429)

Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBL. I S. 2542)

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz HAGBNatSchG vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629) Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler DenkmalSchutzG in der Fassung vom 05.09.1986 (GVBl. I 1986, S.1269), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. März 2010 (GVBl. I S. 72,80)

Anlagen

Vorhaben- u. Erschließungspläne "Neubau Geschäftshaus Bahnhofstraße" Blatt 1-4

MK

Kerngebiet

Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

Höhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß in m Planzeichenerklärung

öffentliche Straßenverkehrsfläche

z.B.

V

z.B.

OK=22,10

überbaute öffentliche Straßenverkehrsfläche Gebäudekante

Gebäudekante Erdgeschoss

zu erhaltende oder neu anzupflanzende Bäume Trafostation

Textliche Festsetzungen

1. Art der baulichen Nutzung

§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 1 – 11 BauNVO

1.1 Im Kerngebiet MK sind die gem. § 7 (3) ausnahmsweise zulässigen sowie die gem. § 7 (2) BauN- VO allgemein zulässigen Vergnügungsstätten und Sexshops als Unterart von Einzelhandelsbe- trieben nicht zulässig.

2. Maß der baulichen Nutzung

§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 16 - 20 BauNVO

2.1 Im Geltungsbereich werden die maximal zulässigen Gebäudehöhen / Attikahöhen durch Eintra- gungen in den Plan festgesetzt. Bezugshöhe 0 ist die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss mit 270 m ü. NN. Technikaufbauten sollen im Bereich der erhöhten Attika, verdeckt untergebracht werden. Sofern darüber hinaus Dachaufbauten aus technischen Gründen zwingend notwendig sind, dazu gehören z.B. Aufzugsüberfahrten, dürfen durch diese auf 10% der für den Dachaufbau beanspruchten Dachebene und um die Höhe des Aufbaus von der Dachkante zurückversetzt die maximalen Gebäudehöhen um bis zu 2,00 m überschritten werden.

2.2 Abstandsflächen nach HBO dürfen sich auf öffentlichen Verkehrsflächen überlagern.

3. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzun- gen

§ 9 (1) Nr. 25 und (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) Nr. 5 HBO BauGB

3.1 Als straßenbegleitendes Grün sind entlang der Lindenstraße in Fortführung der vorhandenen Baumreihe Linden zu erhalten oder neu anzupflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu pfle- gen und bei Abgang zu ersetzen.

Neu zu pflanzende Bäume sind als Hochstämme mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ge- messen in 1 m Höhe über Gelände zu pflanzen.

Die Standorte dürfen im erforderlichen Maß verschoben werden, wobei der Alleecharakter mit gleichmäßigen Pflanzabständen zu wahren ist.

Textliche Festsetzungen

1. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Gestaltungssatzung der Stadt Fulda in ihrer je- weils gültigen Fassung, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.

2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Fulda in ihrer jeweils gültigen Fassung.

3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.

4. Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde) entdeckt, sind diese nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologie und Paläontologie und der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden.

Darüber hinaus sind für die Bebauung auf dem Areal des ehemaligen jüdischen Friedhofs Eingriffe in den gewachsenen Boden auszuschließen. Dies betrifft im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Grundstücke 448/15 und 448/18. Die Bauarbeiten in diesem Bereich sind mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden und den zuständigen Denkmalpflegestellen abzu- stimmen.

5. Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für Behinderte, alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können.

6. Bei der Nutzung von Dachflächenwasser als Brauchwasser bzw. bei der Anlage der hierfür notwen- digen Installation ist die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1946 und 1988, Teil 4, zu beachten.

7. Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte Ableitung des Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung der Gebäude gegen drückendes Wasser entspre- chende bauliche Vorkehrungen getroffen werden.

8. Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind mit dem Kreisausschuss des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.

9. Die Installation von Wärmepumpen ist gem. § 17 und § 19 Hessisches Wassergesetzt (HWG) er- laubnispflichtig.

10. Heizölanlagen sind gem. § 31 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 29 Anlagenver- ordnung (VAwS) der Wasserbehörde der Stadt Fulda anzuzeigen.

11. Für den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen gelten die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4 RAS-LP 4.

12. Die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans obliegt dem Vorhabenträger. Mit dem Bauantrag ist der Genehmigungsbehörde ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, in dem die Beachtung der für die Verkehrsflä- chen getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nachzuweisen ist.

Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

Erklärung der Kartengrundlage am Beispiel

vorh. Gebäude

vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Böschungen vorh. Flurstückgrenze mit Flurstücksnummer

16

2 17

2

28 26

1. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Gestaltungssatzung der Stadt Fulda in ihrer je- weils gültigen Fassung, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.

2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Fulda in ihrer jeweils gültigen Fassung.

3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.

4. Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde) entdeckt, sind diese nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologie und Paläontologie und der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden.

Darüber hinaus sind für die Bebauung auf dem Areal des ehemaligen jüdischen Friedhofs Eingriffe in den gewachsenen Boden auszuschließen. Dies betrifft im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Grundstücke 448/15 und 448/18. Die Bauarbeiten in diesem Bereich sind mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden und den zuständigen Denkmalpflegestellen abzu- stimmen.

5. Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für Behinderte, alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können.

6. Bei der Nutzung von Dachflächenwasser als Brauchwasser bzw. bei der Anlage der hierfür notwen- digen Installation ist die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1946 und 1988, Teil 4, zu beachten.

7. Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte Ableitung des Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung der Gebäude gegen drückendes Wasser entspre- chende bauliche Vorkehrungen getroffen werden.

8. Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind mit dem Kreisausschuss des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.

9. Die Installation von Wärmepumpen ist gem. § 17 und § 19 Hessisches Wassergesetzt (HWG) er- laubnispflichtig.

10. Heizölanlagen sind gem. § 31 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 29 Anlagenver- ordnung (VAwS) der Wasserbehörde der Stadt Fulda anzuzeigen.

11. Für den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen gelten die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4 RAS-LP 4.

12. Die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans obliegt dem Vorhabenträger. Mit dem Bauantrag ist der Genehmigungsbehörde ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, in dem die Beachtung der für die Verkehrsflä- chen getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nachzuweisen ist.

(2)

Darstellung innere Grundrissstruktur unverbindlich.

Blatt 1

Massnahmenplan

1: 200

N

09.05.2011

OK FFB ±0.00 = 270.00 m.ü. NN

Planung:

Bauherr: Sabine Schäfer Alpenstrasse 10

36119 Neuhof - Hauswurz

REITH+WEHNER ARCHITEKTEN Heinrichstraße 67

36037 Fulda Tel: 0661 / 8666-0 Fax: 0661 / 8666-66 Bauort: Bahnhofstrasse 11 / 11a

36037 Fulda

Datum:

Vorhaben- und Erschliessungsplan Neubau Geschäftshaus Bahnhofstrasse

Planinhalt:

Maßstab:

MS / KS Gezeichnet:

3,865

5 5

20,445 7,00 5,15

44 613

611 823

611 822 17

448

15 12 448

448

15 600

611 821

593 15

15 220 1

142 2

147 145

1 1

146 1

148

11 12

4

11 a

9

11

7

9

1 5

149 14

150

18 444

18

8 448

6c

Lindenstrasse

Bahnhofstrasse

Lauflinie

Außenkante

alter jüdischer Friedhof

Außenkante alter jüdischer Friedhof

Sturmiusstrasse

3,86 6,00

5 6,00

3,86 3,865

3,93 6,00 3,93 6,00

P P P P

Neu Abbruch Bestand

Alter jüdischer Friedhof Lauflinie Legende:

Flurstücksgrenze

P Parkplatz

Baumbeet

(3)

50 40

Dachaufsicht

Technikaufstellfläche Dachaufsicht

Dachaufsicht

Dachaufsicht

Dachaufsicht

4 3

2 1

E

D

C

B

Dachaufsicht

A

Dachaufsicht

Dachaufsicht

Büros / Praxen / Wohnen (BGF a ca. 560 m²)

4 3

2 1

E

D

C

B

A

Dachaufsicht

Dachaufsicht

Büros / Praxen / Wohnen (BGF a ca. 754 m²)

4 3

2 1

E

D

C

B

A

Einzelhandel / Büros / Praxen / Wohnen (BGF a ca. 850 m²)

4 3

2 1

E

D

C

B

A

Einzelhandel

(BGF a ca. 835 m²)

4 3

2 1

E

D

C

B

A

4 3

2 1

E

D

C

B

A

Einzelhandel

(BGF a ca. 803 m²)

4 3

2 1

E

D

C

B

A

Einzelhandel / Technik (BGF a ca. 648 m²)

Darstellung innere Grundrissstruktur unverbindlich.

Blatt 2

Ebene +3 Ebene +4 Dachaufsicht

Ebene +2 Ebene +1

Ebene 0 Ebene -1

1: 200

Grundrisse Dachaufsicht

N

09.05.2011

OK FFB ±0.00 = 270.00 m.ü. NN

Planung:

Bauherr: Sabine Schäfer Alpenstrasse 10

36119 Neuhof - Hauswurz

REITH+WEHNER ARCHITEKTEN Heinrichstraße 67

36037 Fulda Tel: 0661 / 8666-0 Fax: 0661 / 8666-66 Bauort: Bahnhofstrasse 11 / 11a

36037 Fulda

Datum:

Vorhaben- und Erschliessungsplan Neubau Geschäftshaus Bahnhofstrasse

Planinhalt:

Maßstab:

MS / KS Gezeichnet:

(4)

Darstellung Umgebungsbebauung unverbindlich.

Fassadengliederung Neubau als Systemdarstellung.

Ansicht Nord-West

Ansicht Lindenstrasse (Nord-Ost) Ansicht Bahnhofstrasse (Süd-Ost)

Blatt 3

Ansichten

1: 200 09.05.2011

OK FFB ±0.00 = 270.00 m.ü. NN

Planung:

Bauherr: Sabine Schäfer Alpenstrasse 10

36119 Neuhof - Hauswurz

REITH+WEHNER ARCHITEKTEN Heinrichstraße 67

36037 Fulda Tel: 0661 / 8666-0 Fax: 0661 / 8666-66 Bauort: Bahnhofstrasse 11 / 11a

36037 Fulda

Datum:

Vorhaben- und Erschliessungsplan Neubau Geschäftshaus Bahnhofstrasse

Planinhalt:

Maßstab:

MS / KS Gezeichnet:

08.08.2011

(5)

3 3

5 4

1 1

3 2 1

5 4 3 2

1 Natursteinfassade

Plastisch gegliederte Fensternische 2-flügliges Fenster, Stabgeländer Plastisch gegliederte geschoss- übergreifende Arkade

Plastisch gegliederte Fensternische, 1-flügliges Fenster, Glasgeländer

Fenstermotiv mit plastischer Verdachung, 2-flügliches Fenster, Stabgeländer

Beispiel 3 Beispiel 2

Beispiel 1

1: 50

Beispiele Fassadengestaltung

Blatt 4

09.05.2011

OK FFB ±0.00 = 270.00 m.ü. NN

Planung:

Bauherr: Sabine Schäfer Alpenstrasse 10

36119 Neuhof - Hauswurz

REITH+WEHNER ARCHITEKTEN Heinrichstraße 67

36037 Fulda Tel: 0661 / 8666-0 Fax: 0661 / 8666-66 Bauort: Bahnhofstrasse 11 / 11a

36037 Fulda

Datum:

Vorhaben- und Erschliessungsplan Neubau Geschäftshaus Bahnhofstrasse

Planinhalt:

Maßstab:

MS / KS Gezeichnet:

08.08.2011

1

2

3

1

3 4

1

3

5

Referenzen

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