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Bearbeitet Gezeichnet
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Übersichtsplan
Stadtplanungsamt
Postfach 2052 36010 Fulda
Tel.: 06 61/102 1612 Fax: 06 61/102 2031
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Stadtplanübersicht mit Geltungsbereich
FULDA
UNSERE STADT
Bebauungsplan der Stadt Fulda
Nr. 183 "Quartiersentwicklung Löhertor"
1:1000 Bö 17.04.2018
07.04.2018 MB
LP IV
23 413
24
413 38
8 413 328
5 8 1
2954 295 13432
295 341 15
3 341 407
295 1
2 340 2
295 3403
6 5 10 337
292 292 292 2
335 4 334
10
370 26
286 8
292 8
9 292
7 292 55
2
6 55
5 55
77 390 74 55 390 390 51
1
3493482 350 1180392 1308391
5
347 9 393
13 1181
3 296 346
3472956 2959 3468 36812 3963 3964
370 370 1033 38821
21 22
370 14 388
19 388 7 370/8 370
370
6 1
370 384
28
370 27 384 384
1512 1513
370
386 3 387
391 1307
12 14 391 1333
30 413
3 4
3 7
11 14
4
10 4 4
366 252
4
4 4 266
95 4 4251267
390 285286
83
10 14
1 18
373 373388
22 23 374 1032
8 378
5 174
81 7
31 108
14 108
82 390
89 2
2 174
307 37
89 5 55
4
366 8
6 366
366
348 1
18 370
88
390 69
390 70 390
6 39085
174 86
390 61 390
6 81
3 180
9
4 318
Gambettagasse
Rangstraße
Bardostraße Flur 6
Am Rosengarten
Gerbergasse
Hinter den
Löhern
Vordere Schleifersgasse
Löherstraße
Frankfurter
Straße
Von-Schildeck-Straße
16
2
1 8
21 19 17 15 13
31 29 27
25 23
4
21 32
19 30
28 17
26 24 15
22 20
13 18 4
1
7 5
3
242628
9 1719293121272325
3 1753
2
50
1 42444648
36 34
2 5a
5 3 1a 1
21 19
17 41
39
37 35 6
33
27
25
2
4
26 24
HsNr. 6
22
6
D D
D
TG BPL
101C
BPL 101A
Ä2
BPL 101A
Ä2 BPL
172
BPL 172
BPL 172 BPL 172
BPL 84N
Teilbereich A Teilbereich B
FH =271m
ü.NN
FH = 271m ü.NN
MK
g
III-IV 0,6 2,4
SD/WD
WB
g
III-IV 0,6 2,2
SD/WD
MK
g
IV 0,8 2,4
SD
MK
g
IV-V 0,8 3,0
FD
WB
o.
IV-V 0,6 2,2
FD
FH = 266m ü.NN TH = 259,50m ü.NN FH = 268m
ü.NN
TH =
262m ü.NN LP
V
LP IV
LP V
LP V
LP V
LP V LP VI
LP IV
FH = 268,50m ü.NN TH = 263m ü.NN TH = 263m ü.NN
FH = 268,50m ü.NN
TH = 264m
ü.NN
LP IV
H = 269,50m ü.NN
TH = 273m ü.NN H = 259m ü.NN H = 269,50m
ü.NN H = 268m ü.NN H = 266,25m ü.NN H = 270,00m ü.NN
H = 267,10m ü.NN H = 266,25m ü.NN
H = 270,00m ü.NN
H = 255,50m ü.NN
Einfahrt Ausfahrt
H = 267,65m ü.NN H = 264,60m ü.NN
St St St St
min. 2m
min. 2m
Rechtsgrundlagen
Dieser Bebauungsplan wird aufgestellt auf Grundlage von:
1. Baugesetzbuch (BauGB)
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) 3. Planzeichenverordnung (PlanzV) 4. Hessische Bauordnung (HBO)
5. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
6. Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) 7. Hessisches Straßengesetz (HStrG)
in der zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung gültigen Fassung
1. Art der baulichen Nutzung
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs.1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB - §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Planzeichenerklärung
Besondere Wohngebiete
(§ 4a BauNVO)
WB
Kerngebiete
(§ 7 BauNVO)
MK
Geschossflächenzahl 2. Maß der baulichen Nutzung
(§ 5 (2) Nr. 1, § 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
Grundflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Zahl der Vollgeschosse als Höchst- und Mindestmaß Firsthöhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
geschlossene Bauweise Baugrenze
2,4
0,8 IV III-IV
FH
g
Traufhöhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß
TH
Attika- /Brüstungshöhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß
H
offene Bauweise o
z.B.
Flachdach (siehe textliche Festsetzungen 2.1 u. 7.1) Satteldach (siehe textliche Festsetzungen 2.1 u. 7.2) Walmdach (siehe textliche Festsetzungen 2.1 u. 7.2)
4. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 81 HBO)
FD SD WD
V:\Magistrat\Dez3\61\611\BAULEITPLANUNG\B-PLÄNE iV\BPL 183 Quartiersentwicklung Löhertor\Bauleitplanung\Arbeitsstände\Pläne\BPL 183 Quartiersentwicklung Löhertor 2018-04-17 v2018.vwx
anzupflanzende Bäume ohne Standortbindung (siehe textliche Festsetzungen 6.1 u. 6.2)
7. Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 und Abs. 6 BauGB)
Straßenverkehrsflächen
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Einfahrt / Ausfahrt Tiefgarage
zu erhaltende Bäume
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
(§ 9 Abs. 7 BauGB )
5. Verkehrsflächen
(§ 9 Abs.1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
9. Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs angrenzender Bebauungspläne
Verkehrsberuhigter Bereich
Teilbereich A bzw. B D
Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensembles), die dem Denkmalschutz unterliegen
(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)
D
Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)
A / B
TG
Einfahrts- / Ausfahrtsbereich
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen
hier: Dachaufbauten (siehe textliche Festsetzungen 2.1)
z.B.
LP V
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 41098. Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz
(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6, § 172 Abs. 1 BauGB)
Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen
(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB) St
Private Stellplätze
Elektrizität
6. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
(§ 5 Abs.2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs.1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB)
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für Stromversorgung
1. Im Plangebiet befinden sich mehrere Einzelanlagen sowie eine Gesamtanlage, die in die hessische Denkmalschutzliste eingetragen sind. Diese sind im Plan zeichnerisch gekennzeichnet. Maßnahmen an Einzelanlagen und Gesamtanlagen oder im direkten Umfeld solcher Anlagen bedürfen nach § 16 HDSchG der Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Fulda in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.
3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Gestaltungssatzung der Stadt Fulda in ihrer je- weils gültigen Fassung, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.
4. Die in den öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Bordsteinführungen, Fahrbahnmarkierungen, Parkflächen und Überquerungshilfen sind nur Darstellungen des Bestandes und keine Festsetzung.
5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Eine systematische Überprüfung aller Flächen, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen durchgeführt werden sollen, ist vor Beginn der Bauarbeiten erforderlich. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Land Hessen sind zu beachten.
6. Im Altlasteninformationssystem Hessen (ALTIS) sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans fol- gende Altstandorte erfasst:
ALTS-Nr. Branchenbezeichnung Lagebezeichnung
631.009.011-001.239 Chemische Reinigung Gerbergasse 9 631.009.011-001.044 Kfz.-Werkstatt Löherstraße 50 631.009.011-001.146 Malerhandwerksbetrieb Löherstraße 48 631.009.011-001.445 Seilerei Löherstraße 44 - 46
Da eine umwelttechnische Bewertung über Auswirkungen der ehemaligen Nutzungen bisher nicht erfolgt ist, sind entsprechende Beurteilungen bei bodeneingreifenden Maßnahmen im Rahmen der Neubebauung der bezeichneten Grundstücke durchzuführen.
Sollten bei Eingriffen in den Boden schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist umge- hend die zuständige Fachbehörde zu beteiligen. Die Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zu beach- ten.
7. Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde) entdeckt, sind diese nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologie und Paläontologie und der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen. Die Anzeigepflicht gemäß § 20 DSchG ist in zu erteilende Genehmigungen aufzunehmen.
8. Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für Behinderte, alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können.
9. Bei der Nutzung von Dachflächenwasser als Brauchwasser bzw. bei der Anlage der hierfür notwen- digen Installation ist die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1946 und 1988, Teil 4, zu beachten.
10. Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte Ableitung des Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung der Gebäude gegen drückendes Wasser entspre- chende bauliche Vorkehrungen getroffen werden.
11. Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind mit dem Kreisausschuss des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.
12. Die Installation von Wärmepumpen ist gem. § 17 und § 19 Hessisches Wassergesetzt (HWG) er- laubnispflichtig.
13. Heizölanlagen sind gem. § 31 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 29 Anlagenver- ordnung (VAwS) der Wasserbehörde der Stadt Fulda anzuzeigen.
4.2 Im Besonderen Wohngebiet wird die Anzahl der notwendigen Stellplätze abweichend von dem in der Stellplatzsatzung der Stadt Fulda in der Fassung vom 25.04.2005 unter 1.1 bis 1.3 und 1.9 für Wohngebäude genannten Bedarf auf 1 Stellplatz je Wohneinheit festgesetzt.
Darüber hinaus gelten die Regelungen der Stellplatzsatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
4.3 Ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze sind mit Ausnahme der privaten Stellplätze entlang der Gerbergasse so herzustellen, dass Regenwasser versickern kann, z. B. in Form von breitfugigem Pflaster, Rasengittersteinen oder Schotterrasen.
4.4 An der Bardostraße ist die Einfahrt und Ausfahrt auf den für diesen Zweck gekennzeichneten Bereich begrenzt.
5. Maßnahmen zur Minderung schädlicher Umwelteinflüsse (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 und 24 BauGB)
Nach außen abschließende Bauteile von Aufenthaltsräumen sind so auszuführen, dass sie nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechend der Lärmpegelbereiche (LPB) folgende Schalldämmmaße aufweisen:
Lärmpegel- bereich LPB
Maßgeblicher Außenlärmpe- gel dB(A)
Aufenthaltsräume in Wohnungen
Büroräume
Erf. R`w,res des Außenbauteils in dB
IV 65 bis 70 40 35
V 71 bis 75 45 40
VI 76 bis 80 50 45
Die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt ist mit einer schallabsorbierenden Wand- und Deckenverklei- dung zu versehen.
6. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzun- gen
§ 9 (1) Nr. 25 und (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) Nr. 5 HBO
6.1 Die festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.
6.2 Die festgesetzten neu zu pflanzenden Bäume sind in einem Pflanzbeet mit mind. 10 m² Fläche als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm gemessen in 1 m Höhe über Gelände zu pflanzen. Sofern kein Pflanzbeet von 10 m² je Baum zur Verfügung steht, ist ein Wurzelkam- mersystem einzubringen. Die Standorte dürfen im erforderlichen Maß verschoben werden, wobei bei den straßenbegleitenden Bäumen der Alleecharakter mit gleichmäßigen Pflanzabständen zu wahren ist.
Als straßenbegleitendes Grün sind entlang der Straße Am Rosengarten in Fortführung der als zu erhaltend festgesetzten Baumreihe 4 Stk. Kaiserlinden (Tilia intermedia `Pallida`) zu pflanzen.
Hinter den Löhern sind innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs 6 Stk. Japanische Blütenkir- schen (Prunus serrulata `Kanzan`) zu pflanzen.
In der Gerbergasse sind einheitlich 6 mittelgroße Bäume (Auswahl aus Pflanzliste Straßenbäume Gerbergasse) zu pflanzen.
Die Bäume sind zu schützen, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
A B
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 183 "Quartiersentwicklung Löhertor"
tritt der sich überschneidende Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 172 "Neugestaltung Löhertorcenter" außer Kraft.
Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 81 HBO) 7. Dächer
7.1 Im Besonderen Wohngebiet sind die Flachdächer der viergeschossigen Baukörper zu mind. 70 % mit einer extensiven Begrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Die Dicke der Vegetati- onsschicht (durchwurzelbare Schicht) muss mind. 6 cm, bei Verwendung von vorkultivierten Ve- getationsmatten und entsprechender Wasserspeicherschicht mind. 3 cm betragen.
7.2 In geschlossener Bauweise sind geneigte Dächer einheitlich zu gestalten. Für geneigte Dächer gelten die Vorgaben der Gestaltungssatzung zu Gauben und Eindeckung. Gauben im Spitzboden sind unzulässig.
8. Gestaltung der Grundstücksfreiflächen
8.1 Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind grünordnerisch anzulegen und zu unterhalten. Der Nachweis ist in einem qualifizierten Freiflächenplan zu erbringen, der dem Bauantrag bzw. den Bauvorlagen beizulegen ist.
8.2 Pro 200 m2 nicht überbaubarer Grundstücksfläche ist mindestens ein standortgerechter Laub- baum (Wuchshöhe > 10 m) oder hochstämmiger Obstbaum mit einem Mindeststammumfang von 12 – 14 cm zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Zu erhaltende und anzupflan- zende Bäume und sonstiger Baumbestand sind anrechenbar.
8.3 In den Hausgärten ist die Verwendung von Koniferen auf max. 20 % des gesamten Gehölzbe- standes beschränkt.
8.4 Einfriedungen der Grundstücksgrenzen sind als Laubhecken, als in Laubhecken geführte Zäune oder in Ziegel oder Naturstein gemauert bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig.
Pflanzvorschläge Straßenbäume Gerbergasse
Acer platanoides `Cleveland` Spitz-Ahorn `Cleveland`
Aesculus carnea `Briotii` Scharlach-Kastanie Liquidambar styraciflua `Palo Alto` Amberbaum `Palo Alto`
Tilia cordata `Greenspire` Winter-Linde `Greenspire`
Pflanzvorschläge Bäume Wohnhöfe
Acer campestre - Feldahorn
Acer campestre `Elsrijk` - Feldahorn `Elsrijk`
Amelanchier lamarckii - Kupfer-Felsenbirne Amelanchier ovalis - Gemeine Felsenbirne
Magnolia kobus - Magnolie
Malus in Sorten - Zierapfel Prunus in Sorten - Zierkirsche Sorbus aucuparia - Eberesche
Sorbus intermedia `Brouwers` - Schmalkronige Mehlbeere
Hochstämmige Obstbäume der Arten Apfel, Kirsche, Zwetsche, Pflaume
Pflanzvorschläge Heckenpflanzungen
Acer campestre - Feldahorn
Carpinus betulus - Hainbuche
Cornus mas - Kornelkirsche
Ligustrum vulgare - Liguster
Ligustrum vulgare `Atrovirens` - Immergrüner Liguster
nach 13a ohne Erstbeteiligung:
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
durch die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2016
Fulda, den 18.04.2018 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel)
Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister
BEKANNTMACHUNG
des Aufstellungsbeschlusses am 03.01.2017 in der Fuldaer Zeitung
Fulda, den 18.04.2018 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel)
Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister
OFFENLEGUNG
Die Offenlegung des Entwurfes wurde am 04.07.2017 in der Fuldaer Zeitung bekannt gemacht. Der Entwurf
lag in der Zeit vom 12.07.2017 bis 21.08.2017 zur Einsichtnahme aus.
Fulda, den 18.04.2018 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel)
Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.07.2017 über die Offenlegung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Fulda, den 18.04.2018 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel)
Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister
SATZUNGSBESCHLUSS
durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2017
Fulda, den 18.04.2018 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel)
Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister
RECHTSKRAFT
Der Bebauungsplan wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der Fuldaer Zeitung am 17.04.2018 rechtskräftig.
Fulda, den 18.04.2018 Der Magistrat der Stadt Fulda
(gez.) (Siegel)
Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister
Verfahrensvermerke Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
vorh. Gebäude
vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Markierungen
vorh. Flurstückgrenze mit Flurstücksnummer
16
2 17
2
Erklärung der Plangrundlage am Beispiel
Die in der Kartengrundlage grau dargestellte Topographie ist nur Darstellung des Bestandes und keine Festsetzung. Die in den öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Bordsteinführungen, Fahrbahnmarkierungen, Parkflächen und Überquerungshilfen sind nur Darstellungen des
Bestandes und keine Festsetzung.
Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)
z.B.
LP V
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsmaße hier: unterschiedliche Gebäudehöhen
Durchfahrten / Durchgänge
14. Für den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen gelten die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4 RAS-LP 4 sowie die DIN 18920.
15. Mit dem Bauantrag ist der Genehmigungsbehörde ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzu- legen, in dem die Beachtung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nachzuweisen ist.
16. Es wird empfohlen, für Vögel Nisthilfen an geeigneten Flächen der Gebäude und Grundstücksfreiflä- chen anzubringen (z.B. Dach- und Balkonüberständen). An Neubauten sollen mindestens drei Nist- möglichkeiten für Gebäudebrüter vorgesehen werden.
Textliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung
§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 1 – 11 BauNVO 1.1 Kerngebiet (§ 7 BauNVO):
Im Kerngebiet MK sind Wohnungen ab dem 1. OG allgemein zulässig.
Im Kerngebiet sind die folgenden Betriebe und Anlagen auch nicht ausnahmsweise zulässig:
Vergnügungsstätten und Sexshops als Unterart von Einzelhandelsbetrieben sowie Bor- delle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution (§ 7 (2) Nr. 2 BauNVO)
Tankstellen (§ 7 (2) Nr. 5 und (3) Nr. 1 BauNVO)
1.2 Besonderes Wohngebiet (4a BauNVO):
Im Besonderen Wohngebiet WB sind mindestens 70 % der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden (§ 4a (4) Nr. 2 BauNVO).
Im Besonderen Wohngebiet sind die folgenden Betriebe auch nicht ausnahmsweise zulässig:
Vergnügungsstätten und Sexshops als Unterart von Einzelhandelsbetrieben sowie Bor- delle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution (§ 4a (3) Nr. 2 BauNVO)
Tankstellen (§ 4a (3) Nr. 3 BauNVO) 2. Maß der baulichen Nutzung
§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 16 - 20 BauNVO
2.1 In den Baugebieten werden die maximal zulässigen Gebäudehöhen als maximale Firsthöhe FH, Traufhöhe TH und Attikahöhe H durch Eintragung in den Plan als NN-Höhen festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe darf durch untergeordnete Bauteile für technisch notwendige Anlagen in den hierfür festgesetzten Flächen für Nebenanlagen um bis zu 1,80 m überschritten werden.
Soweit für Gebäude keine Fläche für Nebenanlagen / Dachaufbauten festgesetzt ist, darf die ma- ximale Gebäudehöhe durch untergeordnete Bauteile für technisch zwingend notwendige Anla- gen, die sich nicht in einem Technikraum innerhalb des Gebäudes unterbringen lassen wie z. B.
Schornsteine auf maximal 10 % der Dachfläche um bis zu 1,80 m überschritten werden. Die Auf- bauten müssen mindestens um ihre Höhe von der aufsteigenden Gebäudekante zurücktreten.
Sie sind mit geschlossenen Wandpaneelen oder Metalllamellen einzuhausen, wenn sie eine Hö- he von 1,00 m überschreiten.
2.2 Begrünte, unterirdische Gebäudeteile mit einer Vegetationsschicht von mind. 80 cm bleiben bei der Ermittlung der GRZ unberücksichtigt.
3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22 u. 23 BauNVO)
3.1 Die nach HBO erforderlichen Abstandsflächen dürfen sich auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie innerhalb eines Grundstücks überlagern, wenn die festgesetzten Baufenster dies zulassen und die brandschutzrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
4. Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
4.1 In den Baugebieten sind untergeordnete Bauteile wie Vordächer, dienende Nebenanlagen nach
§14 BauNVO, Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen auch außerhalb der Baufenster zulässig.
Textliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung
§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 1 – 11 BauNVO 1.1 Kerngebiet (§ 7 BauNVO):
Im Kerngebiet MK sind Wohnungen ab dem 1. OG allgemein zulässig.
Im Kerngebiet sind die folgenden Betriebe und Anlagen auch nicht ausnahmsweise zulässig:
Vergnügungsstätten und Sexshops als Unterart von Einzelhandelsbetrieben sowie Bor- delle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution (§ 7 (2) Nr. 2 BauNVO)
Tankstellen (§ 7 (2) Nr. 5 und (3) Nr. 1 BauNVO)
1.2 Besonderes Wohngebiet (4a BauNVO):
Im Besonderen Wohngebiet WB sind mindestens 70 % der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden (§ 4a (4) Nr. 2 BauNVO).
Im Besonderen Wohngebiet sind die folgenden Betriebe auch nicht ausnahmsweise zulässig:
Vergnügungsstätten und Sexshops als Unterart von Einzelhandelsbetrieben sowie Bor- delle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution (§ 4a (3) Nr. 2 BauNVO)
Tankstellen (§ 4a (3) Nr. 3 BauNVO) 2. Maß der baulichen Nutzung
§ 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 16 - 20 BauNVO
2.1 In den Baugebieten werden die maximal zulässigen Gebäudehöhen als maximale Firsthöhe FH, Traufhöhe TH und Attikahöhe H durch Eintragung in den Plan als NN-Höhen festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe darf durch untergeordnete Bauteile für technisch notwendige Anlagen in den hierfür festgesetzten Flächen für Nebenanlagen um bis zu 1,80 m überschritten werden.
Soweit für Gebäude keine Fläche für Nebenanlagen / Dachaufbauten festgesetzt ist, darf die ma- ximale Gebäudehöhe durch untergeordnete Bauteile für technisch zwingend notwendige Anla- gen, die sich nicht in einem Technikraum innerhalb des Gebäudes unterbringen lassen wie z. B.
Schornsteine auf maximal 10 % der Dachfläche um bis zu 1,80 m überschritten werden. Die Auf- bauten müssen mindestens um ihre Höhe von der aufsteigenden Gebäudekante zurücktreten.
Sie sind mit geschlossenen Wandpaneelen oder Metalllamellen einzuhausen, wenn sie eine Hö- he von 1,00 m überschreiten.
2.2 Begrünte, unterirdische Gebäudeteile mit einer Vegetationsschicht von mind. 80 cm bleiben bei der Ermittlung der GRZ unberücksichtigt.
3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22 u. 23 BauNVO)
3.1 Die nach HBO erforderlichen Abstandsflächen dürfen sich auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie innerhalb eines Grundstücks überlagern, wenn die festgesetzten Baufenster dies zulassen und die brandschutzrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
4. Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
4.1 In den Baugebieten sind untergeordnete Bauteile wie Vordächer, dienende Nebenanlagen nach
§14 BauNVO, Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen auch außerhalb der Baufenster zulässig.
Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 81 HBO) 7. Dächer
7.1 Im Besonderen Wohngebiet sind die Flachdächer der viergeschossigen Baukörper zu mind. 70 % mit einer extensiven Begrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Die Dicke der Vegetati- onsschicht (durchwurzelbare Schicht) muss mind. 6 cm, bei Verwendung von vorkultivierten Ve- getationsmatten und entsprechender Wasserspeicherschicht mind. 3 cm betragen.
7.2 In geschlossener Bauweise sind geneigte Dächer einheitlich zu gestalten. Für geneigte Dächer gelten die Vorgaben der Gestaltungssatzung zu Gauben und Eindeckung. Gauben im Spitzboden sind unzulässig.
8. Gestaltung der Grundstücksfreiflächen
8.1 Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind grünordnerisch anzulegen und zu unterhalten. Der Nachweis ist in einem qualifizierten Freiflächenplan zu erbringen, der dem Bauantrag bzw. den Bauvorlagen beizulegen ist.
8.2 Pro 200 m2 nicht überbaubarer Grundstücksfläche ist mindestens ein standortgerechter Laub- baum (Wuchshöhe > 10 m) oder hochstämmiger Obstbaum mit einem Mindeststammumfang von 12 – 14 cm zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Zu erhaltende und anzupflan- zende Bäume und sonstiger Baumbestand sind anrechenbar.
8.3 In den Hausgärten ist die Verwendung von Koniferen auf max. 20 % des gesamten Gehölzbe- standes beschränkt.
8.4 Einfriedungen der Grundstücksgrenzen sind als Laubhecken, als in Laubhecken geführte Zäune oder in Ziegel oder Naturstein gemauert bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig.
Pflanzvorschläge Straßenbäume Gerbergasse
Acer platanoides `Cleveland` Spitz-Ahorn `Cleveland`
Aesculus carnea `Briotii` Scharlach-Kastanie Liquidambar styraciflua `Palo Alto` Amberbaum `Palo Alto`
Tilia cordata `Greenspire` Winter-Linde `Greenspire`
Pflanzvorschläge Bäume Wohnhöfe
Acer campestre - Feldahorn
Acer campestre `Elsrijk` - Feldahorn `Elsrijk`
Amelanchier lamarckii - Kupfer-Felsenbirne Amelanchier ovalis - Gemeine Felsenbirne
Magnolia kobus - Magnolie
Malus in Sorten - Zierapfel
Prunus in Sorten - Zierkirsche
Sorbus aucuparia - Eberesche
Sorbus intermedia `Brouwers` - Schmalkronige Mehlbeere
Hochstämmige Obstbäume der Arten Apfel, Kirsche, Zwetsche, Pflaume
Pflanzvorschläge Heckenpflanzungen
Acer campestre - Feldahorn
Carpinus betulus - Hainbuche
Cornus mas - Kornelkirsche
Ligustrum vulgare - Liguster
Ligustrum vulgare `Atrovirens` - Immergrüner Liguster Pflanzvorschläge Fassadenbegrünung
Clematis in Sorten - Waldrebe Carpinus betulus - Gemeiner Efeu
Cornus mas - Geißblatt
Ligustrum vulgare - Wilder Wein Ligustrum vulgare `Atrovirens` - Pfeifenwinde