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2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Fulda

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2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Fulda

Für die Hauptsatzung der Stadt Fulda vom 4. Oktober 2007 hat die Stadtverordnetenver- sammlung am 26. April 2021 auf der Grundlage der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) in Verbindung mit § 44 Abs. 2 HGO in der Fassung der Bekanntma- chung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) folgenden 2. Nachtrag beschlossen:

Artikel I

§ 1 Abs. 1 der Hauptsatzung erhält folgenden neuen Wortlaut:

§ 1

1. Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin als Vor- sitzenden/Vorsitzende, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin als stellvertretenden Vorsitzenden/stellvertretende Vorsitzende, dem Stadtbaurat/der Stadtbaurätin und 12 ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

Fulda, 30. April 2021 Der Magistrat der Stadt Fulda

Siegel

gez. Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister

(veröffentlicht in der Fuldaer Zeitung am Dienstag, 04. Mai 2021)

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