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Magistrat der Stadt Fulda Amt für Grünflächen und Stadtservice

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Academic year: 2022

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(1)

Magistrat der Stadt Fulda Amt für Grünflächen und Stadtservice

Schlossstraße 1 36037 Fulda

wird vom Fachamt ausgefüllt:

Bearbeitungs-Nr.

Antrag auf Aufstellung eines Grabmales

Reihengrab mehrstelliges

Wahlgrab Urnenreihengrab

Kindergrab Wahlgrab Urnenwahlgrab

auf dem städt. Friedhof eingegangen am

Abteil Nr.

mit ohne besondere Gestaltungsvorschriften

Angaben zur Verstorbenen / zum Verstorbenen

Name, Vorname

Geburtsdatum Sterbedatum

Angaben zum Grabmal

stehend, für Ein-

zelgrab Stele,

kubisches Denkmal liegend Grababdeckplatte

stehend, für mehr-

stelliges Grab Kissenstein liegend, mit Figur

Werkstoff Material Farbe

Bearbeitungsweise Vorderseite Nebenseiten Rückseite Maße Höhe (cm) von Fluchthöhe des Weges aus Breite (cm) Stärke (cm) Schrift Material/Bearbeitungsweise Sockelwerkstoff Bearbeitung

entfällt Pläne (falls erforderlich, sind besondere Darstellungen anzufügen)

Zeichnung M 1 : 10 Schriftzeichnung M 1 : 3

siehe Rückseite Bemerkungen

Bestimmungen:

Für die Aufstellung, Abmessungen und Gestaltung eines Grabmales ist die Friedhofssatzung, die bei der Friedhofsverwaltung bzw. den Ortsvorstehern eingesehen werden kann, in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Die Genehmigung ist vor der Anfertigung des Grabmales durch die / den nachweislich Verfügungsberechtige / Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberech- tigte / Nutzungsberechtigten einzuholen. Der / die Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte kann andere Personen mit der Einholung der Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmales beauftragen, der Nachweis ist dem Antrag beizufügen. Vor dem Aufstellen des Grabmales ist der genehmigte Antrag zwecks Einweisung der Friedhofsaufsicht vorzulegen.

Für die Standsicherheit und für alle Schäden, die aus einer mangelhaften Aufstellung oder Instandhaltung entstehen, haftet der / die Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte, daneben auch die Antragstellerin / der Antragsteller bzw. die / der Beauftragte. Ein genehmigtes und aufgestelltes Grabmal darf ohne Zustimmung des Amtes für Grünflächen und Stadtservice nicht verändert oder entfernt werden. Das Bestreuen und Umranden der Gräber mit Kies, Splitt und anderen Steinen ist nicht gestattet.

674 -

(2)

Vorstehende Bestimmungen sind zur Kenntnis genommen und mit Unterschrift bestätigt

Lieferantin / Lieferant Verfügungsberechtige/r bzw. Nutzungsberechtigte/r

Straße, Haus-Nr. Straße, Haus-Nr.

PLZ, Ort Telefon PLZ, Ort Telefon

Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift

nur ausfüllen, wenn der Antrag nicht von der / dem Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten gestellt wird Antragstellerin / Antragsteller (bzw. Beauftragte/Beauftragter mit Beauftragungs-

Nachweis) Telefon

Anschrift Datum, Unterschrift

Raum für Zeichnungen und Lagepläne

(Sonderzeichnungen sind anzuheften) Angabe der Seitenansicht ist zwingend erforderlich

Bearbeitungsweisen: Sp = Spitzen S = Scharrieren St = Stocken G = Geschurt Ms = Mattschliff Fs = Feinschliff P = Politur

vom Fachamt auszufüllen

Genehmigung

Die Aufstellung eines Grabmales wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass folgende Auflagen beachtet werden:

Auflagen

Bei Nichtbeachtung kann das Amt für Grünflächen und Stadtservice die Entfernung des Grabmales verlan- gen.

Fulda,

Amt für Grünflächen und Stadtservice Im Auftrag

Genehmigungsgebühr Grabmal eingebracht am

EDV-Eingabe erledigt am Grabmal abgenommen am

Formular drucken Angaben löschen

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