Aufgabengruppe 67: Grünflächen
Stand: 01/2021Nr. Aufgabe Zuständigkeit
1 Mitwirkung bei der Bauleitplanung, Entwurf von Grünordnungsplänen 67 2 Mitwirkung bei der Naturschutz- und Landschaftspflege: 67
- Fachbeiträge zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften des Naturschutzes - Unterhaltung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern, ge- schützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen auf städtischen Liegenschaften
3 Mitwirkung an überörtlichen Planungen 67
4 Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von öffentlichen Grünflächen 67 und deren Einrichtungen (einschl. Kinderspielplätze)
5 - Entwurf, Bau und Unterhaltung von Grünflächen und Freianlagen für andere 67 Aufgabengruppen, insbesondere Schulhöfe, Grün an Kindertagesstätten sowie
Straßenbegleit- und -schutzgrün; Unterhaltung und Pflege der Grünflächen im unausgebauten Straßenraum (vormals Aufgabengruppe 66)
- Entwurf, Bau und größere Sanierungsmaßnahmen von Sportanlagen sowie Baumpflege* einschl. Festlegung und Koordination von Fällmaßnahmen auf Sportflächen (vgl. Aufgabengruppe 52 Nr. 3)
*gemäß Verfahrensvereinbarung zwischen Ämtern 67 und 52 vom 01.01.2021 (Magistratsbeschluss vom 03.02.2021)
- Permanente Erhebung und Dokumentation von Baumdaten im digitalen Baumkataster. Jährliche Bilanzierung sämtlicher gefällter und gepflanzter Bäume auf städtischen Liegenschaften
- Federführung bei der Festlegung von Beteiligungsverfahren der Kinder- und Jugendbeteiligung für alle geeigneten Planungs- und Bauverfahren öffentlicher Vorhaben; Durchführung der hierfür erforderlichen Scopingverfahren und Leitung der Steuerungsgruppe „Spielleitplanung“
6 Förderung des Kleingartenwesens, u. a. Entwurf, Bau und Verwaltung 67 von Dauerkleingartenanlagen
7 Forstwesen 67
8 Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung der städtischen Friedhöfe 67
9 Entwurf, Bau und Unterhaltung von Wanderwegen 67
10 Betrieb und Verwaltung der Trauerhallen und des Krematoriums 67
11 Bestattungswesen 67
12 Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von 67 Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz), Unterhaltung des Israelitischen
Friedhofes
13 Mitwirkung bei der Stadtbildpflege, u. a. Durchführung von Blumenschmuck- 67 wettbewerben
14 Beschaffung von Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, Spezialmaschinen, 67 -geräten und -material sowie Gartenbaubedarf
Aufgabengruppe 67: Grünflächen
Stand: 01/2021Nr. Aufgabe Zuständigkeit
15 Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren 67
16 Förderung der Teichwirtschaft und der Fischzucht 67
17 Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen (§ 29 Abs. 4, 5, 6 BremNatG) 67 - Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Einvernehmen mit dem
Umweltschutzamt
- Erhebung von finanziellen Ausgleichen für Sondernutzungen einschließlich zweckgebundener Verwendung
18 Vorkehrungen (Beschilderung, Bereitstellung und Kontrolle von Rettungsmitteln) 67 hinsichtlich der Benutzung von Eisflächen auf öffentlichen Gewässern
(vgl. Aufgabengruppe 37 Nr. 8)