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1. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Ausländer/innen-Beirates der Stadt Fulda

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1. Nachtrag zur Geschäftsordnung

des Ausländer/innen-Beirates der Stadt Fulda

Für die Geschäftsordnung der Stadt Fulda vom 15.12.1993 beschließt der Ausländerbei- rat am 2. März 2017 folgenden 1. Nachtrag:

Artikel 1 Der § 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Vorsitzende lädt die Mitglieder zu den Sitzungen des Ausländerbeirates ein. Die Ein- ladungen erfolgen in Textform unter Angabe der Tagesordnung mindestens 7 Tage vor der Sitzung. In eiligen Fällen kann die Ladungsfrist auf einen Tag abgekürzt werden.

Der § 7 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Die Niederschrift wird den Mitgliedern in Textform bekannt gegeben. Über Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet der Ausländerbeirat vor Eintritt in die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung.

Artikel 2

Der 1. Nachtrag tritt am Tage nach der Beschlussfassung im Ausländerbeirat in Kraft.

Fulda, den 7. März 2017 Ausländerbeirat der Stadt Fulda

gez. Abdulkerim Demir Der Vorsitzende

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