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Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 74

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Academic year: 2022

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Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I, S.127) Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08.12.1990 (BGBl. I, S. 58) in der jeweils gültigen Fassung

§ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung

§ 81 der Hessischen Bauordnung 2002 (HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.06.2002 (GVBl. I, S. 274)

in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG)

Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.03.2002 (BGBl. I, S. 1193)

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Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 74

"An der Liede" im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB

13.03.06 13.03.06 1:500

0.000 0.010 0.020 0.030 0.040 0.050 km

WA I

124 8

122

30 17

41 7 149

3

26 30

10

30 32 18

25 32

32

16 30 14 31

9 15

30 16 30

30 29

28

29 29

26 29 29

14 29

27

30 11

Verfahrensvermerke

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.10.05 die Aufstellung der Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 74 „An der Liede“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wurde am 12.11.2005 ortsüblich bekanntgemacht.

Fulda, den 13.03.2006 Der Magistrat der Stadt Fulda

(gez.)

(Siegel) Oberbürgermeister

Den betroffenen Bürgern wurde im Rahmen der Offenlegung vom 21.11.05 bis 21.12.05 gemäß § 13 Abs.

2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Fulda, den 13.03.2006 Der Magistrat der Stadt Fulda

(gez.)

(Siegel) Oberbürgermeister

Den berührten Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.05 gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Fulda, den 13.03.2006 Der Magistrat der Stadt Fulda

(gez.)

(Siegel) Oberbürgermeister

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Änderungsplan nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in ihrer Sitzung am 13.02.06 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Fulda, den 13.03.2006 Der Magistrat der Stadt Fulda

(gez.)

(Siegel) Oberbürgermeister

Die von der Stadtverordnetenversammlung nach § 10 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB als Satzung beschlossene Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr.74 „An der Liede“ wurde am 25.02.06 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Bekanntmachung enthielt die Angaben über Zeit und Ort der Einsichtnahme in den Änderungsplan.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Änderungsplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 74 „An der Liede“ in Kraft.

Fulda, den 13.03.2006 Der Magistrat der Stadt Fulda

(gez.)

(Siegel) Oberbürgermeister

Art der baulichen Nutzung

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 bis 11 BauNVO

WA

Allgemeines Wohngebiet § 4 BauNVO

I

Zahl der Vollgeschosse

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)

Baugrenze

Firstlinie

Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 (7) BauGB)

Bemaßung in m

Hinweise

Vorhandene Flurstücksgrenzen

z.B. 473/45 Flurstücksbezeichnung

Schacht vorhanden Straßenbeleuchtung

Böschung vorhanden

Vorhandene Gebäude

Vorhandene Bäume

Bodeneinlauf

MeMB 4,00

17,00

3,00 3,00

4,00

Referenzen

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