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Stadtplanungsamt

Postfach 2052 36010 Fulda

Tel.: 0661/102 1612 Fax: 0661/102 2031

e-mail: stadtplanung@fulda.de Übersichtsplan

Maßstab Bearbeiter/in Datum

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 31 Änderung 1

"Verlängerte Buttlarstraße"

ME

MB 22.12.06

22.12.06 1:1000

Rechtsgrundlagen

1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990

(BGBl. I S.127)

3. Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08.12.1990 (BGBl. I S. 58)

4. § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung 5. § 81 der Hessischen Bauordnung 2002 (HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom

18.06.2002 (GVBl. I S. 274) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB 6. Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG)

7. Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.03.2002 (BGBl. I, S. 1193)

Rechtsgrundlagen

Planzeichenerklärung

vorhandene Gebäude Flurstückgrenze Flurstücksnummer Flurgrenze

Flurnummer

246

z.B. 5

Fl. 9

ERKLÄRUNG DER PLANUNTERLAGE

0 10 20

Meter

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.07.2006 die Änderung Nr. 1des Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 31 “Verlängerte Buttlarstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wurde am 15.07.2006 ortsüblich bekannt gemacht.

Fulda, den 05.04.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez.

(Siegel) Gerhard Möller

Oberbürgermeister

Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Offenlegung vom 24.07.2006 bis 24.08.2006 gemäß § 13 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Fulda, den 05.04.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez.

(Siegel) Gerhard Möller

Oberbürgermeister

Den berührten Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.2006 gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Fulda, den 05.04.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez.

(Siegel) Gerhard Möller

Oberbürgermeister

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in ihrer Sitzung am 12.02.2007 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Fulda, den 05.04.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez.

(Siegel) Gerhard Möller

Oberbürgermeister

Die von der Stadtverordnetenversammlung nach § 10 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB als Satzung beschlossene Änderung Nr. 1des Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 31 “Verlängerte Buttlarstraße“ wurde am 03.03.2007 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung enthielt die Angaben über Zeit und Ort der Einsichtnahme in den Änderungsplan.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Änderungsplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 31 „Verlängerte Buttlarstraße“ in Kraft.

Fulda, den 05.04.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez.

(Siegel) Gerhard Möller

Oberbürgermeister

1:1000

Hinweise

Verfahrensvermerke

Belange besonderer Personengruppen:

Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für Behinderte, alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können.

Referenzen

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