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Bebauungsplan der Stadt Fulda

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Academic year: 2022

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Stadtplanungsamt

Postfach 2052 36010 Fulda

Tel.: 06 61/102 1612 Fax: 06 61/102 2031

e-mail: stadtplanung@fulda.de

Stadtplanübersicht mit Geltungsbereich

FULDA

UNSERE STADT

Bebauungsplan der Stadt Fulda

Stadtteil Maberzell Nr. 8 "Domäne Maberzell"

1:1000 AK 10.08.2015

10.08.2015 AK

140806B-Plan DomäneMaberzell_aktuell v2013 v2014 v2015.vwx

D

Flur 13 Am Ried

Nikolaus-Seng-Straße

Rittlehnstraße

Am Ried

An der Betz

An der Betz Betzenwiese

35/2

36

4/1 32

33/1 30/2

5/2

8/1

12/8

15/3 119/18

119/27

119/26

127/13 33/2

127/12

127/9 34

1/3

96/2

115/1 126/6

126/2 126/5

41/3 126/3

41/2

21/5 18/1

164/18

95/4 21/2

40

21/3 21/4

22/19 42

23/1

94/3

44

22/15 43

23/2 23/3

16/13 46

16/19 45

16/6

62/5 184/20

185/20 19/1

17/1 17/6 17/5

119/19

130/3 107/1

106/3

108/2 22/16

112/1

22/6

175/42 113/6

113/7 22/7

22/18

22/8 113/5 41/1

113/4 113/3

82/2

102/2 22/11

22/1 42/1

42/4 42/3

43/1 173/42 22/12

22/4

174/42 22/5

22/9 22/14

74/1 69/1

56/2 56/5

42/1 53/5

119/23 119/30

127/10

35/1

62/6

57/1 57/3

36/3

42/10 42/9

43/3

127/11

24/3 19

21

7

6 2 5

3 1

8 7 10

9

12 11

13 2

15 1 17

22

16 20

18 4

16

11 15 1

HsNr 14a

13 3 5

14

14 7

9 12

7 10

6

5a

4 5

2 4a 6

7

6 4

14 5

1 3 4

12 16 3

2 1

10

11 13

9 7 18

17,00

D

D D

RR

D D

D D

Regen- rückhaltebecken

MI II

0,6 0,3

SD 38-43°

TH 6,80 FH 11,80 o

MI II

0,4 0,8

SD 38-43°

TH 6,80 FH 11,80 o

MI II

0,4 0,8

SD 38-43°

TH 6,80 FH 11,80 o

17,00 17,00

6,50

15,00

15,00

10,00

12,00

3,00 3,00 3,00

Nutzung des Weges auch für

Versorgungsfahrzeuge

Nutzung des Weges auch für

Versorgungsfahrzeuge

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

Baunutzungsverordnung BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I, S.132), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl I S. 1548)

Planzeichenverordnung 1990 PlanzV vom 08.12.1990 (BGBl 1991 I, S. 58, BGBl. III 213-1-6)

Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2010 (BGBl. I, S. 2542) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz HAGBNatSchG vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629) Gesetz über die Umweltprüfung UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 892)

Hessische Bauordnung HBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.06.2002 (GVBl. I, S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 429)

Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler DenkmalSchutzG in der Fassung vom 05.09.1986 (GVBl. I 1986, S.1269), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. März 2010 (GVBl. I S. 72,80)

Planzeichenerklärung

0,6 0,3

Geschossflächenzahl, Höchstmaß 2. Maß der baulichen Nutzung

(§ 5 (2) Nr. 1, § 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

Grundflächenzahl, Höchstmaß

Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II

Baugrenze

4. Verkehrsflächen

(§ 9 Abs.1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)

Straßenverkehrsflächen

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter Bereich

1. Art der baulichen Nutzung

(§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs.1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB - §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO)

3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)

O offene Bauweise

Traufhöhe als Höchstmaß Firsthöhe als Höchstmaß TH 6,80

FH 11,80

MI Mischgebiete

(§ 6 BauNVO)

Fußgängerbereich

Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

vorh. Gebäude

vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Böschungen vorh. Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer

16

2 17

2

Erklärung der Kartengrundlage am Beispiel

Kartengrundlage Topographie

Die in der Kartengrundlage grau dargestellte Topographie ist nur Darstellung des Bestandes und keine Festsetzung.

Stellplatzsatzung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Fulda in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.

Gestaltungssatzung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Gestaltungssatzung der Stadt Fulda in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Kampfmittel

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet.

Bodendenkmäler

Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde) entdeckt, sind diese nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologie und Paläontologie und der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden.

Barrierefreiheit

Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen gemäß § 46 HBO für Behinderte, alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können.

Dachflächenwassernutzung

Bei der Nutzung von Dachflächenwasser als Brauchwasser bzw. bei der Anlage der hierfür notwendigen Installation ist die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1946 und 1988, Teil 4, zu beachten.

Drainagen

Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte Ableitung des

Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung der Gebäude gegen drückendes Wasser entsprechende bauliche Vorkehrungen getroffen werden.

Versickerung von Oberflächenwasser

Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind mit dem Kreisausschuss des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz, abzustimmen.

Wärmepumpen

Die Installation von Wärmepumpen ist gem. § 17 und § 19 Hessisches Wassergesetzt (HWG) erlaubnispflichtig.

Heizölanlagen

Heizölanlagen sind gem. § 31 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 29 Anlagenverordnung (VAwS) der Wasserbehörde der Stadt Fulda anzuzeigen.

Externe Kompensation über Ökoagentur Hessen

Die Eingriffsfolgen können nicht vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeglichen werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit wird über die Ökoagentur Hessen nachgewiesen.

1 Art und Maß der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1BauGB, §6, §7 BauNVO) 1.2 Mischgebiet (§6 BauNVO):

Im Mischgebiet MI sind die folgenden Betriebe und Anlagen auch nicht ausnahmsweise zulässig:

- Gartenbaubetriebe (Nr. 6) und - Tankstellen (Nr. 7)

- Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 und Sexshops als Unterart von Einzelhandelsbetrieben sowie Bordelle, bordellartige Betriebe und

Wohnungsprostitution.

1.3 In den Baugebieten werden die maximal zulässigen Gebäudehöhen, Trauf- und Firsthöhen durch Einschrieb in den Plan festgesetzt.

1.4 Die Bezugshöhe für Gebäudehöhen, Traufhöhen, Firsthöhen und für die Anzahl der Vollgeschosse ist das gemittelte natürliche Geländeniveau an der Seite der

Haupterschließung des jeweiligen Gebäudes oder Gebäudeteiles.

2 Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten (§9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

2.1 In den Baugebieten sind Stellplätze und Garagen auch außerhalb der Baufenster zulässig.

2.2 Je angefangene 6 Stellplätze ist zwischen diesen ein standortgerechter Laubbaum als Hochstamm, Mindeststammumfang 14-16 cm in 1m Höhe, in eine unbefestigte

Baumscheibe von ausreichender Größe zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen.

2.3 Ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze sind so herzustellen, dass Regenwasser versickern kann z.B. in Form von breitfugigem Pflaster, Rasenfugenpflaster, Schotterrasen, wassergebundenen Decken.

3 Maßnahmen zur Minderung schädlicher Umwelteinflüsse (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 und 24 BauGB)

3.1 Anlagen, die unter die "Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen" (2. BImSchV) fallen, sind nicht zulässig.

4 Anpflanzung und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)

4.1 Die als zu erhalten festgesetzten Bäume sind durch geeignete Schutzmaßnahmen während der Bauarbeiten vor Beeinträchtigungen zu schützen. Abgänge sind durch standortgerechte, heimische Laubbaumarten zu ersetzen.

4.2 Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist wie folgt zu gestalten und zu pflegen:

- Entwicklung eines 10 m breiten Uferrandstreifens entlang der Betz. Dieser ist der natürlichen Eigenentwicklung zu überlassen.

- Anpflanzung von mindestens 10 Ufergehölzen entlang der Betz.

- Anpflanzen von mindestens 8 standortgerechten heimischen Laubbäumen (Wuchshöhe > 10 m) mit einem Mindeststammumfang von 16 -18 cm in 1 m Höhe.

- Anpflanzen von standortgerechten heimischen Sträuchern entlang des Regenrückhaltebeckens und der Grundstücksgrenzen.

- Ansaat einer artenreichen Kräuter- und Gräsermischung auf den übrigen Flächen. Die Wiesenflächen sind einmal jährlich ab dem 15. August zu mähen.

Pflanzvorschläge Ufergehölze: Pflanzvorschläge Laubbäume:

Alnus glutinosa - Schwarzerle Acer platanoides - Spitzahorn Salix alba - Silberweide Fraxinus excelsior - Esche Salix fragilis - Bruchweide Quercus robur - Stieleiche

Tilia cordata - Winterlinde Pflanzvorschläge Sträucher:

Corylus avellana - Hasel

Crataegus laevigata - Zweigriffliger Weißdorn Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn Cornus sanguinea - Hartriegel

Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum - Heckenkirsche Prunus spinosa - Schlehe

Rosa canina - Hundsrose

Viburnum opulus - Schneeball

Baurechtliche Festsetzungen gemäß § 81 Hessische Bauordnung i. V. mit §9 Abs. 4 BauGB

5 Dächer (§ 81 Abs. 1 Nr. 5 HBO)

5.1 Die Dächer sind als Satteldächer zulässig. Die zulässige Dachneigung beträgt 38°-43°.

5.2 Im gesamten Plangebiet sind die Dachdeckungen der Gebäude in den Farben rot, braun, grau und als begrünte Dächer zulässig.

5.3 Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sind zulässig und müssen sich in die Gestaltung der Dächer bzw. Fassaden einfügen.

5.4 Bei Hausgruppen sind die Dächer einheitlich zu gestalten.

5.5 Im Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage und der Einzeldenkmale gilt 5.1- 5.4 nicht. Die Dachform und Dachfarbe ist mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

6 Gestaltung der Grundstücksfreiflächen (§ 81 Abs. 1 Nr. 5 HBO)

6.1 In den Hausgärten ist die Verwendung von immergrünen Laubgehölzen und

Koniferen auf max. 20% des gesamten Gehölzbestandes zu begrenzen. Der Nachweis ist in einem Freiflächenplan zu erbringen, der dem Bauantrag beizulegen ist.

6.2 Je 600 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein mittelkroniger (Wuchshöhe 10-15m) oder großkroniger (Wuchshöhe >15 m) Laubbaum zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Alternativ können zwei hochstämmige Obstbäume gepflanzt werden. Der Mindeststammumfang beträgt bei Obstbäumen 12 cm, bei mittelkronigen Bäumen 14 cm und bei großkronigen Bäumen 16 cm in 1m Höhe. Die Pflanzung ist binnen eines Jahres nach Fertigstellung der Gebäude durchzuführen.

6.3 Die Maximalhöhe von Einfriedungen beträgt 1,20 m über fertigem Gelände. Dort, wo Baugrundstücke an Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen oder Flächen zum

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft angrenzen, sind nur senkrecht strukturierte Holzzäune, Hecken aus Laubgehölzen oder Maschendraht in Verbindung mit Laubgehölzen zulässig. Um Wanderbewegungen von Kleintieren (z.B.Igel) nicht zu behindern, sollen die Einfriedungen sockellos und mit mindestens 10 cm Zwischenraum zum Boden ausgeführt werden.

Textliche Festsetzungen

5. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

(§ 5 Abs.2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs.1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)

zu erhaltende Bäume

D

6. Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz

(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6, § 172 Abs. 1 BauGB)

Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensembles), die dem Denkmalschutz unterliegen

(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)

Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen

(§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)

D

7. Dächer

(§ 81 Abs. 1 Nr. 5 HBO)

Satteldach SD

anzupflanzende Bäume ohne Standortbindung

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Dachneigung

anzupflanzende Sträucher ohne Standortbindung

38 - 43°

Fußgängerbereich

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2012

Fulda, den 22.09.2014

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Gerhard Möller (Siegel) Oberbürgermeister

BEKANNTMACHUNG

des Aufstellungsbeschlusses am 25.09.2012 in der Fuldaer Zeitung

Fulda, den 22.09.2014

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Gerhard Möller (Siegel) Oberbürgermeister

INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Termin für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.09.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 04.10.2012 bis 05.11.2012 zur Einsichtnahme aus.

Fulda, den 22.09.2014 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Gerhard Möller (Siegel)

Oberbürgermeister

INFORMATION DER BEHÖRDEN

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.09.2012 über die Planung unterrichtet und zur Äußerung

aufgefordert.

Fulda, den 22.09.2014 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Gerhard Möller (Siegel) Oberbürgermeister

OFFENLEGUNG

Die Offenlegung des Entwurfes wurde am 25.02.2014 in der Fuldaer Zeitung bekannt gemacht.

Der Entwurf lag in der Zeit vom 07.04.2014 bis 07.05.2014 zur Einsichtnahme aus.

Fulda, den 22.09.2014 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Gerhard Möller (Siegel)

Oberbürgermeister

BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.03.2014 über die Offenlegung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Fulda, den 22.09.2014 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Gerhard Möller (Siegel)

Oberbürgermeister

SATZUNGSBESCHLUSS

durch die Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2014

Fulda, den 22.09.2014

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Gerhard Möller (Siegel)

Oberbürgermeister

RECHTSKRAFT

Der Bebauungsplan wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der Fuldaer Zeitung am 18.08.2015 rechtskräftig.

Fulda, den 18.08.2015 Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld (Siegel) Oberbürgermeister

Verfahrensvermerke Volles Verfahren:

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