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Stadtplanungsamt

Postfach 2052 36010 Fulda

Tel.: 0661/102 1612 Fax: 0661/102 2031

e-mail: stadtplanung@fulda.de Übersichtsplan

Maßstab Bearbeiter/in Datum

VERFAHRENSVERMERKE

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

durch die Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2007

Fulda, den 01.10.2007

Der Magistrat der Stadt Fulda

(Siegel)

gez. Der Oberbürgermeister

BEKANNTMACHUNG

des Aufstellungsbeschlusses am 02.06.2007 in der Fuldaer Zeitung

Fulda, den 01.10.2007

Der Magistrat der Stadt Fulda

(Siegel)

gez. Der Oberbürgermeister ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG

der Offenlegung im Entwurf am 02.06.2007 in der Fuldaer Zeitung

Fulda, den 01.10.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

(Siegel)

gez. Der Oberbürgermeister

OFFENLEGUNG

Im Entwurf wurde in der Zeit vom 11.06.2007 bis 11.07.2007 durchgeführt.

Fulda, den 01.10.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

(Siegel)

gez. Der Oberbürgermeister SATZUNGSBESCHLUSS

Durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2007

Fulda, den 01.10.2007

Der Magistrat der Stadt Fulda

(Siegel)

gez. Der Oberbürgermeister

RECHTSKRAFT

Der Bebauungsplan wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der Fuldaer Zeitung am 29.09.2007 rechtskräftig.

Fulda, den 01.10.2007 Der Magistrat der Stadt Fulda

(Siegel)

gez. Der Oberbürgermeister

0 10 20 30 40 50

Meter

Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 49 "Himmelsbergstraße" gem. §13a BauGB

Be MB

01.10.07 01.10.07 1:1000

Rechtsgrundlagen

Zeichnerische Festsetzungen

Verfahrensvermerke Fl. 12

Fl. 5

ND.691.056

ND.691.056

max. 20°

0,3 o.

0,2 0,6 o.

0,2

max. 20°

I

II WA WA

2 52 5

3 2 8

8

1 53

2 53

12 58

58 11 33 58

58 44 58 17

35 40

143

11 35

31 35 1

8 39

143 7

29 35 28 35 38

143

30

35 15

35 27

35 16

35 5 35 1

34 2 26

33 310

30 31 29 28 27

46 58

47 58 45 58 43 58 10 93

32 57

9 34 57 31 57

35 57

57 33 57 30 57 29 57 7 56

9 56 18

35 9 93

8 56

6 56

23 57 312 32

136 3 2

1 6 5

4

313

Fl. 12

Fl. 5

ND.691.056

ND.691.056

max. 20°

0,3 o.

0,2 0,6 o.

0,2

max. 20°

I

II WA WA

NR.

1.

FESTSETZUNGEN

Art der baulichen Nutzung

Allgemeine Wohngebiete sind zulässig:

(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.

(2) Zulässig sind 1. Wohngebäude,

2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Unzulässig sind:

1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen,

4. Gartenbaubetriebe 5. Tankstellen

ERMÄCHTIGUNG

§ 9 (1) Nr.1 BauGB i.V. mit

§ 4 BauNVO

§ 1 Abs. 6 BauNVO

2. Maß der baulichen Nutzung

In den Allgemeinen Wohngebieten wird die GRZ einheitlich mit 0,2 festgesetzt.

Die GFZ beträgt für den eingeschossig bebaubaren Bereich 0,3, für den zwei- geschossig bebaubaren Bereich 0,6.

§ 9 Abs. 1 BauGB und

§§ 16-20 BauNVO

3. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.

Die vorhandenen Grünbestände sind zu erhalten, sofern sie keine unzumutba- ren Nachteile für die Nutzer der baulichen Anlagen bewirken.

§ 9 (1) Nr. 25BauGB

4. Grundstücksfreiflächen

Die auf den Grundstücksfreiflächen vorhandenen Naturdenkmale ND 691.056 und ND 691.055 sind gemäß Hessischem Naturschutzgesetz zu erhalten und vor Beschädigungen zu schützen. 8/10 der nicht überbaubaren Grundstücksflä- chen, welche außerhalb der überbaubaren Bereiche liegen, sind

grünordnerisch anzulegen und zu unterhalten. Für die Bepflanzung sind stan- dortgerechte Laubgehölze zu verwenden.

§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB i.V. mit

§ 9 (4) BauGB und

§ 81 (1) Nr. 5 HBO

5. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Für die Dachgestaltung sind Flachdächer und flachgeneigte Sattel-, Pult- und/oder Walmdächer bis max. 20° Dachneigung zulässig.

§ 9 (4) BauGB i.V. mit § 81 HBO

vorhandene Gebäude Flurstückgrenze Flurstücksnummer

vorhandene Topographie (hellgrau) vorhandener Graben

246

z.B. 5

Erklärung der Planunterlage

Textliche Festsetzungen

1. Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils aktuellen Fassung

2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 BGBl. I S.127)

3. Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08.12.1990(BGBl. I S. 58)

4. § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung 5. § 81 der Hessischen Bauordnung 2002 (HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom

18.06.2002 (GVBl. I S. 274) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB

6. Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG) in der jeweils aktuellen Fassung

7. Bundesnaturschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung

Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

1. Art der baulichen Nutzung

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 4 BauNVO

Allgemeine Wohngebiete

2. Maß der baulichen Nutzung

§ 5 Abs. 1 BauGB und §§ 16-20 BauNVO

3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

§ 9 Abs. 1 BauGB und §§ 22 und 23 BauNVO Baugrenze

4. Verkehrsflächen

§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung:

Privatweg

5. Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z.B. von Baugebieten oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes

6. Nachrichtliche Übernahmen

Naturdenkmal mit Angabe der Ordnungsnummer (Beispiel)

Allgemeines Wohngebiet

Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl (Beispiel) maximale Dachneigung

Anzahl der Vollgeschosse / offene Bauweise (Beispiel)

ND.691.056

ND

Referenzen

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