Die Berechnungsergebnisse für den Straßenverkehrslärm sind in Anlage 4 in Form von Ras-terlärmkarten für die Tageszeit und Nachtzeit dargestellt. Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Höhe von 5 m über GOK durchgeführt.
Die Ergebnisse für die Tageszeit stellen sich wie folgt dar:
Orientierungswert DIN 18005 /6/, /7/: 60 dB(A) Grenzwert 16. BImSchV /9/: 64 dB(A)
An der westlichen Baugrenze des Plangebietes berechnen sich in 5 m Höhe Beurtei-lungspegel von 60 dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete eingehalten und der Grenzwert der 16. BImSchV um 4 dB unterschritten.
In einer Höhe von 2 m und 8 m ergeben sich keine relevanten Unterschiede beim Beur-teilungspegel.
Die Ergebnisse für die Nachtzeit stellen sich wie folgt dar:
Orientierungswert DIN 18005 /6/, /7/: 50 dB(A) Grenzwert 16. BImSchV /9/: 54 dB(A)
An der westlichen Baugrenze des Plangebietes berechnen sich in 5 m Höhe Beurtei-lungspegel von 52 dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete um 2 dB überschritten und der Grenzwert der 16. BImSchV eingehalten.
In einer Höhe von 2 m und 8 m ergeben sich keine relevanten Unterschiede beim Beur-teilungspegel.
10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen
Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB, § 1, Abs. 7 /3/ die öffentlichen und pri-vaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19B soll das Plangebiet als Kerngebiet ausgewiesen werden. Die Berechnungen für die Gewerbelärmimmissionen ergaben, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ für Kerngebiete an der Baugrenze des Plangebie-tes eingehalten werden. Die Berechnungen für die Verkehrslärmimmissionen ergaben, dass der Orientierungswert der DIN 18005 /7/ tagsüber eingehalten werden kann. Nachts kann es durch den Straßenverkehrslärm und den öffentlichen Parkplätzen zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 /7/ im Plangebiet kommen.
Mit einer aktiven Schallschutzmaßnahme in Form einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2-3 m wären maximal im Erdgeschoss relevante Pegelminderungen möglich. Sofern im Erd-geschoss die Schlaf- und Kinderzimmer auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden, kann auf eine Lärmschutzwand verzichtet werden.
Durch die Anordnung der schutzbedürftigen Räume auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite kann bereits eine relevante Pegelminderung erreicht werden. Auch für die Außenwohnbereiche empfiehlt sich die Anordnung auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite. Auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite sind um ca. 10 dB ge-ringere Beurteilungspegel zu erwarten. Damit sind auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite Beurteilungspegel von ca. 50 dB(A) tags und 42 dB(A) nachts zu erwarten.
Weiterhin können durch passive Schallschutzmaßnahmen gesunde Wohnverhältnisse im Inneren der Räume sicher gestellt werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaß-nahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /8/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung (Straße und Gewerbe) berechnet. Anhand der berechneten Gesamtbelastung werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Bei der Auslegung von passiven Schallschutzmaßnahmen in Be-zug auf Verkehrslärmimmissionen wird gemäß DIN 4109 /8/ ein Zuschlag von + 3 dB berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden er-forderlichen Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 /8/ stellen sich unter Berücksichtigung der Raumart wie folgt dar:
Tabelle 3 Auszug aus den Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 /8/
Spalte 1 2 3 4 5
erf. R´w,res des Außenbauteils in dB
1 I bis 55 35 30 -
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche wird nach DIN 4109 /8/ im Regelfall der maß-gebliche Außenlärmpegel in der Tageszeit herangezogen. Für das geplante Plangebiet berechnet sich der Lärmpegelbereich III.
Gemäß DIN 18005 /6/ ist ungestörter Schlaf bei teilweise geöffnetem Fenster bereits bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) häufig nicht mehr möglich. In solchen Fällen ist für
Schlaf-räume und Kinderzimmer der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen.
Vorschlag für die textliche Festsetzung
Für Gebäude, die neu errichtet werden, gelten folgende Schallschutzanforderungen:
In den gekennzeichneten Bereichen müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforde-rungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für Wohn- bzw. Büroräume einhalten.
Die Grundrisse der Wohnungen sollten so gestaltet werden, dass Schlafräume und Kinder-zimmer auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Weiterhin ist für Schlafräume und Kinderzimmer der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Für Räume, die an der östlichen Gebäudeseite angeordnet sind , kann auf den Einbau von schallgedämmten Lüf-tungsöffnungen oder einer Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage verzichtet werden.
Außenwohnbereiche (Terrassen und Balkone) sollten auf der der Burgstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden.
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens
(geprüft) (Verfasser)
öffentlicher
Punktquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten
Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z
(dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) (m) (m) (m) (m)
Kofferraum schlagen1 max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r 32526614,51 5884351,97 1,50 Kofferraum schlagen2 max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) 0,50 r 32526622,91 5884338,78 1,50
Linienquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw.
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Pkw-Fahren, Ärztehaus qu 86,9 69,0 69,0 66,9 49,0 49,0 Lw' 49 17,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
Pkw-Fahren, Klinikum qu 83,6 68,5 68,5 64,1 49,0 49,0 Lw' 49 15,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
Flächenquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) Tag Abend Nacht Parkplatz Ärtzehaus qu 84,9 67,0 67,0 53,8 35,9 35,9 Lw 67 17,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
Pkw-Parken Klinikum qu 82,1 67,0 67,0 52,2 37,1 37,1 Lw 67 15,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine)
BK qu 95,0 95,0 80,0 64,5 64,5 49,5 Lw 95 0,0 0,0 -15,0 0,0 500 (keine)
Straßen
Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl.
Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst.
(dBA) (dBA) (dBA) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (dB) (%) (dB) (m) (m)
Burgstraße B215 str 65,3 65,3 57,9 1354,5 1354,5 248,3 5,0 5,0 5,0 50 w10 0,0 1 0,0 0,0
Zufahrt öff. PP Westen str 39,3 39,3 32,5 12,0 12,0 2,5 0,0 0,0 0,0 30 w4 0,0 1 0,0 0,0
Zufahrt öff. PP Norden str 39,0 39,0 31,6 11,0 11,0 2,0 0,0 0,0 0,0 30 w4 0,0 1 0,0 0,0
Ampeln
Bezeichnung M. ID Aktiv Höhe Koordinaten
Tag Abend Nacht Anfang X Y Z
(m) (m) (m) (m)
Ampel2 str x x x 0,00 r 32526607,32 5884287,01 1,00 Ampel1 str x x x 0,00 r 32526601,23 5884284,49 1,00
Immissionsorte Immissionspunkte
Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten
Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (m) (m) (m) (m)
IO1 io 0,0 0,0 60,0 45,0 MI Industrie 2,00 r 32526634,85 5884359,68 2,00 IO2 io 0,0 0,0 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r 32526634,85 5884359,68 5,00
Beurteilungspegel
Berechnungspunkt Nutz Immissionsrichtwert Lr Regelbetrieb Bezeichnung ID tags nachts tags nachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
IO1 io MI 60 45 50,4 35,2
IO2 io MI 60 45 53,4 37,8
IO3 io MI 60 45 54,6 38,8
IO4 io MI 60 45 47,1 30,6
IO5 io MI 60 45 49,8 32,6
IO6 io MI 60 45 51,5 34,0
Maximalpegel
Quelle Teilpegel V01 Lr
Bezeichnung M. ID IO1 IO2 IO3 IO4 IO5 IO6
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Kofferraum schlagen1 ~ max
Kofferraum schlagen2 ~ max
Pkw-Fahren, Ärztehaus qu 35,6 37,5 39,2 38,3 40,9 42,3
Pkw-Fahren, Klinikum qu 38,0 41,2 43,2 38,6 41,5 43,5
Parkplatz Ärtzehaus qu 33,1 34,9 36,5 35,6 38,0 39,5
Pkw-Parken Klinikum qu 37,5 40,7 42,4 36,7 39,6 41,6
BK qu 49,6 35,2 52,7 37,8 53,8 38,8 44,6 30,6 47,3 32,6 49,0 34,0 Burgstraße B215 ~ str
Zufahrt öff. PP Westen ~ str Zufahrt öff. PP Norden ~ str
pp ö nord ~ str
pp ö west ~ str
Maximalpegel
Quelle Teilpegel V02 Max
Bezeichnung M. ID IO1 IO2 IO3 IO4 IO5 IO6
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
Kofferraum schlagen1 max 60,1 60,5 62,0 57,5 58,3 59,1
Kofferraum schlagen2 max 63,8 63,8 64,3 64,3 64,1 64,1 55,8 55,8 57,3 57,3 58,6 58,6 Pkw-Fahren, Ärztehaus ~ qu
Pkw-Fahren, Klinikum ~ qu Parkplatz Ärtzehaus ~ qu Pkw-Parken Klinikum ~ qu
BK ~ qu
Burgstraße B215 ~ str Zufahrt öff. PP Westen ~ str Zufahrt öff. PP Norden ~ str
pp ö nord ~ str
pp ö west ~ str
öffentlicher PP Norden
öffentlicher PP Westen
Burg straß
e B215
5884320 5884320
5884340 5884340
5884360 5884360
5884380 5884380
5884400 5884400
... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ...
Anlage 4.1:
Immissionsraster für Verkehrslärm Beurteilungszeitraum: tags
Immissionshöhe: 5 m
Maßstab:
1:750
Projekt Nr.: 14-072-GT-01
öffentlicher PP Norden
öffentlicher PP Westen
Burg straß
e B215
5884320 5884320
5884340 5884340
5884360 5884360
5884380 5884380
5884400 5884400
... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ...
Anlage 4.2:
Immissionsraster für Verkehrslärm Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 5 m
Maßstab:
1:750
Projekt Nr.: 14-072-GT-01
Datum: 04.06.2014
Berechnungskonfiguration Max. Abstand Quelle - Immpkt 1000.00 1000.00 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1.00 1.00 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613)
Seitenbeugung mehrere Obj
Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An
Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm
Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???)
Streng nach AzB
Bild 2: Ausblick auf das Ärztehaus und den Burger King
Auftraggeber: Britta Pölkner Bahnhofstraße 9
27356 Rotenburg (Wümme)
Projektnummer: 14-072-GT-01 Projekt:
Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19b der Stadt
Rotenburg (Wümme) Datum: 04.06.2014
Maßstab: ohne Maßstab Bezeichnung:
Fotodokumentation
Bild 4: Ausblick auf die Burgstraße
Auftraggeber: Britta Pölkner Bahnhofstraße 9
27356 Rotenburg (Wümme)
Projektnummer: 14-072-GT-01 Projekt:
Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19b der Stadt
Rotenburg (Wümme) Datum: 04.06.2014
Bezeichnung: