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Drucksache Nr Bebauungsplan Nr. 118 Parkanlage Haus Voerde nördlich Allee

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- Planungsamt -

14DS0843 BPlan 118 Ausgleichspflanzungen Freizeitbereich.doc

Drucksache Nr. 843

Öffentliche Sitzung Planungs- und Umweltausschuss

Betriebsausschuss

Bebauungsplan Nr. 118 „Parkanlage Haus Voerde nördlich Allee“

hier: Durchführung von Ausgleichspflanzungen sowie Errichtung des zu integrierenden Freizeitbereiches

Beschlussvorschlag für den Planungs- und Umweltausschuss:

1. Der Durchführung von Ausgleichspflanzungen südlich der Bebauung am Scholtenbusch wird entsprechend dem in der Drucksache 843 vorgeschlagenen Konzept zugestimmt.

2. Dem innerhalb der anzupflanzenden Baumgruppe zu errichtenden Freizeitbereich wird auf Grundlage des in der Anlage 5 der Drucksache 843 dargestellten Entwurfs zugestimmt.

Sollte das in dieser Drucksache genannte Sponsoring nicht zustande kommen, wird emp- fohlen, den Freizeitbereich entsprechend der in der Anlage 6 der Drucksache 843 darge- stellten Entwurfsvariante umzusetzen.

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen auf Grundlage der in der Drucksache 843 vorgeschlagenen Pflanz- und Wegebaumaßnahmen umzusetzen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den innerhalb der anzupflanzenden Baumgruppe zu er- richtenden Freizeitbereich entsprechend dem in der Anlage 5 der Drucksache 843 darge- stellten Entwurf umzusetzen, wenn das erläuterte Sponsoring zustande kommt. Sollte sich der Sponsor nicht im erforderlichen Kostenumfang beteiligen, ist der Freizeitbereich auf Grundlage der in der Anlage 6 der Drucksache 843 dargestellten Entwurfsvariante zu er- richten.

Sachverhalt/Rechtslage/Begründung:

Der Rat der Stadt Voerde hat in seiner Sitzung am 31.10.2006 den Bebauungsplan Nr. 118

„Parkanlage Haus Voerde nördlich Allee“ beschlossen (siehe Drucksache Nr. 464). Dieser Bau- leitplan ist aufgestellt worden, um die Anlegung des nördlichen Parkanlagenbereiches zu regeln und in diesem Zusammenhang südlich der Straße Scholtenbusch den Neubau von 5 Einzelhäu- sern zu ermöglichen.

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Um den durch die neue Wohnbebauung entstehenden baulichen Eingriff in die Landschaft aus- zugleichen, sind im Bebauungsplan Nr. 118 Pflanzmaßnahmen festgesetzt worden, welche gleichzeitig der Entwicklung der geplanten Parkanlage dienen. Hierbei handelt es sich einerseits um die Anpflanzung einer organischen Randhecke entlang der Wohnbaugrundstücke im Über- gang zur Parkanlage. Des Weiteren ist eine aus mindestens 12 Solitärbäumen bestehende Baumgruppe südöstlich der Einzelhauszeile zu errichten, die dort liegen wird, wo der vom Scholtenbusch kommende Fußweg auf den zukünftigen Rundweg der Parkanlage trifft (siehe Anlage 1 sowie die in Anlage 2 wiedergegebenen Festsetzungen 7.1 und 7.2. des Bebauungs- plans Nr. 118).

Entsprechend den Festsetzungen 7.1.4 und 7.2.2 des Bebauungsplans Nr. 118 sind die vorge- nannten Pflanzmaßnahmen spätestens in der dritten Pflanzperiode nach Beginn der Errichtung der Wohnbebauung durchzuführen (siehe Anlage 2). Nachdem die ersten zwei Bauvorhaben der neuen Einzelhauszeile im Frühjahr 2007 begonnen wurden, sollen nun in der Pflanzperiode von Herbst 2008 bis Frühjahr 2009 die vorgenannten Ausgleichspflanzungen erfolgen.

Weil zudem innerhalb der anzulegenden Baumgruppe ein Kleinkinderspielbereich zu integrieren ist (siehe in Anlage 2 wiedergegebene Festsetzungen 6.2 und 6.2.1 des Bebauungsplans Nr.

118) und der dem Parkanlagenkonzept zugrunde liegende Preisträgerentwurf für einen derarti- gen Spielbereich Geländemodellierungen vorschlägt (siehe Anlage 3), ist in Verbindung mit den Baumpflanzungen gleichzeitig dieser Bereich anzulegen.

Das Jugendamt der Stadt Voerde hatte während des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 118 „Parkanlage Haus Voerde nördlich Allee“ empfohlen, im Plangebiet eine Kleinkinder- spielfläche für die neuen und bestehenden Wohnbebauungen am Scholtenbusch sowie für die benachbarten Wohnbereiche der Bahnhofstraße anzulegen. Bei der Erarbeitung der umzuset- zenden Entwürfe zeigte sich jedoch, dass für die Parkanlage eine Freizeitfläche sinnvoller er- scheint, die einerseits Kindern Freiraum und Anregungen zum Spielen bietet, aber auch für an- dere zukünftige Nutzungen der Parkanlage zur Verfügung steht. So sollte sie ein Ort des Ver- weilens sein für Anwohner und Parkanlagenbesucher bei Feierabend- und Erholungsspazier- gängen und könnte zudem als Bestandteil der Parkanlage Haus Voerde bei zukünftigen kultu- rellen Veranstaltung des Wasserschlosses (z.B. bei Ritterfesten, für kleine Lesungen u.a.) als kleiner Veranstaltungsort genutzt werden oder in Verbindung mit dem südlich der Allee liegen- den Schulzentrum als „grünes Klassenzimmer“ kleinere Gruppenarbeiten im Freien ermöglichen.

Auf Grundlage der im Bebauungsplan Nr. 118 festgesetzten Ausgleichsregelungen sowie der vorgenannten Überlegungen zum Freizeitbereich sind Vorschläge für die Pflanzungen sowie für die Gestaltung der Freizeitfläche erarbeitet worden.

1. Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen

Im Frühjahr 2004 erfolgten anlässlich eines Sponsorings der Niederrheinischen Gas- und Was- serwerke GmbH und als Ausgleich für vier gefällte Pappeln erste Pflanzungen für die Parkanlage Haus Voerde. Die damaligen Pflanzvorschläge für das Anlegen von drei Baumgruppen (soge- nannte Clumps) sowie für die Randhecke, die zukünftig südlich der Allee entlang der Sportanla- ge entstehen soll, hatte das Ingenieurbüro Latz + Partner Landschaftsarchitekten erarbeitet,

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welches auch das der Parkanlage zugrunde liegende Konzept „Park der drei Ringe“ entworfen hatte. Mit den zur Verfügung gestandenen Mitteln konnten nördlich der Steinstraße ein Eichen- Pappel-Clump, südlich der Allee ein Eichen-Weißdorn-Clump, nördlich der Allee am Momm- bachwäldchen ein Eichen-Kirschen-Clump und die Solitärs der Randhecke (Eichen und Weiß- dorn) gepflanzt sowie südlich der Allee ein erster Abschnitt des zukünftigen Ringweges ange- legt werden.

Bei den südlich der Bebauung am Scholtenbusch durchzuführenden Ausgleichspflanzungen soll das damals erarbeitete Pflanzkonzept der Parkanlagenhecken und -baumgruppen weitergeführt werden. Allerdings musste der dem ursprünglichen Parkanlagenentwurf zugrunde liegende Hauptbaum, die Eiche, ersetzt werden, weil die meisten der 2004 gepflanzten Eichen vom Ei- chenspinnkäfer befallen wurden und eingingen, was auch bei den Ende 2005 erfolgten Nach- pflanzungen passierte. In Abstimmung mit Latz + Partner Landschaftsarchitekten entschied man deshalb, nunmehr Hainbuche als Hauptbaum der Parkanlage zu pflanzen.

Die in Anlage 4 dieser Drucksache dargestellte Planung der Pflanzmaßnahmen schlägt eine or- ganische Randhecke vor, die aus einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen (Bäume, Solitärs und Heckensträucher) besteht. Sie entspricht den im Bebauungsplan Nr. 118 festge- setzten Anforderungen hinsichtlich der Heckenstruktur, der Pflanzdichte und der Einbindung von Solitärbäumen (siehe in Anlage 2 wiedergegebene Festsetzungen 7.1 bis 7.1.2 des Bebau- ungsplans Nr. 118). Die anzulegende Baumgruppe soll als Hainbuchen-Kirschen-Clump entste- hen. Damit der unter Punkt 2 erläuterte Freizeitbereich ausreichend von der Baumgruppe um- schlossen werden kann, wird statt der im Bebauungsplan geforderten Mindestzahl von 12 Soli- tärbäumen die Pflanzung von 16 Bäumen vorgeschlagen. Bei der Planung ist beachtet worden, dass im „Park der drei Ringe“ die Clumps dort entstehen, wo aus den Nachbargebieten kom- mende Wege auf den Rundweg der Parkanlage treffen und dass von diesen Baumgruppen Sicht- achsen zum Haus Voerde ermöglicht werden sollen.

In Verbindung mit den vorgenannten Ausgleichspflanzungen wird auch der in den Anlagen 1 und 4 dargestellte Fußweg, der von der Straße Scholtenbusch bis zu der geplanten Baumgruppe führt, in wassergebundener Decke angelegt.

Die ursprünglich geschätzten Kosten dieser Wegebaumaßnahme sowie der Ausgleichspflanzun- gen (gesamt 22.600 Euro) sind u.a. in den Kaufpreis der geschaffenen 5 Einzelhausgrundstücke eingeflossen. Der für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehende Be- trag ist im Zuge der 2007 erfolgten Mehrwertsteuererhöhung auf 23.500 Euro angepasst wor- den.

Die aktuelle Kostenberechnung weist für die durchzuführenden Ausgleichspflanzungen einen Gesamtbetrag von 23.000 Euro aus, wobei 16.000 Euro auf die Heckenpflanzungen, 5.000 Euro auf die Anpflanzung der Baumgruppe und 2.000 Euro auf das Anlegen des Weges entfallen. Die Pflanzmaßnahmen werden einschließlich Solitär- und Baumverankerungen sowie einer zweijäh- rigen Gewährleistungspflege ausgeschrieben.

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2. Umsetzung des Freizeitbereichs innerhalb der anzupflanzenden Baum- gruppe

Nachdem mittlerweile auch unter Jugendamtsgesichtspunkten entschieden wurde, dass in der anzupflanzenden Baumgruppe statt der im Bebauungsplan Nr. 118 unter Punkt 6.2 festgesetz- ten Kleinkinderspielfläche ein Freizeitbereich entstehen soll, der vielfältige Nutzungen in Ver- bindung mit der Parkanlage und dem Haus Voerde ermöglicht und zudem für Kinder einen Frei- raum und Anregungen zum Spielen bietet, ist der in Anlage 5 dargestellte Entwurf erarbeitet worden.

Mit ihm sind einerseits ursprüngliche Vorstellungen des Ingenieurbüros Latz + Partner Land- schaftsarchitekten umgesetzt worden, indem eine kreisförmig gestaltete Anlage vorgeschlagen wird, deren Innenbereich 1,17 m tiefer liegt und über eine Treppenanlage sowie geneigte Bö- schungen zu erreichen ist. Zudem wird die Idee aufgegriffen im Randbereich der Rasen- Innenfläche Kuben unterschiedlicher Höhe anzuordnen, die zum Sitzen und Balancieren genutzt werden können. Darüber hinaus sollen sie im vorliegenden Entwurf zudem aus drei verschiede- nen Materialien sein (Beton, Holz und Recycling-Kunststoff), um die Auswirkungen von unter- schiedlichen Materialoberflächen fühlbar bzw. erlebbar zu machen.

Damit der Freizeitbereich für kulturelle Veranstaltungen im Umfeld des Haus Voerde genutzt werden kann (z.B. bei Ritterfesten und für kleine Lesungen), sollen ähnlich wie bei einem Am- phitheater drei Sitzstufen in Betonbauweise angelegt werden. Sie befinden sich im nördlichen Halbkreis, sodass die Zuschauer das jeweils Dargebotene mit Blick auf Haus Voerde genießen können. Diese Konzeption basiert auf dem schon beim Baumclump beachteten Parkanlagen- grundgedanken, dass ausgehend von den Baumgruppen Sichtachsen auf das Haus Voerde er- öffnet werden sollen. Insgesamt ist die kreisförmige Anlage so ausgerichtet, dass man vom Scholtenbusch bzw. vom zukünftigen Rundweg kommend und der Sichtachse folgend über die Treppenanlage in die von der geplanten Baumgruppe umfasste Freizeitfläche gelangt und über die Böschungen des südlichen Halbkreises in fließendem, wenn auch anstrengenderem Über- gang (19,5% Steigung), zu den Wiesenflächen der zukünftigen Parkanlage hinauslaufen könnte.

Damit der Freizeitbereich auch mit Kinderwagen, Gehhilfen sowie anderweitig barrierefrei erreichbar ist, enthält der in Anlage 5 dargestellte Entwurf einen Weg in wassergebundener Decke, der entlang der Ostseite des Freizeitbereiches mit drei rampenartigen Abschnitten (5% Steigung) und zwei ebenen Zwischenpodesten vom nördlichen Rundweg kommend zur Südseite führt und von dort entgegen der Sichtachse zwischen den Böschungen mittels einer letzten Rampe den Zugang zum 1,17 m tiefer liegenden Innenbereich ermöglicht.

Diese Entwurfsvariante des Freizeitbereiches mit dem barrierefreien Zugangsweg kostet etwa 23.600 Euro (4.500 Euro für Erdarbeiten einschließlich Baustelleneinrichtung und Vermessung, 5.400 Euro für Betonbauarbeiten, 7.300 Euro für Wegebau und Anlegen der Rasenflächen, 4.700 für die Kuben und 1.700 Euro für 2 Skaterbänke und 3 Papierkörbe). Dabei werden die Sitzstufen zunächst als Betonstufen belassen und noch keine Sitzflächen aufgebracht. Hinter- grund hierfür ist, nach Fertigstellung des Freizeitbereiches zunächst abzuwarten, für welche Nutzungen er von Parkanlagenbesuchern und für Veranstaltungen in Verbindung mit Haus

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Voerde angenommen wird und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, wie die Sitz- flächen anzulegen sind.

Da für das Anlegen des Freizeitbereiches 20.000 Euro zur Verfügung stehen, könnte er in der bisher erläuterten Entwurfsvariante nur errichtet werden, wenn sich ein derzeit mit der Verwal- tung im Gespräch stehender Investor, der die Möglichkeit hat, für etwa 3 Einzelprojekte jeweils ca. 4.000 € zur Verfügung zu stellen, entscheidet, das vorliegende Projekt zu unterstützen.

Daher wird vorgeschlagen, den Freizeitbereich mit barrierefreiem Zugangsweg umzusetzen (Entwurf der Anlage 5), wenn in Zusammenarbeit mit dem Sponsor die finanziellen Mittel vorlie- gen. Sollte das Sponsoring nicht zustande kommen, wird die Freizeitfläche entsprechend dem in Anlage 6 dargestellten Entwurf angelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Anlegen der Ausgleichspflanzungen (Randhecke, Baumgruppe) und des Weges von der Straße Scholtenbusch bis zur Baumgruppe stehen im Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebs Voerde 23.500 Euro zur Verfügung. Die Kostenberechnung für die auszuschreibenden Pflanz- und Wegemaßnahmen liegt innerhalb dieses Kostenrahmens (siehe letzter Absatz des Drucksa- chenabschnittes „1. Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen“).

Um die Freizeitfläche innerhalb der anzulegenden Baumgruppe errichten zu können, stehen im Kernhaushalt der Verwaltung 20.000 Euro zur Verfügung. Bei der Errichtung der Freizeitfläche wird der Kostenansatz eingehalten, indem bei der Ausschreibung der Baumaßnahme so verfah- ren wird, wie es am Ende des Drucksachenabschnittes „2. Umsetzung des Freizeitbereiches in- nerhalb der anzupflanzenden Baumgruppe“ erläutert wird.

Anlage: 1 Übersichtsplan mit Darstellung der durchzuführenden

Ausgleichsmaßnahmen

2 Auszüge aus dem Bebauungsplan Nr. 118

S p i t z e r 3 ursprünglicher Vorschlag von Latz + Partner Landschafts- architekten zu einem Spielplatz in einer Baumgruppe 4 Pflanzvorschläge (Bäume, Solitärs, Heckensträucher) 5 Entwurf für die Freizeitfläche mit barrierefreiem Zugang

6 Entwurf für die Freizeitfläche ohne barrierefreien Zugang

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