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Stadt Dortmund d Drucksache Nr.:

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Academic year: 2022

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öffentlich

Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum

6/MTC StR Ullrich Sierau 03.07.2002

verantwortlich Telefon Dringlichkeit

Horst Glaser 27397

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen * Bezirksvertretung Innenstadt-Nord *

Bezirksvertretung Innenstadt-West * Haupt- und Finanzausschuss

Rat der Stadt Dortmund

* gemeinsame Sitzung

03.07.2002 03.07.2002 03.07.2002 04.07.2002 11.07.2002

Empfehlung Empfehlung Empfehlung Empfehlung Beschluss

Tagesordnungspunkt

Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem Multi-Themen-Center (3do) Beschlussvorschlag

I. Die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Innenstadt-West nehmen im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfeh- len dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

III. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

IV: Der Rat der Stadt nimmt den Projektsachstand zur Kenntnis und

- beschließt vor dem Hintergrund seiner Beschlussfassung vom 20.12.2001, das Pro- jekt im Sinne der Ausführungen unter Pkt. 3 dieser Vorlage:

▪ Weiterentwicklung des Plankonzeptes

▪ Fortführung bzw. Einleitung der förmlichen Planverfahren

▪ Anpassung der Kosten- und Fördervolumina in den Überlegungen zum Haus- haltsplan

▪ Konkretisierung bzw. Neufassung der städtischerseits abzuschließenden Ver- träge sowie

▪ Optimierung des Projektrealisierungsmanagements fortzuführen,

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- beschließt, das städtebauliche Qualifizierungsverfahren (Gutachterverfahren) für das Hauptbahnhofumfeld wie unter Pkt. 3.1.2 dieser Vorlage beschrieben, fortzu- setzen und akzeptiert die durch die Erweiterung des Teilnehmerkreises entstehen- den Mehrkosten,

- ermächtigt die Verwaltung, zwecks juristischer Beratungsdienstleistungen bei der Weiterbearbeitung der unter Pkt. 3.4.1 - 3.4.3 dieser Vorlage genannten Verträge, insbesondere zu den Fragestellungen der Rechtssicherheit, Verfahrensabwicklung und eventueller Entschädigungsrisiken ein externes Rechtsanwaltsbüro einzuschal- ten.

Begründung

1. Kurzfassung der Vorlage

Trotz der zwischenzeitlichen „Auszeit“ des Projektes zwischen dem 06.03. und 07.05.2002 ist es aufgrund des wiedergewonnenen Vertrauens zwischen den Prozessbetei- ligten gelungen, einen erheblichen Projektfortschritt zu erzielen. Durch die etwa 2 – 3 Monate andauernde Projektunsicherheit sind allerdings auch Zeitverluste aufgetreten, die sich auf die Projektabwicklung ausgewirkt haben.

Im Einzelnen:

Entsprechend der Beschlussfassung vom 20.12.2001 ist die städtebaulich-architektonische Konzeption weiterentwickelt worden.

Die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeinem Eisen- bahngesetz (AEG) laufen auf Hochtouren, so dass die ersten Unterlagen durch die DB AG Station und Service voraussichtlich im Juli 2002 beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, eingereicht werden.

Städtischerseits sind die Kostenvolumina im Hinblick auf die Stadtbahnstation sowie im Hinblick auf zu erbringende Komplementäranteile fortgeschrieben worden, so dass eine entsprechende aktuelle Übersicht auch für die mittelfristige Finanzplanung existiert.

Landesseitig ist aus Regionalisierungsmitteln die Förderung der Bahnstation in Aussicht gestellt worden. Die Höhe der Förderung bewegt sich auf etwa dem Niveau der bereits für den Vorentwurf in Aussicht gestellten Förderung. Hier sind allerdings noch Abstimmun- gen zwischen einzelnen Landesressorts sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich (s.

Pkt. 2.3.2). Eine abschließende Aussage ist erst aufgrund eines entsprechenden Einpla- nungsantrages möglich.

Wesentliche Eckpunkte des bilateralen Verhältnisses zwischen Investor SONAE und der DB AG Station und Service sind aufgrund der sogenannten Lissaboner Erklärung vom 03. bzw. 07.05.2002 geklärt bzw. erfüllt. Die diesbezüglich konkretisierten und auch vor

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kurzem übermittelten Unterlagen befinden sich gegenwärtig in einer intensiven Prüfung durch die Kooperationspartner.

Im Hinblick auf die städtischerseits abzuschließenden Vertragswerke ist eine weitgehende Verständigung über die Eckpunkte und Kernaussagen erzielt worden. Juristischer Fein- schliff soll unter Hinzuziehung eines externen Rechtsanwaltbüros erzielt werden.

Das städtebauliche Qualifizierungsverfahren kann neu aufgelegt werden und soll bis zum Dezember 2002 abgeschlossen sein.

Sogenannte Pflichtenhefte und ein Zeit-Maßnahmen-Plan konnten zwischen allen Betei- ligten abgestimmt werden. Hieraus ergibt sich, dass die wesentlichen Teile des Projektes im Jahre 2006 abgeschlossen werden können. Insbesondere die Bahnstation kann noch vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2006 eingeweiht werden.

Angesichts der teilweisen widrigen Umstände für das Projekt in der Vergangenheit und der erzielten Übereinstimmung in konzeptionellen, finanziellen, rechtlichen und verfah- rensmäßigen Fragen sind wesentliche Schritte für die Realisierung getan.

2. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 i.V.m. § 4 Abs. 1 Ziff. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 12.01.98.

3. Finanzen

Auch weiterhin wird sich die Stadt Dortmund nicht unmittelbar investiv am Projekt 3do beteiligen. Es entstehen allerdings verfahrensbegleitende Kosten durch Personaleinsatz, der aus Baugenehmigungsgebühren refinanziert werden soll. Darüber hinaus sind pro- jektbegleitend Maßnahmen erforderlich (Anpassung im städtebaulichen Umfeld oder Neugestaltung der Stadtbahnstation), die einen kommunalen Eigenanteil erforderlich ma- chen. Hier sind kommunale Komplementärmittel für eine zu erwartende GVFG- Förderung und für die ebenfalls in Aussicht gestellte Städtebauförderung zu erbringen.

Hierzu werden nähere Ausführungen unter Pkt. 3.3 der Vorlage gemacht.

Landesseitig ist eine Förderung für die Bahnstation in Aussicht gestellt worden. Der dies- bezügliche Komplementäranteil wird von der DB AG Station und Services als An- tragsteller bzw. dem Investor SONAE erbracht.

4. Personal

Die Projektgruppe 6/MTC muss in vollem Umfang weiterarbeiten. Andere Teile der Ver- waltung werden temporär themenbezogen mitarbeiten und diese Leistungen in der Kos- ten- und Leistungsrechnung niederlegen.

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Weiterer Sachverhalt siehe Folgeseiten

Dr. Langemeyer Oberbürgermeister

Ullrich Sierau Stadtrat

Pehlke Stadtkämmerer

Fehlemann Stadtdirektor

Greive Stadträtin

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Gliederung der Vorlage

1. Aktuelle Beschlussfassung und sonstige Ereignisse 2. Stand der Dinge im Lichte der Ratsaufträge 2.1 Plankonzept

2.1.1 Verbesserung des Architekturkonzeptes

2.1.2 Einleitung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens 2.1.3 Erschließungskonzept

2.1.4 Logistikkonzept

2.1.5 Planung des Metrorapids

2.1.6 Abstimmung des Nutzungskonzeptes 2.2 Fortgang der Planverfahren

2.2.1 Landesplanerisches Einvernehmen (§ 20 LPlG) 2.2.2 Bauleitplanverfahren

2.2.3 Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG

2.2.4 Planverfahren nach PBefG für den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlagen 2.2.5 Gutachten im Rahmen der genannten Planverfahren

2.3 Finanzierung, Förderung

2.3.1 Private und öffentliche Finanzierung 2.3.2 Öffentliche Förderung

2.4 Vertragsangelegenheiten

2.4.1 Neufassung des Städtebaulichen Vertrages (StV)

2.4.2 Eckpunkte für die bilaterale Rahmenvereinbarung zwischen DB AG und Stadt Dortmund 2.4.3 Struktur des generellen Baudurchführungsvertrages

2.4.4 Struktur der Lissaboner Vereinbarung vom 03. bzw. 07.05.2002 3. Projektweiterführung - nächste Arbeitsschritte

3.1 Plankonzept

3.1.1 Dreistufige Optimierung des Architekturkonzeptes

3.1.2 Weiterführung und Abschluss des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens 3.1.3 Weiterentwicklung des inneren und äußeren Erschließungskonzeptes

3.1.4 Konkretisierung des Logistikkonzeptes

3.1.5 Integration des Metrorapids in die Projektplanung

3.1.6 Nutzungskonzept - Konkretisierung des Entertainment-Segmentes 3.2 Förmliche Planverfahren

3.2.1 Herbeiführen des landesplanerischen Einvernehmens (§ 20 LPlG)

3.2.2 Weiterführung der Bauleitplanverfahren (erneute Bürgeranhörung, TÖB-Beteiligung) 3.2.3 Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens nach § 18 Abs. 1 AEG

3.2.4 Einleitung des Planverfahrens für den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlagen (PBefG)

3.2.5 Abschluss der verfahrensbegleitenden Gutachten 3.3 Finanzierung - Förderung

3.3.1 Darstellung der privaten und öffentlichen Finanzierung 3.4 Vertragsangelegenheiten

3.4.1 Abschluss der Neufassung des Städtebaulichen Vertrages

3.4.2 Endgültige Entwurfsfassung und Abschluss der bilateralen Rahmenvereinbarung zwischen DB AG und Stadt Dortmund

3.4.3 Abschluss des generellen Baudurchführungsvertrages

3.4.4 Umsetzung der Lissaboner Vereinbarung vom 03. bzw. 07.05.2002 3.5 Projektrealisierungsmanagement

- Koordinierung der Projektarbeit - Zeitablaufplanung, Pflichtenhefte - Öffentlichkeitsarbeit

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ANLAGEN

1. Chronologie der Ratsbeschlüsse (Originalwortlaut)

2. Architekturkonzept 3do - Planungsstand 01.07.02 - (Investor) 3. Erschließungskonzept (Stadt Dortmund)

4. Zielkonzept für die Realisierung der optimalen Vernetzung Stadtbahn/DB-Anlagen (Stadt Dortmund)

5. Nutzungskonzept - Einzelhandel und Unterhaltung/Freizeit - (Investor) 6. Zeitlicher Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens (§ 18 Abs. 1 AEG) 7. 3do - Investive Maßnahmen der Stadt Dortmund

8. Entwurf der Neufassung des Städtebaulichen Vertrages (abgestimmte Fassung Stadt/SONAE)

9. Konzept der bilateralen Rahmenvereinbarung DB AG / Stadt Dortmund (Stadt Dortmund)

10. Entwurf des Baudurchführungsvertrages (Investor) 11. Projektentwicklungsmanagement (Stadt Dortmund) 12. Zeitablaufplan (analog Pflichtenheft)

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1. Aktuelle Beschlussfassung und sonstige Ereignisse

Seit Einleitung des förmlichen Planfestsetzungsverfahrens (Ende 1998) sind in den Ratsgremien folgende bis heute gültige Beschlüsse gefasst worden (Chronik mit Ori- ginalwortlaut siehe Anlage 1):

17.12.1998 Neben der Kenntnisnahme eines separaten Projektsachstandsberichtes Ratsbeschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 99), den Be- bauungsplan InW 120 aufzustellen und die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

26.08.1999 Ratsentscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung.

Anmerkung: Die Bürgeranhörung wurde in der Zeit vom 18.01. bis 15.02.1999 durchgeführt. Darin eingebettet fand am 03.02.1999 eine Einwoh- nerversammlung im Großkino CineStar statt.

21.10.1999 Ratsbeschluss, die von den Ratsfraktionen eingebrachten Anträge an den AUSW zur Beratung zu überweisen und vom AUSW eine Sonder- sitzung durchführen zu lassen, in der der Investor den Stand der Pro- jektentwicklung darlegen und auch auf vg. Anträge eingehen soll.

04.11.1999 Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Woh- nen gemäß vg. Auftrag des Rates. Dabei wurde u.a. auch durch den In- vestor das Nutzungskonzept ausführlich vorgestellt.

18.11.1999 Ratsbeschluss mit Beantwortung der in die Ratssitzung am 21.10.99 eingebrachten Anträge der Ratsfraktionen sowie weiterer in der Sonder- sitzung des AUSW vom 04.11.99 vorgebrachter Fragen. Im Rahmen des Beschlusspaketes wurde u.a. die Reduzierung der Einzelhandels- verkaufsflächen auf 36.000 m² und der Anzahl der Stellplätze (Ziel:

2.000 als Obergrenze) beschlossen. Des weiteren ist die Verwaltung be- auftragt worden, einen Städtebaulichen Vertrag (mit Verankerung von Qualitätskriterien für Einzelhandel und Entertainment) mit dem Pro- jektentwickler zu erarbeiten und dem Rat möglichst bis zum 16.12.99 zur Beschlussfassung vorzulegen.

18.11.1999 In derselben Sitzung hat der Rat die Durchführung der Planung für das Projekt Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof mit Verbreiterung der vorhandenen Bahnsteige der Stadtbahn und Ver- besserung der Wegebeziehungen zwischen der Fußgängerverteileranla- ge Stadtbahn und den Bahnhofsanlagen der DB AG beschlossen.

16.12.1999 Ratsbeschluss mit Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages mit WP&C auf der Grundlage des vorgeleg- ten Entwurfes (Stand: 16.12.99) unter Berücksichtigung einiger Maß-

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gaben. Dabei wurde bekräftigt, dass von 36.000 m² Nettoverkaufsfläche für den Einzelhandel innerhalb des Multi-Themen-Centers auszugehen ist.

Anmerkung:* Die vorstehend dargestellten Entscheidungen und Beschlüsse bezogen sich noch auf den ehemaligen Entwurf der Hamburger Architekten Bothe . Richter . Teherani (BRT), der sich unter dem Pseudonym "Ufo" einen Platz in der städtebaulichen Stadtgeschichte gesichert hat.

* Nach intensiven Verhandlungen ist am 19.04.2000 der Städte- bauliche Vertrag unterzeichnet worden. Auf dieser Grundlage ist es dann gelungen, SONAE IMOBILIÁRIA (SI) als potentiel- len Investor und Projektentwickler zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund sind zu sehen der Besuch des SI-Chefarchitekten und Vorstandsmitgliedes, José Quintela, am 17.08.2000 in Dortmund, die Reise der Ratsdelegation vom 10. - 12.11.2000 nach Portugal, der Vorstandsbeschluss SI vom 11.01.2001, die Projektpräsentation vom 23.10.2001 (Pressekonferenz im Dortmunder Rathaus), 31.10.2001 (ExpoReal in München) und 19. - 21.11.2001 (rail#tec in Dortmund).

20.12.2001 Der Rat der Stadt nimmt den dargelegten Projektsachstand zur Kenntnis und beschließt

1. die vorgelegte Konzeptionierung „3do“ für die verfeinerte Pro- jektentwicklung und die städtebauliche Entwicklung und Er- schließung zugrunde zu legen,

2. die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung / Be- bauungsplan) auf dieser Basis fortzuführen,

3. den Städtebaulichen Vertrag diesen Gegebenheiten anzupassen und

4. die erforderlichen städtebaulichen Qualifizierungsverfahren vor- zubereiten.

Wie bereits der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sowie der dazu beschlossenen Anträge der CDU-Fraktion sowie der SPD- Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bünd- nisses folgenden Grundsatzbeschluss:

"Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2001:

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Der Verwaltungsvorlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. Der dargelegte Projektsachstand wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Städtebaulichen Vertrag wird ein textlich zu definierendes städtebauliches Konzept zugrunde gelegt; im übrigen gelten die in § 4 bis 6 des Städtebaulichen Vertrages enthaltenen Vereinba- rungen zu den Qualitätsmerkmalen fort mit der Maßgabe, dass Bezugszeitpunkt nach § 4 A Abs. 4 der Zeitpunkt der Novellie- rung des Vertrages ist.

3. Der Städtebauliche Vertrag hat auch eindeutige Aussagen zur Verbesserung der Qualität der Verknüpfung zwischen Stadt- bahntunnel und dem Gleisnetz der DB AG zu enthalten. Diese Aussagen sind, falls die Deutsche Bahn AG bzw. deren augen- blicklich dafür zuständiges Tochterunternehmen den städtebau- lichen Vertrag als Vertragspartner nicht unterzeichnen will, in einem gesonderten Vertrag mit ihr zu vereinbaren.

4. § 15 des Städtebaulichen Vertrages wird ergänzt durch eine Re- gelung, wonach der Projektentwickler bis zum Juli 2002 die förmliche Einleitung der eisenbahnrechtlich notwendigen Plan- feststellungs- und Genehmigungsverfahren nachzuweisen hat.

5. Die von der Stadt Dortmund zur Realisierung des Vorhabens zu erbringenden Aufwendungen (z.B. äußere Erschließung) sind bis zum Juli 2002 zu berechnen und in die mittelfristige Finanzpla- nung einzustellen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU so- wie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 18.12.2001:

1. Der ZOB wird in direkter Nähe zu 3do neu errichtet und ist Be- standteil der städtebaulichen Qualifizierungsverfahren.

2. Die heutige Fläche des ZOB wird ebenso Bestandteil des städte- baulichen Qualifizierungsverfahrens, wobei die Aspekte des Ci- tykonzeptes zu berücksichtigen sind."

23.01.2002 Vorstellung und Erörterung des Projektes im beratenden Gestaltungs- beirat.

31.01.2002 Ratsbeschluss zur Durchführung eines Gutachterverfahrens zur Erlan- gung alternativer Entwürfe für die städtebauliche Neugestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren vorzubereiten und durchzuführen und dem Rat nach Abschluss des Gutachterverfahrens geeignete gesamte

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Entwürfe bzw. teilräumliche Gestaltungskonzepte zur Entscheidung vorzulegen als Basis für die weitere Projektoptimierung und Fixierung der stadträumlichen Gestaltung in der Bauleitplanung.

Gefordert wurde ferner, die Zugänge trotz Höhendifferenzen barriere- frei (z.B. durch Rampen) zu gestalten, um die Durchlässigkeit des Bahnhofs in der Nord-Süd-Achse auch für RadfahrerInnen und Roll- stuhlfahrerInnen zu gewährleisten.

Anmerkung: Am 06.03.2002 gab die DB AG eine Presseerklärung ab, in der sie ihre Projektzusammenarbeit zu 3do mit SONAE mit der Begrün- dung aufkündigte, dass erhebliche Zweifel an der zeitgerechten, technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit und Tragfähig- keit der Projektes beständen. Gleichzeitig kündigte die DB AG an, jetzt eine eigene Planung zur Realisierung einer (mit Einzelhan- delsnutzungen angereicherten) modernen Bahnstation in reduzier- ter Form zu betreiben und den diesbezüglichen Entwurf bis Mitte Mai 2002 vorzustellen.

Vor diesem Hintergrund erklärte Herr OB Dr. Langemeyer in der Sitzung des Rates am 07.03.2002, dass er seinerseits die Initiative ergreifen wird, die Partner DB S&S AG und SI wieder miteinander ins Gespräch zu bringen. Er machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass auch die Landesregierung in diesem Sinne initiativ werden wird, namentlich der Ministerpräsident und der Ver- kehrsminister.

25.04.2002 Ratsbeschluss auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU- Fraktion und SPD-Fraktion vom 23.04.02 mit Bekräftigung des Ratsbe- schlusses vom 20.12.01 zur Fortschreibung des Städtebaulichen Vertra- ges für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes und zustim- mender Kenntnisnahme der Ausführungen der Verwaltung zu den von ihr erarbeiteten Vorstellungen für eine verbesserte Verknüpfung der Stadtbahnhaltestelle mit dem Gleisnetz der DB AG.

Es ergeht der Auftrag an die Verwaltung, unbeschadet der übrigen Fest- legungen im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Dortmund und der hierzu ergangenen Ratsbeschlüsse gegenüber dem Investor und der DB AG die vorgestellten konzeptionellen Anfor- derungen als Anforderungsprofil für den Neu- und Umbau des Dort- munder Hauptbahnhofes zu vertreten und - wie im Beschluss vom 20.12.01 vorgesehen - zu vereinbaren.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt über den Stand der Realisierung des Ratsbeschlusses vom 20.12.01 zu berichten.

23.05.2002 Bericht durch OB Dr. Langemeyer und StR Sierau im Rat über die neu- esten Entwicklungen hinsichtlich des Dortmunder Hauptbahnhofes.

Anmerkung: Die erfolgreichen Bemühungen, Vertrauen zurückzugewinnen, führten im Ergebnis zu der sog. Lissaboner Erklärung vom 03.

bzw. 07.05.2002, in der sich die Projektpartner SI und DB S&S AG

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auf die Bearbeitung von 12 Fragestellungen verständigten. Die Ver- einbarung gab Veranlassung zu einer neuen Berichterstattung in der Ratssitzung am 23.05.2002 durch Herrn OB Dr. Langemeyer.

In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Frage einer lan- desseitigen Förderung fokussiert.

Aus den vorstehenden Beschlüssen, Entscheidungen und Informationen ist ersichtlich, dass der Rat der Stadt Dortmund sich zum Projekt bekennt und eindeutige Voten für die Projektrealisierung abgegeben hat mit Aufträgen an die Verwaltung, die auf einen qualitätvollen Umbau des Hauptbahnhofes ausgerichtet sind.

2. Stand der Dinge im Lichte der Ratsaufträge 2.1 Plankonzept

2.1.1 Verbesserung des Architekturkonzeptes

Entsprechend den grundsätzlichen Anforderungen, wie sie durch den Ratsbeschluss vom 20.12.01 formuliert worden sind, ist die Architekturqualität schrittweise entspre- chend der Entwurfskonkretisierung weiterentwickelt worden. Hierzu hat es eine Reihe von städtischerseits angestoßenen Abstimmungsgesprächen und Planungsworkshops gegeben.

Im Vordergrund der Betrachtungen stand die Auseinandersetzung mit folgenden Kernelementen:

- Gesamteindruck, Identitätsbildung - stadträumliche Wirkung

- Gebäudekubatur und Fassaden

- Verkehrskonzept, Optimierung der Bahnstation / Stadtbahnanlagen.

Die Anfang Juni 2002 vorgelegte Planversion, in die aktuelle Nutzungsänderungswün- sche der DB AG eingearbeitet worden sind, wurden städtischerseits erneut analysiert.

In einem sehr konstruktiven Abstimmungsgespräch Mitte Juni 2002 mit der Investo- renseite wurden verwaltungsseitig nachfolgende Punkte angesprochen und Änderun- gen vereinbart:

Auf der Nordseite:

- Gestaltung der Fassade zum Nordplatz.

- Klärung der wünschenswerten Gestaltung des Grundstückes zwischen vorhande- nem CineStar und Bahndamm (hier muss eine Aussage seitens der DB AG als Grundstückseigentümerin getroffen werden).

- Übergang zum CineStar, zum nördlichen Bahnhofsvorplatz und zum Bahnhof.

- Baukörperkontur des vorhandenen CineStar.

- Diskussion des Nordausganges des Bahnhofes: Hier wurde vereinbart, dass die Gestaltung dieses Bereiches sinnvollerweise Teil des städtebaulichen Qualifizie- rungsverfahrens sein wird.

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- Wegfall der Rampe als Zufahrt zu dem westlichen Parkhaus.

- Lage der Fluchttreppenhäuser hinter den geplanten Kinosälen im 3do.

- Seitliche Abstände neben den Rolltreppen für den Zugang zur Fußgängerverteiler- ebene über den Gleisen (Commuter-Level).

An der Südseite:

- Überarbeitung und Gliederung der unruhigen Fassade zum Königswall.

- Stützenstellungen im Fassadenbereich.

- Einplanen eines Vordaches über die gesamte Länge des Gebäudes nach Süden hin.

- Änderung des Vordaches über den Brückenzugang.

- Wegfall des nach unten gewölbten Vordaches im obersten Geschoss.

- Abstufung der Gebäudekontur Richtung Osten und Westen.

- Integration der Auffahrt zum Parkhaus aus Richtung Königswall (in Höhe Frei- stuhl) in das Gebäude.

Nach der Einarbeitung dieser Anregungen (Anlage 2) muss mit der Verfeinerung bzw.

Konkretisierung der Planung der Prozess der Projektoptimierung fortgesetzt werden.

2.1.2 Einleitung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens

Ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung des Architekturkonzeptes ist das städte- bauliche Qualifizierungsverfahren zum Umbau des Hauptbahnhofumfeldes. Insbeson- dere die Integration der Ergebnisse dieses Verfahrens in den Raum wird Auswirkun- gen auf die Fassaden und die Kubatur haben.

Deshalb hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 31.01.02 die Durchfüh- rung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens unter Beteiligung von 8 Büros be- schlossen. Die Architektenbüros erhalten ein Sockelhonorar in der Höhe von jeweils 10.500 €. Daneben werden Preisgelder für den 1. Preis in Höhe von 15.000 €, für den 2. Preis in Höhe von 10.000 € und für den 3. Preis in Höhe von 5.000 € bereitgestellt.

Insgesamt wurde ein Kostenaufwand von ca. 150.000 € erwartet.

Mit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen am 05.02.02 an alle beteiligten Architekturbüros wurde das städtebauliche Qualifizierungsverfahren eingeleitet.

Am 22.02.02 fand das Einführungskolloquium statt, in dem die DB AG, der Investor und die Stadt Dortmund nochmals die Kernaufgaben des Qualifizierungsverfahrens er- läuterten sowie schriftlich und mündlich gestellte Rückfragen beantworteten.

Es wurde die Übersendung weiterer Planunterlagen für Mitte April vereinbart.

Mit Schreiben vom 20.03.02 teilte die Stadtverwaltung den acht Architekturbüros und den Jurymitgliedern mit, dass das Qualifizierungsverfahren ausgesetzt werden muss.

Dies deshalb, weil die entscheidenden Vertragsverhandlungen zwischen dem Investor und der DB AG über die kooperative Projektentwicklung ins Stocken geraten waren.

Als Folge hieraus ergab sich, dass drei Büros (Abalos & Herreros - Madrid, West 8 - Rotterdam und Gatermann + Schossig - Köln) ausgestiegen sind.

Aus der Dortmunder Architektenschaft ist der Wunsch laut geworden, sich an dem Gutachterverfahren beteiligen zu können. Diese Anregungen sind im AUSW positiv aufgenommen worden.

2.1.3 Erschließungskonzept

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Mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2001 sind die Zielansprüche der Stadt Dortmund im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung deutlich formuliert worden. Diese An- sprüche an eine ausgewogene, umweltfreundliche Verkehrsabwicklung sind als "An- forderungsprofil für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes" formuliert und dargestellt worden (siehe Anlage 3).

▪ Erschließung für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr

Für die Abwicklung der Besucherverkehre des 3do ist es erforderlich, Zufahrten aus allen vier Hauptrichtungen anzubieten. Für Verkehre aus Richtung Norden soll auf dem Niveau der Bahnanlagen eine neue Querspange zwischen dem Sunderweg und der Leopoldstraße gebaut werden, an die das 3do-Parkhaus direkt angebunden wird. Damit wird der Straßenzug Treibstraße – Steinstraße von 3do-bezogenen Verkehren weitestgehend entlastet. Aus Richtung Süden werden die Verkehre über die vorhandene Zufahrt Bahnhofstraße zur Tiefgarage Dreier und über den Kno- tenpunkt Freistuhl/Königswall zum neuen 3do-Parkhaus geführt.

Damit wird eine bestmögliche Verteilung der Kraftfahrzeugverkehre im umgeben- den Straßennetz erreicht und die Überlastung einzelner Straßenzüge und Knoten- punkte vermieden. Bereits in der ersten Machbarkeitsstudie für den damaligen Entwurf (UFO) wurde vom Ingenieurbüro Stapelmann und Bramey (1997) nach- gewiesen, dass die zu erwartenden Zusatzverkehre mit diesem Erschließungssys- tem bewältigt werden können. Eine detailliertere Folgeuntersuchung von IVV Aachen kam 1999 zu dem selben Ergebnis. An einzelnen Knotenpunkten werden Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung erforderlich. Die Verkehrsabwicklung in dem so verbesserten Straßennetz soll durch zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen (Leitsystem, optimierte Signalschaltungen) weiter optimiert werden.

In einer weiteren Überarbeitung der IVV-Untersuchung von 1999 werden die gu- tachterlichen Aussagen nunmehr nochmals an die geänderten Planungsrandbedin- gungen angepasst (auf ca. 2.000 Stellplätze reduziertes Parkraumangebot, aktuelles Nutzungsprogramm). Die Erschließungsplanung wird weiter konkretisiert (siehe Punkt 3.1.3).

Der nördliche Bahnhofsvorplatz wird nur als Hotelvorfahrt mit ggf. erforderlicher Zufahrt zur Parkierungsanlage des Hotels (und als Liefervorfahrt, siehe nächster Punkt) genutzt. Der Bau des nordwestlichen Parkhauses nur für Hotelzwecke wird durch die Verwaltung der Stadt Dortmund befürwortet. In der weiteren Planung müssen Lösungen für alle Parkhausanbindungen gefunden werden, die ausreichend leistungsfähig sind und Rückstaus in den öffentlichen Straßenraum weitestgehend verhindern. Dies gilt insbesondere für die süd-östliche Anbindung in unmittelbarer Nähe zum Knotenpunkte Freistuhl/Königswall. Gegen eine Verbindung der Park- häuser 3do und CineStar bestehen aus verkehrlicher Sicht keine Bedenken.

Es werden nach dem gegenwärtigem Stand der Planung insgesamt ca. 2.000 neue Einstellplätze in dem Planungskonzept angeboten. Wie in Anlage 3 dargestellt, wird dieses Kontingent durch weitere 2.400 vorhandene Einstellplätze in einem Einzugsbereich von 300 m ergänzt.

▪ Erschließung für den Radverkehr und Fahrradstation

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Der Radverkehr soll auch durch den vorhandenen Gepäcktunnel geführt werden (s. auch vorstehender Punkt). Damit wird einerseits eine wünschenswerte Verbin- dung zwischen City und Nordstadt geschaffen, andererseits kann die geplante Fahrradstation von beiden Seiten erreicht werden. Es wird einzelne direkte Zugän- ge aus dem Tunnel zu den Bahnsteigen geben.

Für die Fahrradstation kommt in Abhängigkeit der weiteren Gebäudeplanung ein Standort auf der Nordseite in Betracht, der vom nördlichen Bahnhofsvorplatz gut einsehbar und per Fahrrad erreichbar ist (Berücksichtigung der Radverkehrsfüh- rung bei der Platzgestaltung). Hierauf ist im weiteren Planungsprozess Rücksicht zu nehmen. Alternativ muss eine Fläche im südlichen Kopfgebäude reserviert werden.

▪ Fußläufige Wegeverbindungen innerhalb des 3do und Anbindung der Stadtbahn- station

Im Hinblick auf die Optimierung der Wegebeziehungen zwischen Stadtbahn und den DB-Anlagen werden weitere Verbesserungen im Sinne des städtischen Anfor- derungsprofiles entwickelt.

Die nördliche Eingangshalle ist in den jetzt vorgelegten Plänen mit Geschäftsnut- zungen belegt, die die Wegestrecke zwischen dem nördlichen Zugang zur Stadt- bahn und dem nördlichen Zugang zum Personentunnel verlängern. Treppen, Fahr- treppen und Aufzüge müssen in den weiteren Planungen auf die Laufrichtungen der Umsteiger zwischen Stadtbahn und DB ausgerichtet werden.

Auf der Südseite ist der Bestand mit Ergänzung durch einen Aufzug zwischen dem Stadtbahntunnel und dem Personentunnel dargestellt.

Auch die Wegeführung zu den verbleibenden Kopfgleisen wird optimiert. Wenn die heutige Freitreppe zum südlichen Vorplatz entfällt (z.Z. benutzen rd. 5.000 Reisende täglich diese Treppe!), wird eine attraktive, d.h., kurze und bequeme Al- ternative angeboten.

Der heutige Personentunnel in der +1-Ebene erhält zusätzliche Aufzüge, die an Stelle der westlichen festen Treppen eingebaut werden. Bis auf Bahnsteig 8 (keine Fahrtreppe am westlichen Bahnsteigzugang) erhalten damit alle Bahnsteige beid- seitig Treppen/Fahrtreppen und einen Aufzug. Dies stellt eine deutliche Verbesse- rung dar.

Im Verfolg des Ratsauftrages hat die Verwaltung parallel zu den Planentwicklun- gen des Investors die Verknüpfung der Stadtbahn mit den Bahnsteigebenen voran- getrieben. Es hat eine Vielzahl von Planungs- und Abstimmungsgesprächen mit dem MWMEV, Spiekermann - Beratende Ingenieure, den Dortmunder Stadtwer- ken (DSW), der DB AG und dem Investor gegeben. Im Mittelpunkt der Erörterun- gen stand die Bewertung von drei Alternativen:

1. Überkopferschließung von Norden und Süden über die Bahnhofshallen (SONAE-Vorschlag),

(15)

2. Erschließungsorganisation über einen verbreiterten Personentunnel (Lösung wie bei den Bahnhöfen Hannover, Düsseldorf) und

3. Bau eines neuen Erschließungstunnels zwischen bestehendem Personen- und Stadtbahnverteilertunnel.

Die Ansprüche an die Bewegungsräume für die Fußgänger werden bestimmt durch die ermittelte Umsteigefrequenz von 23.500 Personen pro Tag. Die künftige Ver- teilung ergibt sich aus der differenzierten Benutzung des

- Metrorapids im Norden mit 40 %,

- Nah- und Fernverkehrs in Mittellage mit 22 % und - des ÖPNV (S-Bahn) im Süden mit 38 %.

Diesem Verteilungsmuster muss sich die Vernetzungsstruktur anpassen, d.h., Pri- orität genießen die Nord- und Südverbindungen direkt zu den Bahnsteigen, wäh- rend die Mischverkehrszone in Mittellage mit weniger Aufwand anzubinden ist.

Bestimmte Grundqualitäten müssen jedoch eingehalten werden:

- Barrierefreiheit (Organisation behindertengerechter Zugänge),

- Einhalten des Zeitlimits von 6 Minuten zum Umsteigen zwischen den DB-Gleisen,

- Unterbinden der jetzigen Rückstausituation auf den Bahnsteigsab- und zu- gängen,

- orientierungsfreundliche und bequeme Gestaltung der Fußgängerwege, - bauabwicklungsfreundliche Lösung.

In die erforderlichen Kosten/Nutzen-Betrachtungen sind diese Parameter einzu- bringen. Die Bewertung der vorliegenden Alternativen ergibt demgemäss:

1. Minimalansatz in Form einer Überkopferschließung ist unzureichend.

2. Organisation mit verbreitertem Personentunnel kann ein Ansatz sein.

3. Neuer paralleler Erschließungstunnel im Mittelbereich ist als qualitätvollste Lösung zu betrachten.

Unter Beachtung der Grundqualitäten und Finanzierungsmöglichkeiten ist das in An- lage 4 beigefügte Zielkonzept (Alternative 3) zu konkretisieren.

2.1.4 Logistikkonzept

▪ Ver- und Entsorgungslogistik

Das 3do wird von Norden mit einer Zufahrt über den nördlichen Bahnhofsvorplatz beliefert. Von einem zentralen Lieferhof (Lkw-Rampe) werden die Güter innerhalb des 3do mit Flurfördergeräten und Aufzügen verteilt. Dafür wird der

ehem. Gepäcktunnel (westl. des Personentunnels) in Anspruch genommen.

Die Stadt Dortmund stimmt einer untergeordneten, von Klein-Lkw bedienten Lie- ferzufahrt im Südosten (an der Parkhausrampe in Höhe Freistuhl) zu, wenn sicher-

(16)

gestellt wird, dass Lieferfahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenraum parken bzw.

auf die Abfertigung an der Lieferrampe warten. Die Lieferzufahrt soll in der südli- chen Gebäudefassade nicht erkennbar sein.

Baulogistik

Der Investor hat ein Gutachten im Hinblick auf die Lösung der baulogistischen Auf- gabenstellung in Vorbereitung. Hierbei geht es insbesondere um eine stadtverträgliche, ökologisch sinnvolle Organisation der Abwicklung des Baugeschehens. Die Baustelle ist so einzurichten, dass möglichst wenige Beeinträchtigungen für die benachbarte Wohnbevölkerung und Dienstleistungseinrichtungen verursacht werden. Der Baustel- lenverkehr ist so abzuwickeln, dass es nicht zu nachhaltigen Störungen im städtischen Haupterschließungsnetz kommt.

2.1.5 Planung des Metrorapids

Zur Strukturverbesserung des Ruhrgebietes und der funktionalen Vernetzung der Oberzentren der Rhein-Ruhrschiene soll der Metrorapid einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit der Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit aus dem Umland wird die Bedeutung des regionalen Knotens Dortmund im Gesamtkonzept der DB AG er- heblich gestützt.

Die Machbarkeitsstudie des Bundes zu den Magnetschwebebahn-Projekten in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist abgeschlossen und hat zu einem positiven Ergebnis ge- führt. Das Land Nordrhein-Westfalen will deshalb den Metrorapid zwischen Düssel- dorf und Dortmund Hauptbahnhof realisieren. Der Betrieb soll bis zur Fußball- Weltmeisterschaft im Jahre 2006 aufgenommen werden. Mit der Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) sind die notwendigen Planverfahren eingeleitet worden.

2.1.6 Abstimmung des Nutzungskonzeptes

Bei der Erstellung des als Anlage 5 beigefügten Nutzungskonzeptes 3do (Einzelhan- delssortiment, Entertainmentangebot, Gastronomie und Dienstleistungen) sind die ent- sprechenden Vorgaben aus dem Städtebaulichen Vertrag, dem Markt- und Standort- gutachten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zur Realisierung eines Multi- Themen-Centers am Hauptbahnhof Dortmund und dem Regionalen Einzelhandelskon- zept als Rahmenbedingungen berücksichtigt worden. Des weiteren hat eine Vorab- stimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der dortigen Ansprüche an das Nutzungskonzept als Teil der Unterlagen für das landesplanerische Abstimmungsver- fahren stattgefunden.

Im März dieses Jahres ist letztlich als Ergebnis eines kontinuierlichen Entwicklungs- und Abstimmungsprozesses eine Fassung mit dem endabgestimmten Segment Einzel- handel von Sonae vorgelegt worden. Die Entertainment/Freizeit-Nutzung unterliegt einer dynamischen Entwicklung und gibt daher den derzeitigen Entwicklungsstand wieder. Hier ist alsbald eine Konkretisierung erforderlich.

(17)

2.2 Fortgang der Planverfahren

2.2.1 Landesplanerisches Einvernehmen (§ 20 LPlG)

Zur Anpassung der gemeindlichen Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungs- planes/Aufstellung des Bebauungsplanes) an die Ziele der Raumordnung und Landes- planung wird die Durchführung eines Verfahrens nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) erforderlich, für dessen Abwicklung die Bezirksregierung Arnsberg als Be- zirksplanungsbehörde zuständig ist.

Wesentliches Kriterium ist dabei vor allem die inhaltliche Beschreibung der Belange von landesplanerischer Relevanz. In erster Linie sind dies Größenordnung der Einzel- handels-Verkaufsflächen im 3do sowie die Darstellung ihrer Verträglichkeit hinsicht- lich der Auswirkungen auf das nähere und weitere Umfeld.

Im Rahmen der Verfeinerung der Projektplanung wurde dem Informations- und Erör- terungsbedarf der berührten Landesministerien, der Bezirksregierung Arnsberg, der

"Interkommunalen Zusammenarbeit im östlichen Ruhrgebiet und benachbarten Berei- chen" (IKZ), der regional betroffenen Gebietskörperschaften und sonstiger Fachinsti- tutionen in einer Vielzahl von Informations- und Abstimmungsgesprächen kontinuier- lich Rechnung getragen.

Dabei ist eine weitgehende Akzeptanz insbesondere bezüglich der Einzelhandelsver- träglichkeit erreicht worden.

Mit der Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg ist grundsätzlicher Konsens hinsichtlich der Gliederung der Warensortimente und ihrer Größenordnungen in Form von maximalen Obergrenzen sowie Umfang der Antragsunterlagen für das Verfahren nach § 20 LPlG erzielt worden. Wegen der Bedeutung des Planungsprojek- tes wird es einvernehmlich für sinnvoll erachtet, der förmlichen Einleitung des Verfah- rens einen Einstiegstermin vorzuschalten, mit dem den zu beteiligenden Nachbar- kommunen die Gelegenheit gegeben wird, sich vorab umfassend über das Projekt und dessen wirtschaftliche Auswirkungen zu informieren. Dazu werden auch Fachgutach- ter und Vertreter der Investorenseite als Berichterstatter eingeladen.

2.2.2 Bauleitplanverfahren

Die planungsrechtliche Sicherung des Planungsvorhabens erfolgt bei der Stadt Dort- mund über eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (In W 120). Die bislang durchgeführten Verfahrensschritte (bis einschließlich Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung) hatten sich jedoch noch auf die Ursprungsplanung eines schwebenden Rundlings („Ufo“) bezogen und müssen daher mit dem Bezug auf das jetzige Planungsprojekt 3do - durch das eine Änderung in den Grundzügen der Planung eingetreten ist - wiederholt werden.

Dabei werden ferner die Veränderungen an der Erschließungsplanung und den räumli- chen Geltungsbereichen der vg. Bauleitpläne berücksichtigt.

2.2.3 Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG

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Da durch das Planungsprojekt selbstverständlich auch eine Änderung der Bahnstation und Bahninfrastruktur ausgelöst wird, ist neben den vg. gemeindlichen Bauleitplanver- fahren auch die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 18 Abs. 1 All- gemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Für dessen Abwicklung ist das Eisen- bahn-Bundesamt (EBA), Außenstelle Essen, als Planfeststellungsbehörde im Zusam- menwirken mit der Bezirksregierung Arnsberg als Anhörungsbehörde zuständig. In der Anlage 6 ist diese Zusammenarbeit und der zeitliche Ablauf eines Planfeststel- lungsverfahrens dargestellt. Danach nimmt die Durchführung dieses Verfahrens im günstigsten Fall als Minimum 12 Monate, bei realistischer Einschätzung jedoch ca.

16 Monate in Anspruch.

Hier wird sich - als Eindruck aus den bisherigen Abstimmungsgesprächen - die kon- struktive und kooperative Zusammenarbeit mit dem EBA bei der Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens, wie zuletzt (2001) bei dem Verfahren zum ICE- Betriebswerk Dortmund-Spähenfelde, sicherlich fortsetzen. Hinsichtlich der Abgren- zung der Regelungsinhalte im Planfeststellungs- bzw. Bauleitplanverfahren besteht grundsätzlicher Konsens (s. Vereinbarung vom 05.08.1999 und nachfolgende Gesprä- che).

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.12.01 u.a. gefordert, dass der Projekt- entwickler bis zum Juli 2002 die förmliche Einleitung der eisenbahnrechtlich notwen- digen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nachzuweisen hat.

2.2.4 Planverfahren nach PBefG für den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahn- anlagen

Für den geplanten Umbau und die Erweiterung der eigentlichen Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens in Form einer Plangenehmigung erforderlich. Das Verfahren wird nach den Vorschriften des Perso- nenbeförderungsgesetzes (PBefG) i.V.m. den Durchführungsvorschriften des Verwal- tungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Es wird parallel zu den unter 2.2.2 und 2.2.3 genannten Verfahren durchgeführt, wobei die BR Arnsberg als Anhörungs- u. Plan- feststellungsbehörde eingeschaltet wird. In Abhängigkeit vom Umfang der Verknüp- fungsanlagen mit der DB-Verkehrsstation kann für diese auch eine Einbeziehung in das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG erforderlich werden.

2.2.5 Gutachten im Rahmen der genannten Planverfahren

Aufgrund der engen Verzahnung aller Planverfahren werden die dargestellten Gutach- ten für die verschiedenen Verfahren in unterschiedlicher Weise erforderlich. Aus heu- tiger Sicht sind folgende Unterlagen notwendig:

Verträglichkeitsgutachten:

- Klima/Lufthygiene

- Immissionsschutzgutachten (Schall/Erschütterung) - Umweltverträglichkeitsuntersuchung

- Ermittlung der verkehrlichen Auswirkungen des 3do auf das innerstädti- sche Straßennetz

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- Fortschreibung des Markt- und Standortgutachtens aus 1997 unter Berück- sichtigung 3do und Darlegung der Veränderungen in der Einzelhandels- struktur und im Einzelhandelsangebot der Stadt Dortmund.

Die gutachterliche Untersuchung der klimatischen/lufthygienischen Verhältnisse ist abgeschlossen. Die Vergabe des fortzuschreibenden Einzelhandelsgutachtens wird z.Z.

vorbereitet. Die anderen Untersuchungen laufen.

Für das Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG sind außerdem folgende Un- terlagen erforderlich:

Brand- und Katastrophenschutz, statische Machbarkeitsstudie, Inhaltsverzeichnis, Ab- kürzungsverzeichnis, Erläuterungsbericht, Übersichtskarte mit Darstellung der geprüf- ten Varianten, Übersichtsplan, Lageplan, Höhenplan, Bauwerksplan, Bauwerksver- zeichnis, Grunderwerbsverzeichnis, Grunderwerbsplan in einem Maßstab, der die Grundstücksgrenzen der betroffenen Grundstücke mit den voraussichtlich zu erwer- benden Flächen eindeutig (parzellenscharf) erkennen lässt, Baustelleneinrichtungsplan und Baustraßen, Leitungslageplan, Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte, Baugrundgutachten.

Diese Gutachten sind in Bearbeitung bzw. durch den Investor beauftragt. Die Fertig- stellung ist bis Ende August 2002 zu erwarten.

2.3 Finanzierung, Förderung

Das Finanzvolumen insgesamt ist eine auf Erfahrungswerten beruhende Kostengröße.

Dies wird im weiteren Verfahren zunehmend zu konkretisieren sein.

2.3.1 Private und öffentliche Finanzierung

Von Seiten des Investors ist in diesem Zusammenhang ein Finanzierungskonzept (Bu- siness-Plan) entwickelt worden, das die finanzielle Tragfähigkeit für die Konzeption dokumentiert.

Dabei ist die Einbeziehung der avisierten Förderung ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtfinanzierungskonzeptes, das sowohl die Baukosten für die neue Verkehrsstati- on als auch die ermittelten Kosten für das eigentliche Einkaufs- und Freizeitcenter (einschließlich erforderlicher Stellplatzanlagen etc.) umfasst.

Die Finanzierung erfolgt also „aus einer Hand“ durch SI, die sich ggf. weiterer CO- Investoren bedient.

Die Stadt Dortmund wird keine investiven Mittel für das Projekt 3do einsetzen.

Im unmittelbaren Zusammenhang mit 3do sind investive Maßnahmen durchzuführen, die insgesamt zur Neugestaltung des städtischen Umfeldes beitragen bzw. erhebliche Verbesserungen im Bereich der Verknüpfung der Verkehrsmittel Stadtbahn und DB bringen.

Folgende Einzelmaßnahmen sollen in enger zeitlicher Verzahnung mit dem Bahnhofs- neubau durchgeführt werden:

· Neugestaltung nördlicher und südlicher Bahnhofsvorplatz.

(20)

Mit Realisierung des Vorhabens ist eine neue Flächenaufteilung für die verschie- denen Nutzungsansprüche wie Zu- und Abfahrten, Vorfahrt, Kurzzeitparken, Ta- xenvorfahrt, urbane Aufenthaltsfunktion etc. und damit eine Neugestaltung dieser innerstädtischen Platzflächen erforderlich. Konkrete Planungsunterlagen hierzu werden im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens erarbeitet.

Da bereits Teilbereiche mit städtebaulichen Mitteln öffentlich gefördert worden sind und der jetzige Zustand aufgrund der Umgestaltung nicht beibehalten werden kann, ist von einer zumindest teilweisen Zurückzahlung der in Anspruch genom- menen Fördermittel auszugehen. Aussagen zur eventuellen Höhe können derzeit nicht gemacht werden.

· Brückenschlag / Treppenanlage zur City

Die Anbindung des 3do an die Innenstadt ist integraler Bestandteil des City- Konzepts und durchgängige Forderung der Stadt Dortmund in allen Phasen der Konzeptentwicklung gewesen. Mit dem Investor ist im Städtebaulichen Vertrag eine Kostenteilung für die Herstellung der Brücke vereinbart worden. Die Stadt Dortmund übernimmt die Brücke in ihre Baulast. Über Einzelheiten ist mit den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

· Verkehrserschließung auf der Nordseite

Die Haupterschließung im Norden erfolgt über eine neu anzulegenden Straße zwi- schen Sunderweg/Unionstraße und Burgtor. Eine gleichmäßige Verteilung der Kfz-Zuflüsse zum 3do im Norden und Süden reduziert die erforderlichen Ausbau- maßnahmen im Straßennetz und verbessert die Stadtverträglichkeit des Projekts.

· Fahrradstation

Ziel ist es, das Verkehrsmittel Fahrrad in den multimodalen Knotenpunkt Hbf Dortmund zu integrieren und dadurch eine Verbesserung der Verknüpfung für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fernbahn, S-Bahn, Metrorapid, Stadtbahn, Fahrrad) zu erreichen. Auch soll neben seit langem geforderten Service-Leistungen insbes. für Berufs- und Ausbildungspendler durch Schaffung einer überwachten Fahrradabstellmöglichkeit die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad erhöht werden.

· Kreuzungsumbau/ Anpassung des Straßennetzes

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit für einen störungsarmen Verkehrsablauf im gesamten Innenstadtbereich bei Änderungen der Verkehrs- mengen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist der Ausbau von Knotenpunkten und Streckenabschnitten des innerstädtischen Straßennetzes an wenigen Punkten entsprechend der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsmengen und Verkehrsverlagerungen vorgesehen. Daneben werden Ein- zelmaßnahmen wie zusätzliche Fahrsteifen, Änderungen der Radverkehrs- und Fußgängerverkehrsführungen oder Ummarkierungen etc. nach Vorlage der modifi- zierten Verkehrsuntersuchung festgelegt.

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· Verkehrsleitsystem von Bundesautobahnen zum 3do

Ziel ist es, eine bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Straßeninfrastruktur durch eine dynamische, verkehrsabhängige Wegweisung (alternative Routenemp- fehlungen) und Verkehrsmittelempfehlungen (z.B. P+R) vom überregionalen Stra- ßennetz zum 3do im Rahmen eines flexiblen Verkehrssystemmanagements zu er- reichen. Auch sollen z.B. verkehrsbedingte Emissionen durch Stauvermeidung mi- nimiert und der erforderliche Ausbauaufwand im Straßennetz insgesamt reduziert werden.

· Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hbf

Durch diese Maßnahme soll eine funktionale und gestalterische Aufwertung der vorhandenen Stadtbahnstation erreicht werden, um dem Anspruch an einen leis- tungsfähigen, attraktiven und damit zukunftsträchtigen Verkehrsknotenpunkt ge- recht zu werden.

· Aufwertung der Stadtbahnverteilerebene/ Verbesserung der Wegebeziehung Nord- Süd

Angestrebt wird die ansprechende Gestaltung als Funktionshalle insbes. durch zu- sätzliche Informations- und Orientierungsfunktionen sowie die Schaffung der seit langem geforderten direkten Anbindung zwischen City und Nordstadt für den Radverkehr sowie die Anbindung der Stadtbahn an den Personentunnel über die Fußgängerverteilerebene.

Diese Maßnahmen sind vom Grundsatz her förderfähig. Die Stadt wird die Eigenantei- le hierfür selbst aufbringen und insofern jährlich neu in den städt. Haushalt einstellen.

Zur Übersicht ist auch der in Anlage 7dargestellte Plan "3do - investive Maßnahmen der Stadt Dortmund" beigefügt.

Der Erwerb und die Herrichtung der VIVICO (ehemals EIM)-Fläche (ehem. Güter- bahnhof) ist nur vor dem Hintergrund einer Verlagerung des ZOB aus verkehrlichen Gründen förderungswürdig. Eine abschließende Beurteilung kann erst zu einem späte- rem Zeitpunkt erfolgen und ist insofern vorerst in das Gesamtförderpaket nicht mit einbezogen worden.

Eine Verknüpfung der Stadtbahn mit der Gleisebene des Hbf ist im Grundsatz der Optimierung der gesamten Verkehrsstation zuzuordnen. Insofern wird eine Einbezie- hung in die Förderung nach dem Landesregionalisierungsgesetz angestrebt. Hierzu ist eine bilaterale Vereinbarung mit der DB AG im Entwurf erstellt.

2.3.2 Öffentliche Förderung

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es vier Förderzugänge gibt:

1. Regionalisierungsmittel für die Bahnstation,

2. GVFG-Straße für den Neubau kommunaler Straßen, 3. GVFG-ÖPNV für die Stadtbahnstation,

4. Stadterneuerung für die Umgestaltung des städtebaulichen Umfeldes.

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Hinsichtlich der neuen Verkehrsstation hat es – noch auf Grundlage der UFO- Konzeption – am 24.09.1998 die Absichtserklärung des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr (MWMTV) des Landes NRW gegenüber dem Vorsitzenden der DB AG gegeben, eine Landesförderung für den Hauptbahnhof Dortmund auf Grundlage des § 12 Landesregionalisierungsgesetz in Höhe von 272 Mio. DM in Aussicht zu stellen. Dies wurde im Letter Of Intend (LOI) vom 07.10.98 bekräftigt, allerdings vorbehaltlich einer volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen- Analyse.

In einem Gespräch am 08.10.1998 mit Vertretern des Ministeriums für Arbeit und So- ziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport (MASSKS) des Landes NW, dem MWMTV, dem Investor und der Stadt Dortmund wurde der von der Stadt vorgelegte Maßnahmenkatalog aller Teilprojekte im Umfeld nach förderrechtlichen Beurtei- lungskriterien abgestimmt.

In Aussicht gestellt wurden dabei Fördermittel des MASSKS (Stadterneuerung) in Höhe von rd. 10,3 Mio. DM und Mittel des MWMTV (GVFG-Straße) in Höhe von rd. 48,9 Mio. DM; also insgesamt eine Summe von ca. 59,2 Mio. DM. Die zu erbrin- genden städt. Eigenanteile wurden entsprechend in die MIP eingestellt.

Den SONAE-Vorstandsbeschluss vom 11.01.01 (GO-Beschluss) hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die erforderlichen Investitionsvolumen einschließlich der er- wartbaren Förderkontingente und städtischen Eigenanteile neu zu kalkulieren. Da die Neukonzeptionierung keine wesentlichen Veränderungen der öffentlichen Infrastruk- tur erkennen ließ, wurde entsprechend des in 1998 ermittelten Zahlengerüstes auf Grundlage von Erfahrungswerten eine grobe Fortschreibung vorgenommen, die in die Haushalts- und Finanzplanung 2002 ff. aufgenommen wurde.

Im Ratbeschluss vom 20.12.01 ist dann konsequent diese Thematik erneut aufgegrif- fen worden mit der Maßgabe, die zur Realisierung des Vorhabens zu erbringenden Aufwendungen bis zum Juli 2002 zu berechnen und in die mittelfristige Finanzpla- nung einzustellen (s. hierzu Pkt. 3.3).

2.4 Vertragsangelegenheiten

2.4.1 Neufassung des Städtebaulichen Vertrages (StV)

Wegen der veränderten Projektgrundlage (vom "Ufo" zum 3do) bedarf der Städtebau- liche Vertrag vom 19.04.2000 zwischen Stadt Dortmund und Projektentwickler einer Anpassung. Es besteht Konsens mit dem Projektentwickler, dass durch die seit Unter- zeichnung des Städtebaulichen Vertrages eingetretene Entwicklung - nämlich die zeit- intensive Neukonzeptionierung - eine Veränderung der vertraglichen Geschäftsgrund- lagen ausgelöst wird, die entsprechende Modifikationen erfordert. Es ist daher eine klarstellende Anpassung des Vertrages in Form einer Neufassung in Arbeit. Unter die- sem Aspekt sind die Vertragsinhalt gemeinsam intensiv geprüft worden.

Die Neufassungdes StV bezieht sich auf folgende Eckpunkte:

- Rechtsnachfolge von WestProjekt & Consult (WP&C) als Projektentwickler und Vertragspartner.

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- Anpassung an das 3do-Konzept als jetzige Grundlage der Planung.

- Aktualisierung des Zuordnungs- und Funktionsprogrammes im 3do.

- Neufestlegung der Terminvorgabe zur Schaffung des Planrechts.

Durch die Beschlussfassung des Rates vom 20.12.2001 erfolgt eine Erweiterung um:

- Verbesserte Verknüpfung zwischen Stadtbahntunnel und DB-Gleisebene.

- Erweiterung der städtischen Rücktrittsmöglichkeiten um einen vom Projektent- wickler terminorientiert zu erbringenden Nachweis über die förmliche Einleitung des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens.

- Textliche Definition des städtebaulichen Konzeptes.

Weitere Klarstellungen / Anpassungen sind redaktioneller Natur.

Eine Verständigung mit der Investorenseite ist herbeigeführt worden (Entwurfsfassung s. Anlage 8). Bezüglich der Abfassung § 14 Abs. 2 Buchstabe b) (Nachweis zur Einlei- tung des Planfeststellungsverfahrens nach § 18 Abs. 1 AEG) besteht noch Erörte- rungsbedarf.

2.4.2 Eckpunkte für die bilaterale Rahmenvereinbarung zwischen DB AG und Stadt Dortmund

Es gibt viele gemeinsame Berührungspunkte bei der Realisierung dieses ehrgeizigen Gesamtprojektes. Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, den Hauptbahnhof in seiner Funktion als Verkehrsknoten für den Fern- und Regionalverkehr als moderne Bahnsta- tion umzubauen zur Optimierung der Serviceleistungen für die Bahnkunden.

Die Stadt Dortmund strebt eine städtebauliche Aufwertung in Nutzung und Gestaltung des gesamten Bahnhofsbereiches an, die der besonderen Lage und der wichtigen Funk- tion im Stadtgefüge gerecht wird und durch die zudem Anreize für weitere private In- vestitionen geboten werden. Darüber hinaus liegt es im Interesse der Stadt, das kom- munale ÖPNV-Netz mit vier Stadtbahn- und vier Buslinien optimal mit dem DB- System zu verflechten. Neben generellen Vereinbarungen in einem sog. Baudurchfüh- rungsvertrag für alle Projektpartner macht es Sinn, bilaterale Rahmenvereinbarungen zwischen DB AG und Stadt Dortmund abzuschließen, so wie es auch bei den Projekt- entwicklungen in Leipzig, Bremen und Mainz der Fall war.

In gemeinsamen Gesprächen mit der DB AG S&S sowie dem Dortmunder Bahnhofs- manager ist Einvernehmen erzielt worden, ein solches Vertragswerk mit folgenden Eckpunkten zu fixieren:

1. Liegenschaftsangelegenheiten

▪ Erwerb von Grundstücksflächen der DB AG (EIM, VIVICO ...) durch die Stadt Dortmund zum Bau und zur Erweiterung von Erschließungsanlagen (nördliche Erschließungstangente, Errichtung einer Fahrradstation etc.).

▪ Einräumen von Nutzungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten auf städtischen Flächen für die DB AG.

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2. Wegebeziehungen City — Nordstadt

Der Fußgänger- und Fahrradverkehr durch den Bahnhof zwischen City und Nord- stadt muss 24-stündig möglich sein.

3. Optimieren der Wegebeziehungen Stadtbahn — DB-Bahnsteige

Die derzeit unzulänglichen Wegeverbindungen sind entsprechend der Ansprüche an die Barrierefreiheit, Orientierung, Bequemlichkeit und Zeitersparnis zu verbes- sern. Angsträume sind zu vermeiden. Die Schnittstelle der betrieblichen Abgren- zung zwischen Stadtbahn und DB-Anlagen muss im Hinblick auf die Unterhal- tungs- und Verkehrssicherungspflicht definiert werden.

4. Bauordnungsrechtliche Nutzungseinschränkung

Die gemäß des Textbebauungsplanes InW 109 für die City vorgeschriebenen Nut- zungseinschränkungen müssen auch für den Hauptbahnhof gelten; demnach sind nicht zulässig:

a) Betriebe zur Vorführung pornografischer Filme und Sexdarbietungen,

b) Betriebe zum Vertrieb von pornografischen Schriften und Abbildungen sowie Sexartikeln (sog. Sex-Shops) und

c) Spielhallen, virtuelle Spielmöglichkeiten brutaler/gewaltverherrlichender, jugendgefährdender Natur.

5. Einräumen von Nutzungsrechten

6. Wiederverwendung der denkmalwürdigen Fenster.

7. Unterstützung während der Bauphase.

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung (Entwurf s. Anlage 9) ist in einem Gespräch bei der DB S&S AG in Frankfurt am 02.07.2002 vorbereitet worden.

Der endgültige Vertragsentwurf wird mit dem städtischerseits einzuschaltenden exter- nen Rechtsanwaltsbüro abgestimmt.

2.4.3 Struktur des generellen Baudurchführungsvertrages

Der Baudurchführungsvertrag ist in Form einer Unterstützungs- und Zusammenar- beitsvereinbarung Ende Mai als Entwurf vorgelegt worden. Mit dieser Überschrift wird deutlich, dass es sich um eine Kooperation- und 'good will'-Erklärung aller Part- ner handeln soll (Anlage 10).

Im Teil I 'Vorbereitung und Abschluss des Vertragswerkes' wird der Umfang der er- forderlichen Liegenschaftsgeschäfte zwischen den Projektpartnern Investor, DB AG, Stadt Dortmund sowie anderweitigen Dritten abgehandelt.

Im Teil II 'Öffentlich-rechtliche Verfahren' wird zunächst die Vorgehensweise bezüg- lich der Antragstellung von Fördermitteln beim Land NRW (Einplanungs- und Finan-

(25)

zierungsantrag) beschrieben. Darüber hinaus wird das Herbeiführen des obligatori- schen Planrechtes nach BauGB (Bebauungsplan) sowie AEG (Planfeststellungsverfah- ren nach § 18 Abs. 1) dargestellt als Grundlage für das Herbeiführen von Baugeneh- migungen.

Teil III 'Lenkungsausschuss' befasst sich mit den generellen Aufgabenstellungen der Steuerung, Koordinierung und Schlichtung bei auftretenden Differenzen. Eine gezielte projektstützende Öffentlichkeitsarbeit soll gleichfalls von diesem Gremium wahrge- nommen werden.

2.4.4 Struktur der Lissaboner Vereinbarung vom 03. bzw. 07.05.2002

Im Rahmen der Lissaboner Vereinbarung ist zwischen SI und DB S&S AG abgespro- chen worden, dass als Voraussetzung für die gemeinsame Realisierung des Projektes ein Katalog von 12 Punkten durch SI abzuarbeiten ist, der DB S&S zur gründlichen Prüfung bis spätestens 01.07.02 vorzulegen ist:

1. Allgemeine Baubeschreibung

Zusammengefasste Beschreibung der Qualitäten (Baustoffe der Gebäude- Hauptelemente sowie die wesentlichen Ausstattungsmerkmale des Gebäudes, als auch die Beschreibung der Gebäudeunterseite über den Bahnsteigen) nach den Richtlinien des EBA. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Baubeschreibung der Verkehrsstation.

2. Entwurfsplanung

Planung Verkehrsstation und Shopping-Center im Maßstab 1 : 500 auf einer Blatt- größe DIN A 0; dadurch wird eine komplette Ebene abgebildet. Die bahnrelevan- ten Gebäudeteile / Ebenen werden im Maßstab 1 : 200 zusätzlich erstellt. Pla- nungstiefe gem. Beschreibung HOAI, Teil II § 15, Leistungsphase 3, Grundleis- tungen.

Dargestellt werden:

- jede Ebene als Grundriss

- Schnitt Nord-Süd-Richtung durch die Hauptmall - Schnitt Ost-West-Richtung ca. bei Bahnsteig 5 oder 6 - gekrümmter Schnitt durch die Achse des Hotelturmes - alle vier Gebäudeansichten

- Schnitt Ost-West-Richtung ca. bei Bahnsteig 5 oder 6 incl. der Gründungsspe- zifika und Darstellung von Detailpunkten in größerem Maßstab (z.B. Mall, De- ckenunterseite im Bahnsteigbereich).

Bei den Grundrissplänen sollen die Maßketten so gestaltet sein, dass sie eine Plau- sibilitätsprüfung ermöglichen (Raummaße oder feines Achsenraster über das Gesamtgebäude).

3. Nutzungskonzept

Nutzungskonzept, wie es für den B-Plan bereits vorliegt.

Schematischer Gebäudeschnitt mit Kennzeichnung der Nutzungen je Ebene.

4. Detaillierte Kostenschätzung

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Kostenschätzung gem. den Anforderungen der DIN 276, 2. Stufe.

5. Zusammenstellung der Planunterlagen für die Förderung

Die unter 1 - 4 genannten Planunterlagen bilden die Grundlage für die Klärung des zu fördernden Volumens. Die Kostenberechnung wird entsprechend den Vorgaben des MWMEV gegliedert.

6. Detaillierter Zeit-Maßnahmenplan

Der von SONAE West Shopping AG in Zusammenarbeit der Stadt Dortmund entwickelte Zeit-Maßnahmenplan (Pflichtenheft) ist angepasst und im Bereich der Bauabwicklung verfeinert. Die Bauabwicklung soll die klassischen technischen Abläufe einer Bauwerkserstellung darstellen (Gründung, Konstruktion, Fassade, Ausbau).

7. Katasterplan

Katasterplan mit projizierten Gebäudeumrissen, Abstandflächen und farbiger Kennzeichnung derjenigen Flächen, die arrondiert werden müssen.

8. Bahnsteig-Plan

Plan vom Ing.-Büro Spiekermann - Beratende Ingenieure der Bahnsteige mit Aus- stattungen.

Störungen, Hindernisse und Öffnungen werden vermaßt und als Fläche angege- ben. Die zu erwartenden Fußgänger-Frequenzen der Zu- und Abgänge werden an- gegeben. Berechnungen an den Störstellen, ob und inwieweit die verbleibenden Gehwegbreiten/-flächen ausreichen.

9. Stützenvermaßung

Vermaßung der Stützen bezüglich der Stützen-Abmessungen und der genauen La- ge auf den Bahnsteigen sowie der Achsabstände der Stützen untereinander im Plan gem. Pkt. 8.

Darstellung der Stützenmaße in einem Raster in Nord-Süd-Richtung und Ost- West-Richtung.

10. Entwürfe der Verträge

· Zusammenarbeitsvertrag

· Kaufvertrag Stadt – Flächen mit Einräumung von Überbaurechten

· Kaufvertrag VIVICO-Flächen

· Kaufvertrag Teilfläche Post

· Rahmenvereinbarung zu den nachstehenden Verträgen mit Zusatzabsprachen

- Bestellung Erbbaurecht für das 3do mit Überbaurecht für den Gleisbereich

- Bauerrichtungsvertrag für das 3do

- Bestellung von Nutzungsrechten für das 3do

- Betriebsvertrag 3do

- Generalübernehmervertrag für die Verkehrsstation

- Bestellung Erbbaurecht für das Hotel

- Bestellung Erbbaurecht für das zusätzliche Parkhaus

· Fördervertrag

11. Aktualisiertes Risiko-Papier und grobes Versicherungskonzept

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Vorlage zur Abstimmung eines Konzeptes für einen Versicherungsschutz durch einen anerkannten Versicherungsmakler auf der Basis eines von einem Anwalts- büro überarbeiteten Risikokonzeptes.

12. Finanzierungskonzept

Grobe Erläuterung des Finanzierungskonzeptes; Benennung und Vorstellung mög- licher Partner der Finanzierung.

Die dargestellten Inhalte sind alle von SONAE IMOBILIÁRIA an die DB Station&Service AG übermittelt worden. Die Inhalte werden gegenwärtig abschlie- ßend geprüft. Es kann festgestellt werden, dass zwischen den Projektpartnern in einem Gespräch am 2. Juli 2002 in Frankfurt auf dieser Grundlage weitere Bearbeitungs- schritte vereinbart wurden.

3. Projektweiterführung - nächste Arbeitsschritte 3.1 Plankonzept

3.1.1 Dreistufige Optimierung des Architekturkonzeptes

Im Kontext zu der HOAI-konformen Planpräzisierung und Verfeinerung soll beglei- tend die verabredete Projektoptimierung greifen.

In einer ersten Stufe soll es im Juli und August 2002 zu einem Treffen mit den Planern der Stadt, der DB AG und des Investors kommen, um die aktuellen Planunterlagen weiterzuentwickeln.

Nach der Sommerpause sollen dann die Anregungen aus dem Kreis des Gestaltungs- beirates aufgegriffen werden. In einem kooperativen Planungsworkshop unter Beteili- gung der Planer aller Projektpartner und den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates soll die Planung erneut vorgestellt, analysiert und abschließend mögliche konkrete Ände- rungsvorschläge entwickelt werden.

Die dritte Stufe im Herbst 2002 hebt ab auf das Einbringen von Ideen und Vorschlä- gen aus dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Bahnhofsvorplätze und den Brückenschlag.

3.1.2 Weiterführung und Abschluss des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens Es ist vorgesehen, zunächst die ursprüngliche Zahl von 8 Büros wieder aufzufüllen mit nicht in Dortmund ansässigen Architekten. In den vergangenen Monaten wurde von verschiedenen Seiten eine größere Öffnung des städtebaulichen Qualifizierungsverfah- rens (Gutachterverfahren) für Dortmunder Architekten gefordert. Dem Wunsch soll nun nachgekommen werden.

8 weitere Büros von in Dortmund beheimateten bzw. tätigen Architekten sollen als Teilnehmer hinzugezogen werden.

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Die Teilnahmeoption wird in der Dortmunder Tagespresse bekannt gemacht. Darauf- hin können sich interessierte Architekten um die Teilnahme bewerben. Aus der zu er- wartenden größeren Anzahl der Bewerber werden dann per Losentscheid 8 Büros als Teilnehmer ermittelt.

Damit wird Dortmunder Büros eine breitere Chance zur Bearbeitung der bedeutenden Gestaltungsaufgabe eingeräumt. Bei jedem anderen Qualifizierungsverfahren wäre ei- ne Begrenzung auf Dortmunder Büros nicht möglich und es müsste außerdem eine nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung in Kauf genommen werden.

Die Erweiterung des Teilnehmerfeldes soll in den Monaten Juli / August erfolgen. Im September 2002 wird zunächst ein erneutes Einführungskolloquium und nach ange- messener Frist ein weiteres Zwischenkolloquium im Oktober 2002 stattfinden. Mit der unveränderten Jurybesetzung soll dann im November eine Bewertung der Entwurfsar- beiten vorgenommen werden, so dass in der Ratssitzung am 19.12.02 ein Beschluss über das Konzept, das der weiteren Planung zugrunde gelegt werden soll, herbeige- führt werden kann.

Die vorgenannte Beteiligung von acht weiteren Architekturbüros am städtebaulichen Qualifizierungsverfahren führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von rd. 84.000 €, von denen die Hälfte durch den Investor getragen wird. Haushaltsmittel stehen unter HSt 6160.9401.001 bereit.

3.1.3 Weiterentwicklung des inneren und äußeren Erschließungskonzeptes Im § 13 (2) des StV ist grundsätzlich vereinbart:

'Der Projektentwickler koordiniert alle Teilprojekte des MTC (u.a. Um- bau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen durch die Stadt Dortmund, Neubau des Hauptbahnhofes und der darüberliegenden MTC- Nutzungsebenen durch die DB AG und den Projektentwickler) im Sinne einer zügigen und reibungsarmen Realisierung des Gesamtprojektes.

Über die Kosten der Koordination ist noch eine gesonderte Vereinbarung mit allen Beteiligten zu treffen.'

Vor diesem Hintergrund, der auch bewirken soll, Planung aus 'einer Hand' zu errei- chen, sollen die Planungsaktivitäten für die Entwicklung der gesamten Bahnstation und damit auch die Optimierung der Wegebeziehungen zwischen Stadtbahn und DB gebündelt werden.

Es sind zunächst die künftigen Fußgängerbewegungen unter Berücksichtigung der Auswirkung des Metrorapids sowie der Zu- und Abflüsse des Commuter-Levels als Grundlage für die Bemessung der künftigen Verflechtungsanlagen zu ermitteln. Ein dementsprechender Vorentwurf, der auch die Finanzierungsmöglichkeiten berücksich- tigt, ist zwischen den Projektentwicklungspartnern abzustimmen und der weiteren Pla- nung zugrunde zu legen.

Im Kontext zur künftigen Gestaltung der Bahnhofsvorplätze und Anlagenplanung für die Ver- und Entsorgung sind die Fahrradstation und Fahrradabstellanlagen zu planen.

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