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Finanzierung - Förderung

Im Dokument Stadt Dortmund d Drucksache Nr.: (Seite 31-36)

3. Projektweiterführung - nächste Arbeitsschritte 1 Plankonzept

3.3 Finanzierung - Förderung

3.3.1 Darstellung der privaten und öffentlichen Finanzierung

Das Finanzierungskonzept des Investors (s. Pkt. 12. der Lissaboner Vereinbarung) ist weiter entwickelt worden.

Für die Verbesserung der Verkehrsstation, inbes. der Verkehrsabläufe sind alle Nut-zungsebenen bzw. Funktionsbereiche kritisch analysiert und bewertet worden. Hierbei ist durch das MWMEV eine Obergrenze der Förderungsfähigkeit ermittelt worden.

Es besteht die Möglichkeit des Zugriffs auf vier Förderzugänge:

1. Regionalisierungsmittel für die Bahnstation,

2. GVFG-Straße für den Neubau kommunaler Straßen, 3. GVFG-ÖPNV für die Stadtbahnstation,

4. Stadterneuerung für die Umgestaltung des städtebaulichen Umfeldes.

Mit der Konkretisierung der Planung können die erforderlichen detaillierten Unterla-gen für den Einplanungs- und den nachfolUnterla-genden Finanzierungsantrag erarbeitet wer-den, um die endgültige Fördersumme festzuschreiben. Im Hinblick auf GVFG- u.

Stadterneuerungsmittel werden vor dem Hintergrund der in Pkt. 2.3.2 gemachten Aus-sagen Fördermittel beantragt.

DB AG und SI haben sich darauf geeinigt, dass die vom Grundsatz durch den An-tragsteller zu erbringenden Eigenanteile der DB AG durch den Investor im Zusam-menhang mit dem Erbbaurechtsvertrag bereitgestellt werden.

Die von der Stadt Dortmund zu erbringenden Eigenmittel sind im nachfolgenden Fi-nanzierungsgerüst einzelmaßnahmenbezogen dargestellt:

3.374.526 2.644.912 729.614 Städtebau;

Förderrichtlinie Stadterneuerung

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Wettbewerb möglich

Umgestaltung des nördlichen Bahn-hofsvorplatzes

3.936.948 3.088.711 848.237 Städtebau;

Förderrichtlinie Stadterneuerung

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Wettbewerb möglich

Neugestaltung der Treppenanlage und Brücke

3.000.000 2.400.000 600.000 Städtebau;

Förderrichtlinie Stadterneuerung

Geschätzte Kosten für Treppe u.

Brücke:

6 Mio. €. Es wurden nur 3 Mio € angesetzt, da der Investor 50 % übernimmt.

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Wettbewerb möglich

Verkehrserschlie-ßung auf der Nordseite

9.045.168 7.338.393 1.706.775 GVFG;

Förderrichtlinie Stadtverkehr

Führung der neuen Nordspange;

Erhöhung des Grunderwerbsetats erforderlich - kann z.Z. noch nicht ermittelt werden.

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Antragstellung möglich

Fahrradstation 1.942.909 971.454 971.455 GVFG;

Förderrichtlinie Stadt-verkehr

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach weiterer Planung möglich

Anpassung an das Straßennetz

1.942.909 1.651.473 291.436 GVFG;

Förderrichtlinie Stadtverkehr

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Antragstellung möglich

Kreuzungs-umbauten

2.607.588 2.216.450 391.138 GVFG;

Förderrichtlinie Stadtverkehr

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Antragstellung möglich

Verkehrsleitsys-tem von BAB zum MTC

2.300.814 1.955.692 345.122 GVFG;

Förderrichtlinie Stadtverkehr

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Planungsabstim-mung möglich

Gestalterische Aufwertung der Stadtbahnvertei-lerebene

1.636.100 1.124.809 511.291 GVFG; ÖPNV Städtebauförderung Regionalisierungs-mittel

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Bedarfsprüfung möglich

Umbau Stadt-bahnanlagen

21.474.250

*1

17.895.207 3.579.043 GVFG; ÖPNV Regionalisierungs-mittel

Fortführung der Kostenschät-zung erst nach Festlegung der Verknüpfungsart möglich

Erwerb VIVICO-Fläche

5.061.789

*2

-- 5.061.789 -- Flächentausch bzw. interne

Bewertung werden angestrebt im Rahmen der bilateralen Verein-barung DB S&S AG/Stadt DO Planungsansatz

6/MTC für 2003 und 2004 (Sum-me)

613.550 -- 613.550 Eine Fortschreibung für 2005 ff kann erst – je nach Entwicklung des

Projekt-sachstandes – in 2003 erfolgen

Verknüpfung Stadtbahn/ Hbf

(28.100.000) ? ? Der Maßnahmenträger

ist noch unbestimmt.

DB AG im Gespräch.

Kostenvarianten - abhängig

S u m m e (ohne Verknüp-fung Stadtbahn / Hbf

56.936.551

*3

41.287.101 15.649.450

*1 - Fortgeschriebene Kosten - Ansatz alt ca. 34 Mio. DM

*2 - Ohne Erweiterung der Nordspange

*3 - Ohne Leitungsverlegungen

Kostenvorermittlung der Eigenanteile

Die Kostenvorermittlung wurde auf den jeweils vorliegenden Informationen und Pla-nungsideen vorgenommen. Bei dem jetzigen Planungsstand ist eine Kostenschätzung nur mit folgenden Einschränkungen möglich:

- Sämtliche in der Tabelle aufgeführten Baukosten müssen mit + oder - 20 % be-trachtet werden.

- Zusätzlich konnten die planungsrechtlich möglichen Auflagen, Leitungsverle-gungen und die jährlichen Kostensteigerungen bis zum Jahre 2007 nicht be-rücksichtigt werden.

Eine exakte Kostenschätzung kann erst bei Vorlage der Förderanträge erstellt werden.

Insofern sind Änderungen gegenüber den bisher grob ermittelten Baukosten jeweils in die Budget-Planung aufzunehmen mit dem Ziel, die mittelfristige Finanzplanung ent-sprechend fortzuschreiben. Das Risiko der Vorfinanzierung, wenn Bau und Förde-rungshorizont nicht übereinstimmen, muss ebenfalls berücksichtigt werden.

In der nachfolgenden Aufstellung der von der Stadt zu verantwortenden Maßnahmen in Planung, Durchführung und Abrechnung ist man von einem Förderungssatz von 80 % ausgegangen. Hiervon wurde der städtische Eigenanteil berechnet. Gleichzeitig wurden die "Förderungstöpfe" benannt.

3.4 Vertragsangelegenheiten

Die nachfolgend aufgeführten Verträge, die mit den Projektbeteiligten geschlossen werden, werden mit einem seitens der Stadt Dortmund einzuschaltenden externen Rechtsanwaltsbüro endabgestimmt.

3.4.1 Abschluss der Neufassung des Städtebaulichen Vertrages (StV)

Die unter Pkt. 2.4.1 beschriebene Neufassung des StV (s. Anlage 8) soll in Kürze ab-geschlossen werden.

Für die Endabstimmung der Neufassung des StV beabsichtigt die Verwaltung, insbe-sondere im Hinblick auf die Aspekte der Rechtssicherheit, Verfahrensabwicklung und eventueller Entschädigungsrisiken, ein externes Rechtsanwaltsbüro einzuschalten.

3.4.2 Endgültige Entwurfsfassung und Abschluss der bilateralen Rahmenvereinbarung zwischen DB AG und Stadt Dortmund

Die bilaterale Rahmenvereinbarung Stadt Dortmund – DB AG (s. Anlage 9) muss zum förmlichen Abschluss gebracht werden.

Der endgültige Vertragsentwurf wird mit dem städtischerseits einzuschaltenden exter-nen Rechtsanwaltsbüro abgestimmt.

3.4.3 Abschluss des generellen Baudurchführungsvertrages

Der Baudurchführungsvertrag (s. Anlage 10) ist aus der Interessenlage der Stadt Dortmund sorgfältig zu prüfen. Insbesondere ist zu hinterfragen, ob das EBA kon-struktiver eingebunden werden kann, welche Bahngesellschaft sinnvollerweise die Fe-derführung/Verantwortung für die weitere Projektentwicklung übernehmen soll und wie das Rollenspiel Bauherr, Projektentwickler usw. geregelt werden soll.

Von Interesse ist auch, Planung vor Ort als Prinzip der Planungsharmonisierung und – beschleunigung zu vereinbaren und damit auch die Frage der Pavillonnutzung Kö-nigswall 20 endgültig zu klären.

Zur Abfassung des endgültigen Vertragsentwurfes wird städtischerseits ein externes Rechtsanwaltsbüro eingeschaltet.

3.4.4 Umsetzung der Lissaboner Vereinbarung vom 03. bzw. 07.05.2002

In der Sitzung der Joint Steering Group am 27.06.02 sind von SONAE auch die letzten vereinbarten Unterlagen an die DB S&S AG übergeben worden, deren Prüfung durch DB S&S AG gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Eine abschließende Bewer-tung im Hinblick auf die Entwurfsplanung ist aber kurzfristig zu erwarten. Auf dieser Grundlage wird dann u.a. das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren beim EBA eingeleitet (s. Pkt. 3.2.3).

3.5 Projektrealisierungsmanagement - Koordinierung der Projektarbeit

Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Projektentwicklung hat sich die Einrichtung kontinuierlicher Abstimmungsrunden der Projektpartner bewährt. Diese unter Feder-führung von 6/MTC tagende Jour-fixe-Runde trifft sich bedarfsorientiert im Regelfall wöchentlich.

Daneben sollen sachthemenbezogene Projektgruppen zu einem Höchstmaß an Infor-mationstransfer und Entscheidungsvorbereitung beitragen (s. Anlage 11).

Im gemeinsamen Interesse an einer zügigen Vorbereitung und Durchführung des Ge-samtprojektes haben sich die Projektpartner auf die Einrichtung einer Lenkungsgruppe (Joint Steering Group) auf Leitungsebene geeinigt. Entscheidungen dieses Gremiums werden in der Jour-fixe-Runde entsprechend vorstrukturiert und entsprechend nachbe-reitet.

- Zeitablaufplanung, Pflichtenhefte

Über die einvernehmliche Selbstbindung der Projektpartner zu einer abgestimmten Zeit-Maßnahmen-Planung und die Vereinbarung konkreter Arbeitsschritte über ent-sprechende Pflichtenhefte ist eine stringente Prozessorganisation sichergestellt. Die Fortschreibung und Weiterentwicklung erfolgt permanent in Anpassung an den Pro-jektfortschritt (s. Anlage 12).

- Öffentlichkeitsarbeit

In Abstimmung mit den Projektpartnern ist eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten und umzusetzen.

Hierzu sind insbes. Kommunikationsstrategien zu entwickeln, um ein möglichst breit-gefächertes Angebot an Informationen zur Verfügung stellen zu können. Dabei soll es u.a. auch darum gehen, nicht nur einseitig Projektmedien anzubieten, sondern auch verschiedenste Formen des Dialogs anzubieten.

SI strebt kurzfristig die Nutzung des leerstehenden Pavillons Königswall 20 an, um dort neben der Errichtung eines „Baubüros“ auch Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können. Der entsprechende Überlassungsvertrag der Stadt Dortmund ist un-terschriftsreif; ein Nutzungskonzept liegt vor.

ANLAGEN

1. Chronologie der Ratsbeschlüsse (Originalwortlaut)

2. Architekturkonzept 3do - Planungsstand 01.07.02 - (Investor) 3. Erschließungskonzept (Stadt Dortmund)

4. Zielkonzept für die Realisierung der optimalen Vernetzung Stadtbahn/DB-Anlagen (Stadt Dortmund)

5. Nutzungskonzept - Einzelhandel und Unterhaltung/Freizeit - (Investor) 6. Zeitlicher Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens (§ 18 Abs. 1 AEG) 7. 3do - Investive Maßnahmen der Stadt Dortmund

8. Entwurf der Neufassung des Städtebaulichen Vertrages (abgestimmte Fassung Stadt/SONAE)

9. Konzept der bilateralen Rahmenvereinbarung DB AG / Stadt Dortmund (Stadt Dortmund)

10. Entwurf des Baudurchführungsvertrages (Investor) 11. Projektentwicklungsmanagement (Stadt Dortmund) 12. Zeitablaufplan (analog Pflichtenheft)

Im Dokument Stadt Dortmund d Drucksache Nr.: (Seite 31-36)

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