• Keine Ergebnisse gefunden

zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2018

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2018 "

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsgericht Halle (Saale) 3204 I E 2

2. Änderungsbeschluss

zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2018

1. Aufgrund der Ernennung von RiAG Niester zum Direktor des Amtsgerichts

Weißenfels und der damit verbundenen Versetzung wird die Familienabteilung 24 zum 14.02.2018 von RiAG Dr. Kleinert übernommen.

2. Die Familienabteilung 24 übernimmt den Bestand der Familienabteilung 25 (RiAG Dr.

Kleinert).

3. In der Eingangsschleuder erhält die Abteilung 24 ab dem 01.03.2018 jeweils wieder 2 Eingänge, die Abteilung 25 erhält ab dem 14.02.2018 keine Eingänge mehr und wird aufgelöst.

4. Die Abteilungen 24 und 26 (Ri´in AG Küsel) vertreten sich gegenseitig.

5. In Abänderung von A II. 2.1.5. des GVP 2018 ist für nicht anderweitig geregelte Familiensachen Abteilung 26 zuständig.

6. In Abänderung von Ziffer B.VI. des GVP übernimmt die Vertretung von

Urkundssachen (ohne Verfahren nach dem TranssexuellenG) RiAG von Bennigsen- Mackiewicz.

7. In Abänderung von Ziffer B.VII. des GVP übernimmt die Vertretung in Grundbuchsachen RiAG Budtke.

8. Die Mediationsabteilung 109 AR wird geschlossen.

9. In Abänderung von Ziffer A. II. 3.3.3. entfallen auf die Strafabteilung 322 (RiAG Budtke) ab dem 14.02.2018 nur noch 5 Eingänge.

Halle, den 14.02.2018

Weber v. Bennigsen-Mackiewicz Brünninghaus

Budtke Dancker Gerth

Leske Reichardt Westerhoff

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aufgrund des erhöhten Einarbeitungsbedarfes und gleichzeitig erhöhtem Arbeitsanfall aufgrund krankheitsbedingter Vertretung in der Betreuungsabteilung erhält die Zivilabteilung

des GVP 2016 dahingehend geändert, dass auf die Familienabteilung 21 ab dem 01.09.2016 in der Schleuder in 2 Durchgängen jeweils 3 und in den weiteren 2 Durchgängen jeweils 4

Aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2019 zum Bereitschaftsdienst (2 BvR 675/14) beschließt das Präsidium nach eingehender Beratung, dass es

des GVP wird dahingehend ergänzt, dass in Gewaltschutzsachen der Richter des ursprünglichen Beschlusses für den Verlängerungsantrag oder den neuen Gewaltschutzantrag zuständig ist,

Vertreten werden Ri´in AG Westerhoff, Ri´in AG Aschmann und RiAG Liening in der Abteilung 382 jeweils von Ri´in AG Schölzel.. Über die in der Abteilung 382

Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Präsidium des Landgerichts Halle wird der gemeinsame richterliche Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Halle (Saale) und Merseburg

Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Präsidium des Landgerichts Halle wird der gemeinsame richterliche Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Halle (Saale) und Merseburg für das

Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Präsidium des Landgerichts Halle wird der gemeinsame richterliche Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Halle (Saale) und Merseburg- Querfurt