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zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2018

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Amtsgericht Halle (Saale) 3204 I E 2

7. Änderungsbeschluss

zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2018

1. Aufgrund der Erkrankung von Ri´in AG Reichardt und der Größe des Bestandes erhält die Familienabteilung 22 ab dem 25.07.2018 keine Eingänge mehr in der allgemeinen Schleuder in Familiensachen.

2. In Abänderung von Anhang II des GVP ist RiAG Liening in der 36. KW und RiAG Sarunski in der 43. KW zuständig.

3. Ziffer A II. 2.1.1. des GVP wird dahingehend ergänzt, dass in Gewaltschutzsachen der Richter des ursprünglichen Beschlusses für den Verlängerungsantrag oder den neuen Gewaltschutzantrag zuständig ist, wenn der Antrag innerhalb der

Geltungsdauer des ursprünglichen Beschlusses oder innerhalb von 6 Monaten nach der durch den Richter bestimmten Geltungsdauer des ursprünglichen Beschlusses eingeht.

4. In Ziffer des GVP Turnuskreis 12 (Gs-Wirtschaft) wird die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gestrichen.

5. Für Ablehnungsgesuche gegen Abteilung 396 (Liening) ist Abteilung 322 zuständig.

Halle, den 24.07.2018

Unterschriften

Weber von Bennigsen-Mackiewicz Brünninghaus

Budtke Dancker Gerth

(urlaubsbed. verhindert)

Leske

(urlaubsbed. verhindert)

Reichardt

(krankheitsbed. verhindert)

Westerhoff

(urlaubsbed. verhindert)

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