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zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2019

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Unterschriften

Amtsgericht Halle (Saale) 3204 I E 2

4. Änderungsbeschluss

zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2019

1. Zum Zwecke des Belastungsausgleichs in der Zivilabteilung entfallen ab dem 01.06.2019 in Abänderung von Ziffer A. II. 1.2.1. des GVP auf die Zivilabteilung 104 (RiAG Kolbig) 4 Eingänge im Turnusverfahren.

2. Aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2019 zum Bereitschaftsdienst (2 BvR 675/14) beschließt das Präsidium nach eingehender Beratung, dass es derzeit keine Notwendigkeit gibt, einen Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit einzurichten.

Insofern wird auf das Protokoll vom 13.05.2019 Bezug genommen.

Halle, den 13.05.2019

Weber von Bennigsen-Mackiewicz Brünninghaus

Budtke Dancker Gerth

(urlaubsbedingt an Unterschriftsleistung verhindert)

Leske Reichardt Westerhoff

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