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zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2019

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Academic year: 2022

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Unterschriften

Amtsgericht Halle (Saale) 3204 I E 2

5. Änderungsbeschluss

zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2019

1. Aufgrund des Ausscheidens von RiAG Haag zum 31.08.2019 übernimmt die Abteilung 350 (RiAG Liening) zum 01.09.2019 die Buchstaben X und Y (jeweils nur Ds und Cs) aus der Abteilung 351. Die Abteilung 351 wird geschlossen.

2. Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19. Juni 2019 wird Ziffer B. V. 5.2.

des GVP dahingehend ergänzt, dass für Maßnahmen, die einer vorherigen gerichtlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Genehmigungen bedürfen (§ 121 a Strafvollzugsgesetz), die Abteilungen 394, 395, 397 und 398 im wöchentlichen Wechsel zuständig sind.

Ferner wird A. II. 6.1. des GVP unter Ziffer 8. wie folgt ergänzt: Maßnahmen, die nach dem Strafvollzugsgesetz einer vorherigen gerichtlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen (§ 121 a Strafvollzugsgesetz)

3. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Präsidium des Landgerichts Halle wird der gemeinsame richterliche Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Halle (Saale) und Merseburg dahingehend abgeändert, dass der Bereitschaftsdienst vom 02.09. bis 06.09.2019 (Montag bis Freitag) von Richterin am Amtsgericht Rubner und der Bereitschaftsdienst vom 07.09. bis 09.09.2019 (Samstag bis Montag 8.30 Uhr) von Richterin am Amtsgericht Fischer

übernommen wird.

Halle, den 16.08.2019

Weber von Bennigsen-Mackiewicz Brünninghaus

Budtke Dancker Gerth

Leske Reichardt Westerhoff

(wegen Klausuraufsicht verhindert) (sitzungsbedingt verhindert)

Referenzen

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