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zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2020

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Academic year: 2022

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Amtsgericht Halle (Saale) 3204 I E 2

1. Änderungsbeschluss

zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2020

I. Aufgrund der längerfristigen Erkrankung von RiAG von Bennigsen-Mackiewicz wird der GVP unter Ziffer B. V. 5. in Verbindung mit Anhang III wie folgt geändert:

Für die 5. und 9. Kalenderwoche gilt folgende Zuständigkeit:

1. Zuständig für Ermittlungsrichtersachen (außer Haftsachen und Folgesachen) ist Richterin am AG Westerhoff.

2. Zuständig für Haftsachen ist in der

5. Kalenderwoche

27.01.2020 Richterin am AG Aschmann

28.01.2020 Richter am AG Dancker

29.01.2020 Richter am AG Pilz

30.01.2020 Richter am AG Petersen

31.01.2020 Richter am AG Sarunski

und in der

9. Kalenderwoche

24.02.2020 Richter am AG Budtke

25.02.2020 Richter am AG Budtke

26.02.2020 Richterin am AG Westerhoff

27.02.2020 Präsident des AG Weber

28.02.2020 Richter am AG Petersen

3. Für die in der 5. und 9. Kalenderwoche anfallenden Folgesachen der Abteilung 394 (Ziffer A. II. 3.1.6. des GVP) ist Richter am AG Liening zuständig.

II. In Abänderung von Ziffer A. II. 6.5.1.des GVP übernimmt die Eilvertretung im Bereitschaftsdienst in der Woche vom 10.02. bis 16.02.2020 Richter am

Amtsgericht Dancker und in der Woche vom 28.09. bis 04.10.2020 Richterin am Amtsgericht Fischer.

(2)

Halle, den 20.01.2020

Unterschriften

Weber von Bennigsen-Mackiewicz

(krankheitsbedingt an Unterschrifts- leistung verhindert)

Brünninghaus

(urlaubsbedingt an Unterschrifts- leistung verhindert)

Budtke Gerth Reichardt Westerhoff

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