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Mit Sicherheit ein schönes Zuhause. REFORM journal

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Academic year: 2022

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REFORM

Jahrgang No 22 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft

Gartenstadt-Kolonie Reform eG

journal

Heft 1/2020 Januar–August Magazin für Genossenschafter

Mit Sicherheit ein schönes

Zuhause.

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Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter,

in den vergangenen acht Monaten war vieles anders und die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben auch zu spürbaren Einschränkungen im Leben unserer Genossenschaft geführt.

Ob beruflich oder privat, viele Prozesse mussten aufgrund der Einschränkungen neu geplant werden und die Rückkehr zur

„gewohnten“ Normalität vermag niemand tatsächlich richtig einzuschätzen. Diese Maßstäbe gelten natürlich auch für die Geschäftsstelle und unsere Mitarbeiter.

Für einen persönlichen Besuch in der Geschäftsstelle, bei Wohnungsbesichtigun- gen und sonstigen Anliegen sollte deshalb zuvor eine telefonische Terminvereinba- rung über das Sekretariat erfolgen. Im Wohnungsbestand unserer Genossenschaft leben viele ältere Mitglieder. Deshalb gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank allen Genossenschaftern, die an ihre älteren Nachbarn denken und vielfältige Hilfe von Einkauf über Gartenarbeit gewäh- ren. Trotz aller vorstehenden Einschrän- kungen stand das Baugeschehen in den Wohnungsbeständen unserer Genossen-

schaft nicht still. Das Projekt „Tapeten- wechsel“ kommt voran und wir konnten bisher in diesem Jahr 92 Neuvermietungen realisieren. Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Ergebnis haben alle Mitarbeiter der Geschäftsstelle in unterschiedlicher Weise geleistet. Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle den Prokuristen Frau Meißner und Herrn Müller danken, die jeweils in ihrem Aufgabenbereich den Erfolg orga- nisiert und geführt haben.

Als langjährigen Partner lernen Sie in diesem Heft eine Baufirma kennen, die sprichwörtlich ihre „Spur der Steine“ in der Gartenstadt hinterlässt. Seit vielen Jahren ist es uns wichtig, mit lokal und regional ansässigen Firmen zusammenzuarbeiten.

Im genossenschaftlichen Leben stehen für den Herbst noch zwei Höhepunkte auf der Tagesordnung. Für Oktober 2020 wurde die 7./VI. ordentliche Vertreter- versammlung einberufen, um über das Geschäftsjahr 2019 zu beraten und zu be- schließen. Dabei stehen auch Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Tagesordnung, um die weitere Entwicklung der GWG aus dem Blickpunkt der Vertreter zu festigen.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Wahlen zur Vertreterversammlung. Die Vorberei- tung und Durchführung obliegt dem Wahlvorstand. In 17 Wahlbezirken kön- nen Vorschläge zur Vertreterwahl 2020 un- terbreitet werden und letztlich sind dann alle Genossenschaftsmitglieder aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu ma- chen. Die Versendung des Wahlaufrufes und weiterer Unterlagen ist für Anfang Oktober 2020 vorgesehen. Unter dem

So am Grünen, so am Bunten

kräftigt sich ein reiner Sinn

GOEtHE

Detlef Gissendorf, Sprecher des Vorstandes

Eindruck des Corona-Geschehens ist es sicherlich sinnvoll, die Stimmabgabe durch Briefwahl vorzunehmen. Unabhängig von der Briefwahl wird auch die direkte persön- liche Stimmabgabe möglich sein. Welchen Weg auch immer Sie bevorzugen, wichtig ist die Teilnahme an der Vertreterwahl, damit unsere Genossenschaft auch in Zukunft allen Mitgliedern beste Wohnqualität in sicherer Gemeinschaft bieten kann.

Es ist mir an dieser Stelle ein besonderes Bedürfnis, mich aus tiefstem Herzen bei einem Genossenschafter zu bedanken, bei Wolfgang Bulgrin. Eigentlich hatte er sich schon Ende 2009 nach fast eineinhalb Jahrzehnten erfolgreicher ehrenamtlicher Vorstandstätigkeit in den wohl verdienten Ruhestand verabschiedet.

Durch Ausscheiden eines ehrenamtlichen und eines hauptamtlichen Vorstandsmit- gliedes durch Amtsniederlegung bzw.

Vertragsablauf, war die satzungsgemäße Besetzung im Vorstand gefährdet. Aus diesem Grund habe ich das Gespräch zu Wolfgang Bulgrin gesucht und er kehrte im vergangenen Jahr für sechs Monate in den Vorstand zurück und schloss die entstandene Lücke. Diese Bereitschaft ist nicht selbstverständlich und verlangt höchs- ten Respekt sowie Anerkennung.

Vielen Dank, lieber Wolfgang, alles Gute im „neu“ gewonnenen Ruhestand – und vor allem Gesundheit im Kreis der Familie!

Ihr Detlef Gissendorf

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Gute Nachbarschaft gegen Corona – Gemeinsam durch eine schwierige Zeit

Von hier, für hier – heimische Unternehmen in der GWG:

Kowalschek & Lapczyna Bau GmbH

Baugeschehen im Denkmal:

Fördermittel verringern Modernisierungsumlage für Mieter Parken und Grün: Der Spagat zwischen Gartenstadt-Idee und Auto. Kommentar von Gerold Reipsch I N H A L T

Buntstifte am Gartenzaun weisen den Weg: Kinderzahnarztpraxis Bastel im Hopfengarten

Heft 1/2020 Januar bis August

REFORM direkt – Informationen aus der Geschäftsstelle zu einigen genossenschaftlichen Themen

6 14 18

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IMPRESSUM Herausgeber: GWG Reform eG,

Asternweg 1, 39118 Magdeburg telefon: (03 91) 6 11 54 -0/Fax: 611 54 45 Redaktion: Vorstand, Ute Semkat Redaktionsschluss: 31. August 2020 Layout/Fotografie: Michael Sachsenweger Druck: Elbe Druckerei Wittenberg GmbH

Baustellenreport

Vorgarten

Hase

Titelbild: Bunter Weg 3 nach Sanierung der Fassade

Bei Rosemarie und Hans-Joachim Wien im Resedaweg klingelten Michaela Cleve und Christian Müller von der GWG-Geschäftsstelle persönlich, um das Ehepaar mit Mund-Nase- Masken auszustatten

Foto: AdCOM GmbH

ZÄrztin

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Im Lilienweg 2–16 und 1–25 ist die Sanierung mit Herstellung der Außenanlagen abgeschlossen

REFORM direkt – Informationen aus der Geschäftsstelle Informationen zu Aufsichtsrat und Vertreterversammlung 25-jähriges Dienstjubiläum von Detlef Gissendorf:

Der Verband der Wohnungsgenossenschaften e.V. gratuliert ihm GWG sportlich: Informationen zu verlosten Freikarten

Neues Vorstandsmitglied seit Jahresanfang: Karsten Sorgatz stellt sich vor Pool-City statt Gartenstadt? Zur Rechtslage beim Wunsch

nach einem Badebecken im Garten

Parken und Grün: Spagat zwischen Gartenstadt-Idee und Autozeitalter Zur Verbesserung der Parkplatzsituation – Suche nach Möglichkeiten 25 Jahre GWG Reform: Der Aufsichtsrat gratuliert

Gute Nachbarschaft gegen Corona: Gemeinsame Veranstaltungen und Nachbarschaftshilfen der Volkssolidarität-Ortsgruppe

„Gartenstadt Reform“ und des Vereins „Hilfe für Helfer in Not Umzug durch ein Zeittor – Familie Müller und ein „Tapetenwechsel“

im Lilienweg

Von hier, für hier – heimische Bauunternehmen in der GWG:

Kowalschek & Lapczyna Bau GmbH

Baugeschehen im ersten Halbjahr – Fördermittel verringern Modernisierungsumlage für Mieter

„Altes hat sich bewährt, Neues kommt hinzu“: Bauleiter Torsten Radtke zum Programm „Tapetenwechsel“

Buntstifte am Gartenzaun weisen den Weg: Kinderzahnarztpraxis Bastel Ein starkes Team: Die Hausarztpraxis Gartenstadt im Kirschweg Wieder Zuhause in Reform – Chambers Tattoo im Rebenweg

Foto: Steffen Böhme, GWG

Bilder: o.l. Andreas Lander, o.r. Volkssolidarität, u.l./ Mitte, Steffen Böhme, GWG

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Luftbild/Radtke?

+++ REFORMdirekt

Infos aus der Geschäftsstelle

Mehr Wohngeld seit diesem Jahr Seit Anfang 2020 gibt es mehr Wohngeld für einkommensschwache Haushalte.

Die Bundesregierung hat diese staatliche Leistung an die allgemeine Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Laut Bundesinnenminister Seehofer hat sich der Wohngeldbetrag um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Grundsätzlich hat

jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Es ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und soll Haushalten mit gerin- gem Einkommen helfen, ihre Wohnkosten selbst zu tragen. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ob,

Westseite Zur Siedlung Reform nach Sanierung und Anlage der Außenbereiche

Ehrenamtlicher Senioren- beirat der Stadt

Der Beirat ist ein Gremium der Stadt und eine Interessenvertretung der Senioren und Seniorinnen. Er bietet jeden Donners- tag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr eine Sprechstunde für Ratsuchende an.

➜ Kontakt: Alter Markt 6 Zimmer 045 (Erdgeschoss) 39104 Magdeburg

telefon: 03 91/540 23 83 Der ehrenamtliche Seniorenbeirat beschäftigt sich u.a. mit den themen:

– Begleitung und Umsetzung senioren- politischer Leitlinien der Stadt, – Einbringung bei Planungen von alters- gerechtem Bauen und Verkehr, – Gesellschaftliche teilhabe älterer Menschen,

– Möglichkeiten der ambulanten und stationären Versorgung und Pflege

Steuertipp: Finanzamt an Betriebskostenabrechnung beteiligen

Wer Lohn- und Einkommensteuer zahlt, kann haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an den Vermieter gezahlt wurden, steuerlich geltend machen. Die Steuerlast kann da- mit um maximal 600,00 Euro gemindert werden.

Von den haushaltsnahen Dienstleistun- gen sind 20 Prozent des Arbeitslohnes abzugsfähig. Dabei werden ausschließlich die reinen Arbeitslöhne, einschließlich der Fahrtkosten, bei der Steuerermäßigung be- rücksichtigt. Materialkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt. In unseren Be- triebskostenabrechnungen kommen dazu Betriebskosten für folgende Dienst- und Handwerkerleistungen in Betracht:

• Hausreinigung, Grünpflege, Pflege der Außenanlagen, Winterdienst

• Schornsteinreinigung

• Wartung der Aufzugsanlagen

• Wartungskosten für Heizungsanlagen sowie für Rauchwarnmelder

In der Regel ist es ausreichend, eine Ko- pie der letzten Betriebskostenabrechnung der Steuererklärung beizufügen und auf dieser dann die entsprechenden Kosten zu kennzeichnen.

Sie müssen hierbei nicht auf die Betriebs- kostenabrechnung des gleichen Geschäfts- jahres warten, sondern können die Ab- rechnung verwenden, die Ihnen zuletzt zugestellt wurde. Für die Steuererklärung 2019 ist das demnach die Betriebskos- tenabrechnung 2018, die Sie im Oktober 2019 erhalten haben. NICOLE BAUMBACH

FIB: Familieninformationsbüro

Seit einem Jahr gibt es das FIB Familien- informationsbüro Magdeburg in der Krü- gerbrücke 2. Es hilft bei der Orientierung – über eine attraktive Freizeitgestaltung – über Beratungs- und Unterstützungs- angebote für den Familienalltag - und bei Fragen zur Pflege von Angehörigen.

Die Magdeburger können sich ohne termin an die Mitarbeiterinnen des FIB wenden.

Diese versuchen für jedes Anliegen eine Hilfestellung zu finden oder vermitteln einen geeigneten Ansprechpartner. Auch Antragsformulare, z.B. zum Eltern- und Kindergeld können mitgenommen oder gleich vor Ort ausgefüllt werden.

telefon: 03 91/59 80 27 00 oder -01, E-Mail: fib@stadt.magdeburg.de, Internet: www.magdeburg.de/fib

in welcher Höhe und für welchen Zeit- raum Wohngeld bewilligt werden kann, ist u.a. von folgenden Faktoren abhängig:

• der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen,

• der Höhe des Gesamteinkommens,

• der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Weitere Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Landeshaupt- stadt Magdeburg www.magdeburg.de.

Konsequent in den Biomüll Nach mehreren Jahren fast gleichbleiben- der Entsorgungskosten für Hausmüll und Bioabfuhr gelten seit Januar 2020 höhere Gebühren. Die 14-tägige Entsorgung einer 60-Liter-Mülltonne kostet nunmehr 69,12 Euro im Jahr (vorher 62,40 Euro), für eine 120-Liter-Mülltonne sind 138,24 Euro (vorher 124,80 Euro) fällig.

Die Kosten für die Biotonne bzw. der Biotonne plus (mit Filterdeckel) sind da- gegen nicht erhöht worden. Die 60-Liter- Biotonne plus kostet nach wie vor 47,52 Euro jährlich. Wer also konsequent seinen Bioabfall trennt und in die Biotonne statt in den Hausmüll wirft, wird geringere jährliche Kosten bemerken.

Die Beantragung für einen Behälterwech- sel ist unkompliziert und geht meist zügig vonstatten (ca. 14 Tage bis zum Umtausch durch das Amt für Abfallwirtschaft). Der Tausch ist einmal jährlich kostenfrei, jeder weitere Austausch kostet 15,00 Euro.

Der Genossenschafter stellt einen schrift- lichen Antrag an seinen zuständigen Be- standsbetreuer oder an das Sekretariat der GWG zum Umtausch der Hausmüll- oder Biotonne. Auch defekte Behälter sind an den Mitarbeiter der Genossenschaft zu melden, der Austausch erfolgt dann gleichfalls unkompliziert über das Amt für Abfallwirtschaft. Verschmutzte Ton- nen können gegen Gebühr ebenfalls über das Amt getauscht werden. Dafür ist ein gesonderter Antrag an das Amt zu stellen.

Die Kosten trägt der Antragsteller.

Weitere Informationen gibt es im Internet www.magdeburg.de/sab und im Abfall- kalender, den alle Haushalte alljährlich erhalten.

Fotos: Thorsten Radtke, GWG

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Ronald Meißner, Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. und Vorstand des GdW Bundesverband deutscher Woh- nungs- und Immobilienunternehmen e.V.

hat Detlef Gissendorf anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums als Vorstand der Gemeinnützigen Wohnungsgenossen- schaft Gartenstadt-Kolonie Reform eG gratuliert und Grüße der Organisation übermittelt. Detlef Gissendorf hat sich

in diesen 25 Jahren große Verdienste um die Entwicklung der Genossenschaft erworben. Zugleich hat er als Mitglied des Verbandsrates des VdWg Anteil an der Entwicklung des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes.

Wohnen in der Genossenschaft ist bezahlbar und sicher.

Diese Maxime hat das Wirken von Detlef Gissendorf immer bestimmt. Unter seiner Führung hat sich die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt-Kolonie Reform eG in einem anspruchsvollen Umfeld zu einem attraktiven Woh- nungsunternehmen entwickelt. Damit das auch in Zukunft so bleibt, investiert die Genossenschaft in ihre Wohnungen und das Wohnumfeld. Das Corona-Virus hat die Bedeutung einer guten sicheren Wohnung unterstrichen. Die Wohnung ist Heimat, für einige schon heute Arbeitsort, Schule und Kinder- garten. Allein hieraus erwachsen neue Anforderungen und Perspektiven für das Wohnen im Allgemeinen und der Gemein- nützige Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt-Kolonie Reform eG im Besonderen.

Ich wünsche Detlef Gissendorf Gesundheit und alles Gute.

Ronald Meißner, Verbandsdirektor

Wie werde ich Sperrmüll los?

Bestandsbegehungen gaben Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass die Dachböden, Hausanschlussräume und Kellergänge aus brandschutz- und sicherheitstechnischen Gründen unbedingt freigehalten werden müssen. Nutzen Sie bitte die jährlichen

„Sperrmüllaktionen“ der Stadt.

Sie können für Ihren Haushalt in Magde- burg zweimal im Jahr bis zu zwei Kubik- meter oder einmal bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll vom Abfallwirtschaftsbetrieb gebührenfrei abholen lassen. Von der An- meldung bis zur Abholung des Sperrmülls planen Sie etwa vier Wochen ein. Den Ab- holtermin legt der Abfallwirtschaftsbetrieb fest. Sie erhalten den Termin wenige Tage vor der Entsorgung per Postkarte. Wunsch- termine kosten 50,00 Euro Servicegebühr.

Sie können die Abholung anmelden:

• per Telefon: 03 91/5 40 46 88 (Mo.–Do. 7.00–17.00 Uhr, Fr. 7.00–16.00 Uhr)

• per Postkarte: Städtischer Abfallwirt- schaftsbetrieb, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg oder

• persönlich in der Sternstraße 13 zu folgenden Öffnungszeiten:

Mo.–Do. 7.00–17.00 Uhr, Fr. 7.00–16.00 Uhr

Wasser für den Garten – Lohnt sich ein Außenwasserhahnzähler?

Die vorangegangenen Sommer haben auch zu großer Trockenheit im Garten und in den Grünanlagen geführt. Mehrere Mieter haben sich für die Bewässerung des Gartens einen zusätzlichen Wasserzähler installieren lassen. Lohnt sich das? Margita David gibt dazu folgende Hinweise:

Gartenwasserzähler müssen zwingend über die Genossenschaft beantragt werden. Der Einbau hat eine zusätzliche Mieterhöhung zur Folge. Diese ist vom Aufwand abhän- gig und kann zwischen einem und fünf Euro monatlich betragen. Alle Außenan- schlüsse sind vor Beginn der Frostperiode zu entleeren, abzustellen und frostsicher zu schützen. Die Zähler werden von den Städtischen Werken jährlich mit abgelesen.

Zur gegenseitigen Sicherheit und Kontrol- le empfehlen wir, den Zählerstand auch an unsere Geschäftsstelle zu melden.

Für den erfassten Verbrauch wird von den Städtischen Werken kein Schmutzwas- serentgelt erhoben bzw. eine Gutschrift erteilt. Die Gutschrift wird durch die Genossenschaft in der jährlichen Be- triebskostenabrechnung an die Mieter weitergegeben. Gegenwärtig beträgt das Schmutzwasserentgelt 3,27 Euro pro Ku- bikmeter (1 Kubikmeter = 1.000 Liter).

Die Beantragung und Installation eines Gartenwasserzählers rechnet sich daher in der Regel erst ab einem Gartenwasserver- brauch von etwa 5.000 Litern.

Allerdings sollten wir bedenken, dass Was- ser ein kostbares Gut ist und daher trotz aller Hitze und Trockenheit sparsam ver- wendet werden sollte. Bitte nutzen Sie den Vorteil der Abwassermengenreduzierung

Veranstaltungen wegen Corona abgesagt – Weihnachtsmarkt geplant

Die diesjährige Magdeburger Rockgala wurde sehr kurzfristig abgesagt, nachdem der Hauptstar des Abends Bob Geldof einen Tag vor der am 28. Februar angesetz- ten Party absagte. Der Grund: die begin- nende Corona-Pandemie. Der 68-jährige irische Sänger wollte keine Infizierung mit dem Virus auf der Anreise riskieren.

Die GWG-Geschäftsstelle hat die Veran- staltungskarten, die unter den Teilneh- mern des Preisrätsels ausgelost worden waren, zurückgenommen. Die Gewinner dieser Tickets gehen aber nicht leer aus: Sie werden unabhängig von einem Gewinn- spiel für die nächste Rockgala im Winter 2021 erneut kostenfreie Eintrittskarten erhalten.

Auch die Lümmelgaudi, das Oktoberfest der Magdeburger, wird in diesem Herbst nicht stattfinden. Die Lederhosen bleiben im Schrank. Das Jubiläum 10. Lümmel- gaudi wird nun auf das kommende Jahr verschoben. Dann werden auch die Genos- senschafter wieder mitfeiern können.

Seit 1999 ist das traditionelle Frühlingsfest unserer GWG fester Bestandteil im genos- senschaftlichen Miteinander. Nachdem wir im Juni leider erstmals auf das Früh- lingsfest verzichten mussten, hoffen wir nun, mit einem großen Weihnachtsmarkt am Verloren Grundstein zum 1. Advent doch noch ein genossenschaftliches Fest in diesem Jahr veranstalten zu können. Das hängt allerdings von der weiteren Entwick- lung der Corona-Pandemie ab. Auf unserer Homepage www.gwg-reform.de werden wir Sie darüber informieren.

Geschäftsstelle

+++ REFORMdirekt 25-JäHRIGES

DIENStJUBILäUM

Verband der Wohnungswirtschaft e.V.

gratuliert Detlef Gissendorf

Foto: Digitale Fotoscheune Babett Schüßler

Ronald Meißner, Verbandsdirektor

Informationen zu Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Am 31. Januar 2020 wurden die Mitglieder der Vertreter- versammlung der GWG Reform eG durch eine Sofortin- formation von Vorstand und Aufsichtsrat über folgende Sachverhalte informiert.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung wurden schrift- lich über die Amtsniederlegung vom 3. Januar 2020 durch Frau Maike theel als Aufsichtsratsvorsitzende und Aufsichtsratsmitglied in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wurde über einen Antrag vom 28. Januar 2020 auf Ein- berufung einer außerordentlichen Vertreterversammlung informiert. Dieser Antrag mit einem tagesordnungspunkt wurde von 22 Mitgliedern der Vertreterversammlung unterzeichnet und hatten den Widerruf der Bestellung als Aufsichtsratsmitglied für Frau Maike theel zum Inhalt.

Aufgrund der zeitlichen Überschneidung der zwei Sach- verhalte haben Vorstand und Aufsichtsrat darum gebeten, auf die Einberufung einer außerordentlichen Vertreterver- sammlung zu verzichten und den vorliegenden Antrag im März 2020 im Rahmen einer ordentlichen Vertreterver- sammlung behandeln zu dürfen.

Die für den 31. März 2020 geplante 7./VI. ordentliche Vertreterversammlung konnte aufgrund der erforderli- chen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pande- mie nicht stattfinden und musste abgesagt werden.

Zwischenzeitlich wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat zur Durchführung der 7./VI. ordentlichen Vertreterver- sammlung als Präsenzveranstaltung der 12. Oktober 2020 unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln ausgewählt. Die erforderliche Einladung, zugehörige Unterlagen sowie ein begleitendes Informa- tionsschreiben wurde bereits am 25. August 2020 den Mitgliedern der Vertreterversammlung unserer Genossen- schaft zugestellt.

Aus persönlichen Gründen hat Dr. Rolf Gersbacher sein Mandat im Aufsichtsrat Anfang Juni 2020 aufgegeben.

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Im Brandfall Notruf 112 wählen

Im Brandfall zählt jede Sekunde! Die Rauchwarnmelder machen Sie frühzeitig auf eine drohende Gefahr aufmerksam.

In diesem Augenblick zählt das richtige und besonnene Verhalten.

Bitte bewahren Sie Ruhe

Ein Notruf rettet Menschenleben. Hier die wichtigsten Informationen, die Sie bei einem Anruf bei der Leitstelle der Feuerwehr geben sollten:

Wer ruft an? Name, Adresse, Ruf-Num- mer für Rückfragen

Wo brennt es? Ort, Straße, Hausnummer Was brennt? Wohnung, Reihenhaus, Geschäftsgebäude, Fahrzeug usw.

Angaben zur Situation? Sind Menschen in Gefahr? Anzahl der Verletzten.

Bitte warten Sie auf eventuelle Rückfra- gen des Leitstellen-Mitarbeiters.

Hilfe bei Mietschulden

Der Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind für auftretende Probleme bei der Mietzahlung immer ansprechbar. Auf die Möglichkeit von Ratenzahlungsvereinbarungen zum Abbau von Zahlungsrückständen haben wir bereits mehrfach hingewiesen.

Sollte einem Mietschuldner die Zahlung seiner Rückstände nicht möglich sein, kann die Hilfe des Sozial- u. Wohnungs- amtes in Anspruch genommen werden.

Warten Sie nicht bis zur Zwangsvoll- streckung oder Räumung! Bei Proble- men wenden Sie sich bitte an das:

➜ Sozial- und Wohnungsamt/

Abteilung Mietschuldnerberatung, 39116 Magdeburg

Wilhelm-Höpfner-Ring 4 telefon: 03 91/5 40 34 08

Leben in der Genossenschaft ist mehr als Wohnen

KARStEN SORGAtZ ist seit Beginn dieses Jahres Mitglied im Vorstand unserer GWG.

Nachfolgend stellt er sich selbst den Mitgliedern unserer Genossenschaft und ihren Familien vor.

„Liebe Genossenschafterinnen und Genos- senschafter, seit dem 1. Januar 2020 bin ich Mitglied der GWG Gartenstadt-Kolonie Reform und leite als Vorstand den tech- nischen Bereich der Genossenschaft. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, mich Ihnen kurz vorzustellen und meine Gedan- ken für die Entwicklung unserer Genossen- schaft in den nächsten Jahren zu umreißen.

Ich bin gebürtiger und fest „verwurzelter“

Magdeburger und kenne die Gartenstadt schon seit meiner Kindheit. Hier war ich in den 1970er und 1980er Jahren oft bei der Familie Lorenz zu Besuch, engen Freunden unserer Familie, die in der Paracelsusstraße wohnten. Und schon als Junge genoss ich die Vorzüge des „grünen“ gemeinschaft- lichen Wohnens inmitten der Stadt. Nach mehreren Jahren an verschiedenen berufli- chen Stationen außerhalb Sachsen-Anhalts war es mir als Vater zweier Kinder von jetzt sechs und neun Jahren daher auch ein gro- ßes persönliches Anliegen, meinen Lebens- mittelpunkt wieder in meine Heimatstadt zu verlegen.

Ich habe an der Universität in Magdeburg Maschinenbau studiert und danach vielfäl- tige berufliche Erfahrungen gemacht. Mehr als zwei Jahrzehnte waren verschiedenste Aspekte des Bauwesens Inhalt meiner tätigkeiten. Hier in Magdeburg beteiligte ich mich unter anderem als Projektingeni- eur an der Immobilienentwicklung in der Halberstädter Straße, wo sich heute die Eis- kellerpassage befindet und altersgerechte Wohnungen entstanden sind. Ich habe viele Jahre schließlich in leitender tätigkeit in Wolfsburg und später dann als Standort- Handball-Bundesligist SC Magdeburg und die Dritt-Liga-Fußballer des 1. FCM

sind – wie fast alle Sportvereine in unserer Region und in ganz Deutschland – von der Corona-Pandemie schwer betroffen. Während die Fußball-Profis ihre Restprogramme dieser Saison vor leeren Zuschauerrängen in „Geisterspielen“

absolvieren mussten, wurde bei den Handballern bis 31. August erst einmal alles ausgesetzt. Der SCM hofft, im Oktober in die neue Saison starten zu können.

Aber niemand kann vorhersehen, ob, wann, wo und wie heftig das Virus wieder zuschlagen könnte. So sehr wir auch hoffen, bald wieder ein Heimspiel der Hand- oder Fußballer besuchen zu können, so sehr hat Corona dem Sport und seinen Anhängern eine Rechnung mit etlichen Unbekannten aufgegeben. Das wirkt bis in das Reform-Journal hinein. Wer im Dezember Freikarten bei unserem Preisrätsel „GWG sportlich“ gewonnen hatte, konnte sie zumeist nicht nutzen.

Deshalb haben wir entschieden, dass alle Gewinner der Handball- und Fußball- karten aus der letzten Verlosung ohne neue Preisfrage Freikarten für die nächste Saison erhalten, sobald Veranstaltungen mit Zuschauern möglich sind.

Wie gerne hätten wir auch in diesem Journal mit unseren drei „sportlichen“

Preisfragen wieder Freikarten verlost. Doch: Keine Spiele – keine Karten,

„Geisterspiele“ – auch keine Karten. Noch so eine Hängepartie will gewiss niemand.

Deshalb haben wir uns entschlossen, diesmal das Preisrätsel ausfallen zu lassen.

Wir drücken Ihnen und uns die Daumen, dass es bald wieder „GWG sportlich“ wird.

Das waren die richtigen Antworten auf die Rätselfragen in der Dezember- Ausgabe: Wir fragten nach einer außersportlichen Leidenschaft des Magdeburger torwarttrainers tomas Svensson. Wer bei der ersten Frage c) „Er spielte in einer schwedischen Rock-Band“ angekreuzt hatte, lag richtig. In der zweiten Frage ging es um die Zahl der Wirtschaftspartner des SCM. Richtig war a) mehr als 400. Drittens hatten internationale Medien das Magdeburger Stadion des 1. FCM mit einer Hüpfburg verglichen. Korrekt war also a).

GWG sportlich: Informationen zu verlosten Freikarten

Neue Babys in Reform

Wir begrüßen in Reform für 2020 Ole Sönke Soltmann im Bunten Weg (l.) und theodor Lammel in der Paracel- susstraße (r.) Den Eltern gratulieren wir ganz herzlich. Sie erhalten einen Gutschein über 50 Euro von FLIK-FLAK – dem Kinderladen in Magdeburg.

leiter Sachsen in Zwickau bei der Volks- wagen AG gearbeitet.

Meine beruflichen und Lebenserfahrungen sind – so denke ich – eine solide Basis, auf der sich mein Wirken für die Genossenschaft gründen kann. Zum einen sollten wir alles daran setzen, die Gartenstadt als Flächen- denkmal zu erhalten und mit neuen zeitge- mäßen Wohnformen weiterzuentwickeln.

Dafür wurde in den vergangenen Jahren bereits viel getan. Ich habe mir beispiels- weise mit Freude die grundsanierte und mir aus Jugendzeiten vertraute Wohnung in der Paracelsusstraße angesehen. Über diese Sicherung der Zukunft der Genossenschaft als einem beliebten Wohnort hinaus möchte ich aber zugleich auch neue Anstöße für das soziale Zusammenleben in der GWG geben, das ursprünglich den besonderen Charakter genossenschaftlichen Wohnens ausmachte.

Dieser Genossenschaftsgedanke, der auch meinen persönlichen Werten entspricht, sollte nach meiner Einschätzung heute wieder mehr gelebt werden.

Liebe Reformer, vielleicht haben Sie ja auch eigene Vorstellungen dazu und wir begeg- nen uns in nächster Zeit einmal persönlich in Ihrer Straße. Ich bin jeden tag auf den zahlreichen Baustellen unserer GWG unter- wegs, um immer informiert zu sein, wie es vorangeht. Sprechen Sie mich gern an!

Das direkte Gespräch, der Austausch mitein- ander sind unentbehrlich für das Gemein- schaftsgefühl in einer Genossenschaft.

Ihr Karsten Sorgatz“

Liebe Eltern,

wir würden auch Sie gern zur Geburt Ihres Kindes beglückwünschen und auf Wunsch auch Ihr Baby im REFORM- Journal abbilden. Bitte melden Sie sich beim Sekretariat der Geschäftsstelle.

Fotos: Eltern

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genannt, Lärmgrenzwerte, Ruhezeiten und

ggf. nachbarschützende Abstandsvorschrif- ten der jeweiligen Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt eingehalten werden.

Daneben hat der Errichter und Nutzer des Pools eine Verkehrssicherungspflicht, was bedeutet, dass er für die Gefahrenabwehr verantwortlich ist. Sehr häufig wird der Pool als Gefahrenquelle unterschätzt. Der Besitzer muss seine Nachbarn informieren, welche Sicherungsmaßnahmen er trifft.

Gerichte haben beispielsweise geurteilt, dass der Besitzer eines privaten Schwimm- beckens davon ausgehen muss, dass in der Nachbarschaft wohnende Kinder von dem Schwimmbecken wissen und diese auf- grund ihres Spieltriebes, ihrer Unerfahren- heit und Neugier versuchen werden, das Grundstück aufzusuchen, um zu dem Pool zu gelangen. Dies muss der Poolbesitzer durch entsprechende Vorsichtsmaßnah- men zwingend unterbinden! Stimmt der Gartennachbar einer Poolerrichtung zu, ist diese schriftlich zu erteilen und mit der schriftlichen Beantragung des Vorhabens der Genossenschaft vorzulegen.

2. Genehmigung durch den Vorstand der Genossenschaft

Vor Antragstellung ist zu empfehlen, sich beim Bauordnungsamt der Stadt Mag- deburg zu erkundigen, ob ein öffentlich- rechtliches Genehmigungserfordernis besteht. Das ist bei Becken mit einem entsprechenden Kubikmeter-Volumen der Fall. Diese Erklärung des Bauord- nungsamtes muss dem Vorstand mit der Antragstellung vorgelegt werden. Im Antrag ist die konkrete Lage der Poolan- lage, insbesondere die Abstände zu den Nachbargrenzen, die Wasserentsorgung, sind zu bevorzugen. Die Aufstellung der

Badebecken ist somit im Rahmen der Gartenordnung möglich. Das entbindet allerdings ihre Besitzer nicht davon, ih- rer damit einhergehenden Aufsichts-, Überwachungs- und Unterhaltungspflicht nachzukommen.

Grundsätzlich sind die geregelten Abmes- sungen der Poolanlage einzuhalten. „Bei Überschreitung der Abmessungen ist nach Zustimmung der Nachbarn die Genehmi- gung des Vorstandes erforderlich“, heißt es dazu in der Gartenordnung. Für die Er- teilung einer Ausnahmegenehmigung wird der Vorstand in jedem Einzelfall abwägen – zwischen den individuellen Interessen des Antragstellers und den Interessen der übrigen Genossenschaftsmitglieder, ins- besondere der unmittelbaren Nachbarn, sowie zu den möglicherweise für die Genossenschaft erforderlichen Verhaltens- weisen wie die der Gefahrenabwehr.

Voraussetzungen für Ausnahmeregelungen

Förmliche Voraussetzungen für die Er- richtung einer Poolanlage über die in der Gartenordnung hinausgehenden Kriterien sind also erstens die Zustimmung des/der Grundstücksnachbarn und zweitens die Genehmigung des Vorstandes.

1. Zustimmung der Nachbarn

Der Zustimmung der unmittelbaren Nach- barn bedarf es, um diese in das bestehende Mitglieder- und nachbarrechtliche Ge- meinschaftsverhältnis von Anbeginn an

einzubeziehen. Denn die Nutzung eines Pools kann mit Belästigungen und sogar Gefahren für die Nachbarn einhergehen.

Das beginnt bereits mit möglichem Bau- lärm beim Aufstellen und setzt sich fort mit weiteren Lärmbelästigungen bei der Betreibung und Nutzung. Die Nachbarn sind deshalb von vornherein anzuhören, um ihre (Lärm)Toleranz feststellen zu können, besonders in den vorgeschriebe- nen Ruhezeiten (ganztägig für Sonn- und Feiertage sowie Montag bis Samstag von 13.00–15.00 Uhr und von 22–7.00 Uhr).

Nach der Gartenordnung, der Stadtord- nung sowie nach dem Nachbarrecht Sach- sen-Anhalts haben betroffene Nachbarn nicht nur einen rechtlichen Anspruch auf Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Verursacher, sondern auch direkt gegenüber der Genossenschaft.

Sowohl Poolbesitzer als auch Genossen- schaft müssen außerdem beachten, dass die Errichtung eines höheren Zauns oder ähn- lichen Sichtschutzes für das Badebecken nicht zu einer Sichtbeschränkung für den Nachbarn führen darf, was ebenfalls der Gartenordnung widersprechen würde.

Die Genehmigung des Nachbarn einzuho- len bedeutet demnach, dass diese über den Charakter und den Umfang der Poolanlage genau informiert werden müssen. Dazu gehört beispielsweise auch der Einsatz ei- ner Poolwärmepumpe. Soweit von ihr eine unzumutbare Lärmbelästigung ausgeht, muss sie nicht geduldet werden und kann vom Nachbarn wie auch von der GWG abgelehnt werden. Als Anhaltspunkte gelten hier Grenzwerte nach der techni- schen Anleitung zum Schutz gegen Lärm in einem Wohngebiet und der jeweiligen Tageszeit. Generell müssen, wie bereits

der Kanalanschluss, die Absicherung der Stromversorgung für eine Wärmepumpe etc. in einer Lageskizze darzustellen, zu beschreiben und nachzuweisen.

Als weitere Voraussetzung für die Über- prüfung der Genehmigung setzt der Vor- stand aufgrund der Gefahrenquelle den Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch den Errichter voraus. Einhergehend damit wird dieser verpflichtet, die Ober- fläche des Beckens durch eine Abdeckung so zu verschließen, dass Kinder und Tiere nicht hineinfallen können. Einstiegshilfen sind zu entnehmen und durch eine Sicher- heitsleiter zu ersetzen, die es Kleinkindern praktisch unmöglich macht, in den Pool zu gelangen. Bei einem eingelassenen Pool ist der Zugang mit einer Sicherheitsab- deckung, Überdachung oder sogar einer Zaunabriegelung abzusichern.

Bei der Bewertung der Antragsunterla- gen wird der Vorstand sicher verhalten reagieren, denn selbst bei Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Poolanlage durch den Besitzer bleibt die Verantwortung der Genossenschaft als Grundstückseigentümer bestehen. Wird die Genehmigung erteilt, wird der Vor- stand damit verbunden schriftlich konkre- te vertragliche Vereinbarungen zwischen Genossenschaft und Nutzer treffen. In dieser werden die jeweiligen Rechte und Pflichten präzise aufgenommen.

Der Vorstand kann außerdem die Hin- terlegung einer Kaution zur Absicherung entstehender Schäden verlangen. Er kann in die Vereinbarung Kontrollrechte aufnehmen sowie das Recht, eine einmal erteilte Zustimmung und Genehmigung zu widerrufen. Der Widerruf greift bei nachhaltigen Pflichtverletzungen wie

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Pool-City statt Gartenstadt?

Zur Rechtslage beim Wunsch nach einem Badebecken im Garten Geschäftsstelle

der Nichteinhaltung der beschriebenen Sicherheitsanforderungen, bei Lärmbeläs- tigungen und weitergehenden Störungen des genossenschaftlichen und nachbar- lichen Gemeinschaftsverhältnisses sowie bei Schadensverursachung zu Lasten der Genossenschaft.

Gegenstand einer solchen Vereinbarung ist darüber hinaus immer der kostenpflichtige Rückbau der Anlage und die Wiederher- stellung des ursprünglichen Zustandes bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses mit der Genossenschaft, wie das auch Ziff. 3.2 Ihrer Gartenordnung vorsieht. Nur in Aus- nahmefällen wird es dem Poolbesitzer bei einem Auszug gelingen, dem Nachnutzer die im Vertrag vereinbarten Pflichten un- ter vollständiger Haftungsfreistellung der Genossenschaft aufzubürden.

Wer sich ein Gartenschwimmbecken wünscht, sollte also das Vorhaben zunächst mit Blick auf den Umfang an Aufwand und Kosten sowie auf seine Verantwortung für die bauliche Anlage betrachten. Für Kleinstgärten eignen sich grundsätzlich freistehende Schwimmpools, die keine Grube im Boden benötigen und unabhän- gig von der Erstellung eines tragfähigen Untergrundes jederzeit und kostengünstig zurückgebaut werden können.

Im Ergebnis ist somit durch den Antrag- steller und von Ihrer Genossenschaft abzu- wägen, welche Interessen hier überwiegen und ob nicht gemäß der Gartenordnung ein transportables Badebecken, welches ebenfalls für notwendige Abkühlung sorgt, ausreichend Raum für Erholung bietet.

Marion Hannebohm

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Aktuell häufen sich Anfragen bei der

Genossenschaft zur Aufstellung von Pool- anlagen in unterschiedlichen Qualitäten.

Damit stellt sich die Frage: Wie geht die Genossenschaft damit um?

Wir hatten bereits in einem voran gegan- genen „Reform-Journal“ betont, dass die Besonderheiten des Mietens in der GWG Reform das „Wohnen in den grünen Oasen“

ausmacht. Die Nutzung von genossen- schaftlichen Gartenanlagen verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Handeln im Umgang mit der Natur, zum pflegli- chen Umgang mit genossenschaftlichem Eigentum und zur Vermeidung der Beein- trächtigung der Nachbarn. Der Garten ist Nutz- oder Erholungsgarten im kleingärt- nerischen Sinne – so sieht es die Garten- ordnung der GWG vor. Danach besteht bei strenger Betrachtung wenig Raum für die Errichtung einer Poolanlage.

Doch ein pauschaler Bezug auf diese Grundsätze wird heutigen Lebens- und Wohnansprüchen nicht (mehr) vollum- fänglich gerecht, ohne diese Grundsätze außer Acht lassen zu können. Unter Ziff.

1.6 Ihrer Gartenordnung lesen wir, dass transportable Bade- und Planschbecken bis zu einem Durchmesser von ca. 3,00 Meter und einer Höhe von ca. 0,80 Meter von April bis September freistehend, also nicht in den Boden eingelassen, aufgestellt werden dürfen. Ein künstlich angelegter Teich bis maximal 4,00 Quadratmeter und einem flachen Randbereich (Feucht- biotop) ist ebenfalls zulässig. Lehm-, Tondichtungen oder geeignete Kunststoffe

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Veränderungen bei der Vorgartengestaltung nur mit Genehmigung der GWG

Als Anfang des vergangenen Jahrhunderts der Häuserbau in der Gartenstadt begann, fuhren hier kaum Autos. Deshalb fehlt es in der Siedlung mit ihren schmalen Straßen bis heute an ausreichend Park- möglichkeiten. In vielen Haushalten gibt es sogar zwei PKW, für die Stellflächen benötigt werden.

Im Zuge der Reihenhaus-Sanierung wer- den in den Vorgärten Stellflächen für Auto, Fahrrad, Mülltonnen geschaffen.

Das geschieht immer im Spagat zwischen Wohnbedürfnissen und Denkmalschutz- vorschriften.

Erläuterungen dazu gibt Gerold Reipsch vom Architekten- und Ingenieurbüro Reipsch & Mischok GbR, das die denk- malrechtliche Sanierung des Quartiers Gartenstadt Reform begleitet:

„Bei der Gestaltung der einzelnen Ge- bäude sowie der Vorgärten ist immer der ursprüngliche Reihenhauscharakter zu berücksichtigen, um dem Anspruch eines Flächendenkmals gerecht zu werden. Eine Reihenhaussiedlung bedarf einer gewissen Uniformität, um den gewollten Charakter eines wiederkehrenden harmonischen Musters und zugleich dem wirtschaft- lichen Gedanken überhaupt Rechnung tragen zu können. So dachte bereits Bruno Taut und so ist es auch das Ziel unserer Sanierungsmaßnahmen. Diese Vorgaben

wurden mit der Denkmalschutzbehörde in umfangreichen Planungsrunden abge- stimmt und festgelegt. Nur mit Umset- zung dieser Grundsätze und Vorgaben für die laufenden und neuen Bauvorhaben in der Gartenstadt können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Wo bleibt denn aber nun die heute im- mer wieder gewünschte Individualität?

Individualität ja – aber immer unter dem Aspekt, das Große und Ganze zu erhalten und sich diesem unterzuordnen. Die Ge- nossenschafter können z.B. im Rahmen der Gartenordnung die innenliegenden Grünflächen und Vorgärten individuell gestalten. Der Gartenstadtgedanke soll dabei bewahrt werden. Versiegelte Flächen, flächendeckende Steingärten, Aufschotte- rungen spiegeln nicht den Charakter einer Gartenstadt wieder.

Veränderungen an allen baulichen Anlagen, dazu gehören PKW- Einstellplätze, Hauszuwegungen, Mülltonnenaufstellplätze und Fahrradaufstellplätze, bedürfen immer einer schriftlichen Gestat- tung durch den Eigentümer GWG Gartenstadt-Kolonie Reform eG.

Die einzelnen Vorgärten weisen unter- schiedliche Maße auf. Daher muss die Musterplanung (siehe Bild rechts) immer wieder modifiziert werden. Ist der Vorgar- tenbereich nur sehr kurz, wird der Fahr-

radaufstellplatz oft nicht als ‚Schwalben- schwanz’ hergestellt, sondern als Rechteck.

Mitunter muss sogar ganz darauf verzichtet werden, um Grün zu bewahren.

Viel Infrastruktur auf wenig Platz im Vorgarten

Auch der Mülltonnenaufstellplatz für vier Tonnen stellt in den kleinen Vorgärten ein echtes gestalterisches Problem dar. Damit sowohl die PKW-Stellfläche, die Aufstell- plätze für Mülltonnen und Fahrrad und der notwendige Weg zwischen Gehweg und Eingangstreppe auf der begrenzten Vorgartenfläche untergebracht werden können, bleibt nur sehr wenig Platz für Grünflächen übrig. Aber damit müssen wir dann leben!

In der Perspektive wird die GWG gemein- sam mit der Unteren Denkmalschutzbe- hörde für den Bereich der Gartenstadt Reform eine neue Freiflächenplanung anstreben. Bestandteile dieser sollen auch die Gestaltung der Vorgärten und ein neu- es Straßen- und Wegekonzept sein. Bis dies erreicht ist, müssen aber zwingend die Vor- gaben eingehalten werden, um nicht den Verlust der Fördermittel zu riskieren.

Wenn es dazu Fragen oder auch Anregun- gen gibt, sprechen Sie mit den Verantwort- lichen in der GWG-Geschäftsstelle.“

Parken und Grün: Spagat zwischen Gartenstadt-Idee und Autozeitalter

„Bei der Gestaltung der einzelnen Gebäude sowie der Vorgärten ist immer der ursprüngliche Reihenhauscharakter zu berücksichtigen, um dem Anspruch des Flächendenkmals gerecht zu werden.“

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16 Geschäftsstelle 17

Gartenstadt, Blick zur Leipziger Straße Cityquartier Regierungsstraße/Bärplatz Parkhaus am Ebbahnhof

Reform, Blick vom Kirschweg nach Sudenburg

Fotos: Andreas Lander

25 JAHRE –

Von der grauen Siedlung zur blühenden Gartenstadt

Gratulation des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat gratuliert Herrn Detlef Gissendorf, dem Sprecher des Vorstandes, zu seinem 25-jährigem Firmen-Jubiläum und bedankt sich bei ihm ganz herzlich für seine beson- deren Verdienste rund um die Genos- senschaft, wünscht ihm weiterhin ein glückliches Händchen und vor allem Gesundheit.

Als Detlef Gissendorf am 15. Juli 1995 zum Vorstand bestellt wurde, wurden noch Pfennige für einen Quadratmeter

Wohnfläche gezahlt und die Genossenschafter hatten die Wohnungen und Reihenhäuser durch viele Eigenleistungen erhalten, doch die Fassaden wirkten traurig. Stimmen machten sich breit, wonach der Bestand teilweise verkauft werden sollte.

Herr Gissendorf stellte sich den großen Herausforderungen und es gelang ihm im Vorstand, gemeinsam mit den Ver- tretern und dem Aufsichtsrat, unserer GWG Reform eine zukunftsfähige Richtung mit bezahlbaren Mieten zu geben.

Über die Jahre wurde es durch zielgerichtete Projekte wie aktuell dem „tapetenwechsel“ möglich, der Genossenschaft wieder ein strahlendes Gesicht zu verleihen: Derzeit bietet unsere Genossenschaft ein Wohnangebot von der Zwei- Zimmer-Wohnung bis zur Villa in einem grünen Umfeld – das ist einzigartig in Magdeburg.

Noch sind nicht alle Ziele von Detlef Gissendorf erreicht und es gibt Ideen für neue Projekte, um die Genossenschaft kontinuierlich weiter zu entwickeln und dabei Denkmal- schutz mit modernem Wohnen zu vereinen.

Und so wünschen wir Detlef Gissendorf, der auch nach 25 Jahren immer noch jeden tag gern zur Arbeit geht, weiterhin viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung seiner Pläne.

Dr. Sven Sander Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Parken im Grünen

NEUE PKW-StELLPLätZE: Das Parkproblem für die Bewoh- ner des Reihenhausbestandes am Kirschweg ist von beson- derer Bedeutung. Die betroffenen Blöcke liegen unmittel- bar an der viel befahrenen Hauptstraße Kirschweg und aus diesem Grund ist die Schaffung von Stellplätzen im Vorgar- tenbereich an dieser Stelle nicht möglich, weil das gefahr- lose Ein- und Ausparken nicht gewährleistet werden kann.

Diese Situation wirkt sich verständlicherweise auch auf die Vermietungssituation der Reihenhäuser Kirschweg Nr. 17 bis 43 aus, obwohl die Flachdachhäuser geräumig sind und nach Modernisierung entsprechenden Wohnkomfort bieten.

Deshalb sucht die Genossenschaft ständig nach Lösungen, um die Parksituation zu verbessern. Im Ergebnis dieser Bemühungen konnten in diesem Jahr für den Kirschweg (siehe Foto) fünf neue Pkw-Stellplätze geschaffen werden.

Die neuen Pkw-Stellplätze befinden sich unmittelbar im Be- reich der Einmündung des tulpenweges auf den Kirschweg und sind somit fußläufig gut von den umliegenden Reihen- häusern aus erreichbar. Auch weiterhin wird die Genos- senschaft an diesem thema dranbleiben und sich um eine schrittweise Verbesserung der Parksituation bemühen.

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D

ie Corona-Pandemie gefährdet vor allem ältere Menschen. Als während der „ersten Welle“ im März und April strikte Kon- taktsperren herrschten, wurde es vor allem für Senioren, die allein in ihrem Haushalt leben, sehr einsam. Die Mitglieder der Volkssolidarität-Gruppe „Gartenstadt Reform“ ließ sich etwas einfallen. Sie über- legten, wie man mit ein bisschen Musik Freude in die Herzen bringen kann. Dazu erhielten wir folgenden Bericht:

„Am 1. Mai organisierten wir unter dem Motto „Musik gegen die Einsamkeit“ vor der Tür unserer „Hand zu Hand“-Bücherei im Gebäude des Vereins „Hilfe für Helfer in Not“ ein kleines Musikprogramm.

Dafür gewannen wir Herrn Hartmut Hasselberg, einen mehrere Instrumente spielenden begeisterten Musikvirtuosen, und seine Schüler, die Kinder Eva und Timo. Gemeinsam sorgten sie mit klassi- scher Musik und Frühlingsliedern für ei- nen schönen Musiknachmittag – natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln. Und damit es auch für die Zuhörer interessant wurde, konnten alle mitsingen. Wer nicht textsicher war, für den gab es die Texte sogar zum Mitlesen.

Nach dem Ende der Vorstellung wurde für alle Gäste ein Glas Sekt ausgeschenkt und es kamen noch einige schöne Gespräche zustande, denn viele Reformer hatten sich lange nicht gesehen. Unsere Senioren wün- schen sich natürlich sehr, dass wir wieder

Gute Nachbarschaft gegen Corona

Musik gegen Einsamkeit – Gemeinsam durch eine schwierige Zeit gemeinsame Veranstaltungen durchführen können. So entstand auch der Gedanke, für die Bewohner in der Wohnanlage im Neptunweg 1a, die auch schon lange kei- ne gemeinsame Veranstaltung besuchen konnten, einen Musiknachmittag zu or- ganisieren. Herr Hasselberg, Eva und Timo erklärten gleich ihre Bereitschaft und so wurde nach Abstimmung mit den Mitarbeitern der Wohnanlage gleich in der Folgewoche, am 7. Mai, ein Hofkon- zert gegeben. Alles war gut vorbereitet, und die Senioren verlebten bei Sonnen-

schein einen gelungenen Nachmittag.

In der Seniorenwohnanlage wohnen in- zwischen auch viele Mitglieder der Volks- solidarität und ehemalige Bewohner der Gartenstadt, zu denen wir eine gute Ver- bindung unterhalten.“

Vor allem ältere und kranke Menschen sollten während der ersten Ausbruchswelle von Corona nicht einkaufen gehen, um

„In schwieriger Zeit wird keiner alleingelassen.“

Fotos: Gudrun Kaminski, Ingrid Nagel

„Musik gegen die Einsamkeit“ am 1. Mai vor der Tür des Vereins

„Hilfe für Helfer in Not“mit Hartmut Hasselberg und Schülern Eva und Timo

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20 Informationsveranstaltung 21 20

20

sich nicht anzustecken. Doch Lebensmittel gehen irgendwann zur Neige und müssen nachgekauft werden.

Die Volkssolidarität Mitgliedergruppe Gartenstadt Reform organisierte deshalb gemeinsam mit Stefan Perlbach vom Ver- ein „Hilfe für Helfer in Not“ eine Nachbar- schaftshilfe. Sie kauften auf Wunsch von Senioren für diese ein. Wer Hilfe brauchte,

konnte sich melden. Die Frauen der Volkssolidarität-Gruppe holten auch selbst Erkundigungen ein, wer in der Nachbar- schaft Unterstützung brauchte. Außerdem war das Hilfsangebot auf der Internetseite der Stadt Magdeburg zu finden.

Am Anfang klingelte ständig das Telefon, erzählt die Leiterin der Reformer Volksso- lidarität-Gruppe, Gudrun Kaminski. Etwa

Danke!

Eine Jubiläumsfeier hätten all die tüchtigen Aktiven der Volkssolidarität mehr als verdient. Gegründet am 17. Oktober 1945 als „Volkssolidarität gegen Wintersnot“, hat sich die Organisation zu einer festen Stütze des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland entwickelt.

Natürlich geht es in unserer Wohlstandsgesellschaft nicht mehr um Wintersnot wie Hunger und Kälte, und die Zahl armer Menschen ist zum Glück überschaubar. Aber Unterstützung, Solidarität und zwischenmenschliche Nähe – das benötigen auch heutzutage viele Bürgerinnen und Bürger. Da ist vor allem die wachsende Zahl älterer Menschen, die sich oft noch gar nicht alt fühlen. Viele leben allein, weil der Partner gestorben ist, und leiden unter ihrer Einsamkeit.

Für sie schafft die Volkssolidarität Angebote, damit sie ihren Alltag abwechslungsreich und gemeinsam mit anderen gestalten können.

Außerdem kümmert sich die Volkssolidarität um Familien und Kinder. Als Redakteurin des Reform-Journal habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder über Aktivitäten der Reformer Gruppe berichten können. Besonders schön finde ich, wenn die Volkssolidarität Alt und Jung zueinander bringt, zum Beispiel die Senioren in der Gartenstadt mit den Kindern in der Kita Waldschule. „Miteinander – Fürein- ander“, das ist das Eigenverständnis der gemeinnützigen Organisation, das auch für das Leben in der Genossen- schaft gelten sollte. Die Mitarbeit in der Volkssolidarität ist ehrenamtlich. Herzlichen Dank allen engagierten Mitgliedern!

Danke sagen und Ihre Wertschätzung ausdrücken können Sie, liebe Genossenschafter, auch bei der diesjährigen Herbstsammlung der Volkssolidarität. Das Geld wird für soziale Arbeit und teilhabe, unter anderem für bedürftige Menschen, Familien und Kinder in unserer Siedlung verwendet. UtE SEMKAt Ute Semkat

Volkssolidarität

Das Wichtigste in jenen Wochen war, „mit unseren Senioren im Gespräch zu bleiben, um der Einsamkeit entgegenzuwirken – am Telefon oder mit Abstand an der Tür oder übern Gartenzaun.“

Das war auch deshalb wichtig, weil der Of- fene Treff der Volkssolidarität geschlossen bleiben musste und somit viele gewohnte Veranstaltungen ausfielen. Inzwischen ist der Offene Treff unter Auflagen wieder offen, allerdings ist die Personenzahl be- grenzt. Auch die Bücherei in Zur Siedlung Reform öffnet freitags wieder. Desinfekti- onsmittel und Mund-Nasen-Schutz wurde besorgt. Gudrun Kaminski hofft, dass die für Oktober im Offenen Treff geplante Veranstaltung der Gruppe Reform zum 75-jährigen Bestehen der Volkssolidarität stattfinden kann. Die große Jubiläumsfei- er des Regionalverbandes wurde bereits definitiv abgesagt. Das Hilfsangebot der Reformer ist auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg zu fin- den sowie unter dem Link für Initiativen zur Nachbarschaftshilfe in Magdeburg:

https://soli-statt-hamster-md.de/

20 Senioren nutzten das Angebot und Frau

Kaminski und Stefan Perlbach teilten sich die „Einsätze“ im Supermarkt. Außerdem haben die 13 ehrenamtlichen Helfer der Gruppe Reform für die jeweils von ihnen betreuten Senioren Lebensmitteleinkäufe erledigt.

„Aber es ging gar nicht nur ums Einkau- fen“, sagt Gudrun Kaminski: „Wir haben oft auch Trost gespendet, wenn die Älte- ren wochenlang nicht aus der Wohnung herauskamen und auch keinen Besuch von Kindern und Enkeln bekommen durften. Oder wenn sie ihre Angehörigen im Pflegeheim nicht besuchen durften.“

Stefan Perlbach und Dennis Brandt vom Verein „Hilfe für Helfer in Not“

Gudrun Kaminski von der Volkssolidarität-Gruppe

„Gartenstadt Reform“

Der Gartenzaun als „Abstandhalter“. Nach dem Einkauf konnten die Senioren die Behältnisse an der gleichen Stelle wieder entgegennehmen

Foto: Gudrun Kaminski, Ingrid Nagel

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Umzug durch ein Zeittor

Familie Müller und ein persönlicher „tapetenwechsel“

D

ie Häuser im Lilienweg wur- den ab 1929 als westlicher Siedlungsabschluss errichtet.

Mittlerweile ist die historische Bausubstanz zwischen Brenneckestraße und Kirschweg in die Jahre gekommen. Im Jahr 2018 hat die umfangreiche Sanierung begonnen und inzwischen ist der erste Abschnitt Lilienweg 1 bis 25 fertiggestellt.

Schon von weitem fällt das strahlende Weiß dieser Reihenhauszeile auf. Nicht nur die Gebäudehülle, auch innen wurde komplett erneuert.

Im vergangenen Dezember sind Heike und Ulf Müller in den Lilienweg 1 ein- gezogen. Es war ein Umzug innerhalb derselben Straße – aber die nur wenigen hundert Meter führten durch ein Zeittor.

Denn mit ihrer früheren Wohnung ist die neue, komplett sanierte kaum noch vergleichbar, weil die Räume neu zuge- schnitten und das Dachgeschoss ausge- baut wurden.

Die Veränderungen beginnen im Keller und ziehen sich über alle drei Etagen. „Der Keller ist jetzt nur noch Keller, das große Bad haben wir im Obergeschoss“, erzählt Frau Müller und führt in ihr „Traumbad“, für dessen Wand- und Bodenfliesen ein eleganter Grauton gewählt wurde. „Die meisten Besucher staunen über die Größe des Raums und die begehbare Dusche, die es außer der Wanne noch gibt.“

Das Zimmer gegenüber dem Bad hat sich das Ehepaar als Schlafzimmer mit Blick in

den Garten eingerichtet. „Wir wollten Bad und Schlafzimmer endlich auf einer Etage haben“, erklärt Frau Müller. Denkbar wäre der Raum auch als Kinderzimmer, aber die Kinder sind schon aus dem Haus.

Nochmals eine Treppe hoch, geht es ins Dachgeschoss. Dessen Ausbau zum Woh- nen war bereits bei der Errichtung des Lilienwegs geplant, wurde damals jedoch nicht realisiert. Damit die GWG im Zuge der Sanierung zusätzliche Wohnfläche unterm Dach schaffen konnte, musste dort oben zusätzlich auf der Straßenseite ein Flucht- und Rettungsfenster eingebaut werden. Jetzt besitzt das Haus zwei Räu- me mehr. Einen wollen sich die Müllers als Arbeitszimmer einrichten, den anderen nutzt das Ehepaar als gemütlichen ganz privaten Rückzugsort mit Couch und Fernseher, als „kleines Wohnzimmer“.

Das große Wohnzimmer im Erdgeschoss mit offener Küche haben sie sich dagegen als Treffpunkt im größeren Familienkreis eingerichtet. Blickfang ist hier ein großer Tisch, an dem viele Personen Platz neh- men können. Frau Müller zeigt auf die Schienen an der Decke. „Hier sollten ei- gentlich vier große Glastüren die Küche vom Wohnzimmer trennen. Wir haben uns aber dagegen entschieden, für eine offene Küche.“

Verkleinern musste sich das Ehepaar nur beim Gartengrundstück, doch das machte ihre Freude über die neue Wohnung nicht kleiner. Die höhere Miete als zuvor be-

trachten sie als angemessen für die vielen Verbesserungen infolge der aufwändigen Komplettsanierung.

Frau Müller zog vor 18 Jahren in die Gar- tenstadt. Doch ihre Wurzeln in Alt-Reform reichen bereits bis in die Generation ihrer Großeltern zurück, die zeitweise im Lili- enweg wohnten. „Dort ist meine Mutter aufgewachsen, und ihre Cousine wohnte im Asternweg“, erzählt sie. Seit Frau Mül- lers Tochter im vergangenen Oktober in den Fliederweg zog, lebt mit den beiden Enkelsöhnen bereits die fünfte Generation der Familie in der Gartenstadt.

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24 25

Gegründet wurde die Kowalschek & Lapczyna Bau GmbH im Jahr 1994. Seit 2002 ist Gründersohn Nico Lapczyna Alleinge- sellschafter und Geschäftsführer. Das Interview gibt er im Büro, öfter als dort trifft man ihn aber auf den GWG-Baustellen.

Herr Lapczyna, Sie waren gerade 25 Jahre jung als Sie den Baubetrieb übernommen haben. Sind Sie freiwillig in die Fußstapfen Ihres Vaters getreten?

NICO LAPCZyNA: Ja. Ich habe meine Baufacharbeiterlehre als innungsbester Azubi abgeschlossen und konnte deshalb, ohne die üblicherweise geforderten praktischen Berufsjahre, sofort die Meisterausbildung anschließen. Mit 25 Jahren war ich schon Meister. Damit konnte ich auch die Firma übernehmen. Da- mals hatten wir zwölf Mitarbeiter, für die ich Aufträge einholen musste, um allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Das war schon eine große Herausforderung für einen jungen Chef.

Wie hat sich K& L Bau seitdem entwickelt?

Heute sind wir 30 Mitarbeiter. Wir haben komplexere Aufträge und größere Baustellen, mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau und Sanierung. Einer unserer Hauptauftraggeber ist die GWG Reform, ein anderer die Stadt Magdeburg. Unser Tätigkeitsbe- reich erstreckt sich auf die Sanierung von Wohnhäusern, Schulen, Schwimmbädern und Friedhöfen. Unter anderem setzen wir jedes Jahr das Carl-Miller-Freibad instand. Unsere Auftragskapazitäten sind für dieses Jahr bereits voll ausgeschöpft, sodass wir leider nicht jeder Kundenanfrage nachkommen können.

Auf Ihrer Website versprechen Sie: „Für jedes Problem eine bautechnische Lösung“. Was sind die Herausforde- rungen im Altbestand Reform?

Ich sag mal: Einfach kann jeder, wir machen die schwierigen Sachen (schmunzelt). Die Häuser in der Gartenstadt sind wegen ihrer Architektur sehr anspruchsvoll zu sanieren. Im Denkmalbe- reich sind bei der Erneuerung der Fassaden, bei der Farbgestaltung

oder im Stuckbereich denkmalpflegerische Vorgaben umzusetzen.

Aber gleichzeitig macht die Vielfältigkeit der Farben, mit denen wir arbeiten, um den Originalzustand wiederherzustellen, un- heimlich Spaß. Ich stehe mitunter mit einem Farbexperten hier im Büro vor einer Staffelei und wir mischen und probieren dann, bis wir den genau richtigen Farbton getroffen haben.

Ein Unterschied zum Bauen von Privathäusern ist auch, dass man es in der Genossenschaft mit vielen verschiedenen Mietern zu tun hat, mit denen wir uns für den Bauablauf absprechen müssen.

Haben Sie ein Lieblingsobjekt in der Gartenstadt, worauf Sie besonders stolz sind? Sie bauen hier ja schon mehr als 15 Jahre.

Sogar schon länger. Ich weiß noch, dass ich als Lehrling mit 17 Jahren an einem Haus in der Gartenstadt meine erste Trep- pe gemauert habe. In den vergangenen Jahren haben wir die komplexe Sanierung ganzer Reihenhauszeilen außen und innen übernommen, von der Bauwerksabdichtung über die Fassaden- erneuerung bis zu den Innenarbeiten unter anderem mit Fliesen- leger-, Boden- und Malerarbeiten. Zu meinen schönsten Objek- ten gehören Bunter Weg 2 mit dem Torbogen und im Bunten Weg 3 das Giebelfenster mit der geometrischen Umrahmung.

Dort wo Carl Krayl wohnte, haben wir nach den Farbvorgaben der Denkmalbehörde gearbeitet.

Wie sieht es mit dem Berufsnachwuchs in Ihrer Firma aus?

Sehr schwierig. Weil sich keiner bewirbt, nehmen wir Lehrlinge aus Bildungsstätten, die aus unterschiedlichsten Gründen keinen Ausbildungsvertrag in einem Betrieb bekommen haben. Ich lasse die Lehrlinge von einem Privatlehrer auf eigene Kosten zusätzlich unterrichten. Wenn sie die Prüfung bestehen, übernehme ich sie.

Sie sind fast täglich auf der Baustelle anzutreffen.

Was treibt Sie?

Ich habe den Beruf selbst gelernt und war gut darin. Deshalb habe ich einen hohen Qualitätsanspruch. Zweimal täglich mache ich eine Baustellenbegehung, um den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und um gegebenenfalls Fehler zu vermeiden bzw.

frühzeitig zu erkennen. Dadurch bleibt vielleicht mal Büroarbeit liegen, aber wenn draußen etwas schiefgeht, wäre es schlimmer.

Modernisierung

Bei ihren umfangreichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen arbeitet die Genossenschaft bewusst mit heimischen Unternehmen und trägt so zur Sicherung und zum Wachstum regionaler Unternehmen bei. In dieser und folgenden Ausgaben des Reform-Journal stellen wir einige Firmen vor. Diesmal die:

Kowalschek & Lapczyna Bau GmbH

„Einfach kann jeder“

Warum der „Chef“ täglich selbst auf die Baustellen kommt

Von hier, für hier:

Heimische Bauunternehmen

in der GWG

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Baugeschehen im ersten Halbjahr

Bauen im Denkmal: Fördermittel verringern Modernisierungsumlage für Mieter

Lilienweg 2 bis 16 (auch r. u.)

KITA Waldschule

Block Heckenweg 1, Ecke Fliederweg

W

as in Alt-Reform in den frü- hen Jahren des 20. Jahrhun- derts unter Federführung des Architekten und Stadt- planers Bruno Taut entstand, ist heute nationales Kulturerbe und soll als solches erhalten, gepflegt und für die Zukunft ent- wickelt werden. Im Flächendenkmal Gar- tenstadt wird nach denkmalpflegerischen Anforderungen saniert und modernisiert.

Das bedeutet beträchtliche Mehrkosten und kann von unserer Genossenschaft nicht nur aus eigener Kraft gestemmt werden.

Fördermittel sind deshalb für die GWG ein wichtiges und unentbehrliches Instru- ment, um zum einen Eigenkapital zu sparen, aber auch, um für die Mieter sa- nierter und modernisierter Wohnungen die Modernisierungsumlagen zu minimie- ren. Erst unter Hinzuziehung von Förder- mitteln ist die Außenmodernisierung im Denkmalbereich annähernd wirtschaft- lich tragbar.

So werden Fördermittel in 2020 in Alt-Reform eingesetzt

Wie Anfang des Jahres in der Tagespresse erwähnt, hat die Genossenschaft einen positiven Bescheid über 1,2 Millionen Euro Fördermittel für den städtebaulichen Denkmalschutz erhalten. Diese Mittel sind für das Fördergebiet Alt-Reform bestimmt und müssen bis zum Jahr 2025 in die Bau- substanz investiert werden. Derzeit prüft die Genossenschaft, mit welchen Objekten

begonnen werden soll. Kriterien wie Leer- stand und aktueller Sanierungszustand der einzelnen Objekte spielen dabei eine zent- rale Rolle. Begonnen werden soll mit dem Bunten Weg 8. Diese Entscheidung wurde aufgrund der alten Bausubstanz getroffen – das Haus hat eines der ältesten Dächer in der Siedlung – und weil es bereits zum großen Teil leergezogen ist. Im nächsten Reform-Journal werden wir Sie auf dem Laufenden halten, welche weiteren Objek- te im Jahr 2021 für die Außensanierung vorgesehen werden.

Ebenfalls aus dem Programm Stadtumbau Ost erhielt die Genossenschaft einen posi- tiven Bescheid für die Außensanierung der Blöcke Zur Siedlung Reform 4 und 5.

Die Höhe der zugesagten Fördermittel reicht allerdings nicht aus, um damit beide Häuser wirtschaftlich zu sanieren. Deshalb wird zunächst die Gebäudehülle von Zur Siedlung Reform 5 saniert, voraussichtli- cher Abschluss ist Ende 2021. Der Block 4 wird vorerst zurückgestellt und für seine Sanierung erneut Fördermittel beantragt.

CHRISTIAN MÜLLER

Ohne Lärm kein schöneres Zuhause

„Wo gearbeitet wird, ist es laut und schmut- zig …“ Dieser Satz dürfte bei den Bau- maßnahmen in den vergangenen Monaten jedem unmittelbar Betroffenen und den

„Anliegern“ von Großbaustellen in der Siedlung mit einem Stoßseufzer durch den

Kopf gegangen sein. Denn bei den Außen- sanierungsarbeiten an Dach, Fassade und Fenstern, bei der Bauwerkstrockenlegung und anschließenden Gestaltung der Au- ßenanlagen ging und geht es ebenso wie bei der kompletten Innensanierung mit Abbrucharbeiten und Grundrissänderung nicht ohne Lärmbelästigung ab. Die Er- gebnisse der Komplettsanierung können sich aber sehen lassen, wie Bauleiter Steffen Böhme berichtet.

Lilienweg 9 bis 25

Die letzten Maßnahmen zur Gestaltung der Außenanlagen mit PKW-Stellplatz, Zuwegung zu den neu geklinkerten Haus- eingangstreppen und Standflächen für die Mülltonnen wurden in diesem Frühjahr abgeschlossen. Somit ergibt sich für die Hausblockzeilen Nr. 1 bis 7, 9 bis 15 und 17 bis 25 wieder ein „einheitliches Gesamt- bild mit einer bunten Fassade, wo man sich wohlfühlt und gerne zu Hause ist“, freute sich Familie Myrrhe, die seit vielen Jahren im Lilienweg wohnt. Solche Zufrie- denheit und das Lob am Ende des Tages hören alle Baubeteiligten – die Mitarbeiter der Bauunternehmen, der Planung und baubegleitenden Ausführung und auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle – am liebsten. Die vielen Unwegsamkeiten und Beeinträchtigungen während der Baumaß- nahmen haben sich also gelohnt. Bleibt zu hoffen, dass auch zukünftig Fördermittel für den Lilienweg zur Verfügung stehen.

Birkenweg 10 (o./u.)

Fotos: Steffen Böhme, GWG

Impressionen aus dem Lilienweg nach Fertigstellung der Fassaden und Außenanlagen sowie der Herstellung des Wirtschaftsweges (Westseite)

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