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Academic year: 2022

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REFORM

Jahrgang No 22 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft

Gartenstadt-Kolonie Reform eG

journal

Heft 2/2020 September–Dezember Magazin für Genossenschafter

V L C G Ü K

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,

Frohe Weihnachten

und ein gutes

neues Jahr 2021

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Teilnahme die Beschlussfassung zu wich- tigen Entscheidungen ermöglicht. Auch die Wahlen zum Aufsichtsrat gehörten dazu und zwischenzeitlich hat auch die satzungsgemäße Neukonstituierung statt- gefunden. Herzlichen Glückwunsch an Torsten Schleusner, Stefan Perlbach, Uwe Neuhäuser und Thomas Rößler, die als Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertre- ter sowie Schriftführer und Stellvertreter Verantwortung übernommen haben.

Am Ende dieses schwierigen Jahres möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern unserer GWG- Geschäftsstelle bedanken, die trotz co- ronabedingt veränderter Arbeitsabläufe zuverlässig ihre Aufgaben erfüllt haben.

Wir haben ein Team aus erfahrenen langjährigen und ehrgeizigen jungen Mitstreitern. Zu ersteren gehört Michaela Cleve. Seit 25 Jahren unterstützt sie den Vorstand im Sekretariat, und für viele Genossenschafter ist sie die erste Anlaufstelle. Wir gra- tulieren Frau Cleve zu ihrem Betriebsjubiläum, bedanken

uns herzlich für Ihre Arbeit und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Allen Mitgliedern unserer Genossenschaft wünschen wir ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest. Kommen Sie gesund ins neue Jahr und bleiben Sie optimistisch!

Ihr Detlef Gissendorf

Editorial

Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter,

was können wir in zehn oder zwanzig Jah- ren unseren Kindern und Enkeln über das Jahr 2020 erzählen? Möglicherweise wird das Thema Corona unsere Erinnerung beherrschen.

Es war auf jeden Fall ein Jahr, das ziemlich aus der Reihe fiel, das wir nicht wie ge- wohnt nach unseren Wünschen gestalten konnten. Stärker als verschobene oder ab- gesagte Familienfeiern und Urlaubsreisen wiegen jedoch die Sorgen von Menschen.

Die Angst um den Arbeitsplatz oder die selbstständige berufliche Existenz als Gastronom oder Künstler ist gegenwär- tig. Ebenso schwierig gestaltet es sich für Eltern im Homeoffice bei gleichzeitiger Kinderbetreuung. Auch Ärzte, medizini- sche Fachkräfte und Pflegepersonal sind in diesem Jahr vielfach über die Belastungs- grenze hinaus für ihre Mitmenschen tätig geworden.

Ich hoffe, Sie und Ihre Familie sind von der Pandemie verschont und gesund ge- blieben. Das ist das Wichtigste, (fast) alles andere lässt sich nachholen.

Auch für unsere Genossenschaft gab es Einschränkungen, so mussten Frühlings- fest und Weihnachtstreff abgesagt werden und die Vertreterversammlung fand mit reichlich Verspätung statt. Dennoch war es kein Jahr des völligen Stillstandes. Wir ha- ben unser anspruchsvolles Bauprogramm fortgeführt. Dafür ein großes Dankeschön an unsere Baufirmen! Die Nachfrage nach frisch sanierten Reihenhäusern ist gewal- tig. Die Wertschätzung der eigenen Wände mit zugehörigem Garten hinterm Haus ist gerade aktuell zu Corona-Zeiten ein geschätzter und heiß begehrter Vorzug.

Die Ergebnisse unserer wirtschaftlichen Tätigkeit kommen der Gemeinschaft aller Mitglieder zugute. So können wir erneut eine Rückvergütung für alle bei uns wohnenden Mitglieder gewähren. Leben und Wohnen in einer Genossenschaft bedeutet aber auch Selbstorganisation und Teilnahme. Ich beziehe mich auf die Neu- wahlen zur Vertreterversammlung 2020.

Zwischenzeitlich hat der Wahlvorstand 95 Wahlvorschläge erhalten und ist darüber erfreut, dass so viele Genossenschafter auf ihr Recht zur demokratischen Mitbestim- mung trotz Corona-Beschränkungen nicht einfach verzichten wollen. Leider musste der im November geplante Wahltermin im Wahllokal abgesagt und die Wahl noch einmal verschoben werden, mehr dazu auf Seite 31.

Nicht unerwähnt soll die Vertreterver- sammlung zum Jahresabschluss 2019 bleiben, die durch Corona Beschränkun- gen erst am 12. Oktober 2020 stattfinden konnte. 44 Vertreter haben durch ihre

Detlef Gissendorf, Sprecher des Vorstandes

O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit!

Welt ging verloren, Christ ist geboren:

freue, freue dich, o Christenheit!

O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit!

Christ ist erschienen, uns zu versühnen:

freue, freue dich, o Christenheit!

O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit!

Himmlische Heere jauchzen dir Ehre:

Freue, freue dich o Christenheit!

JOHaNNES Falk, 1806

Wir wünschen Ihnen ein geruhsames Fest in der Familie. Machen Sie es gut – wir sehen uns gesund und munter im neuen Jahr.

Fotos: Michael Sachsenweger

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4 5

Wie füllt man eigentlich Wasser in sein Heizungssystem? Ingo Ziesing von der Firma J. Noack erlärt

Ordentliche Vertreterversamm- lung: Erfolgreicher Abschluss des Geschäftsjahres 2019

Baustellenreport 2020: Neue alte Schmuckstücke entstanden im Denkmalbereich

Kuscheln am Kamin – aber besser feuersicher: Interview mit Schornsteinfegermeister Daniel Tönnigs I N H A L T

„Ohne GWG-Unterstützung ginge vieles gar nicht“: Kita Waldschule bedankt sich

Heft 2/2020 September bis Dezember

REFORM direkt – Informationen aus der Geschäftsstelle und weitere genossenschaftlichen Themen

6 20 22

28 34 42

IMPRESSUM Herausgeber: GWG Reform eG,

asternweg 1, 39118 Magdeburg Telefon: (03 91) 6 11 54 -0/Fax: 611 54 45 Redaktion: Vorstand, Ute Semkat Redaktionsschluss: 9. Dezember 2020 layout/Fotografie: Michael Sachsenweger Druck: Elbe Druckerei Wittenberg GmbH

Baustellenreport

Holz

Vorführung

Titelillustration sowie Illustrationen im Inhalt:

Michael Sachsenweger

6 16 17 18 19 20 21

22 24 26 28 31 32 34 39 40 42

Fotos: Michael Sachsenweger (oben, unten rechts); Christian Müller, GWG (u. links), Steffen Böhme, GWG (u. Mitte)

REFORM direkt – Informationen aus der Geschäftsstelle Wohnungsumzug trotz des Corona-Kontaktverbots Gefährliche Fettbrände und Balkonentwässerung

Steiniges vor dem Haus? Zu Steinegärten und Pflanzenvielfalt im Vorgarten für eine bunte Gartenstadt

Ungebetene Hausgäste: Wie man gegen Ratten vorbeugen kann Kuscheln am Kamin – aber besser feuersicher: Interview mit Schornsteinfegermeister Daniel Tönnigs

25-jähriges Betriebsjubiläum von Michaela Cleve und Geplant: Baby-Mitgliedschaft – Willkommensgeschenk für jüngste Genossenschafter

Wie füllt man eigentlich Wasser in sein Heizungssystem?

Vorführung mit Ingo Ziesing von der Firma J. Noack Gut versichert durch den Winter: Winterstürme und Frost Achtung Winterdienst! Bei Straßenreinigungspflicht ist im Falle eines Unfalls der Anlieger haftbar

Ordentliche Vertreterversammlung: Erfolgreicher Abschluss des Geschäftsjahres 2019

Vertreterwahl im Januar ausschließlich per Briefwahl

Von Omas Häuschen, einer schwierigen Sanierung und halbierten Heizkosten – Baustellenbeeinträchtigung in Zur Siedlung Reform zahlt sich aus Baustellenreport 2020: Neue alte Schmuckstücke

Holz oder Hecke? Grundstücksneuordnung bei Neuvermietung Gartenträume im Heckenweg – kriminell gut und einfach zu machen

„Ohne GWG-Unterstützung ginge vieles gar nicht“: Kita bedankt sich für umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen

Winter

Vertreterver- sammlung

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Waldschule

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Fotos: Michael Sachsenweger Foto: Torsten Radtke, GWG

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6 Geschäftsstelle 7

+++ REFORMdirekt

Infos aus der Geschäftsstelle

15. auszahlung der genossen- schaftlichen Rückvergütung Wieder rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest zahlt die GWG eine genossenschaftliche Rückvergütung auf die Mieteinnahmen aus, die von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wurde.

Zum 15. Mal in Folge können Genos- senschafter, die in einer GWG-Wohnung leben, vom soliden und erfolgreichen

Wirtschaften ihrer Genossenschaft profi- tieren. Sie erhalten rund ein Prozent ihrer im Vorjahr gezahlten Kaltmiete zurück.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

Mietrückstände werden vor der Auszah- lung aufgerechnet. Die Rückvergütung ist nicht steuerpflichtig.

Die genossenschaftliche Rückvergütung ist eine freiwillige Leistung, die jährlich neu erwirtschaftet werden muss. Ein

Bunter Weg 3 nach Abschluss der Fassadensanierung und der Außenbereiche

Ehrenamtlicher Senioren- beirat der Stadt Magdeburg

Der Beirat ist ein Gremium der Stadt und eine Interessenvertretung der Senioren und Seniorinnen. Er bietet jeden Donners- tag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr eine Sprechstunde für Ratsuchende an.

➜ kontakt: alter Markt 6 Zimmer 045 (Erdgeschoss) 39104 Magdeburg

Telefon: 03 91/540 23 83 Der ehrenamtliche Seniorenbeirat beschäftigt sich u.a. mit den Themen:

– Begleitung und Umsetzung senioren- politischer leitlinien der Stadt, – Einbringung bei Planungen von alters- gerechtem Bauen und Verkehr, – Gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen,

– Möglichkeiten der ambulanten und stationären Versorgung und Pflege

FIB: Familieninformationsbüro

Seit einem Jahr gibt es das FIB Familien- informationsbüro Magdeburg in der krü- gerbrücke 2. Es hilft bei der Orientierung – über eine attraktive Freizeitgestaltung – über Beratungs- und Unterstützungs- angebote für den Familienalltag - und bei Fragen zur Pflege von angehörigen.

Die Magdeburger können sich ohne Termin an die Mitarbeiterinnen des FIB wenden.

Diese versuchen für jedes anliegen eine Hilfestellung zu finden oder vermitteln einen geeigneten ansprechpartner. auch antragsformulare, z.B. zum Eltern- und kindergeld können mitgenommen oder gleich vor Ort ausgefüllt werden.

Telefon: 03 91/59 80 27 00 oder -01, E-Mail: fib@stadt.magdeburg.de, Internet: www.magdeburg.de/fib

Rechtsanspruch besteht nicht. Aber diese Form der Beteiligung der Mitglieder an einem positiven Geschäftsergebnis ihrer Genossenschafter entspringt der genos- senschaftlichen Tradition. Sie erfolgt ohne Forderung nach Gegenleistung.

Wir würden uns jedoch freuen, wenn sich möglichst viele Mitglieder auf die ihnen jeweils mögliche Weise für ihre Genossen- schaft engagieren würden.

Foto: Michael Sachsenweger

Damit wir alle gesund bleiben – kontaktbeschränkungen infolge Corona

Die Geschäftsstelle bleibt weiterhin ein- geschränkt für die Mitglieder geöffnet.

Besuche zur persönlichen Klärung von Mieterangelegenheiten sind nur nach Terminvereinbarung über das Sekretariat möglich. Um die vorgeschriebenen Kon- taktbeschränkungen infolge der Corona- Pandemie zu befolgen, bitten wir, allein ohne Begleitperson zum vereinbarten Ter- min in die Geschäftsstelle zu kommen.

Termine über Telefon 03 91/6 11 54 00 oder mail@gwg-reform.de

abfallentsorgung

kosten Müllentsorgung – Ummeldung Tonne

Wenn sich der Hausstand zum Beispiel nach Auszug der Kinder verkleinert, wird möglicherweise auch nur noch eine Müll- tonne mit geringerem Fassungsvermögen benötigt. Jeder Haushalt kann einmal im Jahr seine Bio- oder Restmülltonne beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb ge- bührenfrei umtauschen lassen. Jeder wei-

tere Behälterumtausch kostet 15,00 Euro.

Das Aufstellen einer gereinigten Tonne im Austausch gegen eine Tonne gleichen Volumens kostet 8,50 Euro bei einem Behältervolumen bis 1.100 Liter.

(Kostenübersicht siehe unten) Betriebsruhe zum Jahreswechsel

Die GWG-Geschäftsstelle im Asternweg bleibt zwischen Weihnachten und Neu- jahr – vom 24. Dezember bis 3. Januar – geschlossen. Ab Montag, 4. Januar 2021, sind wir wieder für Sie da:

• Montag 7.00 – 8.30 Uhr

• Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 18.00 Uhr

• Mittwoch 7.00 – 8.30 Uhr

• Donnerstag 7.00 – 8.30 Uhr

• Freitag 7.00 – 8.30 Uhr Bitte beachten Sie die Kontaktbeschrän- kungen aufgrund Corona.

Termine für 2021

Unser Frühlingsfest ist für den 5. Juni 2021 geplant. Die Durchführung hängt vom weiteren Pandemieverlauf ab.

kosten Bio Bio Tonne +

(mit Filterdeckel)

Restmüll

bei jeweils 14-tägiger abholung

60 l 120 l 60 l 120 l 40 l 60 l 80 l 120 l

jährlich 37,92 75,84 47,52 85,56 46,08 69,12 92,16 138,24 monatlich 3,16 6,32 3,96 7,13 3,84 5,76 7,68 11,52 Entsorgungskosten der Tonnen | Reihenhaus/Mehrfamilienhaus (teilweise)

Quelle: Amt für Abfallwirtschaft, Stand 2020

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Bestandsbetreuerwechsel

Markus Neitzel (links) hat zum 1. Oktober den bisher von Tobias Tönnies (rechts) betreuten Wohnungsbestand übernommen.

Der gelernte Immobilienkaufmann arbeitet seit Juli 2019 bei der GWG und konnte sich seitdem im Bestandsmanagement gut einarbeiten. Sein neuer Bereich als Bestandsbetreuer umfasst die GWG-Häuser am Bärplatz und in der Regierungsstraße 1–17 in der Innenstadt, im kirschweg 8, 32–42 und 1–49 sowie im Holunderweg, Narzissenweg, Quittenweg, Rebenweg, Resedaweg, Schlehenweg und Tulpenweg. Das sind insgesamt ungefähr 600 Wohneinheiten.

Bestandsbetreuung ist momentan vor allem viel Schreibtischar- beit, erzählt Markus Neitzel: auf seinem Tisch liegen die Repara- turaufträge an Handwerksfirmen und Dienstleister der GWG, die koordination von Fachfirmen in absprache mit den Technikern für neu vermietete Objekte sowie Mieterschreiben, deren anliegen er klärt und beantwortet. „Wegen der Corona-Beschränkungen kenne ich die meisten Mieter in meinem Wohnungsbestand leider nur vom Telefon“, sagt Markus Neitzel. Persönlichen kontakt hat er derzeit fast nur bei Wohnungsübergaben und Wohnungsab- nahmen mit neuen und alten Mietern oder bei Besichtigungster- minen mit Interessenten.

Tobias Tönnies hatte den Bestand seit dem Jahr 2008 betreut.

Jetzt kümmert er sich in der Innenorganisation der GWG um die weitere Prozessdigitalisierung im technischen und kaufmänni- schen Bereich. Damit will die Genossenschaft im digitalen 21. Jahrhundert zukunftsfähig bleiben. Weiterhin in seinem auf- gabengebiet bleibt das Parkraummanagement der Parkhäuser Bärplatz und Elbbahnhof.

Geschäftsstelle

+++ REFORMdirekt

(Foto mit beiden)

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommenssteuer absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vom Mieter an den Vermieter gezahlt wurden, können steuerlich geltend ge- macht werden. Das sieht das Einkommensteuergesetz § 35a, Absatz 2, Satz 1 und § 35a, Absatz 2, Satz 2 schon seit 2006 vor.

Es kommen z.B. folgende Betriebskostenarten in Betracht:

• Hausreinigung, Grünpflege, Pflege der Außenanlagen, Winterdienst

• Schornsteinreinigung

• Wartung der Aufzugsanlagen

• Wartungskosten für Heizungsanlagen und Rauchwarnmelder WIE VIEL KANN MAN STEUERLICH GELTEND MACHEN?

Von den haushaltsnahen Dienstleistungen sind 20 Prozent des Arbeitslohnes abzugsfähig. Achtung: Es werden nur die reinen Arbeitslöhne, einschließlich Fahrtkosten, bei der Steuerermä- ßigung berücksichtigt. Materialkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Voraussetzung ist, dass der Mieter Lohn- und Einkommensteuer zahlt. Durch die steuerliche Absetzbarkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen kann die Steuerlast um maximal 600 Euro im Jahr gemindert werden. Dieser Steuervorteil ist nicht vom Einkommen und vom Steuersatz abhängig.

Es genügt in der Regel, dass Sie Ihrer Steuererklärung eine Kopie der letzten Betriebskostenabrechnung beifügen und auf dieser die entsprechenden Kosten kennzeichnen. Sie müssen nicht auf die Betriebskostenabrechnung des gleichen Geschäftsjahres warten, sondern können die Abrechnung verwenden, die Ihnen zuletzt zugestellt wurde. Für die Steuererklärung 2020 gilt demnach die Betriebskostenabrechnung 2019.

Gelbe Tonne bitte vor das Grundstück stellen Wenn die Müllwagenfahrer die Gelbe Tonne nicht vom Grund- stück holen, geschieht das in keinem Fall aus Faulheit. Die Fahrer befolgen lediglich die Anweisung ihres Unternehmens, die Grund- stücke nicht zu betreten – auch nicht, wenn die Tonne nur eine Armlänge entfernt ihren Stellplatz hat. Das hat rechtliche wie auch versicherungstechnische Gründe. Darauf weist der Entsor- gungsdienstleister PreZero (früher Tönsmeier) hin.

Für das Entleeren der Gelben Tonne ist zwingend vorgeschrieben, dass sie am Abfuhrtag bis morgens 7.00 Uhr am Fahrbahnrand bereitgestellt werden muss. Damit signalisieren die Mieter, dass die Tonne „gekippt“ werden soll.

Wir bitten alle Genossenschafter, sich an diese Vorgaben zu halten. Ansonsten könnte es sein, dass die Gelbe Tonne – wie bereits vor einigen Grundstücken passiert – samt ihrem Inhalt stehen bleibt.

Wussten Sie schon? abfuhrkalender der Stadt ist jetzt online abrufbar

Den jährlich neuen Müll-Abfuhrkalender der Stadt Magdeburg gibt es jetzt auch online (Abb.). Er kann von der Internetseite der Landeshauptstadt: www.magdeburg.de heruntergeladen werden.

Der Kalender arbeitet objektbezogen: Nachdem der Mieter Stra- ßenname und Hausnummer angegeben hat, kann er nach der Eingabe entscheiden, ob der Kalender entweder mit Symbolen (Graue, Braune, Blaue, Gelbe Tonne) oder mit Text (Restabfall- behälter, Bio-, Papier- und Gelbe Tonne) der Entsorgungstermine ausgestellt werden soll. Der direkte Link zum Abfuhrkalender des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes:

https://sab.ssl.metageneric.de/app/sab_i_tp/index.php

Foto: Michael Sachsenweger Foto: Michael Sachsenweger

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10 Geschäftsstelle 11

+++ REFORMdirekt

Handwerkerbesuch trotz Corona Auch für die GWG-Mitarbeiter sowie für Handwerker und Dienstleister, die bei ihrer Arbeit eng mit den Mietern unserer Genossenschaft zu tun haben, gelten die gängigen Sicherheitsregeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus:

Tragen des Mund- und Nasenschutzes, mindestens 1,5 Meter Abstand zum Ge- genüber, husten und niesen in ein Taschen- tuch oder in die Ellenbeuge, regelmäßiges ausgiebiges Händewaschen sowie nicht ins Gesicht, vor allem an Mund, Augen und Nase, fassen.

Darüber hinaus sind unsere Firmen/Dienst- leister angehalten, die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- rung (DGUV) für folgende Schutzmaß- nahmen einzuhalten:

• Sollte ein Mieter den Besuch auf Grund der Pandemie ablehnen, ist dies zu akzeptieren. Das gilt nicht, wenn Gefahr in Verzug ist, z.B. bei einem Gas- oder Heizungsschaden und bei Schäden, die das Leben bedrohen!

• Die Handwerker und Dienstleister soll- ten nachfragen, ob sich am Arbeitsort eine Person in verordneter Quarantäne befindet. Dann können die Arbeiten nur nach Rücksprache mit dem Gesund- heitsamt durchgeführt werden.

• Handwerker und Dienstleister, die unter Atemwegsinfektionen oder Fieber leiden, sollten die Arbeiten nicht aufnehmen.

• Der Weg zum Kunden sollte am besten in Einzelfahrten zurückgelegt werden.

Bei Sammelfahrten muss der notwendige

Abstand aller Personen im Firmenfahr- zeug gewahrt werden. Notfalls sollten mehrere Privatfahrzeuge genutzt werden.

• Die direkten Kundenkontakte sollten reduziert und auf das Unterzeichnen von Dokumenten kann verzichtet werden.

• Auch die beschäftigten Handwerker und Dienstleister untereinander sollten bei der Arbeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

• Die Zusammensetzung der Arbeitsteams sollten möglichst beibehalten werden, um zusätzliche Kontakte zu vermeiden.

• Auch in den Pausen muss auf Mindest- abstand zwischen den Kollegen geachtet werden, eventuell könnten Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes verbracht werden.

• In kleinen Räumen sollte möglichst nur ein Beschäftigter arbeiten.

• Die Arbeitsbereiche sollten regelmäßig gelüftet werden.

• Damit sich die Beschäftigten regelmäßig die Hände waschen können, sollten sie für alle Fälle saubere Papierhandtücher und Seife oder Händedesinfektionsmit- tel zum Termin mitnehmen.

Wohnung renovieren?

achtung: Rauchwarnmelder Wer kennt es nicht: Der weiße Deckenan- strich hat schon bessere Tage gesehen und die grüne Farbe an der Decke war zwar damals modern, nun ist man dieser jedoch überdrüssig. Die durch Corona bedingten Reise- und Kontaktbeschränkungen haben in diesem Jahr zu verstärkten Aktivitäten innerhalb der eigenen Wohnung geführt.

Auch der Winter bietet jetzt viel Zeit für

eine Schönheitskur zu Hause – um die Wohnungswände selbsttätig mit einem frischen Farbanstrich zu verschönern.

Aber wie geht man beim Streichen der Zimmerdecke mit dem Rauchwarnmelder um? Muss er ab? Es gibt zwei Möglich- keiten:

1. Der Rauchwarnmelder wird vollständig abgedeckt, z.B. mit einem Einweg-Über- schuh. Nach getaner Arbeit wird die Abde- ckung entfernt und der Rauchwarnmelder ist, sofern er keinen Schaden genommen hat, sofort wieder funktionsfähig.

2. Der Genossenschaftler schraubt den Rauchwarnmelder entgegen dem Uhr- zeigersinn ab und verwahrt diesen si- cher. In diesem Fall ist nach erfolgter Renovierungsarbeit eine Meldung an die GWG erforderlich. Wir beauftragen dann die zuständige Fachfirma Ista, die den Rauchwarnmelder wieder montiert und verplombt.

ablesung der Wasseruhren und Heizkostenverteiler

Zum Jahreswechsel werden wieder die Messgeräte der Wasseruhren und Heiz- kostenverteiler durch die Beauftragten der Abrechnungsfirma abgelesen. Bitte versuchen Sie, zum Ablesetermin selbst anwesend zu sein oder beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, den Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten.

Sollte das nicht möglich sein, lesen Sie bitte selbst ab und melden unbedingt Zählerstände und Zählernummer an die Abrechnungsfirma sowie gegebenenfalls auch an die Geschäftsstelle.

auswirkt. Einen Teil der Kostensteigerung macht die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns aus, nach dem die Mit- arbeiter der Dienstleistungsfirmen bezahlt werden. Der Mindestlohn wird bis 2022 schrittweise weiter erhöht.

Die Übernahme des Reinigungs- und Winterdienstes durch darauf spezialisier- te Firmen hat auch juristische Gründe.

Denn für jedes Grundstück besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Sie ist eine Rechtspflicht und dient der Abwehr von Gefahrenquellen zum Schutze Dritter.

Ein Unterlassen führt zu Schadenersatz- ansprüchen. Das heißt: Wenn ein Passant vor einem unserer Häuser stürzt und sich verletzt, weil Laub oder Schnee den Weg in eine Rutschbahn verwandelt haben, haftet die Genossenschaft als Grund-

stückseigentümer. Sie muss Vorkehrungen schaffen, um Gefahrenquellen auszu- schließen.

kosten des Winterdienstes auch ohne Schneefall

Ein saisonaler Festbetrag, der unabhängig von einem tatsächlichen Einsatz anfällt, ist für die Streu- und Räumungsarbeiten vereinbart. Das vereinbarte Entgelt wird also auch für die Bereitschaft gezahlt.

Nachfolgende regionale Firmen führen aktuell Pflege- und Reinigungsleistungen für die Genossenschaft und Ihre Mitglie- der aus:

– PRIMA GmbH Haus- und Grundstücksservice, – Quandt-Garten GmbH und

– Sedo Objektdienstleistungen GmbH.

Umlagefähige Nebenkosten steigen

Die im Herbst versandte Nebenkosten- abrechnung für 2019 hat zu Nachfragen einiger Genossenschafter geführt. Das be- trifft vor allem die Position „Gehwegrei- nigung/Straßenreinigung/Winterdienst“.

Die Kosten für diese Dienstleistungen von Magdeburger Firmen sind gestiegen.

Die GWG bemüht sich bei extern ver- gebenen Leistungen immer um das für die Genossenschaft wirtschaftlichste An- gebot. Im Jahr 2018 mussten Gehweg-/

Straßenreinigung und Winterdienst nach Rückzug des bisherigen Dienstleisters neu ausgeschrieben werden. Aufgrund des umfangreichen, über mehrere Standorte verteilten Wohnungsbestandes der GWG mussten die Reinigungsleistungen im Jahr 2018 auf drei Firmen verteilt werden. Die neuen Verträge brachten einen Kosten- sprung, der sich jetzt erstmals ganzjährig

Foto: Michael Sachsenweger

Fassadensanierung des gegenwärtigen Sitzes der Geschäftsstelle

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Junger Mann für alles

Nein, es ist keine zufällige Namensgleichheit.

GEORG RaDTkE ist der Sohn von Torsten Radtke aus dem Bereich Bauleitung der GWG.

Junior Radtke arbeitet seit august dieses Jah- res in der GWG-Geschäftsstelle und unterstützt das Team im alltagsgeschäft überall dort, wo es

„brennt“. aber meistens ist er im oberen Stockwerk in der Buch- haltung anzutreffen. Die arbeit mit Zahlen findet der junge Mann spannend.

Sein eigener beruflicher Werdegang hatte bisher weniger mit Zahlen, sondern viel mit Paragraphen zu tun. Der 24-Jährige hat im vergangenen Jahr den juristischen Studiengang „law in context“

mit dem Bachelor abgeschlossen. Das ist ein interdisziplinäres Fach, bei dem es um das Recht im internationalen kontext mit Wirtschaft, Politik und Technik geht. Daran hätte er das Studium sofort fortsetzen können bis zum abschluss als Master oder bis zum Staatsexamen als Volljurist. aber während er Paragraphen büffelte, merkte Georg Radtke, dass er sein berufliches Traumziel nicht unbedingt als Staatsanwalt oder Richter sieht.

also eine Besinnungspause, die in Corona-Zeiten mit ihren Beschrän- kungen im Studienbetrieb auch eine praktische Seite hat. als die GWG eine aushilfe für den Geschäftsbetrieb suchte, bewarb sich Georg Radtke und bekam die Stelle. Sie ist zunächst bis Ende Juni befristet. „Ich kann jetzt etwas machen, was mich über die juris- tische kompetenz hinaus qualifiziert“, sagt der junge „Mann für alles“. Ob er dann beruflich daran anknüpft und eine ausbildung in Betriebswirtschaft anschließt, oder ob er doch noch sein juris- tisches Studium bis zum Master fortsetzt, hält er sich offen. auch eine längerfristige Tätigkeit für die GWG könnte er sich möglicher- weise vorstellen.

Von seinen weiteren beruflichen Plänen wird letztlich auch abhängen, ob Georg Radtke in seiner Heimatstadt Magdeburg bleibt. „klar, ich bin hier geboren und zur Schule gegangen und könnte mir auch vorstellen, weiter hier zu leben.“ Dresden, sein Studienort, „gefällt mir auch sehr und ist nur zwei Stunden autofahrt entfernt.“ Wie viele junge leute zieht er aber auch in Erwägung, erst einmal ande- re Städte auszuprobieren, um zu sehen, wie man dort lebt.

Einstweilen wohnt der jüngste GWG-Mitarbeiter in einer WG in Mag- deburg, hat Freude an der arbeit und hofft auf das Ende der Pande- miebeschränkungen, um sich nach Feierabend wieder uneingeschränkt mit Freunden treffen und die Freizeit verbringen zu können.

Immer ein Ohr für seine Mieter

Mit seinen geschickten Händen sorgt

MICHaEl RIPkE dafür, dass aus kleinen Repa- raturen keine großen Probleme erwachsen.

Seit zwölf Jahren arbeitet er als Hausmeister für die Genossenschaft. Bisher war er dafür bei einem externen Dienstleister angestellt, aber seit Mitte Dezember ist die GWG sein direkter arbeitgeber – sehr zur Freude für den Otterslebener. Doch in der Geschäftsstelle trifft man ihn eher selten, denn der fleißige Hausmeister ist für den ge- samten Wohnungsbestand an allen Standorten der GWG sowie für die beiden Parkhäuser zuständig, außerdem kümmert er sich um Gärten leer stehender Häuser in der Siedlung Reform. „Ich bin gut ausgelastet“, bestätigt er. Jetzt im Winter muss er auch noch dafür sorgen, dass alle Streugutbehälter aufgestellt sind und immer aus- reichend Sand nachgefüllt wird. Das ist anstrengende körperliche arbeit bei oft nicht angenehmer Witterung.

Mittlerweile kennen so ziemlich alle Genossenschafter „ihren“

Hausmeister. Früher auf dem Bau und als Zimmermann tätig, kann Michael Ripke (fast) immer helfen, wenn etwas kaputt geht oder nicht funktioniert: Mal ist ein kellerlicht im Mehrfamilienhaus ausgefallen, mal muss in einer Wohnung ein Fenster nachgestellt oder das Zylinderschloss an der Wohnungstür gewechselt werden.

Es sind vor allem die hundertjährigen Häuser in der Siedlung, die eine intensive Instandhaltung benötigen, und es sind vor allem die betagten Mieter, die zum Beispiel beim Büsche schneiden Hilfe brauchen. lächelnd spricht Michael Ripke von seinen „Stamm-Omis und Stamm-Opis“, die ihn auch gern gleich auf der Straße anspre- chen, wenn es irgend-wo klemmt. Normalerweise werden Repara- turen bei der GWG-Geschäftsstelle gemeldet, die dann Herrn Ripke losschickt. „Ich habe immer ein Ohr für meine Mieter“, betont der 57-Jährige. Und weil es aus dem Wald so herausschallt, wie man hineinspricht, kann der nette Hausmeister von fast nur guten Erfah- rungen im Umgang mit „seinen“ Mietern berichten.

Weniger gut sind seine Erlebnisse aus der Grobreinigung in den GWG-Parkhäusern am Bärplatz und am Elbbahnhof. Nicht selten sammelt er da ganze Eimer von Essensresten, dreckigen Babywin- deln und anderem Unrat auf, die autofahrer nach dem Parken einfach an Ort und Stelle zurückgelassen haben. leider wird auch in manchen verwaisten Gärten Müll entsorgt. aber das Positive in seiner arbeit überwiegt für ihn: „Ich komme gern jeden Tag hierher.“

+++ Personalien

Geschäftsstelle 12

Foto: Michael Sachsenweger

I

n diesem Jahr mussten die Genos- senschafter auf ihren Reformer Weih- nachtstreff verzichten, denn die Pandemie ließ das fröhliche Zusam- mensein nicht zu. Das kann es doch nicht sein, dass man in der Adventszeit in der Stube sitzen muss und ältere Genossen- schafter womöglich ganz allein bleiben, dachten sich die Mitglieder der Volkssoli- darität Gruppe „Gartenstadt Reform“. Sie luden deshalb am Samstag vor Nikolaus in den Bunten Weg, wo in diesem Jahr zwei leuchtende Nussknacker Licht in die dunkle Jahreszeit bringen, zur „Musik im Advent“ ein.

Für das Konzert wurden der Musiker Hart- mut Hasselberg und seine Schüler Eva und Timo gewonnen, die bereits während des Lockdowns am 1. Mai ein „Konzert gegen die Einsamkeit“ gegeben hatten. Diesmal spielte Herr Hasselberg auf der Violine weihnachtliche Weisen und sang dazu, begleitet von Eva und Timo. Auch einige Gedichte hatte er im Repertoire.

Mitsingen war ausgesprochen erwünscht, hatte die Leiterin der Volkssolidarität- Gruppe Gudrun Kaminski gleich zu Be- ginn die etwa 50 Reformer ermutigt, die sich erwartungsfroh eingefunden hatten.

Wenn man allerdings wegen der Corona- Beschränkungen Abstand zu den Musizie- renden und auch zwischen den Grüppchen von Zuhörern halten muss, ist es schwierig, die eigene Stimme mit denen der anderen zu einem Chor zu vereinen. Ganz mutig

waren die sechsjährige Martha und ihr dreijähriger Bruder Jesper, die mit ihren Eltern im Nelkenweg wohnen. Sie sangen das Lied „In der Weihnachtsbäckerei“ und man merkte ihnen dabei die Vorfreude auf das Weihnachtsfest an.

„Es hat Spaß gemacht“, meinte Musik- schülerin Eva nach dem Auftritt. Und auch die Zuhörenden oder Mitsingen- den freuten sich über die musikalische Einstimmung aufs Weihnachtsfest in der zauberhaften weihnachtlichen Kulisse am Bunten Weg. Danke, liebe Frauen der Volkssolidarität!

adventssingen – Zusammensein in abstandszeiten

Einstimmung auf das Weihnachtsfest an der Reformer lichterwelt

Hartmut Hasselberg und seine Schüler Eva und Timo

150 phantasievoll beklebte Weihnachtstüten:

Die wurden im Kreativzirkel der Volkssolidarität liebevoll gestaltet und den Mitgliedern der Orts- gruppe übergeben. Die Weihnachtsfeier musste leider abgesagt werden

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Stimmungsbild Bärplatz

Bunter Weg 2, Denkmalbereich reform Bärplatz, City-Quartier

Fotos: MIchael Schumacher

Geschäftsstelle 14

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E

in Wohnungsumzug in Corona- Zeiten wirft Fragen und Be- fürchtungen auf. Derzeit erhält auch die GWG Anfragen, ob unter den pandemiebedingten Kontaktbe- schränkungen und Hygieneregeln ein Um- zug überhaupt möglich ist – und was dabei zu beachten ist. Die folgenden Hinweise sind aus dem Ratgeber von immowelt.de entnommen.

Umzug nicht im Quarantänefall Grundsätzlich darf ein Umzug stattfinden.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Personen des umziehenden Haushaltes nicht infiziert sind und sich nicht in Quarantäne befin- den. Denn wer in Quarantäne ist, darf die Wohnung 14 Tage lang nicht verlassen.

Wer infiziert ist, unter Quarantäne steht oder sich vor kurzem in einer vom Robert- Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region aufgehalten hat, sollte seinen Mö- belspediteur umgehend informieren. Das gilt auch bei Verdacht auf eine Infizierung im unmittelbaren Umfeld. Der Spediteur

wird prüfen, ob der Umzug wie geplant stattfinden kann oder ob eine Verschiebung des Umzugstermins sinnvoller ist. Umzugs- unternehmen dürfen weiterhin arbeiten.

Da kein Arbeitsverbot herrscht, können die Umzüge innerhalb Deutschlands in der Regel durchgeführt werden. Voraussetzung:

Die Speditionsmitarbeiter sind ebenfalls nicht infiziert oder in Quarantäne.

Der Verband der Möbelspediteure weist auf besondere Schutzmaßnahmen hin: Die Fahrzeuge werden regelmäßig desinfiziert, das Personal wird mit Handschuhen aus- gestattet und gegebenenfalls auf mehrere Fahrzeuge verteilt. Zudem brauchen die Möbelspediteure aus Hygienegründen die verwendeten Verpackungsmaterialien nicht mehr zurückzunehmen, sie müssen gegebenenfalls vom Kunden entsorgt wer- den. Das ist vertraglich festgehalten und es kommt deswegen auf den Einzelfall an.

Wer den Umzug mit einem Leihwagen selbst bestreiten will, muss beachten, dass die Buchung für den Leihwagen bestehen bleibt, auch wenn der Umzug verschoben werden soll. Auf Kosten achten!

Nachbarn und Freunde als Umzugshelfer?

Privatpersonen dürfen helfen, das gilt jedoch mit den jeweils aktuellen Ein- schränkungen. Uneingeschränkt helfen dürfen alle im Haushalt lebenden Per- sonen. Grundsätzlich sollten auch bei einem Umzug ein Abstand von 1,50 Metern zueinander sowie die geltenden

Hygieneregeln eingehalten werden. Es ist möglich, dass es in vereinzelten Bundes- ländern abweichende Regelungen gibt.

Der Umziehende sollte sich deshalb bei der zuständigen Behörde des jetzigen und neuen Wohnortes erkundigen, was es zu beachten gibt.

ansteckungsrisiko beim Umzug Das Ansteckungsrisiko ist nicht höher als anderswo, sofern die bekannten Hygiene- regeln eingehalten werden. Damit Abstand gehalten werden kann, sollten Möbelstücke einzeln getragen werden. Bei großen schwe- ren Gegenständen regelt sich der Abstand der Träger oft von allein. Es helfen zudem Handschuhe. Die Möbelstücke könnten mit Haushaltsreiniger abgewischt werden.

Auf neuen Umzugskartons befindet sich kein Erreger, und auch von jahrelang im eigenen Haushalt eingelagerten Kartons sollte keine Gefahr ausgehen.

Wohnungsumzug melden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dort bekommt man eine Meldebestätigung, mit der man bei Tele- fon- und Internetanbieter sein Sonderkün- digungsrecht für die alte Anschrift geltend machen kann. Falls das Amt geschlossen ist, rät die Verbraucherzentrale Hamburg:

„Der Kunde muss den Wohnortwechsel nachweisen. Das muss aber nicht zwin- gend durch die Ummeldebestätigung geschehen. Denkbar ist beispielsweise die Vorlage des neuen Mietvertrages sowie der Kündigungsbestätigung des Altvertrages oder eine eidesstattliche Versicherung.“

Quelle (Text) und noch mehr Informationen unter: ratgeber.immowelt.de

Wohnungsumzug trotz des Corona-kontaktverbots

Machen kontaktbeschränkungen einen Umzug möglich?

www.mdcc.de

MDCC WÜNSCHT ALLEN MIETERN

FROHE WEIHNACHTEN...

... und ein gesundes neues Jahr!

WIRVERBINDEN MAGDEBURG

Gefährliche Fettbrände

Die meisten Brände entstehen laut Brand- forschern in der Küche. Besonders gefähr- lich: die Fettpfanne auf dem Herd. Öl oder Butter spritzen gern über Topf- oder Pfan- nenrand und entzünden sich leicht. Das Feuer kann somit binnen kürzester Zeit auf die Küchenmöbel oder leicht entzündliche Gegenstände überspringen.

Wertvolle Tipps erhielten die GWG dazu von einem Brandmeister aus der Berufsfeu- erwehr Magdeburg. „An erster Stelle steht:

Ruhe bewahren. Danach sollte das Koch- gut vom Herd genommen oder mittels Deckel oder auch einer Decke abgedeckt werden. Hinweis: Auf keinen Fall mit Was- ser löschen, dies würde zu einer Fettexplo-

sion führen und ein Vollbrand entstehen.

Danach sollte gelüftet werden.

Bei Panik oder Handlungsunfähigkeit gilt:

Sich schnell aus der Küche entfernen, die Küchentür schließen und die Feuerwehr rufen. Ferner sollten sodann alle Türen geschlossen werden, bevor man sich aus dem Objekt entfernt. In den Mehrfa- milienobjekten auch die Wohnungsein- gangstür, damit das Treppenhaus nicht verqualmt und andere Mieter in Gefahr gebracht werden.“

Auch wenn ein Feuerlöscher oder Feuer- löschsprays gegen Fettbrände ein wert-

voller Helfer sind: Um den Ärger und die Aufregung um die verrußte Wohnung und den Verlust von lieb gewordenem Hab und Gut zu vermeiden, ist Achtsamkeit noch immer der beste Schutz.

Balkonentwässerung

Insbesondere Balkone sind vielen Witte- rungseinflüssen ausgesetzt. Stehendes Was- ser auf dem Balkonboden kann zu Schäden führen. Insbesondere gefrierendes Wasser in den Fliesenfugen kann Risse nach sich ziehen. Daher muss für eine gut funktio- nierende Entwässerung gesorgt werden.

Die Abläufe in den Balkonböden dürfen nicht zugestellt werden. Die Kontrolle und Reinigung der Siebe sollte ebenfalls regelmäßig durchgeführt werden.

Geschäftsstelle

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Siedlungskern, Blick nach Nordwesten

Geschäftsstelle

V

orgärten sind zwar schön, machen aber viel Arbeit. Das mag manch einer gedacht haben, als er vor seinem Heim einen Schottergarten angelegt hat. Meist wird dafür die Humusschicht abgetragen und der Grund mit einer Folie abgedeckt, obendrauf kommt dann eine etwa 50 Zen- timeter dicke Schicht Steine. Leider sind solche Flächen ökologisch tot und bieten keinen Lebensraum für Insekten.

Solche „grauen Gärten“ haben auch einen mangelhaften Wasserabfluss und heizen sich bei Sonnenschein stark auf. Das wiederum trägt dazu bei, das Stadtklima zu verschlechtern. Darauf weisen Fach- leute einstimmig hin und sagen auch:

Die Pflege solch eines Schotter-Vorgartens spart man sich nur die ersten zwei, drei Jahre. Dann setzt das Gebilde Moos und Flechten an und sorgt für zunehmenden Pflegebedarf.

Im September beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Änderung der Bauordnung ein Verbot von Schottergär- ten und folgte damit anderen Bundes- ländern. Zukünftig müssen unbebaute Flächen auf Grundstücken im Interesse des Klimaschutzes und der Artenvielfalt

begrünt werden. Das Verbot gilt ab dem kommenden Jahr für alle Flächen, die neu angelegt werden. Gleichwohl hofft das Umweltministerium darauf, dass sich auch Besitzer von bereits vorhandenen Schottergärten für eine Umgestaltung entscheiden.

Die Siedlung Reform wurde als Garten- stadt angelegt und soll auch eine solche bleiben. Daran sollten Genossenschafter, die sich bewusst für das Wohnen hier entschieden haben, denken. Zum toten Schottergarten gibt es grüne Alternativen voller artenreichem Leben – auch mit überschaubarem Pflegeaufwand.

Einen Vorgarten pflegeleicht anlegen

An vielen unserer Reihenhäuser steht für den Vorgarten nur sehr wenig Platz für die Bepflanzung zur Verfügung. Wie man solch eine kleine Beetfläche mit relativ geringem Aufwand neu anlegen kann, kann man u.a. im Internet-Gartenjournal (www.gartenjournal.net/vorgarten-gestalten) nachlesen. Nachfolgend ein Beispiel.

Man nehme:

• 2 weiße Anemonen

(Anemone x japonica), 80 cm

• 1 weiße Prachtspiere

(Astilbe x thunbergii), 130 cm

• 2 weiße Bergenien (Bergenia stracheyi), 40 cm

• 3 blaue Kaukasus-Vergissmeinnicht (Brunnera macrophylla), 40 cm

• 3 weiß-grüne Seggen (Carex), 30–40 cm

• 1 Wolfsmilch (Euphorbia amygdaloides „Purpurea“), 50 cm

• 3 bronzelaubige Purpurglöckchen (Heuchera x micrantha), 40–60 cm

• 1 Funkie (Hosta) mit weißgrünen Blättern, 60 cm

• 3 blaue Lilientrauben (Liriope muscari), 30 cm

• 1 weiße Flammenblume (Phlox diva- ricata), 30 cm

• 1 Kugelahorn „Globossum“

(Acer platanoides), 250–300 cm Das Internet-Gartenjournal rät: „Arran- gieren Sie diese Pflanzen so, dass sich im vorderen Bereich die niedrigeren Stauden tummeln und zur Hauswand hin die größeren Pflanzen gedeihen. Dem Kugel- ahorn obliegt die Aufgabe als Leitpflanze inmitten des Vorgartens. Alternativ siedeln Sie hier einen Blütenstrauch als Hoch- stämmchen an, wie die Rispenhortensie (Hydrangea paniculata) „Vanille Fraise“.

Auf den entsprechenden Internetseiten findet der Hobbygärtner noch viel mehr Hinweise und Ratschläge. Aber auch die heimischen Gartencenter helfen gern mit Rat und Tat.

Steiniges vor dem Haus

Pflanzenvielfalt im Vorgarten für eine bunte Gartenstadt

E

ine Ratte in der Wohnung! Das ist der Albtraum vieler Men- schen. Siegfried Köchy kann das gut verstehen. Bereits in der DDR hat der Handwerksmeister Erfah- rungen bei der Schädlingsbekämpfung gesammelt. Seit 1990 führt er seinen eigenen Meisterbetrieb. Da gibt es nichts, was der Fachmann nicht schon erlebt hat. „Gegenwärtig sehe ich eine deutli- che Zunahme der Rattenpopulation in Magdeburg, gerade auch am Ottersleber Teich“. Hier haben Einwohner die Nager schon am helllichten Tage in Gruppen herumlaufen gesehen.

Köchy sagt, dagegen müsse mehr getan werden: „Die ausgelegten Giftköder müssten alle drei Tage kontrolliert wer- den. Erst dann kann man sehen, ob noch Laufwege der Ratten vorhanden sind. Das muss man zwei Mal, drei Mal machen, so lange, bis die Ratten getilgt sind“, erklärt der Experte. Neben wachsender Resistenz der Ratten gegen das Gift sieht er noch ein weiteres Problem: Was Menschen an Enten, Tauben oder an wildlebende Katzen verfüttern, ist oft so reichlich, dass noch viel für die Ratten übrig bleibt. Damit werden die Giftköder für sie unattraktiv und bleiben unberührt liegen.

Auch was unseren Haustieren schmeckt, mögen die Ratten genauso gern, sagt Köchy. Deshalb sollte das Futter für Katze oder Hund immer in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden. Die Essensabfälle von uns Menschen ziehen die Nager ebenfalls magisch an. Haushaltsmüll

muss deshalb sorgfältig entsorgt werden, Müllton-

nen und Biotonnen sollten fest verschlos- sen sein. Vor allem gehören Essensreste nicht ins Klo. Auch das lockt Ratten an, wie Berichte über im Toilettenbecken gefundene Ratten zeigen. „Wer vorbeugen will, sollte das Wasser im Traps alkalisch halten“, rät der Schädlingsbekämpfer. Das gelinge mit etwas Reinigungsmittel wie zum Beispiel Domestos.

Weitere Futterquellen können Kompost- haufen sein. Deshalb sollten dafür nur fest verschlossene Behälter benutzt werden.

Zum Abdichten des Komposts sollte man am besten Metall und engmaschige Gitter verwenden. Denn durch Holz, Stoff und Folie können die Tiere sich schnell durch- nagen.Viele Familien bewahren Obst und

Ungebetene Hausgäste

Wie man gegen Ratten vorbeugen kann

Gemüse im Keller auf.

Dorthin finden Ratten oft leichten Zugang. Deshalb lautet die Empfehlung, Essbares nur in schwer zu- gänglichen Räumen einzulagern. Um den Ratten Einstiegsmöglichkeiten ins Haus zu nehmen, dichtet man am besten undichte (Keller)Fenster und Türen ab.

Ratten können sich bereits durch zwei Zentimeter große Löcher und Türspalten zwängen, warnt Siegfried Köchy. Nicht dicht schließende Türen stattet man des- halb mit sogenannten Gummilippen aus.

Fenster und Lüftungsöffnungen sollten mit einem stabilen Gitter mit geringer Maschenweite (nicht größer als 18 Milli- meter) versehen sein. Und besonders jetzt daran denken: Beim Gang in den Garten stets die Haustür schließen.

Foto: Andreas Lander

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20 Geschäftsstelle 21

Wenn die Tage kürzer und auch kälter werden, sehnt sich mancher Wohnungsmieter nach kuschliger Kaminwärme. Reform-Journal fragte Schornsteinfegermeister Daniel Tönnigs, ob dieser Wunsch für jeden erfüllbar ist.

Herr Tönnigs, ein kamin soll her: ab in den Baumarkt, kamin kaufen, diesen zuhause an den Schornstein anschließen, anheizen und genießen. Geht das so?

DANIEL TÖNNIGS: So einfach ist das nicht. Zunächst muss der Mieter beim Eigentümer, in unserem Fall die GWG Reform, um Zustimmung nachsuchen. Zudem muss das schriftliche Einver- ständnis des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers vorliegen.

Der prüft an Ort und Stelle unter anderem den baulichen und technischen Zustand sowie die räumliche Beschaffenheit. Er be- urteilt, ob die Abstände zu brennbaren Bauteilen groß genug sind und ob zur Kaminofentür ein Strahlungsabstand von mindestens 80 Zentimeter eingehalten werden kann.

Das scheint bei kleinen Zimmern nicht so einfach zu sein, oder?

TÖNNIGS: Darauf haben sich die Hersteller von Kaminöfen ein- gestellt. Sie bieten Kamine mit kleineren Heizräumen an. Diese haben dann eine reduzierte Leistung, die zwischen dreieinhalb bis fünf Kilowatt liegt. Das reicht für kleine Räume und kann die Anforderungen des Brandschutzes erfüllen.

Nun gibt es gesetzliche Grenzwerte für Feinstaub.

Hält die jeder handelsübliche kaminofen ein?

TÖNNIGS: Die Industrie hat so darauf reagiert, dass neue Ka- minöfen die Grenzwerte einhalten können. In ihnen werden die Abgase über Umlenkplatten geführt. Die Abgase kühlen dabei ab und es entsteht weniger Feinstaub, was gut für die Umwelt ist.

Dann ist ja alles gut?

TÖNNIGS: Leider nicht. Niedrige Abgastemperaturen helfen zwar, den Schadstoffausstoß zu senken. Sie führen aber, wenn sie zu gering sind, dazu, dass Abgase noch innerhalb des Schornsteins kondensieren und sich Glanzruß bildet, der sich an der Innenseite niederschlägt. Glanzruß, auch als Hartruß bezeichnet, ist eine teerähnlich glänzende, harzige Ablagerung, die beim Abkühlen an Volumen zunimmt. Er setzt sich im Inneren des Ofens und des Schornsteins ab. Glanzruß besteht aus kondensierten Holz- gasen, Wasser und Schwebstoffen, ist entzündbar und kann zum Schornsteinbrand führen. Des Weiteren kann das Kondensat dazu führen, dass der Schornstein versottet, also durchfeuchtet, und somit nicht mehr sicher benutzt werden kann.

kuscheln am kamin – aber besser feuersicher

Feuerstätte muss genehmigt sein und Brandschutzauflagen erfüllen

ES GIBT FUSSBallBEGEISTERTE VäTER, die melden ihren neugeborenen Sohn gleich als Clubmitglied beim lieblingsverein an.

Und früher setzten pfiffige DDR-Bürger ihr Baby schnurstracks auf die Warteliste für einen Trabant, damit es dann mit 18 Jahren endlich an der Reihe war. Natürlich muss heute niemand jahrelang auf eine Wohnung warten. Das Wohnen in der GWG Reform, ob in der Siedlung oder im Stadtzentrum, ist allerdings begehrt und nicht wenige „Re- former“ sind bereits in der zweiten, dritten oder sogar vierten Genera- tion Mitglieder in der Genossenschaft. Diese Tradition möchten wir gern fortsetzen: ab dem neuen Jahr planen wir unsere jüngst auf die Welt gekommenden Reformern eine Mitgliedschaft zu „schenken“.

Wir informieren, wenn die rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind.

kontakt und Nachfragen:

anja Henkel Telefon: 6 11 54 24, anja.henkel@gwg-reform.de

Sind Sie winterfest? Wir wollen Sie fit machen für die kalte Jahreszeit. Deshalb finden Sie auf den nächsten Seiten eine Zusammen- stellung relevanter Themen rund um den Winter

Das kann brandgefährlich werden. Da hilft vorbeugend nur, dass man den Schornstein mit einem Rohr aus Edelstahl versieht.

Ein kaminofen ist kein allesbrenner, womit darf man ihn „füttern“?

TÖNNIGS: Mit Holz und Kohle, je nach Art des Kaminofens.

Abfälle und Kunststoffe sind kein Heizmaterial. So etwas zu verfeuern ist gesetzlich verboten. Auch alte Dachbalken oder mit Farbe behandeltes Holz gehören nicht in den Kamin. Holz muss gut abgelagert sein, dessen Restfeuchte darf nicht mehr als 25 Prozent betragen. Ist das Holz zu nass, kann es auch hier zur Versottung des Schornsteins oder sogar zum Schorn- steinbrand kommen.

Wie viele Wohnungen in den von Ihnen betreuten Grund- stücken der GWG Reform verfügen eigentlich über einen kamin?

TÖNNIGS: Nicht so viele, es sind zirka zwölf Prozent.

Was lässt sich über den Zustand dieser kamine sagen?

TÖNNIGS: Sie erfüllen in aller Regel die Anforderungen, wie unsere regelmäßigen Feuerstättenschauen zeigen. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, muss der Mangel abgestellt werden, bevor der Kamin weiter betrieben werden kann.

Vielen Dank für das Gespräch.

25-JäHRIGES BETRIEBSJUBIläUM

Gratulation der Geschäftsstelle

N`ccbfdd\e`e

Fotos: Michael Sachsenweger

Daniel Tönnigs mit Mitarbeiter Christian Kosmahl

MICHaEla ClEVE kennt ziemlich jeder Genossenschafter als die nette Stimme am Telefon. Seit 25 Jahren arbeitet die Staatlich geprüfte Sekretärin, die wie nur noch wenige die kurzschrift Stenographie beherrscht, in der GWG-Geschäftsstelle. Die Tür zum Se- kretariat steht immer für alle offen. Michaela Cleve liebt die Vielfalt ihres aufgabengebiets und hat gern Umgang mit Menschen. Oft ist die erste ansprechpart- nerin für die Genossenschafter mit ihren unterschiedlichen anliegen.

Den Wohnungsbestand kennt sie wie ihre Westentasche, eben hat sie wie die Jahre zuvor auch dieses druckfrische Reform-Journal in die Briefkästen gesteckt. Seit 1997 lebt Familie Cleve in der Gartenstadt, inzwischen hat auch der Sohn hier eine eigene Wohnung und mit dem Enkelkind wächst nun die dritte Generation Cleve in der GWG auf.

Herzlichen Glückwunsch!

Foto/Grafik: Michael Sachsenweger

IN PlaNUNG: BaBy-MITGlIEDSCHaFT

Willkommen für jüngste Reformer

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Den Entlüftungsschlüssel am Entlüftungsventil drehen

Beim Stand von 2 Bar die Hebel schließen. Beim Wasser zuerst

Das Manometer zeigt etwas weniger als 1 Bar Nachfüllbedarf an

Die beiden Enden des Schlauches werden an die Trinkwasserleitung (links) und an das mit rotem Hebel gekennzeichnete Ventil an der Anlage aufgeschraubt

Im Brandfall Notruf 112 wählen

Im Brandfall zählt jede Sekunde! Die Rauchwarnmelder machen Sie frühzeitig auf eine drohende Gefahr aufmerksam.

In diesem augenblick zählt das richtige und besonnene Verhalten.

Bitte bewahren Sie Ruhe

Ein Notruf rettet Menschenleben. Hier die wichtigsten Informationen, die Sie bei einem anruf bei der leitstelle der Feuerwehr geben sollten:

Wer ruft an? Name, adresse, Ruf-Num- mer für Rückfragen

Wo brennt es? Ort, Straße, Hausnummer Was brennt? Wohnung, Reihenhaus, Geschäftsgebäude, Fahrzeug usw.

angaben zur Situation? Sind Menschen in Gefahr? anzahl der Verletzten.

Bitte warten Sie auf eventuelle Rückfra- gen des leitstellen-Mitarbeiters.

Hilfe bei Mietschulden

Der Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind für auftretende Probleme bei der Mietzahlung immer ansprechbar. auf die Möglichkeit von Ratenzahlungsvereinbarungen zum abbau von Zahlungsrückständen haben wir bereits mehrfach hingewiesen.

Sollte einem Mietschuldner die Zahlung seiner Rückstände nicht möglich sein, kann die Hilfe des Sozial- u. Wohnungs- amtes in anspruch genommen werden.

Warten Sie nicht bis zur Zwangsvoll- streckung oder Räumung! Bei Proble- men wenden Sie sich bitte an das:

➜ Sozial- und Wohnungsamt/

abteilung Mietschuldnerberatung, 39116 Magdeburg

Wilhelm-Höpfner-Ring 4 Telefon: 03 91/5 40 34 08

Geschäftsstelle

2 . WA S S E R S C H L A U C H U N D ARMATUREN. Zu jeder Heizung gehört ein ¾-Zoll-Wasserschlauch. Den schließt man zunächst an die Trinkwasserleitung an – am besten über den Waschmaschi- nenanschluss. Das andere Ende kommt ans Heizungsrohr und zwar an das Ventil, das man am kleinen roten Hebelchen erkennt. Dieses dreht man eine Vierte- lumdrehung entgegen dem Uhrzeigersinn auf. Danach öffnet man ganz vorsichtig den Wasserhahn an der Trinkwasserleitung

Wie füllt man eigentlich Wasser in sein Heizungssystem?

1. MANOMETER. Ist der oberste Heiz- körper kalt, muss man erst einmal in den Keller. Dort ist die Heizung und an der Heizung befindet sich ein Manometer.

Das zeigt den Druck im Heizungssystem an. Der schwarze Zeiger muss im grünen Bereich stehen, also Werte zwischen 1 und 2 Bar anzeigen. Zeigt er – wie auf unserem Foto – weniger als 1 Bar an, ist das ein Signal, dass etwas Wasser ins Sys- tem geleitet werden muss, um den Druck wieder zu erhöhen.

und kann jetzt hören, wie Wasser in das Heizungssystem strömt. Der Druck im System steigt. Zeigt das Manometer 2 Bar

an, dreht man erst den Wasserhahn und dann das Heizungsventil wieder zu. Bitte nicht mehr als zwei Bar, denn mehr hilft in dem Fall nicht mehr. Den immer noch mit Wasser gefüllten Schlauch vorerst auch noch nicht abbauen!

3. HEIZKÖRPER ENTLÜFTEN. Nun kann es passieren, dass mit dem Wasser auch Luft ins Heizungssystem gelangt.

Sie steigt etwa binnen einer Stunde in den oberen Heizkörper, der deshalb nicht rich- tig warm wird. Die Luft muss raus. Zuvor muss das Heizthermostat zugedreht wer- den. Dann setzt man einen Vierkant-Ent- lüftungsschlüssel an das Entlüftungsventil an und dreht ihn gegen den Uhrzeigersinn.

Wenn es jetzt zischt, startet die Entlüftung.

Fließt dann konstant Wasser, dreht man das Ventil wieder zu und das Thermostat kann wieder aufgedreht werden.

4. NOCH EINMAL WASSER. In dem Maße, wie Luft aus dem Heizkörper ent- wichen ist, zeigt das Manometer im Keller einen Druckabfall im Heizungssystem.

Dieser lässt sich beheben, indem man noch einmal wie unter „2.“ beschrieben vorgeht, also nochmals Wasser auffüllt.

Zum Schluss wird der Schlauch abgebaut.

Denn zum Schutz des Trinkwassers ist eine dauerhafte Verbindung von Trinkwasser- leitung und Heizung gesetzlich verboten.

Wir bedanken uns herzlich bei Ingo Ziesing von der Firma J. Noack Sanitär- Heizungs- und Sanitärtechnik für die gelungene Unterstützung

Fotos: Michael Sachsenweger

WINTERZEIT – jeder dreht jetzt die Heizung auf. Doch manchmal bleibt der oberste Heizkörper kalt. Nur selten ist das eine Havarie, oft reicht der Druck im Heizungs- system nicht aus, um die Wärme ganz nach oben zu bringen. langjährige Reformer, die vom keller aus heizen, wissen sich zu helfen. Mancher Neumieter steht allerdings ziemlich ratlos vor der Heizung. Häufig wird dann sofort zum Telefon gegriffen und in der Geschäftsstelle angerufen. Gerade angesichts der steigenden auftragslage bei den Handwerksfirmen entsteht dann häufig Frust, weil die Firma nicht immer sofort handeln kann. Heizungsprofi Ingo Ziesing von der Firma Noack erklärt, wie jeder Mieter selbst tätig werden und das Problem beheben kann. los geht’s.

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W

inter- und Frühjahrsstürme sind in den vergangenen Jahren häufiger geworden und könnten uns bald wie- der mit ihrer zerstörerischen Kraft treffen.

Und sollte der Winter diesmal wirklich seinem Namen Ehre machen und Kälte bringen, besteht auch die Gefahr von Frostschäden speziell an Wasserleitungen.

Was tun im Schadenfall? Dazu ein Versi- cherungsrat.

Das Dach abgedeckt, Baum umgestürzt. Was tun?

Damit die Sturmschäden keine weiteren Folgeschäden verursachen, können Mieter zum Beispiel ein zerstörtes Dachfenster provisorisch abdichten, damit kein Regen- wasser eindringt. Den Weg versperrende abgebrochene Äste, abgestürzte Dachziegel oder Dachrinnen sollten nach dem Sturm wenn möglich weggeräumt werden – es sind Unfallgefahren. Aber bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Wichtig: Im Schadenfall hat jeder Genossenschafter eine Meldepflicht an die GWG. Die GWG sammelt die Schadenmeldungen, gibt sie dann an ihren Versicherer weiter und beauftragt Handwerker mit den erforder- lichen Reparaturen. Das gilt auch bei Lei- tungswasserschäden durch Rohrbrüche.

Die Gebäudeversicherung der GWG über- nimmt die Kosten von Hagel- und Sturm- schäden ab Windstärke 8 an den Häusern.

Auch die Kosten für das Entfernen umge- stürzter oder stark beschädigter Bäume auf

dem Grundstück sind damit versichert.

Private Bauten und Anbauten der Mieter auf genossenschaftlichem Grund dagegen werden nicht vom Versicherungsschutz der GWG gedeckt.

Ein ast hat ein Fenster zerschla- gen, wodurch Regenwasser in meine Wohnung eingedrungen ist.

Dabei hat es Möbel und Teppiche beschädigt – bezahlt dafür die Genossenschaft?

Nein, aber für Ihren persönlichen Hausrat von Möbel bis Kleidung haben Sie be- stimmt eine private Hausratversicherung abgeschlossen. Dies bezahlt, wie der Name sagt, für Schäden am Wohnungsinventar, also an nicht fest mit dem Gebäude ver- bundenen Gegenständen. Eingeschlossen sind auch Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag, die den Fernseher oder andere Elektrogeräte zerstören oder un- brauchbar machen. Die Hausratversiche- rung übernimmt die Kosten für die Wie- derbeschaffung zum Neuwert. Informieren Sie Ihren privaten Hausrat-Versicherer zügig. Für die Schadenbearbeitung sollten Sie die beschädigten Gegenstände mit Fotos dokumentieren und, wenn möglich, mit Rechnungen belegen.

Und wenn mein auto von einem umgestürzten Baum verbeult wird?

Dafür haben Sie hoffentlich eine Kasko- versicherung für Ihr Auto. Bereits die Teil- kasko zahlt die Reparaturkosten oder den Totalschaden, wenn Ihr Auto durch Hagel, herabstürzende Äste oder Dachziegel usw.

beschädigt wird. Ersetzt wird der Zeitwert des Fahrzeuges, d.h. Ihnen wird der Wert eines gleichaltrigen gebrauchten Wagens erstattet. Beachten sollten Sie in diesem Fall jedoch, welche konkreten Regelungen bei Lackschäden und vereinbarten Selbst- beteiligungen in Ihrem Vertrag stehen.

Auch hier die Schäden bitte unverzüglich dem Versicherer melden und am besten anhand von Fotos dokumentieren.

Wie kann ich vermeiden, dass die Wasserleitung durch Frost platzt?

Am besten durch konstantes Heizen, dann können die Rohre nicht einfrieren. Auch in Abstell- oder Kellerräumen, durch die Wasserleitungen durchführen, darf die Raumtemperatur im Winter nicht zu weit absinken, sie soll möglichst gleichmäßig bleiben. Wasserrohre im Freien sollten vor dem ersten Frost entleert und der Zulauf abgestellt werden.

Wichtig ist auch, dass die Absperrven- tile regelmäßig kontrolliert und bewegt werden, denn auch sie können durch Verkalkung einen Schaden verursachen.

Das können sie verhindern, wenn Sie die

Ventile auf- und zudrehen. Dann verkal- ken sie nicht. Damit ist auch vorgesorgt, dass die Zähler problemlos turnusmäßig gewechselt werden können.

Wohnungsschäden vermeiden Wenn die Waschmaschine ausläuft … Die meisten Nässeschäden in der Wohnung werden durch einen defekten Wasser- schlauch an Geschirrspüler oder Waschma- schine verursacht, und natürlich passiert so etwas immer unerwartet und plötzlich.

Den Schaden hat nicht nur der betroffene Mieter, sondern oft auch der Nachbar in der Wohnung darunter. Denn das Wasser läuft bis unten durch.

Im schlimmsten Fall ist das gesamte Scha- denausmaß gar nicht gleich sichtbar und zeigt sich erst, wenn Monate später der komplette Fußboden und die Decke des unteren Mieters Nässeschimmel aufweisen oder Holzbalken vom Hausschwamm befallen sind. Die Komplettsanierung der Wohnung kann womöglich nur durch vorübergehenden Auszug der Mieter erfol- gen – ärgerlich für den Mieter und teuer für die Genossenschaft.

Der Nutzungsvertrag einer GWG-Wohnung regelt klar, dass der Mieter Schäden anzuzei- gen hat. Schadensanzeigen sollten schriftlich erfolgen, bestenfalls mit Nachweisen (z.B.

Foto). Auch wenn ein Nässeschaden zu- nächst geringfügig erscheint und schein- bar allein behoben werden kann, fragen Sie bitte lieber einmal mehr bei ihrem Bestandsbetreuer nach. Der sieht sich den „nassen Fleck“ dann an. Das hilft, Folgeschäden auszuschließen.

Geschäftsstelle

Schönes Winterbild

Schaden vom Sturm 2007

Gut versichert durch den Winter

Schaden durch Winterstürme und Frost

RÜCKBLICK: So wie hier hat Orkan Kyrill 2007 großen Schaden angerichtet. Der Vorstand musste hunderte Fälle registrieren.

Insgesamt eine Zerstörung von rund 1,7 Millionen Euro in Reform

Fotos: Michael Sachsenweger

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