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Academic year: 2022

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Mit der Genossenschaft Events genießen:

Handball der Spitzenklasse – SCM und SCM-YoungsterS Fußball in der 3. Liga – Heimspiele des 1. FCM

22. Magdeburger Rockgala mit Bob Geldof

REFORM

Jahrgang No 21 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft

Gartenstadt-Kolonie Reform eG

journal

Heft 2/2019 Juli–Dezember Magazin für Genossenschafter

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Im Bauhausjahr erlebte auch unser Museumshaus Zur Siedlung Reform 9/10 besonders viele interessierte Besucher. Zum Beispiel der „Architektentour-Spaziergang“ für Architekturinteressierte, der durch die Gartenstadt bis zum Museum führte.

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Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter,

ja, ist denn schon wieder Weihnachten?

Wundern Sie sich auch manchmal, wie schnell so ein Jahr vorüber geht. Kaum haben wir uns über die ersten Frühblüher im Garten gefreut, da werden schon wieder die Kerzen am Weihnachtsbaum angezün- det. Dazwischen lag ein staubtrockener Sommer, der unseren Gartenfreunden viel Arbeit beim Gießen von Blumen und Beeten bereitete und uns nur hoffen lässt, dass sich das im neuen Jahr noch einmal wiederholt und dass unsere Gartenstadt auch unter den Vorzeichen des Klimawan- dels eine grüne Gartenstadt bleibt.

Woran denken wir gern in der Rückschau aufs Jahr? Unser 21. Frühlingsfest Anfang Juni war, meine ich, eine gelungene Sache.

Außerdem gab es in diesem Jahr gleich in mehreren Siedlungsteilen Nachbarschafts- feiern. Ich freue mich sehr, wenn hier wieder an den Gemeinschaftsgedanken einer Genossenschaft angeknüpft wird.

Ohne Gemeinsinn wäre es nicht denkbar gewesen, dass vor inzwischen 110 Jahren die drei Vorläufer-Genossenschaften un- serer GWG gegründet und unter Selbst-

hilfe aufgebaut wurden. Übrigens ist das Genossenschaftsgesetz in diesem Jahr 130 Jahre alt geworden. Wir können unseren Vorvätern und -müttern dankbar sein für ein solches Regelwerk, das die Grundprin- zipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung auch gesetzlich ver- ankert hat. Der Präsident des Spitzenver- bandes der Wohnungswirtschaft GdW hat Wohnungsgenossenschaften sehr treffend als „gelebte Mietpreisbremse“ bezeichnet.

Das können Sie beim Vergleich mit den Mieten anderer, zum Beispiel privater Wohnungsvermieter, gut nachvollziehen.

In unserer GWG müssen wir heute am Erhalt, an der Pflege und auch an der Weiterentwicklung unseres 110-jährigen Gebäudebestands für moderne Wohn- bedürfnisse arbeiten. Das ist ein länger- fristiger und kostenintensiver Prozess.

Knappe Baukapazitäten und regelmäßige Preissteigerungen müssen einkalkuliert werden und bilden zugleich schwierige Rahmenbedingungen für die schrittweise Umsetzung des Projekts „Tapetenwechsel“.

Aber mit der Ausdauer und Geduld unse- rer Gründer werden wir als Genossenschaft auch diese Ziele meistern. Wichtig ist an dieser Stelle die Bewahrung der genossen- schaftlichen Selbstbestimmung, die in der Verantwortung der Vertreterversammlung liegt und das höchste Gut überhaupt darstellt, über das eine Genossenschaft verfügt. Zugleich ist sie Garant für den §2, Absatz 1 unserer Satzung „… die Förde- rung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Ein für die heutige

Detlef Gissendorf, Sprecher des Vorstandes

Zeit unverzichtbarer Anspruch. Das 100- jährige Bauhaus-Jubiläum hat auch das Interesse an unserer Gartenstadt auffällig gesteigert. Architekten, Denkmalpfleger sowie bauhistorisch interessierte Touristen besichtigten die Gartenstadt, die bekannt- lich zu den wichtigsten Repräsentanten des neuen Bauens in Magdeburg zählt und national sowie international hohe Aner- kennung genießt. Unser Museumshaus fand ebenfalls viel Interesse – übrigens, liebe Genossenschafterinnen und Ge- nossenschafter, haben Sie es selbst schon einmal besichtigt?

Über die großen und kleinen Ereignisse des zu Ende gehenden Jahres in unserer Genossenschaft können Sie in diesem Reform-Journal nachlesen. An der Schwel- le des neuen Jahres müssen wir aber auch nach vorn schauen. Ich verspreche Ihnen, dass wir in unserer GWG weiterhin alles dafür tun werden, um eine starke und leis- tungsfähige Genossenschaft zu bleiben, die ihren Mitgliedern ein sicheres und schönes Zuhause bietet.

Nicht lange, dann werden die Sektkorken zu Silvester knallen, bald danach die Weih- nachtsbäume entsorgt, und dann dauert es nicht mehr lange bis zu den ersten Früh- blühern im Garten. Und dann können wir uns schon wieder auf das 22. Frühlingsfest unserer Genossenschaft freuen …

Ihr Detlef Gissendorf

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Neues Zuhause für Hase Günther:

Rettungsaktion und Hinweise zum Auffinden verletzter Wildtiere

Das bewegt uns: Die Entwicklung der GWG steht im Blickpunkt der Vertreterversammlung

Baustellentelegramm 2019:

Aktuelle Modernisierungen an Dächern und Fassaden

Grand Tour der Moderne: Auch unser Museumshaus erfeut sich großer Nachfrage bei Besuchern

Bruno Taut kommt nach Reform:

Bronzene Taut-Plakette zur Erinnerung an den Siedlungsarchitekten

Heft 2/2019 Juli bis Dezember

REFORM direkt – Informationen aus der Geschäftsstelle zu einigen genossenschaftlichen Themen

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Baustellenreport

Vorgarten

Hase

Titelbilder: Archiv GWG Reform. Historische Abbildungen im Heft alle im Archiv des Herausgebers.

Bildnachweise am Bild nur bei externen Fotografen bzw. Einlieferungen

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Bob Geldof

REFORM direkt – Informationen aus der Geschäftsstelle

„Wimmelbuch“ für Erstklässler: Genossenschaft verschenkt Kinderbücher an die Grundschule Lindenhof

Unser Museumshaus – Eintauchen in Großmutters Welt Hinweise zur Inanspruchnahme der Notdienst-Nummer Aus den Hausgemeinschaften: Gut feiern in guter Nachbarschaft Bestandsbetreuer Gerald Reichel zur Gartennutzung

Kaminöfen richtig beheizen/Störungen der Rauchwarnmelder Achtung Winterdienst: Straßenreinigungspflicht für Anlieger Neues Zuhause für Hase Günther: Rettungsaktion und Hinweise zum Auffinden verwaister oder verletzter Wildtiere

GWG sportlich mit Preisrätsel: Handballer-Hobbies und hüpfende Fans im Fußballstadion

Volkssolidarität in Alt-Reform: Ortsgruppe lädt Senioren zu verschiedenen Veranstaltungen ein

Das bewegt uns: Weitere Informationsveranstaltung für Vertreter 2019

„Ein lebendiges Lehrbuch des Siedlungsbaus“: Große Anerkennung von Denkmalpflegern für Alt-Reform – Interview mit Andreas Huth Baustellentelegramm 2019: Frische Fassaden, neue Terrassen, mehr Farbe Bruno Taut kommt nach Reform – Bronzene Taut-Plakette

zur Erinnerung an den Siedlungsarchitekten Unterstüzung für Schwimmtalent/Babys in Reform

Wir tun was für den Fußballnachwuchs: Die U16 des 1. FCM 22. Magdeburger Rockgala mit Bob Geldof – Genossenschaft verlost wieder Tickets an Genossenschafter

IMPRESSUM

Herausgeber: GWG Reform eG, Asternweg 1, 39118 Magdeburg Telefon: (03 91) 6 11 54 -0/Fax: 611 54 45 Redaktion: Vorstand, Ute Semkat Redaktionsschluss: 2. Dezember 2019 Layout/Fotografie: Michael Sachsenweger Druck: Meiling Druck, Haldensleben

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Geltendmachung von Kosten beim Finanzamt

Im Einleitungstext zur Betriebskostenab- rechnung 2018 wurden alle Mieter auf Kosten hingewiesen, die sie in ihrer Steu- ererklärung geltend machen können. Dazu gehören Gehweg- oder Hausreinigung, Grünflächenpflege und Winterdienst. Auch die Kosten für den Schornsteinfeger, für die Wartung von Gasgeräten und Hei- zungen sowie für die Funktionskontrolle der Rauchwarnmelder sind steuermin- dernd. Hierzu reicht es in der Regel aus, die betreffenden Positionen in der Be- triebskostenabrechnung zu markieren und diese bei der Steuererklärung mit einzurei- chen. Für die Steuererklärung 2019 ist die Abrechnung für 2018 maßgebend, die alle Mieter im Oktober 2019 erhalten haben.

Betriebsruhe der Geschäftsstelle zum Jahreswechsel

Die Geschäftsstelle der GWG ist zwi- schen Weihnachten und Jahreswechsel geschlossen: vom 23. bis 31. Dezember 2019. Ab 2. Januar 2020 sind wir zu den Sprechstunden wieder für Sie da:

• Montag 7.00 – 8.30 Uhr

• Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 18.00 Uhr

• Mittwoch 7.00 – 8.30 Uhr

• Donnerstag 7.00 – 8.30 Uhr

• Freitag 7.00 – 8.30 Uhr Termine für 2020

Im Jahr 2020 gibt es Neuwahlen zur Ver- treterversammlung der GWG. Wir infor- mieren Sie rechtzeitig über den Termin.

Unser traditionelles Frühlingsfest wird am 6. Juni in Alt-Reform gefeiert.

+++ REFORMdirekt

Infos aus der Geschäftsstelle

Auszahlung der genossenschaft- lichen Rückvergütung

Wieder rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest zahlt die GWG eine genossenschaftliche Rückvergütung auf die Mieteinnahmen aus, die von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2018 beschlossen wurde. Zum 14. Mal in Folge können Genossenschafter, die in einer GWG-Wohnung leben, vom soliden und erfolgreichen Wirtschaften ihrer Genossen- schaft profitieren. Sie werden diesmal wie im Vorjahr am positiven Geschäftsergebnis beteiligt und erhalten rund ein Prozent ihrer im Vorjahr gezahlten Kaltmiete zurück. Die

Zahlung erfolgt per Überweisung. Die Rückvergütung ist nicht steuerpflichtig.

Bei Mietrückständen erfolgt vor der Aus- zahlung eine Aufrechnung mit den Rück- ständen. Die genossenschaftliche Rück- vergütung ist eine freiwillige Leistung, die jährlich neu erwirtschaftet werden muss.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Gewährung der Rückvergütung entspringt der genossenschaftlichen Tradi- tion. Sie erfolgt ohne Forderung nach Ge- genleistung. Wir würden uns jedoch freuen, wenn sich möglichst viele Mitglieder auf die ihnen jeweils mögliche Weise für ihre Genossenschaft engagieren würden.

Östlicher Abschnitt des Bunten Weges 11 bis 12 mit Blick zum Fort II

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Ehrenamtlicher Senioren- beirat der Stadt

Der Beirat ist ein Gremium der Stadt und eine Interessenvertretung der Senioren und Seniorinnen. Er bietet jeden Donners- tag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr eine Sprechstunde für Ratsuchende an.

➜ Kontakt: Alter Markt 6 Zimmer 045 (Erdgeschoss) 39104 Magdeburg

Telefon: 03 91/540 23 83 Der ehrenamtliche Seniorenbeirat beschäftigt sich u.a. mit den Themen:

– Begleitung und Umsetzung senioren- politischer Leitlinien der Stadt, – Einbringung bei Planungen von alters- gerechtem Bauen und Verkehr, – Gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen,

– Möglichkeiten der ambulanten und stationären Versorgung und Pflege

„Wohnungsgenossenschaften sind gelebte Mietpreisbremse“

110 Jahre – so alt sind nicht viele Woh- nungsbaugenossenschaften in Deutsch- land. Anlässlich ihres Jubiläums erhielt unsere GWG eine Ehrenurkunde, überreicht vom Direktor des Verbands der Wohnungsgenossenschaften in Sachsen-Anhalt, Ronald Meißner.

Die GWG Gartenstadt-Kolonie Re- form ist eine von nur etwa zehn Woh- nungsgenossenschaften unseres Bun- deslandes, die älter als 100 Jahre sind.

Am ältesten sind die Magdeburger Wohnungsgenossenschaft 1893 und die Wohnungsbaugenossen- schaft Stendal 1893.

Schauen wir noch einmal auf den Anfang unserer GWG: Im Jahr 1909 grün- den sich im Magdeburger Südosten gleich drei Genossenschaften, die dem Zeitgeist der nach Deutschland übergeschwappten neuen Gartenstadtbewegung folgen. Diese geht zurück auf ein 1898 in England ent- worfenes Modell der planmäßigen Stadt- entwicklung, das dort als Reaktion auf die schlechten Wohn- und Lebensverhältnisse sowie die steigenden Grundstückspreise in den stark wachsenden Großstädten ent- standen war. Auch in Magdeburg wird eine Ortsgruppe der Deutschen Gartenstadt- Gesellschaft gegründet.

Die Registrierung der „Gartenstadt-Kolo- nie Reform, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Magdeburg“

in das Genossenschaftsregister des könig- lichen Amtsgerichts Magdeburg erfolgt am 4. Januar 1909. Gegenstand des Un- ternehmens ist „Erwerb und Verwaltung von Grundstücken, Bau, Verwaltung und

Vermietung von Wohnhäusern.“ Diese Genossenschaft der Selbsthilfe verkörpert unmittelbar den reformerischen Gedan- ken.

Gleich nebenan, südlich der Brennecke- straße, bemüht sich die Konzernleitung des Krupp-Gruson-Werks um standesgemäße Wohnungsangebote für dringend benö- tigtes Fachpersonal. Die gartenstädtische Anlage in unmittelbarer Nähe des Werk- geländes soll die Wohnansprüche leitender Angestellter befriedigen. Der Konzern tritt nicht wie bei anderen Werkssiedlungen als Bauherr, sondern als Förderer des Bauver- eins auf. Die Eintragung in das Genos- senschaftsregister erfolgt am 9. Juli 1909 als „Bauverein der Grusonwerk-Beamten E.G.m.b.H“.

Die Gartenstadt Hopfengarten, am 19.

Februar 1909 gegründet, gilt nach der Chronologie der Deutschen Gartenstadt-

FIB: Familieninformationsbüro

Seit einem Jahr gibt es das FIB Familien- informationsbüro Magdeburg in der Krü- gerbrücke 2. Es hilft bei der Orientierung – über eine attraktive Freizeitgestaltung – über Beratungs- und Unterstützungs- angebote für den Familienalltag - und bei Fragen zur Pflege von Angehörigen.

Die Magdeburger können sich ohne Termin an die Mitarbeiterinnen des FIB wenden.

Diese versuchen für jedes Anliegen eine Hilfestellung zu finden oder vermitteln einen geeigneten Ansprechpartner. Auch Antragsformulare, z.B. zum Eltern- und Kindergeld können mitgenommen oder gleich vor Ort ausgefüllt werden.

Telefon: 03 91/59 80 27 00 oder -01, E-Mail: fib@stadt.magdeburg.de, Internet: www.magdeburg.de/fib

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+++ REFORMdirekt

Gesellschaft von 1915 als die älteste Sied- lung des mittelständisch-besitzindividua- listischen Typs in Magdeburg. Als einzige Magdeburger Genossenschaft strebte sie eine Mischform von Eigentums- und Mietwohnungen mit einer Mitgliedschaft aus allen Bevölkerungsschichten an.

1975: Gemeinsamer Neubeginn Fast sieben Jahrzehnte entwickelten sich diese drei Genossenschaften ohne Berüh- rungspunkte außer ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Sie hatten nur die Rechts- form einer eingetragenen Wohnungsbau- genossenschaft gemeinsam. Mit Ablauf des Jahres 1974 endete ihre Eigenständigkeit.

Begründung für den verordneten Zusam- menschluss war, wie es im Protokoll zur Fusion heißt, auch „die rationellere Pla- nung und Durchführung der Bewirtschaf- tung und Erhaltung der Grundstücke.“

Die neuen Partner brachten unterschied- lich Gewichtiges mit in die „Ehe“ ein:

Die „alte“ GWG Reform besaß 1.622, die GWG Hopfengarten 158 und die GWG Magdeburg-Süd 116 Wohnungen. Von Vorteil für alle war, dass die GWG Reform über einen sehr leistungsfähigen eigenen Bauhof verfügte, der mit Fachkräften fast aller Baugewerke besetzt war.

Fast 45 Jahre nach der Fusion sind die drei ehemaligen Genossenschaften zu einer festen Gemeinschaft zusammengewachsen und verfolgen gemeinsame Ziele.

Die Geschäftsstelle der GWG bereitet ihren Umzug in den Bunten Weg 2 vor, wo sie ein halbes Jahrhundert lang – von 1924 bis 1974 – ihren Verwaltungssitz hatte. Für die Rückkehr an die „Wurzeln“

sprechen gleich mehrere gute Gründe, erklärt Gerold Reipsch vom Architek- turbüro Reipsch und Mischok, das sich zurzeit mit Variantenuntersuchungen für die Reaktivierung der Immobilie als Ver- waltungsgebäude befasst.

Das repräsentative Haus befindet sich in herausragender Lage. Es steht am Ende der Sichtachse der Straße zur Siedlung Reform und schließt die Kernsiedlung Alt- Reform nach Süden ab. „Der Bunte Weg 2 ist in der öffentlichen Wahrnehmung das eindrucksvollste und wichtigste Gebäude in der Gartenstadt. Das nehmen auch Besucher so wahr, die unsere Siedlung aus baugeschichtlichem Interesse besichtigen“, sagte Gerold Reipsch im Gespräch mit dem Reform-Journal: „Auch die auffällige Farbgebung der Fassade, die inzwischen originalgetreu erneuert wurde, hebt das Gebäude deutlich hervor.“

Die GWG ist in den vergangenen Jahren in vielen Straßenzügen wieder deutlich bun- ter geworden und erlangt Stück für Stück die Farbenprächtigkeit zurück, die sie früher auszeichnete und besonders machte.

Im Zuge dieser Entwicklung – zurück zur

„alten Schönheit“ – ist es für den Archi- tekten Reipsch „eine logische Schlussfol- gerung, dass auch die Geschäftsstelle der

GWG wieder den optisch wahrnehmbaren Stellenwert erhalten sollte, den sie als Verwaltungs- und Repräsentationsorgan der GWG innehat.“ Zudem erzeugt das Gebäude bei den Genossenschaftern eine hohe Identifizierung mit der GWG.

Nachdem die Wohnungen im Oberge- schoss im Bunten Weg 2 frei geworden sind, besteht jetzt die Möglichkeit zur Rückkehr an den Ort, der von Bruno Taut als Sitz der Geschäftsstelle konzipiert worden war. Dabei werden zurzeit auch Varianten geprüft, ob und wie das Gebäu- de den wachsenden Anforderungen der Geschäftsstelle auch in Zukunft gerecht werden kann. So wird über eine Nutzung der Räume im Erdgeschoss nachgedacht, damit die Genossenschafter einen eben- erdigen und barrierefreien Zugang zu den Büros der Mitarbeiter erhalten, wenn sie ein Anliegen klären wollen.

Der Umbau wird nach vorliegender Ge- nehmigung eines Bauantrags und Zu- stimmung der Unteren Denkmalschutz- behörde beginnen. Der Umzug kann dann voraussichtlich im Jahr 2021 erfolgen.

Zur Geschichte des Geschäfts- hauses Bunter Weg 2

Die Genossenschaft Gartenstadt-Kolonie Reform hatte zunächst ihren Verwaltungs- sitz im Verlorenen Grundstein. Am 7. Mai 1924 fassten Vorstand und Aufsichtsrat den Beschluss, den Auftrag zum Bau eines schon lange erforderlichen Verwaltungs-

Rückkehr zu den Wurzeln

GWG plant Umzug der Geschäftsstelle in ihren früheren Verwaltungssitz im historischen Wohn- und Geschäftshaus

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SO EIN GEWIMMEL! Zum diesjährigen Schulbeginn freuten sich auch die Erstklässler aus Familien in Alt-Reform über ihre Zuckertüte. Seit August lernen sie an der Ganztagsgrundschule Lindenhof im Neptunweg Lesen und Rechnen.

Eine Woche vor Beginn des neuen Schuljahres hatten Michaela Cleve und Anja Henkel aus der GWG-Geschäftsstelle mächtig zu schleppen: Sie brachten vier Pakete mit dem „Wimmelbuch aus Magdeburg“ in die Lindenhof-Schule und übergaben sie zunächst der Schulleitung. Die Mädchen und Jungen der ersten Klassenstufe „arbeiten“ nun im Unterricht damit. Auf einer spannenden Bilderreise durch das Wimmelbuch erkunden sie gemeinsam ihre Heimatstadt.

Das Buch wurde von zwei Designerinnen aus Halle und Magde- burg gestaltet und im Eigenverlag herausgegeben. Zu den lokalen Sponsoren für die Finanzierung gehört auch unsere GWG.

LINDENHOFSCHULE

„Wimmelbuch“ für Erstklässler

und Geschäftshauses für die Genossen- schaft an Bruno Taut zu geben, der dazu einen Entwurf vorgelegt hatte.

Im Juni 1924 begannen die Schachtar- beiten im Bunten Weg und bereits am 18. Dezember desselben Jahres wurde der Neubau fertiggestellt. Im Obergeschoss be- fanden sich die Verwaltungsräume und vier Wohnungen. Im Erdgeschoss wurden drei Läden und drei Wohnungen eingerichtet, die später auch zu Läden umgebaut werden sollten. Der Konsumverein übernahm die Geschäfte zum Verkauf von Material- und Kolonialwaren, Manufakturwaren und Fleischwaren.

1973 wurde im Asternweg 1 die Badean- stalt geschlossen und die GWG beschloss den Umzug in dieses Gebäude. Dort stand, einschließlich dem in Eigenregie ausgebauten Dachgeschoss, mehr Platz zur Verfügung. Die Geschäftsräume im Bun- ten Weg wurden zu zwei Wohnungen für kinderreiche Familien umgebaut. (Quelle:

GWG-Chronik)

Die Mitarbeiterinnen der GWG- Geschäftsstelle Michaela Cleve und Anja Henkel übergaben die geschenkten „Wimmelbücher Magdeburg“ an die Grundschule Lindenhof im Neptunweg

Die Fassade des Bunten Weges 2 wurde im letzten Jahr fertiggestellt

Foto: Ar chiv G

WG

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Das Museumshaus in Zur Siedlung Reform 9/10 erlebte in diesem Jahr so viele interessierte Besucher wie noch nie.

Zwischen März und September führte GWG-Mitarbeiterin Michaela Cleve 14 Besuchergruppen durch die originalen Räumlichkeiten. Das waren unter anderem Schulklassen von der Grundschule bis zum Gymnasium, Senioren-Wander- gruppen und ehemalige Alt-Reformer, die ihre „runden“

Jubiläen für einen Besuch nutzten. Auch Vorstände anderer Wohnungsunternehmen und Politiker kamen, darunter auch Ministerpräsident Rainer Haseloff (s. Heft 1 des Jahres).

Zweimal führt der „Architektentour-Spaziergang“, ein Mag- deburger Unternehmen, Interessierte durch die Gartenstadt bis hierher. Die Einträge von Besuchern im Gästebuch des Museumshauses zeigen eine durchweg gute Resonanz:

„Als ehemaliger Magdeburger ist es ein Erlebnis gewesen, dieses einmalige Haus zu sehen. Mein Dank den Mitarbeitern, die dieses Haus für die Nachwelt erhalten.“ B. SCHüMANN

„Vielen Dank für die kurzfristig geplante Führung durch das Museumshaus. Wir sind von der Ursprünglichkeit des

„Bauhauses“ begeistert und den Kindern und uns hat es gut gefallen. Wir fühlten uns an die Zeit unserer Großeltern und Urgroßeltern erinnert. Vielen Dank“ DIE KLASSE 1B DER HUGO- KüKELHAUS-SCHULE

„Es hat uns sehr gut gefallen und war für uns eine Zeitreise in unsere Kinder- und Jugendzeit. Wir wünschen noch viele interessierte Besucher, und vor allem Kinder und Jugendli- che, die dadurch einen Einblick in die Zeit ihrer Eltern und Großeltern bekommen.“ (MEHRERE PERSONEN)

UNSER MUSEUMSHAUS

Eintauchen in Großmutters Welt

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Betriebskosten – Erhöhungen durch Versorgungsträger und Dienstleister

Grundlage für umlagefähige Betriebskos- ten sind die von Versorgungsträgern und Dienstleistungsunternehmen berechne- ten Kosten. Gerade auf dem Gebiet der Dienstleistungen kam es in vergangenen Zeiträumen zu Preissteigerungen und diese werden auch zukünftig nicht zu ver- meiden sein.

Derartige Leistungen unterliegen gemäß dem Markt stetig Schwankungen und Anpassungen der Lohnkosten durch ge- setzliche Forderungen zum Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen u.ä. und sind auch abhängig von der Möglichkeit der jeweils zu bindenden Firma.

Fakt ist, dass der Markt der Dienstleis- ter wie der der Handwerker seit mehreren Jahren schwer umkämpft ist, da Arbeits- kräfte fehlen. Dies führt dazu, dass beste- hende Dienstleistungsverträge durch diese sukzessive angepasst werden. Insbesondere trifft das auf die Haus-, Gehweg- bzw.

Straßenreinigung und Winterdienst, aber auch auf handwerkliche Leistungen für Wartung von Heizungen, Lüftungsanla- gen, Aufzügen u. ä. zu sowie die Arbeiten der Schornsteinfeger. Zusätzlich kommt es bei Wartungs- bzw. Schornsteinfeger- leistungen zu Kostenschwankungen, da mehrere dieser Leistungen unterschiedli- che Prüfrhythmen haben.

Die Verträge für Gebäude- und Haft- pflichtversicherungen konnten in den letzten Jahren unverändert kostengünstig gehalten werden. Hier wird es zukünftig

Im Brandfall Notruf 112 wählen

Im Brandfall zählt jede Sekunde! Die Rauchwarnmelder machen Sie frühzeitig auf eine drohende Gefahr aufmerksam.

In diesem Augenblick zählt das richtige und besonnene Verhalten.

Bitte bewahren Sie Ruhe

Ein Notruf rettet Menschenleben. Hier die wichtigsten Informationen, die Sie bei einem Anruf bei der Leitstelle der Feuerwehr geben sollten:

Wer ruft an? Name, Adresse, Ruf-Num- mer für Rückfragen

Wo brennt es? Ort, Straße, Hausnummer Was brennt? Wohnung, Reihenhaus, Geschäftsgebäude, Fahrzeug usw.

Angaben zur Situation? Sind Menschen in Gefahr? Anzahl der Verletzten.

Bitte warten Sie auf eventuelle Rückfra- gen des Leitstellen-Mitarbeiters.

Hilfe bei Mietschulden

Der Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind für auftretende Probleme bei der Mietzahlung immer ansprechbar. Auf die Möglichkeit von Ratenzahlungsvereinbarungen zum Abbau von Zahlungsrückständen haben wir bereits mehrfach hingewiesen.

Sollte einem Mietschuldner die Zahlung seiner Rückstände nicht möglich sein, kann die Hilfe des Sozial- u. Wohnungs- amtes in Anspruch genommen werden.

Warten Sie nicht bis zur Zwangsvoll- streckung oder Räumung! Bei Proble- men wenden Sie sich bitte an das:

➜ Sozial- und Wohnungsamt/

Abteilung Mietschuldnerberatung, 39116 Magdeburg

Wilhelm-Höpfner-Ring 4 Telefon: 03 91/5 40 34 08

+++ REFORMdirekt

aufgrund vergangener Großschäden (zum Beispiel bundesweite Sturmschäden, Über- schwemmungen etc.), die alle Versiche- rungen stark belastet haben, ebenfalls zu Anpassungen kommen.

Jährliche Ablesung der Wasseruhren und Heizkostenverteiler

Zum Jahreswechsel werden wieder die- Messgeräte der Wasseruhren und Heiz- kostenverteiler durch die Beauftragten der Abrechnungsfirma abgelesen. Bitte versuchen Sie, zum Ablesetermin selbst anwesend zu sein oder beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, den Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten.

Sollte das nicht möglich sein, lesen Sie bitte selbst ab und melden unbedingt Zählerstände und Zählernummer an die Abrechnungsfirma sowie gegebenenfalls auch an die Geschäftsstelle.

Balkonentwässerung

Insbesondere Balkone sind vielen Witte- rungseinflüssen ausgesetzt. Stehendes Was- ser auf dem Balkonboden kann zu Schäden führen. Insbesondere gefrierendes Wasser in den Fliesenfugen kann Risse nach sich ziehen. Daher muss für eine gut funktio- nierende Entwässerung gesorgt werden.

Die Abläufe in den Balkonböden dürfen nicht zugestellt werden. Die Kontrolle und Reinigung der Siebe sollte ebenfalls regelmäßig durchgeführt werden.

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Inzwischen Tradition: Sommerfest im Kirschweg

Die Mieter im Kirschweg 60 sind in den vergangenen zwei Jahren einander deutlich näher gekommen. Gemeinsame Sommer- und Weih- nachtsfeste sind inzwischen gute Tradition. In diesem Jahr trafen sich die Familien am 30. August bei schönem Wetter (beim ersten Sommer- fest hatte es geregnet) zum Grillen auf der Wiese vorm Haus. Dabei wurde auch das eine oder andere Gläschen getrunken, aber vor allem viel miteinander geredet und gelacht.

Die Initiative ging vom Ehepaar Fabian aus, das vor drei Jahren ins Haus eingezogen war. Auch die anderen Mieter fanden die Idee gut, sich nicht nur zufällig auf ein paar Worte im Treppenhaus zu begegnen, sondern die gute Nachbarschaft miteinander zu pflegen. Inzwischen werden Feiern an der Pinwand im Hausflur angekündigt, sogar die Essenswünsche abgefragt, erzählt Frau Fabian. Auch runde Geburtstage von Hausbewohnern bleiben nicht unbeachtet. Foto: Nicole Fabian

AUS DEN HAUSGEMEINSCHAFTEN

Gut feiern in guter Nachbarschaft – Mieterfeste in unseren Siedlungsteilen

Zum ersten Mal: Mieterfest am Bärplatz

Ein erstes Mieterfest, sechs Jahre nach Neubezug und Kennenlern-Feier, gab es in diesem Sommer am Bärplatz. „Eine gelungene Sache“, freuten sich auch die Eheleute Hornemann, die seit 2013 in einer GWG-Wohnung am Bärplatz leben. Herr Hornemann kommentierte seine Fotokollage, die er der GWG freundlicherweise zur Verfügung stellte, mit dem Satz: „Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.“ Das Mieterfest, unter- stützt von Herrn Lohmeier vom Geschäft „Schreiber und Sundermann“ am Bärplatz, erhielt regen Zuspruch von den Genossenschaftern. Bei Essen und Trinken unter freiem Sommer-

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Es grünt so grün … aber ohne Wildwuchs

Die Genossenschaft wirbt mit dem Slogan

„Wohnen im Grünen“ in eigener Sache. Unsere Reihenhäuser mit einem Stückchen Wiese mit Kinderschaukel oder einem eigenen Ge- müsebeet mit Möhren und Radieschen sind in und um Magdeburg bei jungen Familien, aber auch bei Senioren sehr begehrt.

Der Hausgarten direkt am Haus lädt zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung ein, hier kann sich jeder nach seinen gärtnerischen Fähig- keiten frei entfalten. Wer Ruhe und Erholung sucht, findet immer ein gemütliches Plätz- chen auf einer Gartenbank.

Bevor man aber sein Geld für die Gartenge- staltung ausgibt, sollte man sich über einige Grundsätze informieren und im Klaren sein.

Was muss ich eigentlich beim Pflanzen einer Hecke als Sichtschutz zum Nachbarn beach- ten? Wie hoch darf denn der Apfelbaum über- haupt wachsen, welchen Pflanzabstand muss ich einhalten? Muss ich meinen Nachbarn fragen oder kann ich die Grundstücksgrenze nach meinem Geschmack bepflanzen? Kann ich Palisaden zur Abgrenzung zum Nachbarn benutzen und wie hoch dürfen diese sein?

Das Nachbarschaftsgesetz von Sachsen- Anhalt oder die geltende Haus- und Garten- ordnung der Genossenschaft kann bei der Beantwortung solcher Fragen Hilfestellung leisten. Wer sich unschlüssig ist, sollte auf jeden Fall Kontakt mit der Geschäftsstelle der Genossenschaft aufnehmen.

Gerald Reichel, Bestandsbetreuer himmel wurde auch über die Entwicklung der GWG und über Alltagsdinge ge-

sprochen. So lernten sich manche Nachbarn besser kennen, als es bisher beim bloßen Grüßen an der Haustür möglich war. „Das Fest wurde als sehr ange- nehm empfunden und alle waren sich einig, dass so etwas wiederholt werden soll“, sagt Klaus-Peter Hornemann. Fotocollagen: Klaus-Peter Hornemann

Auch dieses Jahr: Weihnachtssingen auf dem Barbaraplatz

Am 23. Dezember werden sich die Bewohner rund um den Barbaraplatz und alle ihre Familien, Freunde und Reformer (sowie gern die, die es noch wer- den wollen) wieder mit einem gemeinsamen Weihnachtssingen auf das Fest einstimmen. Bis zum Dezember vor einem Jahr lag der beschauliche Platz, ehemals Mittelpunkt der früheren Gruson-Beamtensiedlung noch im Dornrös- chenschlaf. Bei den Anwohnern wuchs der Wunsch „mal etwas zu machen.“

Aber alle haben viel zu tun, und so passierte eben doch nichts.

Doch dann stand im vergangenen Advent an einem Sonntagmorgen ein Weih- nachtsbaum auf dem Barbaraplatz, unerkannt aufgestellt und geschmückt mit drei Lichterketten und ein paar Kugeln. Es dauerte ungefähr zehn Minuten, da waren die ersten Nachbarn da, fragten neugierig und halfen beim Anputzen der kleinen Tanne. Das war den heimlichen Initiatoren besonders wichtig: Es sollte ein Nachbarschafts-Weihnachtsbaum sein, den jeder mitschmücken kann mit allem, was er so hat. Ein paar Tage später wurden Einladungen ver- teilt und am 23. Dezember standen viele Nachbarn um das kleine Bäumchen, sangen Weihnachtslieder und erlebten einen wunderschönen Abend. In den fast hundert Jahre alten Linden hing eine Schaukel. Und ganz oft fielen die Sätze wie: Aber wir warten nicht bis nächstes Jahr Weihnachten!

Deshalb wurde die Homepage www.barbaraplatz.de eingerichtet. Die Nach- barn am Barbaraplatz trafen sich in diesem Frühjahr zum Nachbarschafts- frühstück, im Herbst zum Abgrillen und jetzt eben wieder am Vorabend des Weihnachtsfestes. Foto: Overmann

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Achtung Winterdienst

Bei Straßenreinigungspflicht ist im Falle eines Unfalls der Anlieger haftbar

Wieder steht der Winter vor der Tür! Um möglichen Missverständnissen vorzubeu- gen und eventuelle Fragen vorab zu klären und dadurch Ärger zu vermeiden, erläutern wir im Folgenden die wichtigsten Punkte zum Winterdienst:

Wer muss den Winterdienst leisten?

Die GWG Reform als Eigentümer der Grund- stücke ist für den Winterdienst zuständig.

Als Mieter bzw. Anwohner treten Sie in die Pflicht ein, sofern kein Drittanbieter beauftragt ist, diesen für das jeweilige Grundstück durchzuführen (Winterdienst- pflichtige). Grundlage hierfür sind die Haus- und Gartenordnung der GWG, das Straßengesetz Sachsen-Anhalts sowie die Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Wo, wie und wann muss geräumt und gestreut werden?

In allen Reinigungsklassen haben die Winterdienstpflichtigen die Gehwege bzw.

Geh- und Radwege in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Winterglätte zu streuen (Hausordnung Punkt 3.2, Winterdienst), und zwar: Geh- wege mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter (m) ganz, die übrigen in einer Breite von 1,50 m, wobei vor jedem anliegenden Grundstück ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von 1,25 m zu schaffen ist.

Sind Straßen, Wege und Plätze nicht in Fahrbahnen und Gehwege aufgeteilt, be- steht die Streu- und Räumungspflicht für Gehwege an jeder Seite auf einem Rand- streifen von 1,50 m.

E

in Kaminofen im Wohnraum vermittelt Gemütlichkeit. Wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist gegen die- se zusätzliche Heizquelle nichts einzuwen- den. Allerdings erhält die Geschäftsstelle immer wieder Hinweise auf Geruchsbeläs- tigung und Umweltverschmutzung durch Kamine, weil ungeeignete Brennstoffe ver- feuert werden. Nasses, imprägniertes, oder mit Anstrichen behandeltes Holz gehören nicht in den Kaminofen. Das Holz sollte zwei bis drei Jahre luftig gelagert und trocken

sein. Ist es zu nass, kann das beim Verbren- nen zur Versottung des Schornsteins und in der Folge sogar zum Schornsteinbrand kommen. Holzreste und Papier sollten nur zum Anheizen verwendet werden. Der Ka- minofen ist keine Müllverbrennungsanlage!

Orientieren Sie sich daran, was der jeweilige Hersteller als geeignet für eine saubere Ver- brennung empfiehlt, in der Regel trockenes Scheitholz und Holzbriketts. Wenn Sie einen Kaminofen einbauen möchten, beachten Sie bitte, dass dafür die Genehmigung durch die Geschäftsstelle und eine schriftliche Zustim- mung des zuständigen Bezirksschornstein- fegermeisters erforderlich ist. Auf Grund des Alters der vorhandenen Schornsteine und zur Vermeidung unbeabsichtigter Geruchs- belästigungen in den angrenzenden Wohn- räumen ist eine Verrohrung des zugewiesenen Schornsteinzuges zwingend erforderlich.

Der ungenehmigte Einbau kann unange- nehme Konsequenzen haben.

Kaminöfen richtig beheizen

I

n den Wohnungen unserer Genossen- schaft sind seit 2013 mehr als 8.100 Rauchwarnmelder (RWM) eingebaut worden. Trotz regelmäßiger Funk- tionskontrolle kann es zum vorzeitigen Ausfall eines Gerätes kommen. Hierfür kann eine schwache Batterie aber auch eine Verstopfung der Lufteintrittswege verant- wortlich sein. Sollte ein Rauchwarnmelder ohne erkennbaren Grund einen Alarmton senden, informieren Sie bitte die Genos- senschaft. Den Alarm können Sie durch Druck auf die Gehäusemitte, z.B. mit ei-

nem Besenstiel, ausschalten. Danach lösen Sie durch einfaches Drehen den Melder aus der Halterung. Die bereits für 2019 vorgesehene Wartung bzw. der Austausch defekter Rauchmelder hatte sich verzögert, weil das verantwortliche Unternehmen

„ista“ die Termine nicht einhalten konnte.

Der Austausch soll nun schrittweise im kommenden Jahr erfolgen.

Die Mietkosten für einen Rauchwarnmel- der betragen jährlich 3,66 Euro brutto, hinzu kommt die jährliche Funktions- kontrolle für 3,20 Euro brutto. In die- sen Kosten ist der Wechsel der Geräte, unabhängig von turnusgemäß oder nach Defekt, bereits enthalten.

Störungen des

Rauchwarnmelders

(15)

Der Winterdienst und die Gehwegreinigung obliegt gemäß Nutzungsvertrag dem jeweiligen Nutzer

Achtung Winterdienst

Bei Straßenreinigungspflicht ist im Falle eines Unfalls der Anlieger haftbar

Leerstehende Grundstücke

Im Bestand der GWG befinden sich einige Grundstücke, die nicht bewohnt sind. In Aus- nahmefällen ist es den Anwohnern erlaubt, nicht mehr zu bewältigende Schneemengen auf diesen Grundstücken abzulagern. Dabei muss beachtet werden, dass der Schnee nicht direkt am Haus abgeladen wird.

Vorsorge: Silvester ohne Böllerschäden

Die Freude am Böllern in der Silvesternacht verleitet manche Mitmenschen leider auch zu üblen und gefährlichen „Streichen“:

Gezündete Feuerwerkskörper werden in Briefkästen gesteckt und können diese voll- ständig sprengen. Wir empfehlen deshalb, an Zaun oder Hauswand befestigte und frei zugängliche Briefkästen am Silvesterabend mit Klebeband o. ä. zu verschließen.

Der Hausmeisterdienst wird auch sämtliche Hundetoilettenbehälter vor der Silvester- nacht verschließen und erst nach Neujahr wieder öffnen. Abfälle können in dieser Zeit in die Restmülltonne entsorgt werden.

Streugutplätze

• Birkenweg 19 (Hofseite)

• Durchgang zum Kirschweg 50

• Holunderweg (Wirtschaftsweg Eingang Holunderweg)

• Kirschweg 32 (Giebelseite)

• Kirschweg 82 (Müllplatz)

• Kita „Waldschule“

• Lärchenstraße 2

• Lilienweg/Ecke Brenneckestraße

• Lilienweg/Ecke Quittenweg

• Louis-Braille-Straße (Statue)

• Maienhof/Ecke Heckenweg

• Narzissenweg, Nord- und Südseite

• Parkhaus Bärplatz (Eing. Treppenhäuser)

• Paul-Schreiber-Straße/

Ecke Brenneckestraße

• Regierungsstraße (Müllplatz)

• Resedaweg/Ecke Quittenweg

• Schlehenweg, Nord- und Südseite

• Verlorener Grundstein (n. Briefkasten)

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und ent- standene Glätte sind bis 7.00 Uhr des fol- genden Tages zu entfernen/abzustumpfen.

Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen von den Nachbarn so abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich an die schon beräumte Fläche vor dem Nachbar- grundstück bzw. an den überweg vom ge- genüberliegenden Grundstück anpassen.

Die Hydranten auf Gehwegen sind schnee- und eisfrei zu halten. Bei eintretendem Tauwetter ist der Abfluss des Schmelzwas- sers zu gewährleisten. Die von den Geh- wegen geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Gossen, Gräben, Einflussöffnungen oder Straßenkanälen und auf Hydrantendeckeln gefegt werden. Sie dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf Fahrbahn und Gehweg gefährdet wird.

Was darf zum Streuen/Abstumpfen verwendet werden?

Für das Streuen auf Geh- und Radwegen sind nur Streumittel wie Granulat, Splitt und Sand erlaubt. Unzulässig ist der Einsatz von groben Stoffen wie Schotter, Salz, Salz- und Sandgemischen oder von chemischen Auftaustoffen. Eine Ausnahme bilden Trep- pen, Brückenauf- und -abgänge, Rampen, Fußgängerüberwege, starke Neigungen und starke Gefälle. Hier sind Streusalze dosiert eingesetzt erlaubt, wenn mit anderen Mit- teln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht beseitigt werden kann. Wichtig: Das Streugut ist nach der Eis- und Schnee- schmelze unverzüglich zu entfernen!

(16)

A

nlässlich der gelungenen Hasen-Rettung informiert GWG-Mitarbeiterin Nicole Baumbach: Nicht selten kommt es vor, dass Spaziergänger auf dem Feld oder der Wiese scheinbar „verlassene“ Feldhasenbabys fin- den. Viele meinen, dass diesen Tieren ohne menschliche Hilfe der sichere Tod droht und begehen dann den gut gemeinten Fehler, ein Feldhasenbaby einfach mit nach Hause zu nehmen.

Doch so ist es nicht, denn genau dort, wo sie gefunden wur- den, ist ihr natürlicher Lebensraum. Feldhasen haben, ganz im Gegensatz zu den Wildkaninchen, keine Höhlen zur Aufzucht ihrer Jungtiere. Sie legen ihre Babys auf Feldern oder Wiesen in Mulden, den so genannten Sassen ab. Feldhasenmütter sind

„Rabenmütter“, denn sie kommen in der Regel nur zweimal am Tag zu ihren Jungen, um sie zu säugen. Da kann es natürlich schon mal passieren, dass man bei längerer Beobachtung eines solchen einsam sitzenden Babys auf den Gedanken kommen könnte, es wäre verstoßen und auf sich allein angewiesen.

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie ein Feldhasenbaby verletzt zum Beispiel am Straßenrand liegen sehen. Hier bedarf es drin-

Neues Zuhause für Hase Günther

Ungewöhnliche Rettungsaktion im Kirschweg und richtiges Verhalten beim Auffinden verwaister oder verletzter Wildtiere

gend menschlicher Hilfe! Dies ist auch unserem Mitarbeiter Ge- rald Reichel bei einer Bestandsbegehung im Kirschweg passiert.

Er hat ein durch Krähen verletztes Feldhasenbaby gefunden und mit in die Geschäftsstelle genommen. Es wurde auf den Namen

„Günther“ getauft und die Kollegen der Genossenschaft haben für seine Erstversorgung Geld zusammengelegt. Mitarbeiterin Nicole Baumbach hat „Günther“ dann erst einmal mit nach Hause genommen und versorgt. Da es sehr schwierig ist, ein Feldhasenbaby von Hand aufzuziehen, haben wir uns an eine erfahrene Wildtier-Notfallgruppe gewandt und konnten „Gün- ther“ am übernächsten Tag an eine Aufzuchtstation übergeben.

Die Helfer der Wildtier-Notfallgruppe arbeiten alle ehrenamtlich und sind für jede Hilfe dankbar.

An dieser Stelle möchten wir unsere Mieter darauf hinweisen, keine „scheinbar“ verwaisten Wildtiere anzufassen oder mit nach Hause zu nehmen. Dazu gehören zum Beispiel auch Eichhörn- chen, Igel und Rehe. Im Notfall wenden Sie sich bitte immer an eine Wildtierhilfe-Organisation oder den Tierschutz.

Hase Günther im Transportbehälter, beim Wiegen und mit seiner neuen Freundin in der Auzuchtstation

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Sport bewegt viele Magdeburger. Viele bewegen sich selber beim Joggen oder Radfahren entlang der Elbe und im Stadt- park. Richtig ab geht die Post aber, wenn die Handballer des SCM vor ausverkaufter Halle allerbesten Sport vorführen. Und beim Fußball sind die Fans dem 1. FCM auch nach dem Abstieg in die dritte Liga treu geblieben. Neben diesen beiden Clubs hat die Landeshauptstadt viele Vereine, in denen fast jeder ein Fitness-Programm finden kann. Ein leichtes Gehirnjogging bietet das Reform-Journal auch in dieser Ausgabe an. Hier also unsere Preisfragen:

Tomas Svensson ist Torwarttrainer bei den Handballern des SC Magdeburg. Er hat 327 Länderspiele für die schwedische Nationalmannschaft bestritten. 1990 und 1999 wurde er Weltmeister, 1994, 2000 und 2002 Europameister, außerdem gewann er bei drei Olympischen Spielen jeweils Silber. Der Handballtorwart wurde mit spanischen Spitzenklubs Meister und gewann mit ihnen den spanischen Su- percup. Weniger bekannt ist eine weitere Leidenschaft Svenssons. Worum handelt es sich?

a) Schreibt er Kriminalromane?

b) Designte er IKEA-Möbel?

c) Spielte er in einer schwedischen Rock-Band?

Mit der richtigen Antwort auf die folgende Preisfrage und mit etwas Glück können Sie zwei Tickets für ein Heimspiel des SCM gewinnen.

Für Freikarten für ein Heimspiel der Nachwuchsmannschaft SCM Youngsters müssen Sie die folgende Preisfrage richtig beantworten:

GWG sportlich: Handballer-Hobbies und hüpfende Fans im Fußballstadion

Sportlich haben sich die Handballer des SCM in den vergangenen Jahren von einer Mittelfeldmannschaft zu einem Spit- zenteam entwickelt. In wirtschaftlicher Hinsicht hat der SCM den finanziellen Abstand zu den Spitzenteams Kiel, Flens- burg, den Rhein-Neckar Löwen sowie zu Melsungen verkürzt. Der Etat der Magde- burger wird laut MDR in dieser Saison auf acht Millionen Euro geschätzt. Schätzen Sie mal, wie viele Wirtschaftspartner der SCM eigenen Angaben zufolge hat.

a) mehr als 400 b) mehr als 200 c) mehr als 100

Bei unserer dritten Frage geht es um Mag- deburgs Fußballer vom 1. FCM: Nachdem die Tribünenstatik in der MDCC-Arena, wo der 1. FC Magdeburg seine Heimspiele austrägt, verstärkt worden ist, dürfen die Fans dort wieder hüpfen. Magdeburger Fußballfans machten auch international Schlagzeilen. Welchen Vergleich stellten die Medien mit Bezug auf das Stadion an?

War es … a) Hüpfburg b) Wespennest c) Bengalo-Hölle

Mit der richtigen Antwort auf diese Frage können Sie zwei Freikarten für ein Heim- spiel des 1. FCM gewinnen.

Ihre Lösung zu einer oder allen drei Preis- fragen teilen Sie uns bitte bis zum 15. Ja- nuar 2020 auf einer Postkarte mit, Stich- wort: „GWG sportlich“. Unter Ausschluss des Rechtsweges entscheidet der Zufall.

Viel Glück allen Sportfreunden!

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner wer- den schriftlich benachrichtigt und ggf. in der nächsten Ausgabe des ReformJournals namentlich benannt. Je Gewinnspiel ist eine separate Postkarte einzusenden.

Die Teilnahme mit einer Postkarte an mehreren Ge- winnspielen ist nicht möglich.

Wenn Sie an dem Gewinnspiel teilnehmen wollen, müssen Sie die personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung erforderlich sind oder zu deren Erhebung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, bereitstellen.

Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, können Sie nicht an dem Gewinnspiel teilnehmen. Wir verarbei- ten im Rahmen des Gewinnspiels nur personenbezo- gene Daten, die wir von Ihnen als Teilnehmer erhalten.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten zur Durchführung des Gewinnspiels speichern und verarbeiten. Wir löschen Ihre personen- bezogenen Daten, wenn das Gewinnspiel beendet ist.

Das Gewinnspiel ist grundsätzlich 4 Wochen nach der Ermittlung der/des Gewinner(s) beendet. Teilnahme- berechtigt sind unsere Mitglieder der Genossenschaft.

Die Teilnahme ist kostenlos. Verspätete Teilnahmen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.

Familien mit mehreren Kindern können auch mehr als die üblichen zwei Freikarten je Gewinner erhalten. Bitte geben Sie auf Ihrer Preisspiel-Antwortkarte die Zahl Ihrer Kinder an, mit denen Sie zur Sport- veranstaltung gehen möchten. Das Ange- bot gilt auch für Großeltern, die ihre Enkel zum Spiel mitnehmen möchten. Wir be- mühen uns dann um zusätzliche Tickets.

Hinweis: Die Fußballkarten gelten für den Familienblock.

Das waren die richtigen Antworten auf die Preisfragen in der Sommer-Ausgabe Frage 1: Irrtümlich waren weder a), b), noch c) richtig. Danke den Reformern, die uns auf die Sprünge halfen: Richtig ist, dass der SCM neun Mal an einem Final- Four-Turnier teilnahm. Wir haben aber auch c), also acht Mal, als richtig gewertet.

Frage 2: Richtig war b) zwei Mal Frage 3: Die richtige Antwort war hier a), vier Punkte.

(18)

N

ach der Sommerpause konnten die Genossenschafter von Sep- tember bis November wieder an jedem dritten Donnerstag im Monat in der Gaststätte „Zum Refor- mer“ das Tanzbein schwingen. Initiator für dieses Vergnügen war die Volkssolidarität Gruppe Gartenstadt Reform gemeinsam mit der GWG, welche die Kosten für den Diskjockey Peter Frenzel übernommen hatte. „Die Veranstaltung wurde sehr gut angenommen, viele haben nach dem ersten Tanznachmittag gleich wieder die Karten für das nächste Mal gekauft“, freute sich die Gudrun Kaminski, Vorsitzende der Reformer Gruppe. Die Teilnehmerzahl musste auf 40 begrenzt werden, da es sonst beim schwungvollen Tanzen zu eng in der Gaststätte geworden wäre.

Volkssolidarität in Alt-Reform

Die Ortsgruppe lädt Senioren zu verschiedenen Veranstaltungen ein

Programm des Volkssolidarität Gruppe Gartenstadt Reform Liebe Mitglieder und Bewohner der Gar- tenstadt, auch 2020 – im 75. Jahr der Volkssolidarität – begrüßen wir Sie gern jeweils am zweiten Dienstag im Monat um 14.00 Uhr im Offenen Treff, Neptunweg 1a, zu Themennachmittagen.

Unsere Interessengruppen laden ein:

– freitags von 14.30 bis 15.15 Uhr zum Büchertausch und ab 15.15 Uhr ins Erzählcafe in unserer Bücherei in der Geschäftsstelle des Vereins „Hilfe für Helfer in Not“, Zur Siedlung Reform/

Ecke Asternweg, sowie einmal im Monat – am ersten Montag um 14.00 Uhr zum Filzen, Stricken, Häkeln in den Offenen Treff Neptunweg,

Danke für Ihre Spendenbereitschaft

Die Gruppe Gartenstadt Reform der Volkssolidarität bedankt sich bei allen Genossenschaftern, die sich auch in diesem Jahr mit einer Geldspende an unserer Herbstsammlung beteiligt haben. Die Spenden werden für soziale Arbeit und Teilhabe, unter anderem für bedürftige ältere Menschen, Familien und Kinder in unserer Siedlung sowie für Projekte mit den Kindern der Kita Waldschule verwendet.

Ihre Gudrun Kaminski

– am dritten Montag um 14.00 Uhr zum Kartenspielen in die Bücherei,

– am letzten Dienstag um 15.00 Uhr zum Kreativnachmittag – auch mit Kindern – in die Bücherei im Haus des Vereins „Hilfe für Helfer in Not“.

Alle aktuellen Angebote finden Sie auch im Schaukasten Zur Siedlung Reform/Ecke Asternweg.

Wiedergewählt

Gudrun Kaminski ist erneut in den Senio- renbeirat der Stadt Magdeburg gewählt worden. Dieses Gremium vertritt die Interessen der älteren Mitbürger in der Landeshauptstadt, es informiert und berät die Kommunalpolitiker zu den beson- deren Belangen und Bedürfnissen älter werdender Menschen. Der Seniorenbei- rat ist ein Bindeglied zwischen Bürgern, Verwaltung und Institutionen. Die Arbeit der Mitglieder im Seniorenbeirat erfolgt ehrenamtlich.

Erzählcafe in der Geschäftsstelle des Vereins

„Hilfe für Helfer in Not“, Zur Siedlung Reform 8/5

(19)
(20)

Maienhof, Block 1, fertiggestellte Ostseite

(21)

A

m 1. Oktober hatten Vorstand und Aufsichtsrat die Genossen- schaftsvertreter erneut zu einer Informationsveranstaltung ein- geladen, um aktuelle Fragen zum Ge- schehen in der GWG zu beantworten. 37 Vertreter, vier Aufsichtsratsmitglieder, der Vorstand gemeinsam mit dem Prokuristen sowie vier Gäste nahmen an der Veranstal- tung teil. Mit der Einladung erhielten die Vertreter die Möglichkeit, Fragen an den Vorstand und den Aufsichtsrat schriftlich mit der Teilnahmebestätigung an die Ge- schäftsstelle zu senden. Von diesem Ange- bot machten mehrere Vertreter Gebrauch und es wurden elf Fragen eingereicht.

Es antworteten Vorstandssprecher Detlef Gissendorf, Prokurist Christian Müller und der stellvertretende Aufsichtsratsvor- sitzende Dr. Sven Sander.

Die Vertreter interessierten sich vor allem für den weiteren Baufortschritt, die bewil- ligten Fördermittel und die Auflagen des Denkmalschutzes. Christian Müller be- richtete über den Fortgang der laufenden Arbeiten in Alt-Reform: Im Bunten Weg 3 waren Ende August mehr als 83 Prozent der Investitionssumme umgesetzt, im Mai- enhof 1 knapp die Hälfte. Der Lilienweg 1 bis 25 stand Ende August mit fast 90 Prozent Abarbeitungsstand kurz vor dem Abschluss, im zweiten Bauabschnitt Lilien- weg 2 bis 16 waren es fast 40 Prozent.

Außenmodernisierungen im Denkmal- bereich sind nur mit Unterstützung von

staatlichen Fördermitteln wirtschaftlich vertretbar. Bund, Land und Stadt haben für den Zeitraum von 2017 bis 2021 in der Summe 3.856.000 Euro für Baumaßnah- men in der Gartenstadt bewilligt. Anträge laufen noch für die Dach- und Fassadensa- nierung sowie Bauwerksabdichtung im Bunten Weg 8 und 9, Heckenweg 8, Nelken- weg 8 bis 11, Zur Siedlung Reform 1 bis 3, Maienhof 2 und Lilienweg 14 bis 28.

Mit eigenen finanziellen Mitteln baut die GWG im Innenbereich der Häuser. Die geplanten Musterobjekte im Resedaweg und Lilienweg, wo Wohnraumanpassun- gen erfolgen sollen, werden anders als ursprünglich vorgesehen frühestens im Jahr 2021 realisiert. Detlef Gissendorf be- gründete, dass die GWG ihre Ressourcen und Investitionen auf Objekte mit bereits abgeschlossener Außensanierung konzen- trieren wird. Diese Flexibilität werde im Baugeschehen benötigt.

Denkmalpflegeplan ist Gestaltungsfibel

Vor jeder Außensanierung im Denk- malbestand muss die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.

Ihre Auflagen sind bindend. Eine solche Auflage ist die Verwendung von Zinkblech für die Fensterbänke, die von einigen Be- wohnern kritisch gesehen wird. Zinkblech bewährt sich seit zwei Jahrhunderten als langlebiges Bauelement, es wurde auch von den Erbauern von Alt-Reform eingesetzt.

Wenn dieses Material nach einiger Zeit eine Schutzpatina gebildet hat, gewinnt es auch im Erscheinungsbild.

Gemeinsam mit der Denkmalschutzbe- hörde arbeitet die GWG zurzeit auch an einer Freiraumfibel, informierte Vorstands- sprecher Gissendorf. Dabei geht es um eine Gestaltung der Außenflächen, die das historische Erscheinungsbild der Garten- stadt nicht beeinträchtigt. Das muss zum Beispiel beachtet werden, wenn in den Vorgärten nach Abschluss von Außensa- nierungsmaßnahmen befestigte Flächen zur Einfassung der Mülltonnen angelegt werden. Vorbild sind hier Objekte in Zur Siedlung Reform.

Fragen an den Aufsichtsrat Die Vertreter nutzten auch die Gelegen- heit, um Fragen bezüglich der weiteren Entwicklung ihrer Genossenschaft zu

Die Entwicklung der GWG steht im

Blickpunkt der Vertreterversammlung

Informationsveranstaltung zu vielfältigen und aktuellen Themen

A R C H I T E K T E N Gemeinnützige

Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt-Kolonie Reform eG Asternweg 1 39118 Magdeburg

WINFRIED BRENNE

Gartenstadt-K

olonie Reform Magdebur g Denkmalpflegerisches Rahmenk

onzept

Siedlungsgeschichte und bauhistorische Bedeutung Gebäudemerkmale und Richtlinien Denkmalpflegerische

Bedingungen und Vorgehensweise

Gartenstadt-Kolonie Reform Magdeburg Denkmalpflegerisches Rahmenkonzept

Titelblatt des ersten gedruckten Geschä ftsberichtes (für 19

13) mit der Darstellung des ersten durch T

aut geplante n Wohnhofes (Maienhof) in Reform, Zeichnung Taut, April 19

13. Das fünfjährige Jubiläum der Garten- stadt im Januar 19

14 konnten die Genossenschafter mit Freude und Stolz begehen. 49 Reihenhäuser waren bezogen

, 30 weitere schon im Bau

Rekonstruktion Birnenweg, Block 1, Architektengemeinschaft

Brenne/

Krayl, 1993

1 Verlorener Grundstein 2 Heckenweg 3 Zur Siedlung Reform 4 Brenneckestraße

Maienhof, Blick zum Heck enweg, 1916, Foto Stadtarchiv Magdeburg

12

34

(22)

stellen und Auskunft vom Aufsichtsrat zu erhalten. Die Beantwortung der Fragen an den Aufsichtsrat erfolgte durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzen- den, Dr. Sven Sander. Er begründete diese Verfahrensweise als Entscheidung des Auf- sichtsrates und damit, dass die vorliegen- den Anfragen vorwiegend die Person der Aufsichtsratsvorsitzenden betreffen und daher nicht von ihr persönlich beantwor- tet werden sollten. Eng verknüpft waren einige Fragen mit dem Ausscheiden des bisherigen Vorstandsmitglieds für Technik und der Entscheidung des Aufsichtsrates im Rahmen der Neubesetzung dieser Posi- tion. Mehrere Vertreter stellten wiederholt kritische Fragen an den Aufsichtsrat, wobei auch Sorge um die Zukunft der Genossen- schaft geäußert wurde.

Eine Anfrage bezog sich auf die Tätigkeit und Funktion der Aufsichtsratsvorsitzen- den bei einer Hausverwaltung und im Immobiliengeschäft. Insofern wurden Be- denken zu einem möglichen Interessens-

konflikt geäußert. Als Antwort wurde auf die Satzung der Genossenschaft und die bisherige Nichtbeanstandung durch die Wirtschaftsprüfer verwiesen. Im Anschluss wurde eine Anfrage zur Neubesetzung der Position des Vorstandsmitglieds für Technik gestellt und die Entscheidung des Aufsichtsrates hinterfragt. Hierzu wurde angeführt, dass der Entscheidung ein knapper Mehrheitsbeschluss des Aufsichts- rates zugrunde liegt. Mehrere Zwischen- fragen wurden zur beruflichen Vita des zukünftigen Vorstandsmitgliedes gestellt.

Unter Bezug auf die Vertreterversammlung im Juni 2019 wurde die Anfrage gestellt, ob die Gefahr besteht, die GWG neu zu ordnen, in andere Eigentumsformen um- zuwandeln und Mietanpassungen vorzu- nehmen. Diesen „Gerüchten“ wurde vom stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden mit Hinweis auf die gemeinsame Entschei- dungsbefugnis des Vorstandes und die Zuständigkeit der Vertreterversammlung laut Satzung widersprochen.

Im Anschluss wurde eine Anfrage zur en- gen persönlichen und freundschaftlichen Verbindung der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem zukünftigen Vorstandsmitglied erörtert. Aus der Sicht des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden bestehen keine Bedenken, weil das Organ Aufsichtsrat neun Mitglieder umfasst.

Auch auf die Frage, weshalb der Auf- sichtsrat bei seiner Personalentscheidung nicht der bestehenden langfristigen Per- sonalentwicklungskonzeption zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gefolgt ist, wurde geantwortet. Hierzu wurde erläutert, dass der Aufsichtsrat der Auffassung war, die Neubesetzung dieser Position extern vorzunehmen. Im Anschluss auf diese Erläuterungen verwiesen mehrere Vertre- ter in der weiteren Diskussion auf einen möglichen Interessenskonflikt bezüglich der Konstellation Aufsichtsratsvorsitzende, Tätigkeit und Funktion als Generalbevoll- mächtigte bei einer Hausverwaltung und die enge persönliche und freundschaftliche Verbindung zu einem zukünftigen Vor- standsmitglied.

In der Folge entwickelte sich eine sehr emotionale Diskussion mit vielen einzel- nen Wortmeldungen. Dabei wurden auch spontan Beschlüsse oder Abstimmungen gefordert. Durch den Versammlungslei- ter wurde darauf hingewiesen, dass diese Informationsveranstaltung nicht dazu vor- gesehen ist. Daraufhin stellte ein Vertreter den Antrag, ein Protokoll über die Infor- mationsveranstaltung anzufertigen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich durch die anwesenden Vertreter unterstützt.

Im Bereich Lilienweg 2 bis 16 werden derzeit die Außenbereiche hergestellt

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Foto

Anlage der Außenbereiche, Lilienweg Ostseite

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HERR HUTH, SIE HABEN IM MAI DENKMALPFLEGER AUS MEHREREN BUNDESLäNDERN DURCH DIE SIEDLUNG REFORM GEFÜHRT. WIE WAR DIE RESONANZ DER BUNDESWEITEN FACHLEUTE?

Huth: Anlässlich unserer Jahrestagung der Vereinigung der Lan- desdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland konnten die Teilnehmer an Exkursionen zu verschiedenen Stationen der Grand Tour der Moderne teilnehmen, und neben Dessau als Originalschatzplatz des Bauhauses gab es auch für Magdeburg großes Interesse. Wir konnten mehr als 40 Denkmalpflegern, darunter aus Berlin, Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Magdeburger Siedlungen der Moderne sowie das Stadthallenen- semble zeigen. Zur Gartenstadt Reform äußerten die Fachleute grundsätzlich viel Zustimmung und Anerkennung. Auch das Museumshaus mit seiner originalen Farbgebung kam gut an. Die Fachleute haben natürlich auch gesehen, dass noch nicht alles fertig ist und welcher Aufwand hier noch zu leisten sein wird.

SIE SELBST BETREUEN BEREITS SEIT DEM JAHR 2000 ALS ZUSTäNDIGER BAUDENKMALPFLEGER DES LANDESDENKMALAMTES DIE LANDESHAUPTSTADT.

DA GEHöRT DER DOM GENAUSO DAZU WIE DIE GARTENSTADT REFORM. WELCHEN STELLENWERT HAT DIE SIEDLUNG FÜR SIE?

Huth: Magdeburg ist die Stadt des Neuen Bauwillens und die Gartenstadt-Kolonie Reform gehört zu den ersten Gartenstädten in Deutschland, die schon vor dem Ersten Weltkrieg begonnen wurden. Sie ist seit 2014 als Denkmal von nationaler Bedeutung auch bundesweit anerkannt, womit sich der Bund auch an der Förderung der Bauvorhaben, unter anderem im Lilienweg betei- ligt. Von großer Bedeutung ist natürlich, dass Bruno Taut hier wirkte, einer der anerkannt führenden Architekten des Neuen Bauens. Bei ihm lag die architektonische Gesamtplanung der Siedlung von 1913 bis 1930. Noch nach seiner Rückkehr nach Berlin betreute er die Genossenschaft weiter.

HAT DIE SIEDLUNG REFORM – NEBEN TAUT – EIN ALLEINSTELLUNGSMERKMAL AUS SICHT DER DENKMALPFLEGE?

Huth: Das Besondere an dieser Gartenstadt ist, dass Bruno Taut hier erstmals die Farbe als Gestaltungsmittel eingesetzt hat, anders als zum Beispiel in Dresden-Hellerau oder in Wittenberg-Piesteritz, wo monochrome Farben dominieren. Unser denkmalpflegerischer Ansatz ist deshalb, dieses Farbspiel der Erbauungszeit wieder in die Siedlung zurückzubringen, weil in den vergangenen Jahrzehnten vieles verloren ging. Die Rückkehr zur Farbigkeit der Häuser ist übrigens nicht nur die Meinung der Fachleute, sondern wie ich höre auch der Wunsch vieler Genossenschafter.

Und eine weitere Besonderheit ist, dass die Siedlung über einen längeren Zeitraum von rund 20 Jahren gebaut wurde. Über fünf Bauphasen veränderte sich der Charakter des Wohnungs- und Siedlungsbaus: In der ersten Phase mit kleinteiliger Bebauung am Maienhof und Heckenweg gab es noch im Nachklang des Heimatstils das Satteldach, ab 1925 entstanden die längeren Rei-

„Ein lebendiges Lehrbuch des Siedlungsbaus“

Große Anerkennung von Denkmalpflegern für Bestandspflege in Alt-Reform

In diesem Jahr besichtigten Denkmalexperten und Architek- ten aus allen Teilen Deutschlands die Gartenstadt-Siedlung Alt-Reform. Das Bauhaus-Jubiläum sorgte für ein stark ge- wachsenes Interesse an den Zeugnissen des Neuen Bauens auch außerhalb von Dessau und Weimar. Reform-Journal sprach mit Andreas Huth vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Halle.

Abbildung

Abb. 9: Nelkenweg (Westseite), Blick zur Brenneckestraße, 1927 Abb. 10: Bunter Weg 3, 4 und 8, Blick zum Birnenweg, 1922

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