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Archiv "Rückvergütung" (26.02.1982)

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Hinweise· Anregungen WIRTSCHAFT

hung, die an die Kommu- nen fließen würde, ist es, das Baulandangebot zu vergrößern. Auch diese Steueränderung ist nicht gegen den Bundesrat durchzusetzen.

Krankenversicherungs- beitrag

zu Lasten der Renten .,.. Zur allgemeinen Über- raschung hat sich die Bun- desregierung entschlos- sen, die Renten von 1984 an mit einem Krankenversi- cherungsbeitrag zu bela- sten, was aber weder den Krankenkassen noch der Rentenversicherung, son- dern dem Bundeshaushalt zugute kommen soll. Damit hat die Koalition eine Ent- scheidung von grundsätzli- cher Bedeutung getroffen.

Die FDP kann ihre Pläne für eine Anpassung der Ren- ten nach der Nettolohnent- wicklung zu den Akten le- gen. Die SPD hat sich mit ihrer Auffassung durchge- setzt, daß der Anstieg der Renten durch Krankenver- sicherungsbeiträge und später dann wohl auch durch eine Besteuerung der Renten verlangsamt werden soll. Ursprünglich sollte damit erst in der nächsten Legislaturperi- ode begonnen werden, aber die ungünstige wirt- schaftliche Entwicklung, die Kürzung des Bundeszu- schusses, die befristete Herabsetzung des Renten- beitrags und die hohen Haushaltsdefizite zwingen zu neuen Konsolidierungs- maßnahmen in der Renten- versicherung und beim Bu ndeshaushalt.

Gesetzestechnisch soll wie folgt vorgegangen werden:

1983 wird, wie bereits ge- setzlich festgelegt, der bis- herige pauschale Beitrag der Rentenversicherung durch einen individuellen Beitrag in Höhe von 11 ,8 Prozent ersetzt. Der Rent- ner soll dadurch aber nicht belastet werden. So gilt,

daß 1983 die Rente durch einen Zu schuß um 11,8 Prozent erhöht wird. Dieser Zuschuß wird dann 1984 auf 10,8 Prozent gesenkt.

Es ist anzunehmen, daß dieser Zuschuß dann je- weils jährlich um einen Prozentpunkt bis auf 6 Pro- zent abgeschmolzen wird.

Mit diesem Verfahren könnte die Rentenversiche- rung etwa bis 1988/89 ohne weitere Eingriffe in das Bei- trags- und Leistungsrecht über die Runden kommen.

Dies würde freilich voraus- setzen, daß diese Einspa- rung der Rentenversiche- rung zugute käme. Damit kann aber nicht gerechnet werden, denn im Kabinetts- beschluß heißt es, daß 1984 der Bundeszuschuß an die Rentenversicherung um ei- nen entsprechenden Be- trag gekürzt werden soll.

Was auf den ersten Blick als Konsolidierungsmaß- nahme für die Rentenversi- cherung aussieht, ent- puppt sich bei genauerem Zusehen als eine Maßnah- me zugunsten des Bundes-

haushalts. wst

Rückvergütung

Auch 1981 zahlte die APK Krankenversicherungs-AG für den öffentlichen Dienst wieder Versicherten, die im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hatten, bis zu fünf Monats- beiträge zurück. Kunden, die Tarife für ambulante Heilbehandlung versichert hatten, erhielten fünf Mo- natsbeiträge, falls sie auch 1978 und 1979 Beitrags- rückerstattu ngen erhalten hatten, vier Monatsbeiträ- ge, falls sie 1979 eine Rück- erstattung erhalten hatten, drei Monatsbeiträge, falls nur für 1980 Anspruch auf Beitragsrückerstattung be- stand. Kunden, die keinen Tarif für ambulante Heilbe- handlung versichert hat- ten, erhielten einen Mo- natsbeitrag zurück, unab- hängig von der Zahl derlei- stungsfreien Jahre. EB

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